“Idiotentest”- MPU: Preisvergleich lohnt

Wer als Autofahrer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung muss, die im Volksmund Idiotentest genannt wird, ist mit allerlei Ärger und Kosten gestraft – letztere lassen sich mit ein wenig Mühe allerdings eindämmen.

Wie der TÜV Thüringen berichtet, gibt es einen regelrechten Wettbewerb bei den MPU-Preisen. Daher lohne sich vor Antritt der Pflichtaufgabe für Führerschein-Sünder ein Preisvergleich unter den Anbietern. Seit dem Wegfall der einheitlichen Gebührenordnung im August 2018 könnten diese nämlich unterschiedliche Gebühren für die MPU verlangen.

Der Preis für die Untersuchung richtet sich laut TÜV vor allem nach der Art der Veranlassung – eine alkoholbedingte MPU sei beispielsweise mit mehr Aufwand und höheren Kosten verbunden als eine Begutachtung aufgrund eines vollen Punktekontos. Selbst Preise für vergleichbare Leistungen könnten je nach Begutachtungsstelle um mehr als hundert Euro variieren. mid/Mst

Glühwein-Fans: Hände weg vom Steuer

Die hochprozentigen Versuchungen lauern Weihnachten überall. Egal, ob auf der Betriebsfeier oder beim Besuch eines Weihnachtsmarktes. Da denken sich viele: Ein Gläschen Glühwein oder eine Tasse leckerer Pusch kann doch nicht schaden. Natürlich nicht. Aber nur, wer anschließend mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, muss kein böses Erwachen fürchten und fährt stets auf der sicheren Seite.

Denn bereits kleine Mengen Alkohol beeinträchtigen die Koordinations-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit, teilen Experten mit. Daher sollte das eigene Auto in diesem Fall stets stehenbleiben. Nicht nur das Risiko selbst zu verunglücken steigt, sondern auch das aller anderen Verkehrsteilnehmer. 35.326 Unfälle unter Alkoholeinfluss wurden 2017 registriert, teilt der ACE Autoclub mit. Dadurch wurden 16.571 Menschen verletzt und 231 getötet. Zudem erhöht sich die Schwere der Unfälle unter Alkoholeinfluss.

Und was sagt der Gesetzgeber? Bei Fahrauffälligkeiten gibt es ab 0,3 Promille Fahrverbot, Punkte und Bußgeld. Wer mit 0,5 Promille in eine Polizeikontrolle gerät, wird mit bis zu 1.500 Euro und drei Punkten in Flensburg zur Kasse gebeten. Unter Umständen muss dann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolviert werden. Als “absolut fahruntüchtig” gilt, wer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs ist. Mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg sind die Folge. Im Falle eines Unfalls riskiert der alkoholisierte Fahrer zudem seinen Vollkasko-Versicherungsschutz.

Tipp der Experten: Schon im Vorfeld einer Feier sollte geklärt werden, wie der Heimweg organisiert wird. Und noch etwas sollten Glühwein-Fans beachten: Wer lange feiert, darf sich auch am nächsten Morgen nicht einfach hinter das Steuer eines Autos setzen. Alkohol wird im Körper nur langsam abgebaut, pro Stunde lediglich 0,1 Promille. Da steigt so mancher verkatert aus seinem Bett. mid/rlo

Alkoholkontrollen während Adventszeit verstärkt

Zur Adventszeit leuchten die Weihnachtsmärkte. Und dort funkelt der Glühwein in Gläsern und Tassen. Manchmal bleibt es nicht bei einem Glas. Darum sind die Alkoholkontrollen auf den Straßen gegenwärtig verstärkt.

“Mit dem ersten Glühwein verfliegen häufig die guten Vorsätze”, sagt Dr. Thomas Wagner, Verkehrspsychologe bei Dekra. Und wer unter dem euphorisierenden Einfluss von Alkohol steht, unterschätzt gerne die Folgen, die eine Alkoholfahrt haben kann: Bußgeld, Fahrverbot, Punkte, MPU oder ein schwerer Unfall. Deshalb sei es sicherer, bei solchen Anlässen das eigene Fahrzeug stehen zu lassen.

Die meisten Fahrer kennen die 0,5-Promille-Grenze. “Ob ihnen aber klar ist, dass ab dieser Blutalkoholkonzentration (BAK) schon beim ersten Verstoß vier Wochen Fahrverbot, 500 Euro Geldbuße und zwei Punkte in Flensburg fällig werden, ist eine andere Frage”, sagt Wagner. Noch weniger bekannt ist, dass der Führerschein schon ab 0,3 Promille in Gefahr ist, wenn es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einem Unfall kommt.

Wird der Führerschein im Zuge eines Alkohol- oder Drogendelikts entzogen, muss der Fahrer ab 1,6 Promille immer eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich abschließen, bevor die Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann.

Bei Werten ab 1,1 Promille kann die Verwaltungsbehörde eine MPU verlangen, wenn zusätzliche Umstände die Annahme eines künftigen fehlenden Trennungsvermögens zwischen Trinken und Fahren begründen. Dazu gehören unter anderem das Bewältigen einer langen Fahrstrecke, das Fahren unter Restalkoholeinfluss oder eine Trunkenheitsfahrt in den frühen Nachmittagsstunden. mid/wal