Corona-Update: Was Sie über Impfungen, Tests und Masken jetzt wissen sollten

Mit dem Einsetzen der Erkältungssaison rücken erneut Fragen rund um Auffrischungsimpfungen (Booster), Corona-Tests und das Tragen von Masken in den Fokus. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet Ratschläge zur Eigenabsicherung und zum Schutz anderer. Im Hinblick auf das Thema COVID-19 ist ein neuer Impfstoff erhältlich, der an aktuelle Varianten angepasst ist. Experten betonen derzeit keine erheblichen Besorgnisse angesichts steigender Infektionszahlen, da eine Grundimmunität in der Bevölkerung durch Impfungen und überstandene Infektionen weit verbreitet ist.

Der aktualisierte Impfstoff steht nun in Arztpraxen zur Verfügung und wird insbesondere Personen über 60 Jahren sowie Menschen mit erhöhtem Infektionsrisiko, Vorerkrankungen, Bewohnern von Pflegeheimen und im Gesundheitswesen Tätigen empfohlen. Säuglinge ab dem 6. Monat können ebenfalls geimpft werden, sofern die letzte Impfung oder Erkrankung mindestens zwölf Monate zurückliegt. Die Kosten für die Impfung werden nicht mehr von allen Krankenkassen übernommen, sondern nur für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) genannten Personengruppen. Bei anderen Personen werden die Kosten nur dann getragen, wenn Ärzte die Impfung aus medizinischer Notwendigkeit befürworten.

Derzeit besteht keine Testpflicht, und kostenlose Schnelltests sind seit März nicht mehr verfügbar. Trotzdem sind Tests nach wie vor eine effektive Möglichkeit zur Vorbeugung von Ansteckungen, insbesondere bei älteren oder vorerkrankten Personen. Alte Tests aus vorangegangenen Saisons können weiterhin verwendet werden, sofern sie noch gültig sind. Es ist jedoch ratsam, das Haltbarkeitsdatum zu überprüfen und abgelaufene oder bei hohen Temperaturen (über 30 Grad) gelagerte Tests zu entsorgen. Tests sollten in einem Temperaturbereich zwischen fünf und 30 Grad gelagert werden und nicht im Kühlschrank.

Eine allgemeine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Einrichtungen besteht derzeit nicht, jedoch kann bei steigenden Infektionszahlen per Hausrecht eine Maskenpflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen erlassen werden. Masken haben ein Verfallsdatum, das auf der Verpackung angegeben ist, und abgelaufene Masken sollten nicht mehr verwendet werden. Es wird empfohlen, Masken an einem trockenen, sauberen Ort luftdicht zu verschließen.

Bei Anzeichen von Krankheit wird empfohlen, möglichst drei bis fünf Tage zu Hause zu bleiben und persönliche Kontakte einzuschränken, insbesondere zu älteren Menschen oder Personen mit Vorerkrankungen, die ein höheres Risiko für schwerwiegende Atemwegsinfektionen haben.

red

Herzinfarkt und Herzinsuffienz: Neue Studie warnt vor alarmierenden Zahlen

Die geringere durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern wird in erster Linie auf Defizite in der Vorbeugemedizin von Herz-Kreislauferkrankungen zurückgeführt. Vor diesem Hintergrund hat die Assmann-Stiftung für Prävention die digitale Bildungsinitiative “Deutschland bestimmt das Herzalter!” ins Leben gerufen. Ihr Hauptziel besteht darin, breite Bevölkerungsschichten auf die bisher unzureichende Primärprävention von Herzinfarkten aufmerksam zu machen.

Aktuelle Zwischenergebnisse von 604.000 Teilnehmern der Bildungsinitiative unterstützen die These, dass erhöhte LDL-Cholesterinwerte, Rauchen, Übergewicht und erhöhter Blutdruck, oft in Kombination auftretend, die mit Abstand häufigsten Faktoren für ein erhöhtes Herzalter in der Bevölkerung sind.

Bei 14 Prozent aller Teilnehmer lag das Herzalter fünf oder mehr Jahre über dem tatsächlichen Alter, was sehr häufig mit einem deutlich erhöhten Herzinfarktrisiko verbunden ist. So ist davon auszugehen, dass in Deutschland bei ca. 59,7 Millionen Personen im Alter von 20 bis 75 Jahren 8,4 Millionen Menschen potentiell herzinfarktgefährdet sind. Dies sind alarmierende Zahlen, insbesondere auch im Hinblick darauf, dass Herz/Kreislauferkrankungen für ein Drittel aller Todesfälle in Deutschland verantwortlich sind.

Bei einer Untergruppe von 30.000 unter 50-jährigen teilnehmenden Personen mit erhöhtem Herzalter, für die ein vollständiges Profil der Blutwerte vorlag (LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride, Blutzucker), war das LDL-Cholesterin bei Frauen im Durchschnittsalter von 44 Jahren mit 196 mg/dl und bei Männern im Durchschnittsalter von 41 Jahren mit 197 mg/dl weit oberhalb der therapeutischen LDL-Cholesterin-Zielwerte herzinfarktgefährdeter Personen von unter 100 mg/dl. Es ist davon auszugehen, dass in nicht wenigen Fällen bei solch hohen LDL-Cholesterinwerten eine bislang unentdeckte familiäre Hypercholesterinämie als monogene Fettstoffwechselstörung mit extrem hohem Herzinfarktrisiko zugrunde liegt.

Die Assmann-Stiftung für Prävention verfolgt mit Ihrer Bildungsinitiative “Deutschland bestimmt das Herzalter!” als wesentliches Ziel, breite Bevölkerungsschichten zu erreichen, die Inanspruchnahme ärztlicher Check-ups zu steigern und bei den herzinfarktgefährdeten Personen mit hohem Herzalter durch deren rechtzeitige Kontaktaufnahme mit Hausärzten und Apothekern die Herzgesundheit zu erhalten

mp/asg/red

Über 1.100 Verstöße bei Verkehrskontrollen im Kreis Ludwigsburg und Böblingen

Ludwigsburg – Insgesamt 38 Kontrollaktionen wurden am vergangenen Dienstag (26.09.23) mit Unterstützung von knapp 200 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in den Landkreisen Ludwigsburg und Böblingen durchgeführt. Der Anlass: der bundesweite Aktionstag “sicher.mobil.leben” unter dem diesjährigen Motto “Rücksicht im Blick”. Das Polizeipräsidium Ludwigsburg zieht im Nachgang eine positive Bilanz dieser intensiven Kontrollen.

Im Landkreis Ludwigsburg wurden 23 stationäre Kontrollstellen sowie mobile Kontrollen eingerichtet und durchgeführt. Im benachbarten Landkreis Böblingen waren es 15 Kontrollen, an denen die Beamtinnen und Beamten die Verkehrsteilnehmenden unter die Lupe nahmen.

Über den gesamten Tag verteilt haben die Einsatzkräfte so insgesamt 727 Verkehrsteilnehmende kontrolliert. Darüber hinaus wurden 58 Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter, 428 Fahrräder und Pedelecs sowie 202 Kraftfahrzeuge überprüft.

Für die Kontrollstellen wurden gezielt Verkehrsbereiche gewählt, die von Personen mit unterschiedlicher Verkehrsbeteiligung genutzt werden. So wurden in jedem Landkreis an sieben Kindergärten oder Schulen kontrolliert, in insgesamt vier Fußgängerzonen, an neun Radwegen sowie in elf weiteren Bereichen, welche schwerpunktmäßig durch “schwächere” Verkehrsteilnehmende genutzt werden. Mit “schwächer” sind Personen gemeint, die zu Fuß, mit dem Fahrrad bzw. Pedelec oder dem Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) am Straßenverkehr teilnehmen.

Die Bilanz der Kontrollen zeigt, dass die Präsenz der Polizei auf den Straßen ein wichtiger Faktor für die Sicherheit im Verkehr ist. Bei den Kontrollen wurden insgesamt 1104 Regelverstöße festgestellt. Hierbei fielen insbesondere 52 Verstöße durch E-Scooter-Fahrende auf. In 23 Fällen benutzten Personen auf E-Scootern verbotene Verkehrsflächen wie Gehwege, während in 27 Fällen Ablenkungen durch die Nutzung von Handys oder Kopfhörern festgestellt wurden. In zwei weiteren Fällen bemängelten die Kontrollkräfte die Verkehrstüchtigkeit der Elektrokleinstfahrzeuge.

Neben den E-Scootern waren auch Radfahrende Gegenstand der Kontrollen. Bei 92 festgestellten Verstößen durch Radfahrende handelte es sich in 20 Fällen um Geschwindigkeitsüberschreitungen. In sechs Fällen waren die Zweiradfahrenden durch die Nutzung eines Mobiltelefons oder Kopfhörern abgelenkt, und in zehn Fällen missachteten sie die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmender.

Die Polizei setzte nicht nur auf Kontrollen, sondern auch auf präventive Maßnahmen. Hierbei erreichten die Präventionsbeamtinnen und Präventionsbeamten 190 Bürgerinnen und Bürger und klärten über mögliche Risiken im Zusammenhang mit einer Verkehrsteilnahme als schwächere Verkehrsteilnehmende auf.

red

Steigende Hautkrebsfälle: Deutsche Krebshilfe fordert Maßnahmen zur Risikominimierung

Vor dem Hintergrund steigender Hautkrebsfälle in Deutschland fordert die Deutsche Krebshilfe mehr Prävention und strengere Regeln zur Risikominimierung. Die Bundesregierung müsse bei “notwendigen Klimaanpassungsmaßnahmen den Schutz vor UV-Strahlung ebenso in den Blick nehmen wie den vor Hitze”, sagte Vorstandsvorsitzender Gerd Nettekoven dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. “Zudem fordert die Deutsche Krebshilfe gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention zum Schutz vor Hautkrebs ein Solariennutzungsverbot zu rein kosmetischen Zwecken”, sagte er weiter.

Nettekoven wies auch auf die Verantwortung der Kultusministerien hin. Demnach müsse “die Aufklärung über richtiges Verhalten in der Sonne ein fester Bestandteil des Lehrplans und somit des Unterrichts” sein, fordert er. Ziel sei es dabei, dass gesunde Verhaltensweisen selbstverständlich und alltäglich würden.

“Dies bedeutet beispielsweise für die Hautkrebsprävention, dass UV-Schutz verständlich und altersgerecht vermittelt wird und auch Spaß macht.”

red

Medikamente: Kehrtwende beim Online-Handel

Das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten ist für Gesundheitsminister Jens Spahn vorerst vom Tisch. Es sei europarechtlich unwägbar, ob und wie ein solches Verbot umgesetzt werden könne, sagte der CDU-Politiker.

Der Versandhandel müsse die Ausnahme und nicht die Regel sein, so der Gesundheitsminister am Rande der Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Er fühle sich verpflichtet, über die Apotheken vor Ort die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Dazu solle etwa der Nacht- und Notdienst besser honoriert werden. Auch sollten zusätzliche Dienstleistungen für Apotheker, etwa bei Präventionsangeboten, definiert und honoriert werden.

Zudem möchte Jens Spahn die Rabatte für ausländische Online-Apotheken auf 2,50 Euro je Packung begrenzen. Darüber hinaus soll der Marktanteil des Versandhandels eine Grenze von fünf Prozent nicht übersteigen – sonst sollen weitere Rabattbeschränkungen möglich werden. mp/rlo