Debatte um Fahrtüchtigkeit: Verkehrsminister lehnt Fahrtests für Senioren ab

Berlin – Anders als Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lehnt Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) auch nach dem tödlichen Unfall in Berlin Fahrtauglichkeitsprüfungen für Senioren kategorisch ab. “Haben wir signifikant höhere Unfallzahlen bei hochbetagten Autofahrern: Nein, haben wir nicht”, sagte Wissing der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ).

“Deswegen können wir hier keine pauschalen Zwangsuntersuchungen einführen und brauchen sie auch nicht.” Auch ein Unfall vom vorvergangenen Wochenende in Berlin, bei dem ein 83-Jähriger eine Mutter und ihr Kind totgefahren hatte, ändere an seiner Haltung nichts. “Natürlich wollen wir keine Verkehrstoten und verfolgen konsequent die Vision Zero. Aber das erreichen wir nicht, indem wir alle Entscheidungen an den Staat übertragen”, sagte Wissing der NOZ.

Gesundheitsminister Lauterbach hatte hingegen nach dem Unfall auf X erklärt: “Leider sind viele Menschen Ü 80 eingeschränkt in ihren Reaktionen, oft durch Krankheit. Eine Prüfung der Fahrtüchtigkeit kann großes Leid vermeiden.” Auch der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen hatte für Medizin-Checks geworben.

Verkehrsminister Wissing setzt stattdessen auf Eigenverantwortung: “Die meisten verantwortungsbewussten Menschen schränken mit zunehmendem Alter ihren Bewegungsradius verantwortungsvoll selbst ein. Wir sollten nicht alles per Gesetz regeln und das ohnehin stark beanspruchte Gesundheitssystem nicht mit unnötiger Bürokratie durch Zwangsuntersuchungen belasten”, sagte er der NOZ.

red

EU will Führerscheine ab 70 begrenzen: Alkoholverbot, Gesundheitschecks und digitale IDs im Gespräch

Das Europäische Parlament diskutiert über die Aktualisierung der EU-Führerscheinlinie. Im Gespräch sind weitreichende Änderungen sowohl für Fahranfänger und -anfängerinnen als auch für Inhabende eines Führerscheins.

Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, bewertet die gravierendsten Vorschläge. Die Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie soll der Vereinheitlichung dienen. So soll auch ein europaweit gültiger digitaler Führerschein eingeführt werden, der zum Beispiel die grenzübergreifende Nutzung von neuen Mobilitätsformen wie Carsharing erleichtert.

Die EU-Kommission schlägt vor, die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen für Personen über 70 Jahre auf maximal fünf Jahre zu begrenzen, um Fahrtauglichkeitsprüfungen und Auffrischungskurse zu erleichtern. Sowohl der Rat der Europäischen Union als auch der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments haben sich gegen eine Verkürzung der Gültigkeit ab einem bestimmten Alter ausgesprochen.

Dennoch soll es nach dem Willen des Verkehrsausschusses verpflichtende Gesundheitschecks bei der Beantragung oder Erneuerung eines Führerscheins geben. Geht es nach dem Rat der Europäischen Union soll den Mitgliedsstaaten die Wahl gelassen werden, entweder Gesundheitsüberprüfungen oder Selbsteinschätzungen einzuführen.

Ältere Menschen unter Generalverdacht zu stellen und zu Fitnesschecks zu verpflichten, hält der ACE für eine inakzeptable Diskriminierung. Stattdessen sollten ältere Menschen die Möglichkeit haben, flächendeckend an freiwilligen Rückmeldefahrten teilzunehmen, um so ein direktes Feedback zur eigenen Fahrsicherheit zu erhalten.

Zukünftig könnten europaweit strengere Bedingungen für Fahranfänger und -anfängerinnen während der ersten zwei Jahre gelten: Dazu zählt eine mindestens zweijährige Probezeit und ein absolutes Alkoholverbot, wie es in Deutschland bereits Praxis ist. Darüber hinaus sieht der Richtlinienentwurf vor, dass mit dem Erwerb jeder weiteren Fahrerlaubnisklasse eine neue Probezeit beginnen soll, wobei die Mitgliedsstaaten die Regeln zur Dauer und zu Sanktionen selbst festlegen können.

Des Weiteren sollen die Bedingungen für das begleitete Fahren ab 17 Jahren EU-weit vereinheitlicht werden. Auch das wird schon seit vielen Jahren in Deutschland praktiziert, jedoch dürfen 17-jährige Fahranfänger und Fahranfängerinnen aktuell nicht in anderen Ländern (mit Ausnahme von Österreich) fahren.

Fahranfängerinnen und -anfänger haben ein besonders hohes Risiko im Straßenverkehr zu verunglücken. Der ACE begrüßt, dass in Deutschland bewährte Regelungen europaweit eingeführt werden sollen. Besonders die BF 17-Anerkennung im Ausland schafft neue Reisemöglichkeiten für junge Menschen, insbesondere in grenznahen Regionen.

Die Möglichkeit zum begleiteten Fahren ab 16 Jahren ist jedoch nicht – wie vom ACE gefordert – in der Richtlinie enthalten. Dabei wäre zu erwarten, dass dies das Unfallrisiko in dieser Altersgruppe noch weiter senken würden. Denn wer bereits mit 16 Jahren beginnt unter Aufsicht zu fahren, verdoppelt den Lernzeitraum bis zum 18. Geburtstag und sammelt deutlich mehr Fahrpraxis.

Laut den Plänen der Europäischen Kommission könnte die Gewichtsklasse des Führerscheins Klasse B europaweit von 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen erweitert werden. Allerdings erst nach Ende der Probezeit und nur für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. Der Verkehrsausschuss schlägt außerdem eine Ausnahme für konventionelle Wohnmobile bis 4,25 Tonnen vor. Derzeit umfasst die Fahrerlaubnisklasse B nur Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen.

mid/jub

 

Union will Führerschein um bis zu 1.000 Euro billiger machen

Berlin  – Der Führerschein soll nach dem Willen der Union bis zu 1.000 Euro günstiger werden. Wie die “Rheinische Post” in ihrer Dienstagsausgabe berichtet, schlägt die Bundestagsfraktion in einem Konzept zur Senkung der Kosten den verstärkten Einsatz von Fahrsimulatoren, mehr Digitalisierung und die Erleichterung der Prüferausbildung vor.

CDU-Verkehrspolitiker Florian Müller sagte der Zeitung, man wolle für “bezahlbare Mobilität in Stadt und Land” sorgen. “Mit unseren Maßnahmen wird der Führerschein um bis zu 25 Prozent günstiger”, so Müller. Laut einer ADAC-Erhebung aus dem vergangenen Jahr fallen inzwischen Gesamtkosten von 3.500 bis 4.500 an.

Konkret will die Union den Einsatz von Fahrsimulatoren deutlich ausweiten, etwa auch auf die zwölf vorgeschriebenen Sonderfahrten auf Autobahnen und bei Dunkelheit. “Dadurch kann sich die Zahl an praktischen Einheiten insgesamt reduzieren und Fahrschulen müssen keinen großen Fuhrpark mehr vorhalten”, heißt es in dem Papier.

Auch wollen CDU und CSU die Weiterbildung der Fahrlehrer zu Prüfern erleichtern und von einer Ingenieurausbildung entkoppeln. Für kurzfristige Termine sollen Prüfer von Bundeswehr und Polizei zugelassen werden. Außerdem will man die Digitalisierung sowie eine “Öffnung der Fahrerlaubnisprüfung für weitere Anbieter unter Beibehaltung der geltenden Standards” vorantreiben, heißt es in dem Papier.

red

Änderungen in 2024: Was Autofahrer jetzt wissen müssen – Vom Führerscheintausch über Plaketten bis zu Förderungen

Das Jahr 2024 wird für Autobesitzer in Deutschland zu einem Wendepunkt, da eine Vielzahl bedeutender Veränderungen und Pflichten bevorsteht. Zeit, einen Blick auf die anstehenden Neuerungen zu werfen, die die Art und Weise, wie wir uns auf deutschen Straßen fortbewegen, maßgeblich beeinflussen werden. Hier ist ein Ausblick auf das, was im kommenden Jahr auf Autofahrer zukommt:

1. Neue Farbe für die HU-Plakette 2024 Ab dem Jahr 2024 erhalten Fahrzeuge, die zur Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation vorgeführt werden, eine blaue Plakette, sofern sie die Kontrolle erfolgreich bestehen. Die nächste HU ist dann erst zwei Jahre später erforderlich, im Jahr 2026. Für Neufahrzeuge mit einem Gewicht von unter 3,5 Tonnen gilt eine Dreijahresfrist, und die Plakette trägt die Kennzeichnung “27” in Gelb.

2. Führerschein-Umtausch: Neue Dokumente für bestimmte Geburtsjahrgänge Autofahrerinnen und Autofahrer der Jahrgänge 1965 bis 1970 sind bis spätestens 19. Januar 2024 dazu verpflichtet, ihre veralteten “Lappen” – die rosa oder grauen Papierführerscheine – gegen moderne Scheckkarten-Führerscheine auszutauschen. Nach diesem Datum müssen diejenigen, die noch immer mit den alten Dokumenten unterwegs sind, mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen und den neuen Führerschein bei der Polizei vorzeigen. Der erneuerte Führerschein hat eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren und ist für 25 Euro erhältlich.

3. Neue Assistenzsysteme werden zur Pflicht Um die Sicherheit von Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern weiter zu erhöhen, werden verschiedene neue Assistenzsysteme verpflichtend. Diese beinhalten fortschrittliche automatische Notbremsassistenten, Notfall-Spurhalteassistenten, intelligente Geschwindigkeitsassistenten und weitere Funktionen, darunter Müdigkeitswarner, Rückfahrassistenten, Abbiegeassistenten, Kollisionswarner, die Aufzeichnung von Daten bei Unfällen (Blackbox), Notbremsleuchten und erweiterte Kopfaufprallschutzbereiche. Diese Systeme sind bereits seit dem 6. Juli 2022 für komplett neu entwickelte Fahrzeugmodelle verpflichtend und werden ab dem 7. Juli 2024 in allen neu zugelassenen Pkw zur Pflicht.

4. Reduzierte E-Auto-Förderung Ab dem 1. Januar 2024 erhalten Privatpersonen für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro nur noch 3.000 Euro Förderung vom Bund. Die Hersteller steuern zusätzlich 1.500 Euro bei. Die Förderung richtet sich nach dem Datum des Förderantrags, und der Fördertopf wird auf 810 Millionen Euro reduziert.

5. Neue Runde der Wallbox-Solarförderung Nachdem die KfW-Förderung für Photovoltaikanlagen im September 2023 aufgrund der großen Nachfrage vorzeitig beendet wurde, wird sie im Jahr 2024 erneut mit einem Budget von 200 Millionen Euro aufgelegt. Diese Förderung richtet sich an Besitzer von Elektroautos, die eine Solaranlage auf ihrem Eigenheim installieren und diese zur Stromversorgung ihres Elektrofahrzeugs nutzen.

6. Überarbeitung der Führerscheinregelungen in Diskussion Derzeit werden neue Richtlinien für den Führerschein diskutiert. Vorschläge reichen von Gewichtsbegrenzungen für Fahrzeuge von Fahranfängern bis zu verstärkten Untersuchungen für ältere Fahrer. Obwohl noch keine endgültige Entscheidung gefällt wurde, könnte bis Ende 2023 eine Entscheidung erwartet werden.

7. Neue Typklassen in der Kfz-Versicherung In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden rund 13 Millionen Fahrzeuge in Deutschland in neue Typklassen eingestuft. Etwa 7,4 Millionen Fahrzeuge erhalten dabei höhere Einstufungen im Vergleich zum Vorjahr, während etwa 5,4 Millionen Autos in niedrigere Klassen wechseln. Diese Änderungen können sich auf die Versicherungsbeiträge auswirken, führen jedoch nicht automatisch zu höheren oder niedrigeren Kosten. Die neuen Einstufungen gelten in der Regel ab dem 1. Januar 2024 für bestehende Verträge.

8. CO2-Steuer steigt: Höhere Spritpreise möglich Am 1. Januar 2024 tritt die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft. Sie steigt von 30 auf 40 Euro pro Tonne an. Der Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie rechnet damit, dass Benzin und Diesel für Autofahrer dadurch im Schnitt rund drei Cent pro Liter teurer werden. Dies könnte Auswirkungen auf die Spritpreise und den Alltag der Autofahrer haben.

Das kommende Jahr bringt also eine Vielzahl von Änderungen und Pflichten für Autofahrer in Deutschland mit sich. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Regelungen und Fristen zu informieren, um eventuelle Strafen oder Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

red

Empörung über EU-Führerschein-Plan für Ältere: Mehrheit der Deutschen befürwortet Fahrtauglichkeitsprüfung ab 60

Die EU berät aktuell über Führerscheinänderungen und Fahrtauglichkeitstests. Die Mehrheit der Deutschen ist dabei für die Einführung einer entsprechenden Überprüfung im Alter. Das geht aus einer Befragung hervor, die im Auftrag des Online-Automarktes AutoScout24 durchgeführt wurde.

Die Unterstützung für die verpflichtende Einführung von Fahrtauglichkeitstests zieht sich durch sämtliche Altersgruppen, jedoch ist die Zustimmung bei jüngeren Fahrern besonders ausgeprägt. So befürworten 94 Prozent der Fahrer unter 40 Jahren derartige Tests. Eltern sprechen sich zudem stärker für eine Überprüfung aus: 92 Prozent der Menschen mit Kindern sind für eine Einführung, bei Kinderlosen sind es nur 83 Prozent.

Interessanterweise äußern gerade die Befragten zwischen 50 und 65 Jahren am häufigsten ihre Ablehnung gegenüber einer solchen Überprüfung. Ganze 18 Prozent sind dagegen, eine Fahrtauglichkeitsprüfung für ältere Verkehrsteilnehmer einzuführen. Zum Vergleich: Insgesamt sagen nur elf Prozent aller Befragten, dass sie grundsätzlich gegen die Einführung einer solchen Prüfung sind.

Eine mögliche Erklärung dafür könnte sein, dass die Altersgruppe von 50 bis 65 Jahren sich selbst regelmäßig als kompetente Autofahrer im Verkehr erlebt, weshalb sie die Situation anders einschätzt als jüngere Autofahrer und in ihrer Altersspanne weniger Bedarf für eine Überprüfung sehen.

In jedem Fall bevorzugt die Mehrheit der Deutschen die Einführung einer Fahrtauglichkeitsprüfung zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr, unabhängig vom eigenen Alter. Die Altersgrenze von 70 Jahren findet dabei die höchste Zustimmung, da knapp ein Viertel der Autofahrer (23 Prozent) ab diesem Zeitpunkt regelmäßige Fahrtauglichkeitstests durchführen möchte.

Insgesamt sprechen sich jedoch 50 Prozent der Befragten für den Zeitraum zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr aus. Im Gegensatz dazu würden 17 Prozent bereits vor dem 60. Geburtstag mit den Tests beginnen, während acht Prozent sogar dafür plädieren, Fahrer unter 50 Jahren zu testen.

Experten betonen zwar immer wieder, dass erfahrene Fahrer zu sicheren Verkehrsteilnehmern gehören. Gleichzeitig belegen Statistiken, dass ältere Menschen, die in Verkehrsunfälle verwickelt sind, oft die Verursacher des Unfalls sind. Laut Statistischem Bundesamt tragen sie in mehr als zwei Drittel der Fälle (68 Prozent) die Hauptschuld.

“Mit dem Alter nehmen kognitive Fähigkeiten ab, die für sicheres Autofahren erforderlich sind. Das zeigen Studien, wie zum Beispiel die Dortmunder Altersstudie”, erklärt Jakob Futorjanski, Mitgründer der Gehirngesundheitsplattform NeuroNation,.
Demnach entstünden die meisten Autounfälle älterer Autofahrer unter anderem durch eine Abnahme der Fähigkeit, sich gleichzeitig auf mehrere Aspekte des Straßenverkehrs konzentrieren zu können. Eine regelmäßige Überprüfung der Fahrtauglichkeit ab 70 Jahren könne dazu beitragen, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen – auch die der Autofahrer.

mid/asg/red

 

Glühwein-Fans: Hände weg vom Steuer

Die hochprozentigen Versuchungen lauern Weihnachten überall. Egal, ob auf der Betriebsfeier oder beim Besuch eines Weihnachtsmarktes. Da denken sich viele: Ein Gläschen Glühwein oder eine Tasse leckerer Pusch kann doch nicht schaden. Natürlich nicht. Aber nur, wer anschließend mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, muss kein böses Erwachen fürchten und fährt stets auf der sicheren Seite.

Denn bereits kleine Mengen Alkohol beeinträchtigen die Koordinations-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit, teilen Experten mit. Daher sollte das eigene Auto in diesem Fall stets stehenbleiben. Nicht nur das Risiko selbst zu verunglücken steigt, sondern auch das aller anderen Verkehrsteilnehmer. 35.326 Unfälle unter Alkoholeinfluss wurden 2017 registriert, teilt der ACE Autoclub mit. Dadurch wurden 16.571 Menschen verletzt und 231 getötet. Zudem erhöht sich die Schwere der Unfälle unter Alkoholeinfluss.

Und was sagt der Gesetzgeber? Bei Fahrauffälligkeiten gibt es ab 0,3 Promille Fahrverbot, Punkte und Bußgeld. Wer mit 0,5 Promille in eine Polizeikontrolle gerät, wird mit bis zu 1.500 Euro und drei Punkten in Flensburg zur Kasse gebeten. Unter Umständen muss dann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolviert werden. Als “absolut fahruntüchtig” gilt, wer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs ist. Mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg sind die Folge. Im Falle eines Unfalls riskiert der alkoholisierte Fahrer zudem seinen Vollkasko-Versicherungsschutz.

Tipp der Experten: Schon im Vorfeld einer Feier sollte geklärt werden, wie der Heimweg organisiert wird. Und noch etwas sollten Glühwein-Fans beachten: Wer lange feiert, darf sich auch am nächsten Morgen nicht einfach hinter das Steuer eines Autos setzen. Alkohol wird im Körper nur langsam abgebaut, pro Stunde lediglich 0,1 Promille. Da steigt so mancher verkatert aus seinem Bett. mid/rlo

Wenn der Führerschein in Gefahr ist

Wer in Deutschland seine Führerschein-Prüfung bestanden hat, darf ein Leben lang Auto fahren. Es sei denn, es passiert etwas, so dass eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung angeordnet wird. Was ältere Autofahrer in diesem Fall beachten müssen und welche Konsequenzen drohen, erklären die Experten der Deutschen Anwaltshotline.

Die Fahrtauglichkeitsuntersuchung kann nämlich folgenreich sein: Besteht der Autofahrer sie nicht, ist der Führerschein weg. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist diese Untersuchung aber nicht vom Alter abhängig und auch keine Pflicht. Wichtig: Es gibt Ausnahmen. Wer als Berufskraftfahrer Lkw oder Bus fährt, muss sich ab dem 50. Lebensjahr regelmäßig ärztlich untersuchen lassen. Nur bei bestandener Untersuchung wird der entsprechende Führerschein der Klassen C oder D verlängert.

Senioren verursachen Unfälle zwar häufiger als andere Bevölkerungsgruppen, sie sind gemessen an der Gesamtbevölkerung doch eher selten in schwere Unfälle verwickelt. Sie fahren seltener, aber oft auch vorsichtiger und vorausschauender als junge Autofahrer, erklären die Experten. Trotzdem: Wer auffällt, bekommt unter Umständen Post von der Führerscheinbehörde – und muss seine Fahrtauglichkeit unter Beweis stellen.

Und was passiert dann? Gibt es Zweifel an der Fahrtüchtigkeit, müssen Autofahrer sich von einem bestimmten Arzt untersuchen lassen. Was genau bei der Fahrtauglichkeitsuntersuchung überprüft wird, hängt vom Einzelfall ab. Seh-, Hör- und Reaktionsvermögen und die körperliche Beweglichkeit werden aber in den meisten Fällen getestet. Der Arzt oder die Führerscheinstelle können zusätzlich die Erstellung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anfordern.

Kommt der Arzt zu dem Ergebnis, dass man tatsächlich nicht mehr in der Lage ist, sicher ein Auto zu führen, gibt es mehrere Möglichkeiten: Die Führerscheinstelle zieht den Führerschein ein. In diesem Fall muss man die Fahrerlaubnis dauerhaft abgeben und darf nicht mehr Auto fahren. Oder aber die Führerscheinstelle schränkt die Fahrerlaubnis ein. In diesem Fall darf man nur noch dann Auto fahren, wenn man bestimmte Auflagen erfüllt. Diese Auflagen werden in den Führerschein eingetragen.

Die eigene Familie ist übrigens nicht verpflichtet, der Führerscheinstelle zu melden, wenn sie den Angehörigen für nicht mehr fahrtauglich hält. mid/arei