Schweizer Bußgelder: Ab Mai auch in Deutschland vollstreckbar – Gefängnisstrafen drohen

Ab dem 1. Mai 2024 können Bußgelder aus Verkehrsverstößen in der Schweiz auch in Deutschland (und umgekehrt) eingetrieben werden. Davon betroffen sind Bußgelder ab 70 Euro bzw. 80 Schweizer Franken. Der ADAC erklärt, welche Auswirkungen das für deutsche Autofahrer hat.

Grundlage für die Regelung ist der neue Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag, der die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit beider Länder regelt. Bislang konnten nur Bußgelder aus EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden.

Die neue Regelung gilt nur für Verkehrsverstöße, die ab dem 1. Mai 2024 in der Schweiz begangen werden. Fahrverbote aus der Schweiz haben keine Auswirkungen in Deutschland und gelten nur für die Schweiz, allerdings auch für deutsche Autofahrer. Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße in der Schweiz ebenfalls nicht. Wie bei Bußgeldern aus EU-Ländern ist das Bundesamt für Justiz in Bonn für die Einziehung der Bußgelder aus der Schweiz verantwortlich.

Die Schweiz ist bekannt für ihre hohen Geldbußen bei Verkehrsverstößen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h beträgt das Bußgeld mindestens 190 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland beginnen die Bußgelder hierfür ab 60 Euro. Bei einer Überschreitung von mehr als 50 km/h berechnet sich die Buße in der Schweiz nach Einkommen und es werden ab 60 Tagessätze fällig, in Deutschland hingegen ab 480 Euro. Bei Überschreitungen des Tempolimits um 80 km/h auf Autobahnen oder mehr als 40 km/h in Tempo 30-Zonen drohen im Nachbarland mindestens ein Jahr Gefängnis.

Der ADAC rät, Bußgelder aus der Schweiz ernst zu nehmen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung oder ignorieren des Bußgelds können hohe zusätzliche Kosten entstehen. Das Risiko, bei erneuter Einreise in das beliebte Urlaubs- und Transitland erwischt zu werden, ist hoch. Mit der Neuregelung wird schweizerischen Behörden zudem die grenzüberschreitende Eintreibung nicht bezahlter Bußgelder ermöglicht. mid/asg

red

Schärfere Parkkontrollen: Bundesländer wollen Parksünder per Kamerafahrzeug scannen

Im Kampf gegen Falschparker wollen die Länder künftig Scan-Fahrzeuge einsetzen und so die Zahl der Kontrollen massiv erhöhen. Wie die “Rheinische Post” (Dienstag) berichtet, fordern die Länder die Bundesregierung auf, das Straßenverkehrsgesetz entsprechend zu ändern. Die Empfehlung der zuständigen Ausschüsse liegt der Zeitung vor.

Darin heißt es, bislang könnten die Mitarbeiter der Kommunen durchschnittlich 50 Fahrzeuge pro Stunde auf Parkscheine oder Anwohnerparkausweise überprüfen. Bei Scan-Fahrzeugen fertigten Kamerasysteme Bilder der Kennzeichen an, die dann mit einer Datenbank abgeglichen würden, in der die Parkberechtigungen hinterlegt seien. “Mittels solcher fahrzeuggestützten Videokontrollen können bis zu 1.000 Kennzeichen pro Stunde kontrolliert werden”, heißt es in dem Papier.

Erfahrungen aus Amsterdam und Paris zeigten, dass sich eine “regelkonforme Nutzung” des öffentlichen Parkraums “signifikant” erhöhe. Die Bundesregierung müsse daher die automatisierte Erfassung der Kennzeichen gesetzlich regeln, fordern die Länder. Der ADAC-Verkehrsrechtsexperte Jost Kärger sagte der “Rheinischen Post”, das Kennzeichen sei ein personenbezogener Datensatz.

“Für einen anlasslosen Scan braucht es eine Rechtsgrundlage, die noch fehlt. Das ist auch eine Frage für die Datenschutzbeauftragten der Länder”, sagte Kärger.

red

Abzocke mit Knöllchen aus dem Ausland

Die Abzock-Masche ist weit verbreitet: Zuerst kassiert der Autofahrer irgendwo im südöstlichen Ausland einen Strafzettel. Und der entwickelt im Lauf der Zeit eine unangenehme Eigendynamik.

Im Jargon der Betroffenen werden sie “Kroaten-Knöllchen” genannt. Und die Methode, aus einer Mücke einen sündhaft teuren Elefanten zu machen, ist sehr effektiv: Nachdem der Versuch gescheitert ist, das Ticket vor Ort zu bezahlen, herrscht erst einmal trügerische Ruhe – oft jahrelang.

Doch dann der Knall-Effekt: Ein Inkasso-Unternehmen fordert das zehn- bis 20-Fache des urspünglichen Betrags. Im rbb-Magazin Super.Markt schätzt ADAC-Vertragsanwalt Marcus Gülpen die Anzahl der Fälle auf eine halbe Million deutschlandweit: “Die Masche ist, aus einem kleinen Betrag einen Elefanten zu machen und die Leute so einzuschüchtern, dass der Elefant bezahlt wird.”

Experten empfehlen Betroffenen,die nicht vor Ort zahlen können, das Geld beim Gericht zu hinterlegen und zu einem Anwalt zu gehen, wenn Post aus dem Ausland kommt. Denn ein erstes Urteil gibt es bereits: “Das Amtsgericht Pula hat Anfang 2019 entschieden, dass ein Großteil dieser Nebenkosten zu Unrecht berechnet worden ist”, so Jurist Andre Schulze-Wethmar vom Europäischen Verbraucherzentrum. mid/rhu