Kfz-Versicherung: Wieso die Beiträge für Autobesitzer steigen und wie man sparen kann

Am 30. November ist für die meisten Autobesitzer Stichtag: Wer einen Wechsel seiner Kfz-Versicherung anstrebt, muss in der Regel bis Ende November handeln. Und da die Versicherungswirtschaft mit deutlich höheren Versicherungsbeiträgen rechnet, steht betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

Ob mit einer Tarifanpassung oder einem Wechsel der Versicherung: Die Experten des Versicherers ARAG geben zur anstehenden Wechselsaison Tipps, wie man bei der Kfz-Versicherung sparen kann und worauf man achten sollte.

Was ist der Grund für die erwarteten Beitragserhöhungen?
Die ARAG Experten weisen auf Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin, wonach die Ausgaben für Haftpflichtschäden – hier gab es in den letzten zehn Jahren einen Anstieg um 54 Prozent – und Verwaltung bei knapp 33 Millionen Euro lagen, die Beitragseinnahmen aber lediglich rund 30 Millionen Euro betrugen. Grund für diese Diskrepanz sind die hohe Inflation und vor allem stark gestiegene Reparaturkosten und immer teurere Ersatzteile. Zudem verzeichnet die Branche eine Zunahme von 15 Prozent an Autodiebstählen.

Wie kann man durch die Fahrleistung sparen?
Wichtig für die Höhe der Prämie ist unter anderem die Jahresfahrleistung. Beitragserstattungen bei weniger gefahrenen Kilometern oder Zusatzkosten durch mehr gefahrene Kilometer werden in der Regel rückwirkend für das laufende Versicherungsjahr berechnet. Wer also weniger gefahren ist, als vertraglich vereinbart, kann nicht nur mit einer Rückzahlung rechnen, sondern kann bei vielen Versicherungen auch den Beitrag nach unten anpassen lassen. Übrigens: Die Experten weisen darauf hin, dass Autofahrer verpflichtet sind, ihrer Versicherung mitzuteilen, wenn sich, beispielsweise durch einen neuen Arbeitsplatz in einer anderen Stadt oder durch das Arbeiten im Home-Office, die Anzahl der vereinbarten Kilometer im Jahr deutlich ändert.

Welche weiteren Einsparpotenziale gibt es für bestehende Tarife?
Wer die Prämie in einem Rutsch als Jahresbeitrag zahlt, kommt oft günstiger davon, als wenn monatlich, viertel- oder halbjährlich überwiesen wird, denn dann können Ratenzuschläge hinzukommen. Je höher die Anzahl der Fahrer, die einen Wagen fahren dürfen, desto höher ist der Beitrag. Während beispielsweise der (Ehe-)Partner meist kostenlos mitversichert ist, wird es mit jungen Fahrern unter 23 oder 25 Jahren – je nach Versicherung – deutlich teurer. Wird der Wagen nur ab und zu von einer weiteren Person genutzt, könnte sich eine spezielle Versicherung für Zusatzfahrer lohnen, die auch tageweise abgeschlossen werden kann.

Eine weitere Ersparnis könnte darin liegen, eine Versicherung mit Werkstattbindung zu wählen. Dann dürfen Reparaturen nur in Partnerwerkstätten des Versicherers durchgeführt werden. Das sind dann mitunter auch freie Werkstätten. Darüber hinaus sollte man als Neuwagenbesitzer bedenken, dass es bei nicht autorisierten Werkstätten unter Umständen keine Originalteile gibt und damit die Herstellergarantie verlorengehen kann.

Welche Fristen müssen Versicherungsnehmer bei einem Wechsel beachten?
Kfz-Policen, die ab 1. Januar gelten, müssen bis zum 30. November schriftlich und möglichst per Einschreiben mit Rückschein gekündigt werden. Bis dahin muss das Schreiben der Versicherung vorliegen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Doch Achtung: Die Experten weisen darauf hin, dass immer mehr Kfz-Versicherer auch Verträge mit unterjähriger Laufzeit anbieten. So läuft ein Vertrag, der beispielsweise am 15. September abgeschlossen wurde, am 14. September des Folgejahres aus und müsste vier Wochen vorher, also Mitte August, gekündigt werden.

mid/wal

Wann zahlt die Kfz-Versicherung bei Autodiebstahl nicht? Darauf sollten Autobesitzer dringend achten

In der Welt der Kriminalität sind Autos äußerst begehrtes Diebesgut. Vor allem hochwertige Limousinen, SUV-Modelle und Kleintransporter stehen ganz oben auf der Liste der begehrten Fahrzeuge, auf die es Kriminelle abgesehen haben.

Die Zahl der Diebstähle von Kraftfahrzeugen ist 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 18 Prozent auf rund 25.500 Fahrzeuge leicht angestiegen. Dabei bleiben laut Statista knapp 15.000 Autos trotz polizeilicher Ermittlungen verschwunden. Da es sich beim Diebesgut meist um vergleichsweise teure Autos handelt, ist auch der wirtschaftliche Schaden mit weit mehr als 200 Millionen Euro immens. Experten des Rechtsschutzversicherers ARAG haben eine Reihe von Empfehlungen zusammengestellt zusammengestellt um das zu unterbinden.

Der beste Schutz: Den Zündschlüssel auch beim kurzen Verlassen des Fahrzeugs mitnehmen und Türen, Fenster, Kofferraum, Schiebe- und Cabriodächer sowie den Tankdeckel abschließen. Das Lenkradschloss sollte immer eingerastet werden. Aber auch beim Abstellen des Wagens können Autofahrer einiges beachten. Vor allem hochwertige Pkw sollten nicht am Straßenrand, an dunklen und unbelebten Straßen oder in ungesicherten Carports abgestellt werden.

Mechanische Sicherungsmöglichkeiten, wie beispielsweise eine Gangschaltungssperre, die den Schalthebel blockiert und fest im Auto montiert werden kann oder Felgenschlösser, Bolzenriegelschlösser für Türen und Kofferraum können den Autodiebstahl ebenso wie zusätzliche Lenkradsperren oder Parkkrallen erschweren. Elektronische Sicherungssysteme wie Warnanlagen melden, wenn in den geschlossenen Innenraum eingedrungen oder das Auto unbefugt abgeschleppt wird. KfzOrtungssysteme können darüber hinaus beim Wiederauffinden eines gestohlenen Fahrzeugs helfen.

Grob fahrlässig sei es, so die Experten der ARAG, Ersatzschlüssel am oder im Fahrzeug zu verstecken. Das kann den Versicherungsschutz kosten. Auch das kurzfristige Deponieren des Zündschlüssels auf dem Autoreifen ist keine gute Idee, denn diese Praxis ist Dieben hinlänglich bekannt. In der Wohnung sollten Autoschlüssel nicht unbedingt griffbereit in der Nähe der Haustür oder an typischen Ablageorten liegen.

Heutzutage können die meisten Autos mit der so genannten “Keyless-Go“-Funktion auch ohne Schlüssel geöffnet und gestartet werden. Das Funksignal des Schlüssels genügt. Entfernt sich der Fahrer vom Wagen, bricht das Signal ab. An dieser Stelle kommen technikaffine Diebe mit Geräten zum Einsatz, die diese Funkwellen verlängern. Diese Art des Diebstahls – eine sogenannte “Relay-Attack” – hinterlässt keine Aufbruchspuren. Auch das kann Folgen für den Versicherungsschutz haben, denn der Halter muss unter Umständen beweisen, dass das Auto tatsächlich verschlossen war und durch eine Relay Attack geöffnet wurde.

Beim sogenannten “Jamming” blockiert ein Sender das Funksignal des Schlüssels, so dass das Fahrzeug gar nicht erst abgeschlossen wird. Damit fehlt hier von vornherein die Voraussetzung für den Versicherungsschutz und die Versicherung muss grundsätzlich nicht zahlen. Ein Tipp: Solche Fernbedienungen sollten nicht in der Nähe der Haus- oder Wohnungstür abgelegt und am besten in einer funkdichten Hülle verwahrt werden. mid/asg

red

Winterreifen – Ja oder Nein: Darum sollten Autofahrer jetzt dringend handeln

Wenn die Temperaturen sinken und der Winter naht, wird die Bedeutung von sicherem Fahren auf schneebedeckten, vereisten oder nassen Straßen besonders deutlich. In dieser Jahreszeit sind Winterreifen die klare Empfehlung, um den nötigen Grip zu gewährleisten. Viele Autofahrer stellen sich jedoch die Frage: Wann ist der richtige Zeitpunkt, die Reifen zu wechseln? Die Antwort auf diese Frage kann am besten in Absprache mit erfahrenen Reifenspezialisten in Werkstätten oder Service-Stationen gefunden werden.

Der richtige Zeitpunkt des Reifenwechsels

Eine bekannte Faustregel lautet: “Von Oktober bis Ostern” – in diesem Zeitraum sollten Winterreifen verwendet werden, um auf der sicheren Seite zu sein. Dieser Reifenwechsel dient nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern kann auch gesetzlich vorgeschrieben sein. Bei winterlichen Straßenbedingungen, wie Schnee und Eis, kann es in einigen Regionen Deutschlands eine situative Winterreifenpflicht geben.

Matsch + Schnee

Wichtig ist dabei, dass die Winterreifen das Schneeflockensymbol “Three Peak Mountain Snow Flake” (3PMSF) auf der Reifenflanke tragen müssen. Das früher gebräuchliche M+S-Logo (“Matsch + Schnee”) ist seit dem 1. Januar 2018 nicht mehr ausreichend – diese Regel gilt auch für Ganzjahresreifen.

Das Bußgeld

Fahrzeuge, die bei winterlichen Bedingungen ohne die entsprechende Kennzeichnung unterwegs sind, riskieren ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Bei der Wahl zwischen Winter- und Ganzjahresreifen spielt auch das persönliche Fahrprofil eine entscheidende Rolle. Wenn die Fahrziele überwiegend auf gut gepflegten Straßen liegen und Alpenpässe, das Allgäu oder die deutschen Mittelgebirge vermieden werden, können Ganzjahresreifen eine praktikable Option sein.

Der richtige Grip

Der Winter bringt nicht nur Kälte, sondern auch Herausforderungen für Autofahrer mit sich, darunter Schnee, Eis und Nässe. Um sicher durch die kalte Jahreszeit zu kommen, sind Winterreifen mit ausreichend Grip entscheidend. Eine weitere Faustregel besagt, dass es spätestens Zeit für neue Winterreifen ist, wenn das Profil weniger als vier Millimeter beträgt. Ein einfacher Messtipp: Der silberne Rand einer 2-Euro-Münze ist genau vier Millimeter breit und kann als Referenz verwendet werden.

Der Versicherungsaspekt

Im Falle eines Unfalls auf winterlichen Straßenverhältnissen mit einem Fahrzeug, das nur mit Sommerreifen ausgestattet ist, können sowohl der Fahrer bzw. der Fahrzeughalter als auch der Geschädigte Probleme mit ihrer Kfz-Versicherung haben. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt grundsätzlich die Kosten für Ansprüche der Geschädigten, jedoch kann der Versicherte mit bis zu 5.000 Euro in Regress genommen werden. Darüber hinaus werden Schäden am eigenen Fahrzeug möglicherweise nur teilweise oder überhaupt nicht von der Kaskoversicherung übernommen.

Für den Geschädigten kann es ebenfalls problematisch sein, wenn das Fahrzeug des Unfallverursachers mit ungeeigneten Reifen ausgestattet ist. Wenn beispielsweise nachgewiesen werden kann, dass der Bremsweg aufgrund fehlender Winterreifen länger war, kann dem Unfallopfer eine Mithaftung drohen. In diesem Fall übernimmt die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers nur einen Teil der Kosten.

red

 

Saisonkennzeichen: Ruheversicherung in der Winterpause

Zwei bis elf Monate fahren, zwei bis elf Monate Steuern und Versicherung bezahlen – das ist das Prinzip des Saisonkennzeichens. Was viele Auto- oder Motorradfahrer gar nicht wissen: Wenn das Fahrzeug eingemottet ist, erlischt der Versicherungsschutz nicht komplett.

“Während des Stilllegungs-Zeitraums besteht in der Kfz-Versicherung eine kostenlose Ruheversicherung”, erklärt ein Experte der HUK-Coburg. Dabei geht es beispielsweise um Schadenersatzansprüche wegen ins Erdreich gesickerter Betriebsstoffe wie Öl oder Benzin. Eine Teilkasko-Versicherung (TK) ist mit eingeschlossen, wenn sie schon vor der Ruhephase bestand. Diese Ruheversicherung kommt etwa zum Tragen, wenn das Fahrzeug durch im Sturm herumgewirbelte Gegenstände beschädigt wurde. “Aber auch Themen wie Motorbrand durch Kurzschluss in der Elektronik oder Diebstahl spielen immer wieder eine Rolle”, so die HUK-Coburg.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der kostenlosen Ruhe-TK ist allerdings, dass es sich beim Winterquartier um einen Raum oder einen umfriedeten Abstellplatz handelt. Ein Carport sollte an den freien Seiten zumindest mit einer Kette gesichert sein. mid/rhu