Geisterfahrer-Gefahr auf Deutschlands Straßen: Richtig reagieren bei Falschfahrern

In der schaurigen Halloween-Saison sorgen Geister und andere Gruselgestalten auf den Partys für eine angenehme Gänsehaut. Doch wirklich furchteinflößend ist die Vorstellung, auf dem Heimweg einem Geisterfahrer zu begegnen. Die Verti Versicherung AG gibt wertvolle Ratschläge, wie man in einer solchen Situation richtig reagiert.

Den Begriff Geisterfahrer kennt man zwar insbesondere im Zusammenhang mit Autobahnen. Es gibt aber auch Bundesstraßen, auf denen Autofahrer auf zwei oder mehr Spuren nur in eine Richtung unterwegs sein dürfen sowie Einbahnstraßen – auch hier kann man Geisterfahrer sein, wenn man in der falschen Richtung unterwegs ist und entsprechend nur Gegenverkehr hat.

Hört man – zum Beispiel über das Radio – von einem Geisterfahrer auf der gerade befahrenen Strecke, gilt es, den potenziell drohenden Zusammenstoß in jedem Fall zu vermeiden: Geschwindigkeit verringern, Warnblinkanlage einschalten und besonders aufmerksam sein.

“Vermeiden Sie unbedingt Überholmanöver und fahren Sie stattdessen ganz rechts – um von hier im Notfall auf den Seitenstreifen wechseln zu können”, rät Alexander Held, Kfz- und Versicherungsexperte bei der Verti Versicherung AG. Wenn möglich, sei es sinnvoll, den nächsten Parkplatz anzusteuern. “Im Verkehrsfunk wird auch durchgegeben, wenn die Gefahr vorüber ist. Achten Sie also auf die aktuellen Durchsagen im Radio”, so Alexander Held.

Diese Maßnahmen setzen natürlich voraus, dass der Geisterfahrer bereits gemeldet wurde. “Sind Sie dagegen derjenige, der den Geisterfahrer zuerst bemerkt, sollten Sie sofort die Polizei informieren, damit andere Verkehrsteilnehmer schnellstmöglich gewarnt werden”, so Alexander Held. Bei Autos mit Freisprechanlage oder einem Beifahrer mit Handy geht das problemlos. Ansonsten gilt es erst anzuhalten, um nicht durch Telefonieren am Steuer selbst den Verkehr zu gefährden.

Mit Strafe muss ein Geisterfahrer aufgrund der davon ausgehenden Gefährdung des Straßenverkehrs immer rechnen. So lange jedoch kein Unfall passiert ist, kommt der Fahrer oft glimpflich mit einer Geldstrafe davon, ggf. ergänzt um ein temporäres Fahrverbot. Richtig hart wird es bei einem Unfall: “Hier ist mit einem Strafverfahren zu rechnen, bei dem Falschfahrer sogar Gefängnisstrafen drohen können. Stark unterschieden wird beim Strafmaß auch danach, ob die Falschfahrt versehentlich passiert ist oder absichtlich vorgenommen wurde”, berichtet der Kfz-Experte.

Einem Forschungsprojekt zufolge, für das die Unfallforschung der Versicherer (UDV) 224 Unfälle der vergangenen Jahre aufgrund von Falschfahrten ausgewertet hat, wurden über 40 Prozent aller solcher Unfälle auf Autobahnen von Senioren über 75 Jahre verursacht, in der Mehrzahl der Fälle aufgrund von Demenz oder Verwirrtheit.

mid/jub