Stadt Ludwigsburg und Polizeipräsidium Ludwigsburg: Gemeinsame Kontrolle des Jugendschutzes

Eine Jugendschutzkontrolle führten die Jugendsachbearbeiter des Polizeireviers Ludwigsburg und der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Ludwigsburg vergangenen Donnerstag zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr in verschiedenen Einkaufszentren und im Bereich des Bahnhofs durch. Die Testkäufe von Alkohol, Zigaretten und Spiele für PC/Konsole bzw. Filme mit Freigabe ab 18 Jahre wurden durch drei 17 Jahre alte Jugendliche unterstützt. Die beiden Mädchen und der Junge absolvieren derzeit eine Ausbildung bei der Stadtverwaltung. Insgesamt wurden 15 Verkaufsstellen, darunter Lebensmittel – und Elektronikfachgeschäfte sowie Tabak- und Spielwarenläden, unter die Lupe genommen. Sechs der getesteten Geschäfte bzw. Verkäuferinnen und Verkäufer waren mit dem Jugendschutzgesetz vertraut und durchliefen die Kontrolle damit problemlos. Sie hielten Waren, die nur von Erwachsenen erworbenen werden dürfen, zurück. Eine positive Rückmeldung an die Verkäufer sowie an die Filialleitung bzw. Inhaber erfolgte direkt vor Ort. Dagegen fielen neun Verkaufsstellen durch. Viermal konnten die Jugendlichen hochprozentigen Alkohol erwerben, zweimal wurden ihnen Zigaretten verkauft und Spiele, die von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) keine Jugendfreigabe erhalten haben, wurden in drei von vier Fällen abgegeben. Dieses Ergebnis ist als eher ernüchternd zu werten. Gerade da eine vergleichbare Kontrolle im Mai dieses Jahres sehr positiv, mit nur drei Verstößen bei 17 kontrollierten Verkaufsstellen, verlaufen ist. Auf die Verkaufsstellen, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen haben, kommt nun ein Bußgeld zu.

Pol-LB/red

Glühwein-Fans: Hände weg vom Steuer

Die hochprozentigen Versuchungen lauern Weihnachten überall. Egal, ob auf der Betriebsfeier oder beim Besuch eines Weihnachtsmarktes. Da denken sich viele: Ein Gläschen Glühwein oder eine Tasse leckerer Pusch kann doch nicht schaden. Natürlich nicht. Aber nur, wer anschließend mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, muss kein böses Erwachen fürchten und fährt stets auf der sicheren Seite.

Denn bereits kleine Mengen Alkohol beeinträchtigen die Koordinations-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit, teilen Experten mit. Daher sollte das eigene Auto in diesem Fall stets stehenbleiben. Nicht nur das Risiko selbst zu verunglücken steigt, sondern auch das aller anderen Verkehrsteilnehmer. 35.326 Unfälle unter Alkoholeinfluss wurden 2017 registriert, teilt der ACE Autoclub mit. Dadurch wurden 16.571 Menschen verletzt und 231 getötet. Zudem erhöht sich die Schwere der Unfälle unter Alkoholeinfluss.

Und was sagt der Gesetzgeber? Bei Fahrauffälligkeiten gibt es ab 0,3 Promille Fahrverbot, Punkte und Bußgeld. Wer mit 0,5 Promille in eine Polizeikontrolle gerät, wird mit bis zu 1.500 Euro und drei Punkten in Flensburg zur Kasse gebeten. Unter Umständen muss dann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolviert werden. Als “absolut fahruntüchtig” gilt, wer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs ist. Mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg sind die Folge. Im Falle eines Unfalls riskiert der alkoholisierte Fahrer zudem seinen Vollkasko-Versicherungsschutz.

Tipp der Experten: Schon im Vorfeld einer Feier sollte geklärt werden, wie der Heimweg organisiert wird. Und noch etwas sollten Glühwein-Fans beachten: Wer lange feiert, darf sich auch am nächsten Morgen nicht einfach hinter das Steuer eines Autos setzen. Alkohol wird im Körper nur langsam abgebaut, pro Stunde lediglich 0,1 Promille. Da steigt so mancher verkatert aus seinem Bett. mid/rlo