Teures Urteil: Stadt Kornwestheim verliert im Millionenstreit gegen EnBW

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Kornwestheim – Am 17. August 2023 erging eine bedeutende Entscheidung des Bundesfinanzgerichtshofs im langwierigen Rechtsstreit zwischen der Stadt Kornwestheim und der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW). Diese Entscheidung, die für die Stadt Kornwestheim nicht erfreulich ist, bestätigt das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg. Demnach ist die Stadt nicht berechtigt, Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 15,9 Millionen Euro sowie Erstattungszinsen von 5 Millionen Euro von der EnBW zurückzufordern.

Die Streitigkeit entstand aus einer Betriebsprüfung im Jahr 2014, bei der die Rechtmäßigkeit der Einlage von Wertpapieren der EnBW in die ehemalige Tochtergesellschaft Salamander AG angezweifelt wurde. Diese Einlage wurde als unzulässig betrachtet, um Verlustvorträge und Steuerlasten zu mindern. Als Konsequenz wurde die Stadt Kornwestheim ursprünglich dazu verpflichtet, die genannten Beträge an die EnBW zurückzuzahlen.

Nach einer langen gerichtlichen Auseinandersetzung und einem Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzgerichtshof wurde nun das abschließende Urteil gefällt. Die Richter wiesen die Revision als unbegründet zurück, wodurch die Stadt Kornwestheim die geforderten Beträge nicht zurückerhalten wird.

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Kornwestheims Bürgermeisterin Martina Koch-Haßdenteufel äußerte sich zu dieser Entwicklung: “Obwohl wir uns auf die Möglichkeit eingestellt hatten, dass die Gelder nicht zurückfallen würden, wäre eine Rückzahlung für die Stadt Kornwestheim sicherlich wünschenswert gewesen. Diese Mittel hätten wir gerne für wichtige Zukunftsprojekte verwendet. Dennoch akzeptieren wir die Entscheidung des Bundesfinanzgerichtshofes und sehen dies als Möglichkeit, dieses Kapitel abzuschließen und unseren Fokus auf zukünftige Vorhaben zu richten.”

Die Entscheidung des Bundesfinanzgerichtshofes markiert einen einschneidenden Moment in der jüngeren Geschichte der Stadt Kornwestheim.

red