Senioren im Schulden-Sumpf: Die teure Handy-Verführung

Heidelberg – Verbraucher machen immer höhere Schulden bei Telekommunikationsdiensten, Hauptursache sind die massiven Preissteigerungen für Smartphones. Das macht sich mittlerweile auch bei Senioren erheblich bemerkbar, wie aus einer Analyse des Vergleichsportals Verivox hervorgeht, über die die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” berichten.

Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) hat sich der Schuldenstand von Frauen und Männern zwischen 65 und 70 innerhalb von fünf Jahren fast verdoppelt: 2017 lag die durchschnittliche Schuldenhöhe noch bei 348 Euro, im Jahr 2022 waren es schon 640 Euro. Auch bei Über-70-Jährigen stiegen die Verbindlichkeiten erheblich stärker als bei jüngeren Nutzergruppen – im Schnitt um 42 Prozent.

“Die massiv gestiegenen Smartphone-Preise, insbesondere für Markengeräte, haben zunehmend auch bei älteren Menschen einen Einfluss auf deren Schuldenstand”, sagte Jens-Uwe Theumer, Telko-Experte bei Verivox, dem RND. Immer mehr Senioren wollten ein Smartphone und kein einfaches Tastenhandy mehr, um beispielsweise über Messenger-Dienste mit ihrer Familie in Verbindung zu bleiben.

Der Durchschnittspreis für die Mini-Computer mit Telefonfunktion ist innerhalb von gut fünf Jahren um fast die Hälfte gestiegen – von 428 Euro (2017) auf 621 Euro (Jahresmitte 2023). Das geht aus Daten des Hightech-Verbandes Bitkom hervor. Kosten für die Internetnutzung, für Sprachminuten oder Streaming erhöhten sich im betrachteten Zeitraum hingegen kaum.

Die höchsten Schulden haben junge Menschen (20 und 35 Jahre): 2022 waren es im Schnitt knapp 1.600 Euro. Über alle Altersgruppen hinweg erhöhte sich der Schuldenstand bei Telko-Firmen in den fünf Jahren um fast ein Viertel.

red

Was ist ein Neuwagen? Rechte und Unterschiede bei Neuwagen, Vorführwagen und Tageszulassungen

Beim Kauf eines Neuwagens erwartet man ein fabrikneues Fahrzeug in perfektem Zustand, begleitet von der vollen Laufzeit der Herstellergarantie und der gesetzlichen Gewährleistung. Doch was ist mit Autos, die bereits längere Zeit beim Händler stehen oder möglicherweise eine Tageszulassung hatten? Der Auto Club Europa (ACE) klärt den Begriff “Neuwagen” und informiert über Ihre Rechte nach dem Kauf eines scheinbar nicht mehr ganz neuen “Neufahrzeugs”.

Ein Neuwagen ist ein Fahrzeug, das fabrikneu ist, keine Vorbesitzer hatte und sich in tadellosem Zustand befindet. Der Begriff “fabrikneu” bedeutet, dass zwischen der Herstellung des Fahrzeugs und dem Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als 12 Monate vergangen sind, während dieser Zeit kein Modellwechsel seitens des Herstellers stattgefunden hat und keine Mängel durch die Standzeit beim Händler entstanden sind. In anderen Worten: Wenn ein Auto nach seiner Fertigung elf Monate im Autohaus steht, ohne Schaden zu nehmen, kann es immer noch als Neuwagen verkauft werden, solange es keinen technisch neueren Nachfolger gibt.

Jedoch gilt ein Fahrzeug nicht mehr als Neuwagen, wenn der Kaufvertrag mehr als ein Jahr nach der Herstellung abgeschlossen wird. Ebenso wird das Auto nicht mehr als Neuwagen betrachtet, wenn der Hersteller bis zum Kaufzeitpunkt wesentliche Veränderungen an der Ausstattung oder Konfiguration dieses Modells vorgenommen hat. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn in das ansonsten identische Modell bei den aktuellen Produktionen ein größerer Tank eingebaut wurde.

Auch leichte Gebrauchsspuren wie Kratzer, kleine Dellen und Abschürfungen am Auto können ausreichen, um es nicht mehr als Neuwagen zu bezeichnen, wie aus einem entsprechenden Rechtsurteil hervorgeht. Ein Ausstellungsfahrzeug wird folglich nicht als Neuwagen betrachtet, da es zu Demonstrationszwecken genutzt wurde und von Interessenten berührt und besichtigt werden konnte.

Es ist normal, dass Neuwagen bis zu zehn Kilometer auf dem Tacho haben. Fahrzeuge mit einer Kilometeranzeige von 0 sind selten und können auftreten, wenn der Tacho entweder zurückgesetzt wurde oder bei der Auslieferungsinspektion des Autohauses aktiviert wurde. Jedes Auto legt bereits vor der Auslieferung eine gewisse Strecke zurück, sei es durch Transport oder abschließende Kontrollen.

Grundsätzlich gilt ein Auto als Gebrauchtwagen, sobald es bei der Kfz-Zulassungsstelle registriert wurde und somit einen Vorbesitzer hatte. Auch Vorführwagen dürfen nicht als Neuwagen verkauft werden, da sie bereits auf den Händler zugelassen und in der Regel für Probefahrten von Kunden genutzt wurden. Ein fabrikneues Fahrzeug, das bereits auf den Händler zugelassen wurde und mehr als zehn Kilometer auf dem Tacho hat, wird als Vorführwagen betrachtet.

Fahrzeuge, die weniger als zehn Kilometer auf dem Tacho haben und nur für kurze Zeit auf den Händler zugelassen wurden, werden als Tageszulassungen bezeichnet. Obwohl ein solches Fahrzeug formal gesehen einen Vorbesitzer hat, wird es in der Regel als Neuwagen betrachtet, vorausgesetzt, zwischen der Zulassung und dem Verkauf sind nicht mehr als 12 Monate vergangen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Tageszulassung je nach Hersteller Auswirkungen auf die Laufzeit der Herstellergarantie haben kann. Wenn nach der Tageszulassung Monate bis zum Verkauf verstreichen, kann die Garantiefrist um diesen Zeitraum verkürzt sein. Dies sollte in den Garantiebedingungen nachgelesen oder direkt mit dem Hersteller geklärt werden. Fahrzeuge mit Tageszulassungen müssen außerdem nicht nach drei Jahren, sondern bereits nach zwei Jahren zur Hauptuntersuchung (HU).

Ein weiterer Aspekt sind die vorgeschriebenen Wartungsintervalle: Das Datum der Erstzulassung kann bestimmen, wann die Erstinspektion durchgeführt werden muss, während die Laufleistung häufig für die anstehenden Folgeinspektionen relevant ist. Diese Herstellervorgaben sollten individuell überprüft werden.

Die Unterscheidung zwischen Neuwagen und Gebrauchtwagen kann nicht nur für die Laufzeit der Herstellergarantie, sondern auch für die gesetzliche Gewährleistung von Bedeutung sein. Während die Gewährleistungsfrist für Neuwagen in der Regel zwei Jahre beträgt, kann sie bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzt werden.

Wenn sich nach dem Kauf eines als “fabrikneu” verkauften Fahrzeugs herausstellt, dass es nicht im eigentlichen Sinn ein Neuwagen ist, kann der Käufer seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. Dazu gehören Minderung – also eine Preissenkung aufgrund eines Mangels – ebenso wie der Rücktritt vom Kaufvertrag oder die Forderung von Schadensersatz.

Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Garantiebestimmungen beim Kauf eines Neuwagens oder eines vermeintlichen Neufahrzeugs zu überprüfen, um Ihre Rechte und Ansprüche im Falle von Problemen oder Mängeln zu verstehen. Informieren Sie sich über die Herstellergarantie und die gesetzliche Gewährleistung, um sicherzustellen, dass Sie den gewünschten Schutz und die Sicherheit erhalten, die Sie bei einem Neuwagenkauf erwarten.

Mit diesem Verständnis können Sie sicherstellen, dass Sie beim Kauf eines Autos, sei es ein echter Neuwagen, ein Vorführwagen oder eine Tageszulassung, Ihre Rechte kennen und im Falle von Problemen angemessen reagieren können. Ein sorgfältiger Blick auf die Vertragsbedingungen und eine Klärung von Unklarheiten mit dem Verkäufer oder Hersteller können Ihnen helfen, Ihr Fahrzeug ohne unerwünschte Überraschungen zu genießen.

red

Was ist mein Auto noch wert? Preisrückgang bei Gebrauchtwagen im September

Die Preise für Gebrauchtwagen erreichten im September den tiefsten Stand dieses Jahres. Wie aus dem aktuellen Gebrauchtwagen-Preis-Index (AGPI) des Online-Automarktes AutoScout24 hervorgeht, kostete ein Gebrauchtwagen in diesem Monat durchschnittlich 27.884 Euro und damit 0,9 Prozent weniger als noch im August.
Deutlicher wird der Trend im Vergleich zum März, als die Preise noch auf Höchststand waren: Seitdem haben sie sich um 4,4 Prozent reduziert. Verbraucher gaben damit im September durchschnittlich rund 1.300 Euro weniger für einen Gebrauchten aus als noch im Februar.

“Traditionell ziehen die Preise für Gebrauchtwagen nach dem Ende der Ferienzeit im September an, doch scheinen diese saisonalen Effekte aktuell vorerst auszubleiben”, sagt Stefan Schneck, Vertriebschef Deutschland bei AutoScout24. Offenbar würden sich die überwundenen Engpässe bei der Produktion von Neuwagen mittlerweile auch auf den Gebrauchtwagenmarkt auswirken. Hierdurch erhöhten sich nun auch bei den Gebrauchtwagenhändlern die Bestände. Da die Nachfrage nur bedingt mit dem wachsenden Angebot Schritt halten könne, gingen die Preise zurück.

Preisabschläge waren im September über alle Antriebsarten hinweg zu beobachten. Deutlich rückläufig waren erneut gebrauchte E-Autos (Durchschnittspreis: 33.408 Euro) und Hybridfahrzeuge (38.535 Euro), die sich jeweils um 1,3 Prozent verbilligten. Aber auch Verbrenner waren im September günstiger zu haben als im Vormonat: Der Durchschnittspreis für Diesel ging um 0,8 Prozent auf 29.181 Euro zurück, der von Benzinern um 0,7 Prozent auf 25.689 Euro.

Auch Erdgasfahrzeuge (CNG) waren deutlich günstiger abgegeben und kosteten mit durchschnittlich 15.382 Euro 1,3 Prozent weniger als noch im Vormonat. Autos mit LPG-Antrieb verloren im September mit 0,6 Prozent am wenigsten an Wert und wurden im Schnitt für 18.701 Euro gehandelt.

Auch beim Blick auf die Fahrzeugsegmente zeigt der AGPI vor fast jeder Kategorie ein rotes Minuszeichen. Vor allem teurere Gebrauchte standen im September unter Preisdruck. So gaben Modelle der Oberklasse (64.477 Euro) mit 2,4 Prozent am deutlichsten nach, aber auch Fahrzeuge der Oberen Mittelklasse waren im September um 1,6 Prozent günstiger zu haben und kosteten im Schnitt 32.483 Euro.

Preisabschläge verzeichneten zudem die SUV, die sich um 1,1 Prozent auf durchschnittlich 35.315 Euro verbilligten. Bei den Altersklassen sparten Verbraucher vor allem bei Fahrzeugen zwischen 20 und 30 Jahren: Die Youngtimer verbilligten sich um 2,7 Prozent und kosteten im September durchschnittlich 8.039 Euro. Stabil blieben die Preise hingegen vor allem bei fünf bis zehn Jahre alten Fahrzeugen (22.277 Euro) und Modellen zwischen 10 und 20 Jahren (10.148 Euro).

Der Preisdruck im September ist überraschend, denn die Nachfrage nach Gebrauchtwagen stieg in diesem Monat – und das bei einem leicht rückläufigen Angebot. Mit einem Plus von 19 Prozent nahmen vor allem die Kundenanfragen für Elektrofahrzeuge deutlich zu. Aber auch Modelle mit CNG- (+13 Prozent) und Hybrid-Antrieben (+4,8 Prozent) wurden gesucht.

Während die Nachfrage bei Benzinern um 1,1 Prozent stieg, blieb sie bei Selbstzündern weitestgehend stabil (+0,3 Prozent). Weniger Interesse hatten die Kunden im September lediglich an LPG-Fahrzeugen (-9,6 Prozent). Das Angebot ging über alle Segmente hinweg zurück, am deutlichsten bei LPG-Modellen (-12 Prozent) und bei Hybrid- (-4,7 Prozent) sowie bei E-Autos (-4,2 Prozent).

mid/asg/red

BMW iX3 aufgefrischt

Bei Design und Technik des BMW iX3 haben die Bayern etwas nachgeschärft. Die modellgepflegte Version des Elektro-SUV soll im Herbst 2021 anrollen. Bestellbar sind die Fahrzeuge schon jetzt zu Preisen ab 67.300 Euro. Der jüngste iX3 ist zudem das erstes Modell mit BMW eDrive Technologie der fünften Generation. Europapremiere für den neuen BMW iX3 ist auf der IAA Mobility ab dem 7. September 2021 in München.

Der am chinesischen Standort Shenyang gefertigte Stromer verfügt gemäß WLTP-Testzyklus über eine Reichweite pro Vollladung von 460 Kilometern. Höchstleistung: 210 kW/286 PS, maximales Drehmoment: 400 Nm. Kraftübertragung auf die Hinterräder, die Beschleunigung von null auf 100 km/h dauert 6,8 Sekunden.

Die Fahrzeugfront besitzt eine gesteigerte Präsenz durch die größere BMW-Niere, um rund zehn Millimeter flachere Scheinwerfer und eine neumodellierte Schürze. Das Fahrzeug wirkt muskulös durch eine kraftvolle Flächengestaltung am Heck und markante, dreidimensional modellierte LED-Heckleuchten.

Der volldigitale Anzeigenverbund verfügt jetzt über eine 12,3 Zoll große Instrumentenkombi und ein auf das gleiche Format vergrößertes Control Display. Zudem gibt es unter anderem ein neugestaltetes Bedienfeld auf der Mittelkonsole für Gangwahlschalter, BMW Controller, Start-/Stop-Knopf sowie Fahrerlebnisschalter- und Parkbremse-Tasten.

Lars Wallerang / glp

5G: Neue Funktürme für schnelles Internet

5G kommt. Doch was steckt dahinter? Die neue Mobilfunktechnik nutzt generell höhere Frequenzen, die eine kürzere Reichweite haben. Sie erfordert daher eine größere Anzahl von Antennenanlagen. Dafür werden nicht nur neue Funktürme, sondern insbesondere in Städten auch Minisender errichtet.

Diese werden viel näher an den Nutzern angebracht werden, allerdings mit deutlich geringerer Leistung als große Antennenanlagen. “Die reale Belastung durch viele 5G-Antennen könne derzeit noch nicht abgeschätzt werden”, sagt Expertin Sarah Drießen von der Uni-Klinik der RWTH Aachen. “Aber natürlich müssen auch bei 5G die Grenzwerte eingehalten werden.”

5G-Systeme arbeiten mit dem sogenannten Beamforming, bei dem die Ausstrahlungen mehrerer Antennen gebündelt auf den Empfänger ausgerichtet werden können – eine Technik, die auch moderne WLAN-Router nutzen. Tatsächlich wird die Strahlenbelastung dadurch aber tendenziell verringert, weil sie die Signalnutzung effektiver macht. Eine laserartige Strahlenkanone, die von jedem Punkt der Welt auf einen einzelnen Menschen gerichtet werden kann, bietet 5G natürlich nicht.

Perspektivisch soll 5G auch in höheren Frequenzbereichen genutzt werden, für die weniger Untersuchungsergebnisse vorliegen. Das Bundesamt für Strahlenschutz sieht hier noch Forschungsbedarf in Bezug auf die gesundheitliche Auswirkungen, vor allem im Bereich Haut und Augen, da die höherfrequenteren Strahlen nicht so weit in den Körper eindringen.

Die 5G-Technologie soll nicht nur Daten, Audio und Video übertragen, sondern auch Geräte verbinden, die bisher wenig oder nicht vernetzt sind: Autonomes Fahren, das “Internet der Dinge” und “Industrie 4.0” seien so erst möglich, so die Protagonisten der Mobilfunktechnik. cid/rlo