Online-Dienstleistungen in Ludwigsburg: So umgehen Sie versteckte Kosten

Ludwigsburg – Wenn Sie behördliche Dienstleistungen wie Gewerbeanmeldungen, Geburts- und Sterbeurkunden oder ein Führungszeugnis in Ludwigsburg benötigen, sollten Sie bei der Online-Recherche Vorsicht walten lassen. Oft stoßen Sie auf Drittanbieter, die vorgeben, diese Dienstleistungen zu erbringen. Tatsächlich handelt es sich jedoch meist nur um kostenpflichtige Anleitungen, die zusätzlich zu den Verwaltungsgebühren der Stadt weitere Kosten verursachen. Die Stadtverwaltung warnt daher vor versteckten Kosten bei solchen Drittanbietern und rät zur Vorsicht.

Beispiel Gewerbeanmeldungen: Wenn Sie ein Unternehmen gründen, Ihre Geschäftstätigkeit beenden oder Änderungen in Ihrem Betrieb anzeigen möchten, ist das Gewerbeamt der Stadt Ludwigsburg die richtige Anlaufstelle. Die entsprechenden Meldungen können persönlich ohne Termin, per Post oder digital erfolgen.

Nutzen Sie den direkten Weg über die Stadtverwaltung: Auf der offiziellen Website der Stadt Ludwigsburg unter www.ludwigsburg.de/gewerbe finden Sie umfassende Informationen zu den digitalen Meldungen. Hier stehen sowohl ein PDF-Dokument als auch ein Weblink zu Service-BW zur Verfügung. Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen, können Sie Ihre Gewerbeanmeldung Schritt für Schritt über die Website service.bw.de ausfüllen. In diesem Fall entstehen nur die Verwaltungskosten, die von der zuständigen Behörde erhoben werden.

Simeon Hartlaub, Teamleiter für den Bereich Gewerbe/Gaststätten, betont: “Der direkte Weg über die Stadtverwaltung ist der beste und auch der kostengünstigste.” Bei Fragen zur Gewerbemeldung steht Ihnen die Stadtverwaltung gerne zur Verfügung, und Sie können sie über die E-Mail-Adresse gewerbe@ludwigsburg.de erreichen.

red

Zoll kontrolliert Betriebe und Gewerbe in Ludwigsburg

Heilbronner Zoll überprüfte 179 Betriebe im Gastgewerbe

NGG fordert mehr Zoll-Kontrollen bei Hoteliers und Gastronomen im Landkreis Ludwigsburg

Ludwigsburg; Sie kommen unangemeldet und machen nicht viel Federlesen: Wenn Beamte des Zolls Betrieben im Landkreis Ludwigsburg eine Visite abstatten, kann es für Unternehmer ungemütlich werden – vorausgesetzt, sie nehmen es mit dem Gesetz nicht so genau. Im vergangenen Jahr kontrollierte das zuständige Hauptzollamt Heilbronn in der Region insgesamt 767 Firmen auf Schwarzarbeit, Sozialbetrug und auf die Einhaltung von Mindestlöhnen. Das sind vier Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei nahmen die Zöllner genau 179 Betriebe des Gastgewerbes ins Visier (plus 19 Prozent gegenüber 2017). In sieben Fällen deckten sie einen Mindestlohnverstoß auf. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG Stuttgart beruft sich hierbei auf eine Auswertung des Bundesfinanzministeriums für die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke (Grüne).

„Es kann doch nicht sein, dass es immer noch Chefs gibt, die ihren Beschäftigten das absolute Minimum vorenthalten – den gesetzlichen oder einen höheren Branchen-Mindestlohn. Mindestlohn-Verstöße sind immer noch an der Tagesordnung. Und das, obwohl es den gesetzlichen Mindestlohn schon seit über vier Jahren gibt“, kritisiert NGG-Geschäftsführer Hartmut Zacher. Bei Kellnern, Köchinnen und Hotelangestellten komme es am Monatsende auf jeden Euro an.

Die Tatsache, dass viele Unternehmen es immer noch wagen, gegen geltende Mindestlöhne zu verstoßen, macht, so die NGG Stuttgart, eines deutlich: „Der Zoll muss mehr und intensiver kontrollieren – gerade auch in der Gastronomie. Beim Thema Mindestlohn zeigt sich, dass Vertrauen gut, aber Kontrolle besser ist. Je höher das Risiko für schwarze Schafe ist, bei illegalen Praktiken überführt zu werden, desto seltener setzen sie auf Tricksereien“, betont Zacher. Der Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf mehr als 10.000 Beamte aufzustocken, sei ein „wichtiger Schritt“. Derzeit sei die FKS von dieser Zielmarke aber noch weit entfernt. Nach Informationen der NGG waren bundesweit zuletzt lediglich 6.600 Planstellen für Kontrolleure besetzt – 126 davon beim Hauptzollamt Heilbronn.

„Damit der Zoll bei seinen Kontrollen aber überhaupt fündig werden kann, müssen die Arbeitszeiten in den Betrieben genau erfasst werden. Bei Schummeleien mit den Stundenzetteln können die Beamten gegen den Arbeitgeber ermitteln – und geprellte Löhne zurückfordern“, erklärt Hartmut Zacher. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai müssen Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter künftig systematisch dokumentieren. Im Gastgewerbe wurde bereits mit dem gesetzlichen Mindestlohn eine Aufzeichnungspflicht der geleisteten Stunden eingeführt. Die NGG hatte sich dafür gegen den Widerstand der Arbeitgeber stark gemacht.