Ludwigsburg – Die jüngste Hochwasserkatastrophe in Baden-Württemberg hat erhebliche Schäden verursacht. Um die wirtschaftlichen Folgen für betroffene Unternehmen abzumildern, bietet die Bundesagentur für Arbeit Unterstützung in Form von Kurzarbeitergeld an.
Für Arbeitsausfälle in Betrieben, die direkt durch Hochwasserschäden beeinträchtigt sind, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Unternehmen steht eine gebührenfreie Hotline unter der Nummer 0800 4 5555 20 zur Verfügung, um sich beraten zu lassen und Unterstützung zu erhalten.
Wenn ein Betrieb unmittelbar von ungewöhnlichen, stark abweichenden Witterungsverhältnissen wie einer Hochwasserkatastrophe betroffen ist, kann Kurzarbeit aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses auch online angezeigt werden. Dabei sind bestehende Betriebsausfallversicherungen vorrangig zu berücksichtigen. Die Anzeige für Kurzarbeit gilt als für den Kalendermonat des Ereigniseintritts erstattet, wenn sie unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, eingereicht wird. Dies bedeutet, dass ab dem Eintritt des Ereignisses alles Mögliche und Notwendige unternommen werden muss, um die Anzeige sofort zu erstatten. In solchen Fällen kann Kurzarbeitergeld ab Beginn des Arbeitsausfalls gezahlt werden.
Für die aktuellen Hochwasserschäden gelten die bestehenden gesetzlichen Regelungen für das Kurzarbeitergeld. Im Unterschied zum konjunkturell bedingten Kurzarbeitergeld gibt es für solche Krisenfälle zusätzliche Erleichterungen: Beschäftigte, deren Arbeit wegen Hochwasser ausfällt, können bei Aufräumarbeiten in ihrem Betrieb helfen, ohne ihren Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu verlieren. Zudem wird es in der Regel nicht notwendig sein, vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld Arbeitszeitkonten auszugleichen oder Urlaubstage zu nehmen.
Auch Produktionsbetriebe, die von ihren Zulieferern wegen des Hochwassers kein Material erhalten, können Kurzarbeitergeld beantragen. Gleiches gilt im umgekehrten Fall, wenn ein Zulieferer seine Waren nicht an seinen Abnehmer übergeben kann, weil dieser vom Hochwasser betroffen ist.
Info:
Ausführliche Informationen dazu wie Kurzarbeit anzuzeigen ist sowie zur Höhe des Kurzarbeitergeldes und den Voraussetzungen gibt es hier.
red