Teures Urteil: Stadt Kornwestheim verliert im Millionenstreit gegen EnBW

Kornwestheim – Am 17. August 2023 erging eine bedeutende Entscheidung des Bundesfinanzgerichtshofs im langwierigen Rechtsstreit zwischen der Stadt Kornwestheim und der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW). Diese Entscheidung, die für die Stadt Kornwestheim nicht erfreulich ist, bestätigt das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg. Demnach ist die Stadt nicht berechtigt, Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 15,9 Millionen Euro sowie Erstattungszinsen von 5 Millionen Euro von der EnBW zurückzufordern.

Die Streitigkeit entstand aus einer Betriebsprüfung im Jahr 2014, bei der die Rechtmäßigkeit der Einlage von Wertpapieren der EnBW in die ehemalige Tochtergesellschaft Salamander AG angezweifelt wurde. Diese Einlage wurde als unzulässig betrachtet, um Verlustvorträge und Steuerlasten zu mindern. Als Konsequenz wurde die Stadt Kornwestheim ursprünglich dazu verpflichtet, die genannten Beträge an die EnBW zurückzuzahlen.

Nach einer langen gerichtlichen Auseinandersetzung und einem Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzgerichtshof wurde nun das abschließende Urteil gefällt. Die Richter wiesen die Revision als unbegründet zurück, wodurch die Stadt Kornwestheim die geforderten Beträge nicht zurückerhalten wird.

Kornwestheims Bürgermeisterin Martina Koch-Haßdenteufel äußerte sich zu dieser Entwicklung: “Obwohl wir uns auf die Möglichkeit eingestellt hatten, dass die Gelder nicht zurückfallen würden, wäre eine Rückzahlung für die Stadt Kornwestheim sicherlich wünschenswert gewesen. Diese Mittel hätten wir gerne für wichtige Zukunftsprojekte verwendet. Dennoch akzeptieren wir die Entscheidung des Bundesfinanzgerichtshofes und sehen dies als Möglichkeit, dieses Kapitel abzuschließen und unseren Fokus auf zukünftige Vorhaben zu richten.”

Die Entscheidung des Bundesfinanzgerichtshofes markiert einen einschneidenden Moment in der jüngeren Geschichte der Stadt Kornwestheim.

red

Kinderschutzbund für Reform des Ehegattensplittings und Kindergrundsicherung

Der Deutsche Kinderschutzbund hat sich für eine Reform des Ehegattensplittings und für eine wirksame Kindergrundsicherung ausgesprochen. “Das Ehegattensplitting in seiner jetzigen Form ist nicht geeignet, um Familien mit Kindern zu fördern”, sagte die Präsidentin des Kinderschutzbundes, Sabine Andresen, der “Rheinischen Post” (Donnerstagsausgaben). “Es entlastet verheiratete Paare, unabhängig davon, ob Kinder in der Familie vorhanden sind. Unverheiratete Paare mit Kindern oder alleinerziehende Mütter und Väter profitieren nicht davon”, sagte Andresen. “Eine armutsfeste Kindergrundsicherung, die direkt bei allen Kindern ankommt und unbürokratisch ausgezahlt wird, wäre eine familienpolitisch sinnvolle Alternative”, so Andresen. “Wir fordern einen Mindestbetrag, der ähnlich wie das jetzige Kindergeld ausgezahlt wird und der einkommensabhängig bis zu einem Maximalbetrag aufgestockt wird. So würden jene Familien mit Kindern entlastet, die es am meisten brauchen.” Zur laufenden Diskussion um Kürzungen beim Elterngeld ergänzte sie: “Das Elterngeld ist primär eine gleichstellungspolitische Maßnahme, es zielt nicht auf die Bekämpfung von Kinderarmut.” Familien in Armut profitierten überhaupt nicht davon.

“Wir sehen, wie laut der Protest um die Absenkung der Einkommensgrenze beim Elterngeldbezug ist. Und wir wünschen uns ebenso laute Unterstützung, wenn es um die Bekämpfung von Kinderarmut geht.”

red

Über 100.000 Rentner werden durch Rentenerhöhung einkommensteuerpflichtig

Durch die Erhöhung der gesetzlichen Renten zum 1. Juli rutschen mehr als 100.000 Ruheständler in die Einkommensteuerpflicht. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben) unter Berufung auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Demnach geht das Ministerium davon aus, dass sich durch die Anpassung die Zahl der steuerpflichtigen Rentner um 109.000 erhöhen wird.

Das Haus von Ressortchef Christian Lindner (FDP) verweist aber zugleich darauf, dass umgekehrt durch die zum 1. Januar 2023 erfolgte Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags auf 10.908 Euro insgesamt 195.000 Ruheständler aus der Steuerpflicht gefallen seien. Insgesamt seien in Deutschland knapp sechs Millionen Personen mit Renteneinkünften steuerpflichtig. Das Finanzministerium geht laut den Funke-Zeitungen ferner davon aus, dass durch die Rentenerhöhung die Steuereinnahmen des Staates um 660 Millionen Euro zulegen werden.

Durch die bereits erfolgte Anpassung des Steuertarifs 2023 im Rahmen der “Entlastungspakete” würden die Rentenbezieher aber wiederum um fast zwei Milliarden Euro bessergestellt. Die gesetzlichen Renten von rund 21 Millionen Ruheständlern steigen zum 1. Juli kräftig: Das Plus beträgt im Westen 4,39 und im Osten 5,86 Prozent. Das wird aber voraussichtlich nicht reichen, um den schnellen Anstieg der Lebenshaltungskosten auszugleichen.

Ökonomen rechnen für dieses Jahr mit einer Inflationsrate von rund sechs Prozent.

red

Bundesarbeitsminister Heil kündigt weitere Entlastungen an

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat angesichts steigender Verbraucherpreise weitere Entlastungen angekündigt. “Ich will, dass wir zusätzlich eine Antwort finden, wenn dauerhaft die Preise hoch bleiben, und damit ist ja leider zu rechnen, weil wir wollen unabhängiger werden von Putins Gas, wir wollen insgesamt auch klimafreundlicher werden, und deshalb müssen wir untere und mittlere Einkommensinteressen, nicht nur von Rentnerinnen und Rentnern, sondern auch von Studierenden, von Azubis, von Familien im Blick haben, und dazu werde ich Vorschläge machen, auch für Grundsicherungsempfänger”, sagte Heil dem ARD-Hauptstadtstudio im “Bericht aus Berlin”. Zur Reform der Grundsicherung (Hartz IV) sagte Heil, die Koalition werde zum 1. Januar das Bürgergeld einführen, das zu einer Entbürokratisierung führen solle, aber auch höhere Leistungen als die aktuelle Grundsicherung beinhalten werde.

Es gehe darum, die Gesellschaft auch sozial zusammenzuhalten. Dazu gehöre auch eine dauerhafte Entlastung von Rentnern. Dazu werde er Vorschläge machen.

red / dts

Entlastungspaket: Grüne wollen an temporärer Mineralölsteuer-Senkung festhalten

Trotz zuletzt leicht sinkenden Spritpreisen halten die Grünen an der geplanten temporären Senkung der Mineralölsteuer fest. “Das vereinbarte Entlastungpaket ist ein guter Mix aus zielgenauen Entlastungen und Maßnahmen für die Breite der Gesellschaft. Das gilt für die Einmalzuschüsse für die am stärksten betroffenen Haushalte, das gilt aber auch für die temporäre Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe”, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, der “Rheinischen Post” (Montag).

“Damit kann ein Teil der höheren Kosten der vergangenen Monate kompensiert werden”, sagte Mihalic. Ziel sei es, dass alle Maßnahmen so schnell wie möglich bei den Menschen ankämen. “Um die steigenden Kosten im Bereich Mobilität abzufedern, haben wir ganz konkret ein Vorziehen der geplanten Erhöhung der Entfernungspauschale um zwei Jahre vereinbart, eine temporäre Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe sowie das sogenannte 9-Euro-Ticket im öffentlichen Personennahverkehr”, so die Grünen-Politikerin.

Zudem habe man vereinbart, bereits in dieser Wahlperiode die Entfernungspauschale sozial und ökologisch zu reformieren. Mihalic sagte aber auch: “Dauerhaft hilft gegen steigende Energiekosten jedoch nur, den Energieverbrauch zu senken und auf erneuerbare Energien umzusteigen.” In der Ampel-Koalition sorge man beispielsweise für bessere Energiestandards von Neubauten und zielgerichtete Förderung für die Gebäudesanierung.

“Den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen wir massiv – ob zu Land, zu Wasser oder auf dem Dach”, so Mihalic weiter.

red / dts

Ab wann Rentner Steuern zahlen

Nicht alle Rentner müssen Steuern zahlen. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) klärt darüber auf, ab wann Ruheständler von der Steuerpflicht betroffen sind. Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes am 1. Januar 2005 werden Renten in Deutschland nachgelagert besteuert. Doch nicht jeder, der Rente bezieht, ist auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. 

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben? Rentnerinnen und Rentner sind dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Jahresbruttorente zuzüglich anderer steuerpflichtiger Einkünfte und abzüglich absetzbarer Kosten den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag liegt 2021 für Alleinstehende bei 9.744 Euro pro Jahr. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Wert, also 19.488 Euro.

Wird die komplette Rente besteuert? Dank des sogenannten Rentenfreibetrags bleibt ein gewisser Teil der Rente bislang steuerfrei. Entscheidend für die Höhe des Rentenfreibetrags ist das Jahr des Rentenbeginns. Wer 2021 in Rente geht, dem steht ein Rentenfreibetrag von 19 Prozent zu. Das heißt: 19 Prozent der Rente bleiben steuerfrei, 81 Prozent der Rente müssen allerdings versteuert werden. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag, der in den Folgejahren grundsätzlich unverändert bleibt. Der steuerfreie Teil der Rente wird für zukünftige Rentner in den kommenden Jahren jedoch immer kleiner, bis 2040 alle Renten zu 100 Prozent versteuert werden müssen.

Wie wird der steuerfreie Teil der Rente errechnet? Grundlage für die Berechnung des Rentenfreibetrags ist die volle Jahresbruttorente. Die meisten Rentnerinnen und Rentner gehen allerdings unterjährig in Rente, sprich: Die Rente wird im ersten Jahr in der Regel für weniger als zwölf Monate gezahlt. Deshalb wird der Rentenfreibetrag erst im zweiten – und damit vollen – Rentenbezugsjahr ermittelt.

Ein Beispiel: Harald ist am 1. April 2014 in Rente gegangen. Damit steht ihm ein Rentenfreibetrag von 32 Prozent zu. Der volle Rentenfreibetrag wird jedoch erst aus der Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahrs errechnet. Haralds Jahresbruttorente 2015 betrug 24.000 Euro. Sein Rentenfreibetrag in Höhe von 32 Prozent liegt damit also bei 7.680 Euro. Dieser einmal ermittelte Rentenfreibetrag bleibt in den Folgejahren unverändert – auch wenn die Rente durch Rentenanpassungen steigt. Der Rentenfreibetrag wird für jeden Rentner zu Beginn der Rente individuell festgelegt. Die jährlichen Rentenerhöhungen, die im Laufe der Rente folgen, müssen in voller Höhe versteuert werden.

Wird man nach der Rentenanpassung steuerpflichtig? Jedes Jahr zum 1. Juli erhöht die Bundesregierung die Renten, die sogenannte Rentenanpassung. Am 1. Juli 2020 konnten sich die Rentnerinnen und Rentner im Westen über 3,45 Prozent mehr Geld freuen, im Osten stieg die Rente um 4,20 Prozent.

Zum 1. Juli 2021 sind die Renten in Ostdeutschland um 0,72 Prozent gestiegen. Die Rentnerinnen und Rentner in Westdeutschland erhielten keine Erhöhung ihrer Bezüge. Grund ist die Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat. Der für die neuen Bundesländer maßgebliche aktuelle Rentenwert steigt damit auf 33,47 Euro. Für die westdeutschen Bundesländer beträgt der Rentenwert weiterhin 34,19 Euro.

Einige Rentnerinnen und Rentner fürchten Jahr für Jahr, dass sie durch die Rentenerhöhung plötzlich Steuern zahlen müssen. Doch diese Sorge ist meistens unbegründet. Werden durch die Rentenanpassung doch Steuern fällig, sind diese zunächst nur gering.

Lars Wallrang / glp

Fast zwei Drittel aller Rentnerinnen und Rentner müssen Einkommenssteuer zahlen

Im Jahr 2020 haben in Deutschland 21,8 Millionen Personen Leistungen in Höhe von 341 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Das sind rund 0,7 % oder 146 000 Rentenempfängerinnen und -empfänger mehr als im Vorjahr. Die Höhe der gezahlten Renten stieg im gleichen Zeitraum um 4,1 % oder 13,5 Milliarden Euro. Knapp 64 % der Rentenleistungen im Jahr 2020 zählten zu den steuerpflichtigen Einkünften (217 Milliarden Euro). Seit 2015 ist der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um mehr als 8 Prozentpunkte gestiegen, berichtet das Statistische Bundesamt am Donnerstag.

Ursache für den Anstieg ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Renten bis zum Jahr 2040. Demnach werden die Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte.

Diese Übergangsregelung ist Grundlage (steuer-)rechtlicher Diskussionen um eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung von Renteneinkünften. Am 31. Mai 2021 hat der Bundesfinanzhof (BFH) hierzu Berechnungsgrundlagen festgelegt. Daraus ergibt sich, dass spätere Rentnerjahrgänge von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein dürften. Das Bundesministerium der Finanzen kündigte daraufhin an, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eine Steuerreform auf den Weg zu bringen, die die BFH-Vorgaben erfüllt und auch in Zukunft eine Doppelbesteuerung von Renten vermeidet.

2017 zahlte knapp ein Drittel der Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer

Wie viele Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer zahlen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung für 2020 noch nicht bekannt. Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2017 vor. Demnach mussten 32 % oder 6,8 Millionen der insgesamt 21,4 Millionen Rentenempfängerinnen und -empfänger Einkommensteuer auf ihre (gesetzlichen, privaten oder betrieblichen) Renteneinkünfte zahlen. Im Vergleich zu 2016 stieg der Anteil um knapp 3 Prozentpunkte beziehungsweise 516 000 Personen.

Bei knapp 90 % der steuerbelasteten Rentenempfängerinnen und -empfänger – hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder – liegen neben den Renten noch andere Einkünfte vor. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können das auch Einkünfte der Partnerin oder des Partners sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden.

red

Deutschland erzielt Milliardenüberschuss

Guten Nachrichten: Die Steuern und Sozialbeiträge sprudeln dank der positiven Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt. So konnte der deutsche Staat einen Überschuss von über 45 Milliarden Euro erzielen.

In den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres konnte der deutsche Staat trotz einer immer näher kommenden Rezession einen gigantischen Milliardenüberschuss erwirtschaften. Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen nahmen knapp 45,3 Milliarden Euro mehr ein, als sie ausgaben, teilte das Statistische Bundesamt in einer Presseerklärung mit. In den ersten Monaten des Vorjahres waren es sogar knapp  52 Milliarden Euro.

Alle staatlichen – Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen – trugen zu dem Überschuss bei. Der Bund erwirtschaftete dabei mit 17,7 Milliarden Euro den größten Anteil. Die Länder erzielten ein Plus von 12,7 Milliarden Euro, die Sozialversicherungen von 7,7 Milliarden und die Kommunen von 7,1 Milliarden Euro.Art

red

Hotelzimmer: Vorsicht Langfinger

Einbrüche in Hotelzimmer sind für Kriminelle ein Kinderspiel und Wertsachen leichte Beute. Selbst Tresore sind für Diebe oft nur ein kleines Hindernis. “Hotelzimmertresore, die mit einfachen Schrauben im Schrank oder an der Wand montiert sind, können recht problemlos herausgebrochen und mitgenommen werden”, sagt Olaf Seiche, Hotelprüfer bei TÜV Rheinland.

Schutz bieten in dieser Hinsicht spezielle Verankerungen und Schrauben. Urlauber und Geschäftsreisende, die den Tresor nutzen wollen, sollten sich im Vorfeld über die Montage beim Hotel erkundigen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte auf den Hotelsafe an der Rezeption zurückgreifen. Hier werden Wertgegenstände gegen Quittung in Empfang genommen und sind – im Gegensatz zur Aufbewahrung in den Hotelzimmertresoren – in vollem Umfang versichert.

Genau hinsehen sollten Gäste auch bei Gepäckaufbewahrungsräumen. Die sollten nach An- und vor Abreise sicherheitshalber nur genutzt werden, wenn sie gut überwacht und Gepäckstücke dort gegen Quittung gelagert werden. “Ein Belegsystem, bei dem Gäste ihr Gepäckstück nur gegen einen Gepäckabschnitt zurückerhalten, verhindert, dass sich jemand ein x-beliebiges Gepäckstück aus den Aufbewahrungsräumen nehmen kann”, erklärt Seiche.

Auch folgende Tipps sollten Hotelgäste beachten, um es Kriminellen möglichst schwer zu machen: Den Zimmerschlüssel nicht an der Rezeption abgeben, da dieser meist unter Nennung einer Zimmernummer vom Personal auch an Fremde ausgehändigt wird.

Es empfiehlt sich, Schlüsselkarten durch Alufolie oder Portemonnaies mit Bleieinlagen vor Auslesegeräten zu schützen. Diebe nutzen diese Geräte immer häufiger und gelangen mit den gestohlenen Daten ins Hotelzimmer. Außerdem ist es sinnvoll, vor der Reise abzuwägen, welche Wertsachen wirklich benötigt werden. “Kommt es zum Diebstahl, immer die Rezeption und die Polizei informieren”, rät Seiche. Die Anzeige bei der Polizei ist als Nachweis für Versicherungen unverzichtbar.

Mit kühlem Kopf durch den Stau

Autofahrer müssen angesichts weiterer Hitzewellen und drohender Stau-Gefahr auf Deutschlands Straßen auch in den kommenden Wochen kühlen Kopf bewahren. Wo es besonders heiß hergeht, verrät der ADAC.

Denn wieder sind Autofahrer aller Bundesländer unterwegs. In Berlin und Brandenburg enden an diesem Wochenende die Ferien. Auch in Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und im Saarland rückt das Ferienende näher.

Aus Bayern und Baden-Württemberg rollt die zweite Reisewelle in Richtung Süden und Meer. Die Staus auf den Rückreisespuren sind nun deutlich schlimmer. Wer flexibel ist, weicht auf einen stauärmeren Tag wie Montag oder Dienstag aus.

Auch im benachbarten Ausland sind Autofahrer nicht vor Staus sicher. Zu den Problemstrecken zählen unter anderem Tauern-, Fernpass-, Brenner-, Karawanken- und Gotthard-Route sowie die Fernstraßen zu den italienischen, französischen und kroatischen Küsten.

Auf der österreichischen Inntal-, Brenner- und Tauernautobahn ist zudem wegen der Sperre von Ausweichrouten mit erhöhtem Verkehrsaufkommen zu rechnen.

Und: Wegen des Besucheransturms zum Formel-1-Rennen in Budapest (4. August 2019) wird die Stausituation auf den österreichischen Autobahnen A 1 und A 4 sowie der ungarischen M 1 zusätzlich verschärft.

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