Durchschnittliche Rente: Reichen 1.543 Euro zum Leben aus?

Nach mindestens 45 Versicherungsjahren erhalten die Deutschen im Durchschnitt eine monatliche Rente von 1.543 Euro. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine schriftliche Frage des Linken-Bundestagsfraktionschefs Dietmar Bartsch hervor, über die die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” (Sonntagsausgabe) berichten. Der Unterschied zwischen Frauen und Männern beträgt mehrere Hundert Euro: Männer kommen nach 45 Versicherungsjahren auf eine Rente von durchschnittlich 1.637 Euro und Frauen auf 1.323 Euro pro Monat.

Die durchschnittlichen Renten im Westen und im Osten des Landes gehen ebenfalls auseinander: In Westdeutschland bekommen Männer und Frauen nach 45 Jahren in der Rentenversicherung durchschnittlich 1.605 Euro im Monat – im Osten sind es 1.403 Euro im Monat. Bartsch kritisierte die Zahlen scharf: “Im Durchschnitt 1.543 Euro Rente nach 45 Jahren Arbeit ist eine beschämende Bilanz der Rentenpolitik der letzten zwei Jahrzehnte”, sagte der Linken-Politiker dem RND. Dass Frauen und Ostdeutsche deutlich weniger erhielten, zeige, “dass wir weit entfernt sind von einem gerechten System auskömmlicher Renten”, bemängelte Bartsch. Der Linken-Politiker verlangte eine Rentenerhöhung von zehn Prozent: “Ich fordere von der Ampel zudem in diesem Jahr eine außerordentliche Rentenerhöhung von zehn Prozent als Inflationsausgleich für alle Rentner. Es darf nicht sein, dass Minister, Staatssekretäre und Pensionäre 3.000 Euro Inflationsprämie kassieren, aber Rentner real weiter Kaufkraft verlieren.” Deutschland brauche ein deutlich höheres Rentenniveau, mahnte Bartsch. “Dies kann finanziert werden durch eine große Rentenreform hin zu einer `Rentenkasse für alle` – eine Versicherung, in die alle Erwerbstätigen einzahlen: auch Beamte, Selbstständige und vor allem Abgeordnete und Minister.”

red

Wirtschaftsweise für Abschaffung der aktuellen Witwenrente

Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer hat eine Abschaffung der Witwenrente in ihrer bisherigen Form ins Spiel gebracht. “Die jetzige Regelung reduziert die Anreize, eine eigene Beschäftigung aufzunehmen”, sagte die Vorsitzende des Sachverständigenrats dem “Spiegel”. Außerdem trügen so alleinstehende Beitragszahler zur Finanzierung von Rentenansprüchen für nicht erwerbstätige Partner bei, die selbst nicht in das System einzahlten.

Stattdessen solle das selten genutzte Rentensplitting künftig verpflichtend sein: Dabei werden die in einer Ehe von beiden erworbenen Rentenansprüche hälftig aufgeteilt. Nach dem Tod eines Partners bleiben dem Hinterbliebenen also diese Hälfte plus die vor der Ehe erworbenen eigenen Ansprüche. Dies sei ihre persönliche Position und nicht mit den anderen Wirtschaftsweisen abgestimmt, sagte Schnitzer.

Derzeit erhalten Ehepartner mindestens 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners – unabhängig davon, ob Ansprüche während der Ehe erworben wurden oder nicht. Dies widerspreche dem Äquivalenzprinzip, wonach sich die Auszahlungen grundsätzlich nach den selbst geleisteten Beiträgen bemessen, so Schnitzer.

red

Über 100.000 Rentner werden durch Rentenerhöhung einkommensteuerpflichtig

Durch die Erhöhung der gesetzlichen Renten zum 1. Juli rutschen mehr als 100.000 Ruheständler in die Einkommensteuerpflicht. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben) unter Berufung auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Demnach geht das Ministerium davon aus, dass sich durch die Anpassung die Zahl der steuerpflichtigen Rentner um 109.000 erhöhen wird.

Das Haus von Ressortchef Christian Lindner (FDP) verweist aber zugleich darauf, dass umgekehrt durch die zum 1. Januar 2023 erfolgte Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags auf 10.908 Euro insgesamt 195.000 Ruheständler aus der Steuerpflicht gefallen seien. Insgesamt seien in Deutschland knapp sechs Millionen Personen mit Renteneinkünften steuerpflichtig. Das Finanzministerium geht laut den Funke-Zeitungen ferner davon aus, dass durch die Rentenerhöhung die Steuereinnahmen des Staates um 660 Millionen Euro zulegen werden.

Durch die bereits erfolgte Anpassung des Steuertarifs 2023 im Rahmen der “Entlastungspakete” würden die Rentenbezieher aber wiederum um fast zwei Milliarden Euro bessergestellt. Die gesetzlichen Renten von rund 21 Millionen Ruheständlern steigen zum 1. Juli kräftig: Das Plus beträgt im Westen 4,39 und im Osten 5,86 Prozent. Das wird aber voraussichtlich nicht reichen, um den schnellen Anstieg der Lebenshaltungskosten auszugleichen.

Ökonomen rechnen für dieses Jahr mit einer Inflationsrate von rund sechs Prozent.

red

Immer mehr Rentner zieht es ins Ausland

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt immer mehr Renten an Ruheständler aus, die im Ausland leben. In insgesamt 1,71 Millionen Fällen hat sie im vergangenen Jahr Renten an Bezieher in anderen Ländern überwiesen, wie eine Auswertung der Deutschen Rentenversicherung Bund zeigt, über welche die FAZ berichtet. Das sind fast ein Drittel mehr als noch vor 20 Jahren.

Inzwischen nehmen fast sieben Prozent aller gut 20 Millionen Rentner, die in ihrem Erwerbsleben hierzulande Beiträge eingezahlt haben, im Ausland. Einen großen Anteil daran hat die erste Generation jener Arbeitskräfte, die in den 1960er- und 1970er-Jahren als sogenannte Gastarbeiter nach Deutschland kamen – vor allem aus Italien, Spanien, Griechenland, dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei. “Viele der ehemaligen Arbeitnehmer sind nunmehr im Rentenalter und lassen sich die in Deutschland erworbene Rente nach Rückkehr in ihr Heimatland ins Ausland überweisen”, sagte Christian Amsinck, alternierender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund.

Die Auswertung wurde in Vorbereitung auf die DRV-Vertreterversammlung am kommenden Mittwoch in Lübeck-Travemünde erstellt. Rund 1,23 Millionen Rentenzahlungen gingen der Übersicht zufolge in eines der anderen 26 Länder der Europäischen Union. An Versicherte in anderen europäischen Ländern wurden 282.000 Renten überwiesen.

Die restlichen knapp 200.000 Auslandsrenten fließen in fernere Länder in aller Welt. Den höchsten Anteil daran haben die Vereinigten Staaten: Dort nehmen allein 67.000 Menschen ihre deutsche Rente in Empfang. Innerhalb der EU sitzen die meisten Bezieher deutscher Renten in Italien (354.000), Spanien (183.000) und Österreich (98.000).

Unter den Rentnern im Ausland sind allerdings nicht nur Versicherte mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Es gibt auch rund 260.000 Deutsche, die ihren Lebensabend mit einer gesetzlichen Rente aus der Heimat in einem anderen Land verbringen. Die meisten von ihnen, insgesamt knapp 28.000, leben in Österreich, rund 26.000 in der Schweiz und 22.000 in Spanien.

Die Zahl der deutschen Rentner im Ausland ist in den vergangenen 20 Jahren prozentual sogar noch viel stärker gestiegen, als die der ausländischen Bezieher deutscher Rente: Seit dem Jahr 2002 hat sie sich um rund 100.000 oder fast zwei Drittel erhöht.

red

Arbeitgeberverband fordert späteres Renteneintrittsalter

Berlin – Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Stefan Wolf, hat ein späteres Renteneintrittsalter mit Ausnahmen für körperlich harte Tätigkeiten gefordert. “Wir können nicht auf ewig mit 67 Jahren in Rente gehen – und erst recht nicht mit 63 Jahren”, sagte Wolf den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). Die sogenannte Rente mit 63, also der vorzeitige Ruhestand nach 45 Beitragsjahren, bezeichnete Wolf als “Riesenfehler”, der den Fachkräftemangel “dramatisch verschärfen” werde.

Die Rentenkassen seien leer, das Umlagesystem funktioniere nicht mehr richtig. Die erhöhte durchschnittliche Lebenszeit belaste die Rentenkasse zusätzlich. “Wir können nicht auf Kosten der zukünftigen Generation leben”, mahnte Wolf.

Zugleich schlug er Ausnahmen von einem höheren Renteneintrittsalter vor. “Wir müssen unterscheiden: Wer körperlich hart arbeitet, kann sicher nicht mit 70 Jahren in Rente gehen”, sagte der Präsident der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie. Eine Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich lehnte der Gesamtmetall-Chef ab: “Ich halte eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich für einen Riesenfehler, den wir uns nicht leisten können.”

Eine Vier-Tage-Woche könne man dann einführen, wenn an den vier Tagen mehr gearbeitet werde. “Dafür muss das antiquierte Arbeitszeitgesetz geändert werden”, forderte Wolf. Ruhezeiten und Grenzen für die tägliche Arbeitszeit sollten angepasst werden.

Die tägliche Höchstarbeitszeit will Wolf zugunsten einer Wochenhöchstarbeitszeit abschaffen. “Wer der Meinung ist, dass er seine Arbeitszeit mit 12 Stunden am Tag in drei Tagen erledigt, soll das gerne tun”, sagte Wolf. Sollten die Gewerkschaften an den Forderungen einer Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich festhalten, erwartet Wolf eine “massive Tarifflucht”.

Die Gesetzespläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur elektronischen Arbeitszeiterfassung wies Wolf als “einfach unnötig” zurück. Vertrauensarbeitszeit sei bei Arbeitnehmern sehr beliebt, ohnehin würden sich Mitarbeiter Freiheiten und “kein Korsett” wünschen, so er Präsident des Arbeitgeberverbands.

red

Steigende Lebensmittel- und Energiepreise: Verbände fordern neues Entlastungspaket für Rentner

Wegen der steigenden Lebensmittel- und Energiepreise fordern die Sozialverbände ein neues Entlastungspaket für Rentner. Das berichtet die “Bild”. Im von der Ampel-Koalition beschlossenen Maßnahmenbündel würden sie zu kurz kommen, bemängeln demnach die Verbände.

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, sagte der Zeitung, dass die Rentner “richtig wütend” seien. “Und zwar zu Recht: Die Lebenshaltungskosten steigen explosionsartig, aber sie werden von der Regierung im Stich gelassen.” Sie müssten ebenso wie Arbeitnehmer die von der Ampel vorgesehene Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten, so Bentele.

Es sei für viele Rentner außerdem nicht “nachzuvollziehen, dass die Spritsteuer gesenkt werden soll, aber nicht die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel und Arzneimittel”. Bentele appellierte an die Koalition, auch die Rentner zu entlasten. Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) verwies in der “Bild” darauf, dass Rentner “ebenso von den explodierenden Energie- und Lebensmittelpreisen” betroffen seien wie Arbeitnehmer.

Der Verband fordert daher für Rentner “die gleiche finanzielle Entlastung” wie für Arbeitnehmer. “Denn viele wissen einfach nicht mehr, wie sie den Gürtel noch enger schnallen sollen.” Man brauche also ein drittes Entlastungspaket, in dem gezielt Rentner mit kleinem Einkommen entlastet würden.

Eine Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) belege, dass die bisher vorgesehenen staatlichen Entlastungen die Mehrausgaben von Rentnern kaum ausgleichen würden. Bei einem alleinlebenden Rentner mit einem Einkommen von unter 900 Euro würden demnach nur neun Prozent der zusätzlichen Belastung kompensiert. Ende März hatten sich die Spitzen der Ampel-Parteien auf ein Maßnahmen-Bündel zur Abfederung hoher Energiepreise geeinigt.

Das Paket sieht unter anderem eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro vor. Diese soll jedoch nur an Arbeitnehmer und nicht an Rentner ausgezahlt werden.

red / dts

 

Gewerkschaft warnt: 13.500 Menschen im Landkreis trotz Vollzeitjob von Altersarmut bedroht

Ein Leben lang arbeiten – und trotzdem reicht die Rente nicht: Im Landkreis Ludwigsburg sind rund 13.500 Vollzeitbeschäftigte selbst nach 45 Arbeitsjahren im Rentenalter von Armut bedroht. Davor warnt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und beruft sich hierbei auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung. Demnach verdienen 9,5 Prozent aller Beschäftigten, die im Kreis Ludwigsburg in Vollzeit arbeiten, weniger als 2.050 Euro brutto im Monat. Rein rechnerisch müssten sie sogar mehr als 45 Jahre lang arbeiten, um auf eine Rente oberhalb der Grundsicherungsschwelle von aktuell 835 Euro zu kommen, heißt es in der Mitteilung der Gewerkschaft.

„Altersarmut ist kein Schreckensszenario in der Zukunft, sondern für viele Menschen längst Realität. Die Rente derer, die zum Beispiel jahrzehntelang in einer Bäckerei oder Gaststätten gearbeitet haben, reicht schon heute oft nicht aus. Rentenkürzungen oder Forderungen über ein späteres Eintrittsalter sind der falsche Weg. Stattdessen muss die Politik die gesetzliche Rente stärken“, so Hartmut Zacher, Geschäftsführer der NGG-Region Stuttgart, mit Blick auf die aktuelle Debatte rund um die Alterssicherung. Das Rentenniveau, also die durchschnittliche Rente nach 45 Beitragsjahren bei mittlerem Verdienst, dürfe nicht weiter absinken.

Seit dem Jahr 2000 sei das Rentenniveau bereits von rund 53 Prozent auf aktuell 48 Prozent abgesenkt worden. „Konkret bedeutet das, dass Geringverdiener mit einem Einkommen von weniger als 2.050 Euro brutto im Monat statt 42 nun fast 46 Jahre lang arbeiten müssen, um überhaupt noch die Grundsicherungsschwelle im Alter zu erreichen. Aber vier Jahre länger an der Bäckereitheke, in der Lebensmittelfabrik oder im Schlachthof am Band zu stehen, ist vielen Beschäftigten gesundheitlich gar nicht möglich. Jede Anhebung des Renteneintrittsalters ist somit faktisch eine Rentenkürzung“, unterstreicht Zacher. Die nächste Bundesregierung müsse das derzeitige Rentenniveau stabilisieren und perspektivisch anheben, um einen weiteren Anstieg der Altersarmut zu verhindern. Die von Wirtschaftsverbänden geforderte „Rente mit 70“ sei der falsche Weg – und ein „Schlag ins Gesicht der Menschen, die körperlich arbeiten und schon bis 67 nicht durchhalten können“, so die NGG.

Nach Angaben Gewerkschaft, die sich auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit bezieht, verdienen in Baden- Württemberg aktuell rund 31.700 von insgesamt 60.100 Vollzeitbeschäftigten im Gastgewerbe weniger als 60 Prozent des bundesweit mittleren Monatseinkommens von 3.427 Euro. „Hier darf es niemanden überraschen, dass während der Corona-Krise so viele Köche und Hotelangestellte ihre Branche verlassen haben“, sagt Zacher.

Die NGG verweist darauf, dass die neu eingeführte Grundrente für Betroffene zwar zu höheren Bezügen führen könne. Allerdings seien die Hürden mit erforderlichen 33 Beitragsjahren zu hoch und der Zuschlag falle oft gering aus. „Die mögliche Einkommensanrechnung, etwa des Lebenspartners, lässt die Beträge weiter schrumpfen. Damit bekommen viele Menschen keinen oder nur einen geringen Zuschlag. Die Grundrente muss daher ebenfalls weiterentwickelt werden“, unterstreicht Zacher.

Redaktioneller Hinweis: Der Berechnung der potentiell von Altersarmut betroffenen Beschäftigten liegt die Definition „relativer Armut“ zugrunde. Laut OECD und Statistischem Bundesamt gilt als armutsgefährdet, wer inklusive staatlicher Transferleistungen über weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoeinkommens der Gesamtbevölkerung verfügt.

red

Fast zwei Drittel aller Rentnerinnen und Rentner müssen Einkommenssteuer zahlen

Im Jahr 2020 haben in Deutschland 21,8 Millionen Personen Leistungen in Höhe von 341 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Das sind rund 0,7 % oder 146 000 Rentenempfängerinnen und -empfänger mehr als im Vorjahr. Die Höhe der gezahlten Renten stieg im gleichen Zeitraum um 4,1 % oder 13,5 Milliarden Euro. Knapp 64 % der Rentenleistungen im Jahr 2020 zählten zu den steuerpflichtigen Einkünften (217 Milliarden Euro). Seit 2015 ist der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um mehr als 8 Prozentpunkte gestiegen, berichtet das Statistische Bundesamt am Donnerstag.

Ursache für den Anstieg ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Renten bis zum Jahr 2040. Demnach werden die Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte.

Diese Übergangsregelung ist Grundlage (steuer-)rechtlicher Diskussionen um eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung von Renteneinkünften. Am 31. Mai 2021 hat der Bundesfinanzhof (BFH) hierzu Berechnungsgrundlagen festgelegt. Daraus ergibt sich, dass spätere Rentnerjahrgänge von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein dürften. Das Bundesministerium der Finanzen kündigte daraufhin an, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eine Steuerreform auf den Weg zu bringen, die die BFH-Vorgaben erfüllt und auch in Zukunft eine Doppelbesteuerung von Renten vermeidet.

2017 zahlte knapp ein Drittel der Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer

Wie viele Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer zahlen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung für 2020 noch nicht bekannt. Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2017 vor. Demnach mussten 32 % oder 6,8 Millionen der insgesamt 21,4 Millionen Rentenempfängerinnen und -empfänger Einkommensteuer auf ihre (gesetzlichen, privaten oder betrieblichen) Renteneinkünfte zahlen. Im Vergleich zu 2016 stieg der Anteil um knapp 3 Prozentpunkte beziehungsweise 516 000 Personen.

Bei knapp 90 % der steuerbelasteten Rentenempfängerinnen und -empfänger – hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder – liegen neben den Renten noch andere Einkünfte vor. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können das auch Einkünfte der Partnerin oder des Partners sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden.

red

Viele Frauen gehen später in Rente

 Ältere erwerbstätige Frauen planen zwar im Durchschnitt einen etwas früheren Ausstieg aus dem Arbeitsleben als Männer. Doch dafür arbeiten sie dann häufig länger als geplant. Dies zeigt eine Untersuchung des Deutschen Zentrums für Altersfragen.

Wie groß ist die Übereinstimmung von zuvor geäußerten Ruhestandsplänen und tatsächlichem Übergangsalter in den Ruhestand? Zu dieser Frage vergleicht die Studie die Ruhestandspläne von 55 bis 64 Jahre alten Berufstätigen mit dem tatsächlichen Alter des Austritts aus dem Arbeitsleben.

Dabei zeigt sich: Die Chancen, die Dauer ihres Arbeitslebens wie geplant zu gestalten, sind nicht für alle gleich. Sowohl ein schlechter Gesundheitszustand als auch ein geringes Ausbildungsniveau erhöhen die Wahrscheinlichkeit, früher als geplant aus dem Berufsleben auszuscheiden.

Im Vergleich zu Männern haben Frauen eine höhere Wahrscheinlichkeit länger zu arbeiten als geplant. Während von den Männern nur 18 Prozent über den ursprünglich geplanten Zeitpunkt hinaus erwerbstätig blieben, haben von den Frauen 28 Prozent länger als beabsichtigt weitergearbeitet. wid/rlo

Seite 3 von 3
1 2 3