Corona-Update: Was Sie über Impfungen, Tests und Masken jetzt wissen sollten

Mit dem Einsetzen der Erkältungssaison rücken erneut Fragen rund um Auffrischungsimpfungen (Booster), Corona-Tests und das Tragen von Masken in den Fokus. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet Ratschläge zur Eigenabsicherung und zum Schutz anderer. Im Hinblick auf das Thema COVID-19 ist ein neuer Impfstoff erhältlich, der an aktuelle Varianten angepasst ist. Experten betonen derzeit keine erheblichen Besorgnisse angesichts steigender Infektionszahlen, da eine Grundimmunität in der Bevölkerung durch Impfungen und überstandene Infektionen weit verbreitet ist.

Der aktualisierte Impfstoff steht nun in Arztpraxen zur Verfügung und wird insbesondere Personen über 60 Jahren sowie Menschen mit erhöhtem Infektionsrisiko, Vorerkrankungen, Bewohnern von Pflegeheimen und im Gesundheitswesen Tätigen empfohlen. Säuglinge ab dem 6. Monat können ebenfalls geimpft werden, sofern die letzte Impfung oder Erkrankung mindestens zwölf Monate zurückliegt. Die Kosten für die Impfung werden nicht mehr von allen Krankenkassen übernommen, sondern nur für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) genannten Personengruppen. Bei anderen Personen werden die Kosten nur dann getragen, wenn Ärzte die Impfung aus medizinischer Notwendigkeit befürworten.

Derzeit besteht keine Testpflicht, und kostenlose Schnelltests sind seit März nicht mehr verfügbar. Trotzdem sind Tests nach wie vor eine effektive Möglichkeit zur Vorbeugung von Ansteckungen, insbesondere bei älteren oder vorerkrankten Personen. Alte Tests aus vorangegangenen Saisons können weiterhin verwendet werden, sofern sie noch gültig sind. Es ist jedoch ratsam, das Haltbarkeitsdatum zu überprüfen und abgelaufene oder bei hohen Temperaturen (über 30 Grad) gelagerte Tests zu entsorgen. Tests sollten in einem Temperaturbereich zwischen fünf und 30 Grad gelagert werden und nicht im Kühlschrank.

Eine allgemeine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Einrichtungen besteht derzeit nicht, jedoch kann bei steigenden Infektionszahlen per Hausrecht eine Maskenpflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen erlassen werden. Masken haben ein Verfallsdatum, das auf der Verpackung angegeben ist, und abgelaufene Masken sollten nicht mehr verwendet werden. Es wird empfohlen, Masken an einem trockenen, sauberen Ort luftdicht zu verschließen.

Bei Anzeichen von Krankheit wird empfohlen, möglichst drei bis fünf Tage zu Hause zu bleiben und persönliche Kontakte einzuschränken, insbesondere zu älteren Menschen oder Personen mit Vorerkrankungen, die ein höheres Risiko für schwerwiegende Atemwegsinfektionen haben.

red

Bund und Länder planen Vernichtung von über 755 Millionen Corona-Masken aufgrund abgelaufener Haltbarkeit

Der Bund plant die Vernichtung von mindestens 755 Millionen Corona-Masken. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium der “Welt” (Dienstagsausgabe) auf Anfrage mit. Die Masken wurden Anfang 2020 zu Pandemiebeginn beschafft und haben mittlerweile ihr Haltbarkeitsdatum überschritten.

Das Ministerium sieht nun “eine zoll- und abfallrechtlich konforme energetische Verwertung vor”, so ein Sprecher. Betroffen seien 660 Millionen zertifizierte OP-Masken und rund 95 Millionen zertifizierte FFP2-Masken. Bisher hat das Gesundheitsministerium bereits in kleinerem Umfang Masken vernichten lassen.

“In Deutschland wurden bisher rund zwei Millionen OP-Masken sowie rund eine Million PfH energetisch verwertet”, so der Sprecher. PfH-Masken sind FPP2- und ähnliche Masken. Für die aktuelle Vernichtung im großen Stil hat das Haus von Minister Karl Lauterbach (SPD) Anfang Mai eine Ausschreibung gestartet, auf die sich externe Entsorgungsunternehmen bis Ende Mai bewerben konnten.

Dies geht aus Dokumenten hervor, die das Ministerium auf einer Vergabeplattform des Bundes hochgeladen hat. Hinzu kommt, dass auch ein Großteil der Bundesländer eine Verbrennung von Corona-Masken plant oder diese bereits durchgeführt hat. Dies geht aus einer der “Welt”-Abfrage bei allen Gesundheitsministerien der Länder hervor.

Zehn Länder geben an, insgesamt 57,38 Millionen Masken verbrannt zu haben oder die Verbrennung zeitnah durchführen zu wollen. Aus der FDP-Bundestagsfraktion kommt Kritik an der Vorgängerregierung. “Die teure Überbeschaffung unter dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist außer Kontrolle geraten. Es sind Fehler begangen worden, die sich nicht wiederholen dürfen”, sagte Karsten Klein, FDP-Obmann im Haushaltsausschuss, der “Welt”. Mit Blick auf künftige Krisen sei es wichtig, für eine Vorhaltung zu sorgen, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert. “Durch den Aufbau einer Nationale Reserve können Engpässe und Maskenkäufe zu überteuerten Preisen in der Zukunft verhindert werden”, so Klein.

Hier seien vor allem die Länder in der Pflicht. “Entscheidend ist, dass dabei ein rollierendes System etabliert wird und Masken an medizinische Einrichtungen abgegeben werden, bevor sie ihre Haltbarkeit verlieren.” Insgesamt müsse das Bundesgesundheitsministerium jetzt “unter Hochdruck” nach Möglichkeiten suchen, eine weitere Verschwendung von Steuergeldern zu vermeiden, so Klein.

Aus der Opposition kommt scharfe Kritik. “Die massenhafte Verbrennung von Corona-Masken durch das Bundesgesundheitsministerium ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung”, kritisiert Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. Es sei absehbar gewesen, dass die Masken nach Ende der Maskenpflicht in vielen Bereichen nicht mehr verwendet werden.

“Minister Lauterbach hätte sich rechtzeitig um eine alternative Lösung kümmern müssen und die Masken etwa in großem Umfang an Arztpraxen, Krankenhäuser oder Behinderteneinrichtungen abgeben können”, so Vogler. Die Einrichtungen hätten dann selbst keine eigenen Masken mehr bestellen müssen und hätten Mitarbeiter und Patienten kostenlos schützen können.

red

Jeder zweite Hotel- und Gaststättenbetrieb hält an Maskenpflicht fest

Fast jeder zweite Hotel- und Gaststättenbetrieb hält auch nach dem Ende der staatlichen Vorgabe an der Maskenpflicht für seine Mitarbeiter fest. Das geht aus einer Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) hervor, über die das “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Samstagausgaben) berichtet. Bei der Maskenpflicht für Gäste bleibt demnach jeder sechste Betrieb, jeder zehnte wendet die 3G-Regel weiterhin an.

“Viele Gastronomen und Hoteliers begrüßen das Ende der Maskenpflicht und den Wegfall von Zugangsregelungen”, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Dehoga-Bundesverbandes, Ingrid Hartges, dem RND. “Viele Mitarbeiter sind zudem sehr froh darüber, nicht mehr kontrollieren zu müssen.” Dennoch gebe es auch Betriebe, die die Maskenpflicht und die 3G-Regel vorerst beibehalten, so Hartges: “Laut unserer aktuellen Dehoga-Umfrage halten 16,2 Prozent der Betriebe an der Maskenpflicht für Gäste fest. Die 3G-Regelung wenden noch 12,1 Prozent der Betriebe an.”

Die Reaktionen der Gäste seien gemischt, erklärte Hartges. “Viele Gäste sind erleichtert, keine Maske mehr tragen zu müssen.” Wie in der Gesamtbevölkerung gebe es auch Gäste, die ihre Maske freiwillig weitertragen.

“Wichtig ist hier gegenseitige Toleranz. Jeder hat seine Gründe, die es zu akzeptieren gilt.” “Das Wegfallen der Maskenpflicht für Gäste bedeutet nicht automatisch auch das Wegfallen der Maskenpflicht für die Mitarbeiter”, sagt die Dehoga-Chefin dem RND. Ob auf das Tragen von Masken verzichtet werden kann, entscheide der Gastronom nach seinem betrieblichen Hygienekonzept und den jeweiligen Ansteckungsrisiken der Mitarbeiter. Laut der Dehoga-Umfrage halte momentan fast jeder zweite Betrieb noch an der Maskenpflicht für Mitarbeitende fest.

red / dts

Masken- und Testpflicht: Diese neue Corona-Regeln gelten ab heute im Land

Die baden-württembergische Landesregierung hat neue Corona-Regeln beschlossen: Ab dem heutigen Sonntag enden die meisten Corona-Maßnahmen. Im Klartext: Ab Sonntag (3. April) besteht bspw. in Innenräumen keine Maskenpflicht mehr. Im ÖPNV, in Krankenhäusern und in Arztpraxen müssen hingegen noch Masken getragen werden.

Das gilt ab Sonntag, 3. April in Baden-Württemberg:

Maskenpflicht

  • In Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr
  • In Arztpraxen
  • In Krankenhäusern
  • In Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • In Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
  • In Dialyseeinrichtungen
  • In Tageskliniken
  • Bei ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen.
  • In voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen, sowie für ambulante Pflegedienste und Unternehmen die dort Dienstleistungen erbringen. Davon ausgenommen sind Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • In Obdachlosenunterkünften
  • Im Rettungsdienst

Die Maskenpflicht im Einzelhandel oder in der Gastronomie oder bei sonstigen Innenstadtakteuren, welche hier nicht aufgelistet wurden, entfällt somit ab Sonntag, ebenso weitere Maßnahmen wie 3G/2G/2G+.

Testpflicht

Die Testpflicht gilt in folgenden Bereichen weiterhin:

  • In Kindertageseinrichtungen
  • In Schulen
  • In Krankenhäusern
  • Bei ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen
  • In voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen, sowie für ambulante Pflegedienste und Unternehmen die dort Dienstleistungen erbringen. Davon ausgenommen sind Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und Maßregelvollzugseinrichtungen sowie anderen Abteilungen oder Einrichtungen, wenn und soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen, insbesondere psychiatrische Krankenhäuser, Heime der Jugendhilfe und für Senioren.

Darüber hinaus wird das Land unterhalb der Verordnungsebene Verlegungsmöglichkeiten unter Nutzung des weiterzuführenden Covid-19-ResourceBoard, Arbeitsquarantäne, die Verlagerung von Personal zwischen Standorten und den Einsatz von externem Personal nutzen, um regionale Überlastungen von Gesundheitseinrichtungen zu vermeiden.

Ministerpräsident Kretschmann: „Die Corona-Lage ist nach wie vor angespannt, die Pandemie verändert sich, aber sie ist nicht vorüber. Leider sind die Handlungsspielräume der Länder deutlich zusammengestutzt. Wir können nur noch mit einem sehr begrenzten Instrumentarium arbeiten. Umso wichtiger wird es in den kommen Wochen und Monaten sein, dass wir ergänzend zu den Basisschutzmaßnahmen auch aus Eigenverantwortung weiter Masken in sensiblen Bereichen, vor allem in Innenräumen, tragen. Dazu rufe ich ausdrücklich auf. Damit schützen wir nicht nur die eigene Gesundheit, sondern zeigen auch Solidarität in der Gemeinschaft.“

red