Steigende Beiträge in der Kfz-Versicherungsbranche: Was Autofahrer jetzt wissen müssen

In diesem Jahr sehen sich Kfz-Versicherungsunternehmen mit einem beispiellosen wirtschaftlichen Druck konfrontiert, verursacht durch gestiegene Schadenquoten und erhöhte Reparaturkosten. Die Auswirkungen sind so gravierend, dass viele Anbieter für das kommende Jahr massive Beitragserhöhungen angekündigt haben, um die gestiegenen Kosten auszugleichen.

Laut dem Vergleichsportal Verivox verzeichnen wir historische Erhöhungen von beeindruckenden 14 Prozent. Diese Nachricht kommt zu einer Zeit, in der Autofahrer vor der Entscheidung stehen, wie sie mit den steigenden Versicherungskosten umgehen sollen.

Über alle Versicherungsarten hinweg liegen günstige Tarife im Schnitt 27 Prozent unter dem Preisniveau von Angeboten aus dem mittleren Preissegment. Das zeigt der Kfz-Versicherungsindex von Verivox. In der Regel ist ein Versicherungswechsel zwar nur bis einen Monat vor Ende der Laufzeit möglich, und für die meisten Versicherten ist deshalb am 30. November Stichtag. Doch nach Prämienerhöhungen steht Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu.

Auch wenn der Beitrag insgesamt sinkt oder stabil bleibt, können die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht haben. “Nach einem unfall- und schadenfreien Jahr steigt der Versicherte in eine höhere Schadenfreiheitsklasse und erhält einen höheren Schadenfreiheitsrabatt”, sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. “Gewährt der Versicherer nicht den vollen Nachlass, handelt es sich um eine Preiserhöhung und das Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft.”

Entscheidend ist der sogenannte Vergleichsbeitrag, den die Versicherung auf der Rechnung angeben muss. Liegt die neue Prämie über dem ausgewiesenen Vergleichsbeitrag, haben Autofahrer ein Sonderkündigungsrecht.

mid/wal

VW und Audi weiten Diesel-Prämien aus

Volkswagen und Audi weiten den Geltungsbereich ihrer Wechsel- und Umweltprämien aus. Statt wie bisher nur in “besonders belasteten Intensivstädten” bieten beide Hersteller die Umstiegsanreize jetzt bundesweit an.

Bei VW liegt die Wechselprämie für Neuwagen je nach gewähltem Modell bis 30. April 2019 zwischen 500 und 7.000 Euro. In Anspruch nehmen können sie alle Halter von Euro-4- und Euro-5-Dieselfahrzeugen. Wird ein Euro-1- bis Euro-4-Diesel verschrottet, gibt es bis auf Widerruf beim Umstieg auf einen Neu- oder Jahreswagen von VW deutschlandweit die Umweltprämie. Sie liegt zwischen 1.500 und 8.000 Euro.

So funktionieren diese beiden Angebote auch bei Audi, dort liegen die Wechselprämien zwischen 2.000 und 9.000 Euro, die Verschrottungs-Gutschriften bei bis zu 10.000 Euro. mid/rhu