Ludwigsburg – Mit dem bevorstehenden Beginn der Schutzzeit für das Jungwild und Bodenbrüter im März ruft die Stadtverwaltung Ludwigsburg Hundehalterinnen und -halter zu besonderer Achtsamkeit auf. Während dieser Zeit appelliert sie auch an die ordnungsgemäße Entsorgung von Hundekot.
Von März bis Juli ist es sowohl Menschen als auch Hunden untersagt, Waldgebiete, Wiesen, Felder und Ackerflächen zu betreten, um die empfindlichen Lebensräume des Wildtierschutzes zu schützen. Des Weiteren müssen Hunde in bebauten Gebieten, auf öffentlichen Wegen und Plätzen sowie in Parks und Erholungsgebieten an der Leine geführt werden. Das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen ist nicht gestattet.
Die Stadtverwaltung verzeichnet in regelmäßigen Abständen Probleme im Zusammenhang mit nicht entsorgtem oder unsachgemäß entsorgtem Hundekot. Sie appelliert daher erneut an die Hundebesitzerinnen und -besitzer: Öffentliche Bereiche wie Straßen, Gehwege, Grünanlagen und private Grundstücke dürfen nicht als Hundetoiletten genutzt werden. Dies gilt insbesondere für landwirtschaftlich genutzte Flächen wie Wiesen und Felder. Eine schnelle Beseitigung des Hundekots ist unerlässlich, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden und die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen nicht zu beeinträchtigen.
Die städtische Polizeiverordnung sieht vor, dass die Nichtentsorgung von Hundekot als Ordnungswidrigkeit gilt. Verstöße werden mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro geahndet.
Um eine ordnungsgemäße Entsorgung zu erleichtern, stellt die Stadt Ludwigsburg kostenlos Hundekotbeutel zur Verfügung. Die Standorte der Hundetütenspender können auf der Informationskarte der Stadt unter https://gis.ludwigsburg.de eingesehen werden. Die befüllten Hundekotbeutel können entweder in speziellen Abfallbehältern oder im Restmüll entsorgt werden.
red