Digitaler Sheriff auf Streife: Wer nicht zahlt, wird gescannt – Baden-Württemberg testet Parkraumerfassung per Kameraauto“

Mit Kameras statt Kontrollzetteln: In Stuttgart beginnt ein landesweiter Pilotversuch zur digitalen Parkraumüberwachung. Ein Scan-Fahrzeug fährt künftig durch die Straßen der Uni Hohenheim – und könnte das Knöllchensystem von Grund auf verändern. Was technisch möglich ist, wirft auch neue Fragen auf – über Effizienz, Datenschutz und den fairen Umgang mit öffentlichem Raum.

Stuttgart (ag) – Wer auf dem Campus der Universität Hohenheim falsch parkt, muss sich bald nicht mehr über einen Blockwart mit Notizbuch sorgen – sondern über ein unscheinbares Auto mit Kameras auf dem Dach. Baden-Württemberg startet bundesweit den ersten Praxistest mit einem sogenannten Scan-Fahrzeug zur digitalen Parkraumkontrolle.

Mit dem neuen Landesmobilitätsgesetz dürfen Kommunen in Baden-Württemberg künftig Fahrzeuge einsetzen, die mit Kameras und Software automatisch Kennzeichen erfassen und mit digitalen Parkdaten abgleichen. Zum Auftakt des Pilotprojekts rollt das erste Scan-Car über die Parkplätze der Uni Hohenheim in Stuttgart.

1.000 statt 50 Fahrzeuge pro Stunde

„Das neue System ist deutlich effizienter als herkömmliche Kontrollen zu Fuß“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) zum Start des Pilotversuchs. Während ein Mensch zu Fuß etwa 50 Fahrzeuge pro Stunde kontrollieren könne, schaffe ein Scan-Fahrzeug bis zu 1.000. Das spare Personal – das künftig gezielter etwa an Schulwegen oder auf Geh- und Radwegen eingesetzt werden könne.

Keine Knöllchen – noch nicht

Wer jetzt schon Sorge vor digitalen Bußgeldern hat, kann vorerst aufatmen: In der ersten Testphase werden nur Daten gesammelt, um das System zu testen. Geahndet wird vorerst nicht. Erst in einem späteren Schritt sollen falsch geparkte Fahrzeuge tatsächlich registriert und verfolgt werden – sofern sich das Verfahren bewährt.

Datenschutz im Blick

Das Land verspricht einen sensiblen Umgang mit den erfassten Daten. Erhoben werden Kennzeichen, Standort und Uhrzeit sowie ein Foto des Fahrzeugs – aber keine personenbezogenen Daten. Menschen auf den Bildern sollen automatisch verpixelt werden. Daten von korrekt geparkten Autos werden umgehend gelöscht. Grundlage ist eine Abstimmung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten.

Parkplatz-Situation bleibt angespannt

Verkehrsminister Hermann betont, es gehe nicht um Überwachung, sondern um faire Regeln im öffentlichen Raum: „Falschparken ist kein Kavaliersdelikt“, so der Minister. Besonders Gehwege würden oft rücksichtslos zugeparkt – was für Kinder, Senioren und Menschen mit Einschränkungen zur Gefahr werde.

Uni als Pilotstandort – bald auch in Städten?

Warum ausgerechnet Hohenheim? Die Universität verfügt bereits über moderne Parkautomaten mit Kennzeichenerfassung – ideale Bedingungen für den Testlauf. Kanzlerin Dr. Katrin Scheffer sieht das Projekt positiv: „Unser Campus wird damit selbst zum Forschungsobjekt.“

Der Versuch soll drei Monate dauern. Die Ergebnisse werden anschließend ausgewertet und an interessierte Kommunen weitergegeben. Auch andere Städte im Land planen bereits den Einstieg in die digitale Parkkontrolle.

Knöllchen aus dem Urlaub:: Italien verschickt wieder Bußgelder an deutsche Verkehrssünder

Wer in den vergangenen Monaten mit dem Auto in Italien unterwegs war und gegen Verkehrsregeln verstoßen hat, konnte bisher hoffen, ohne Bußgeld davonzukommen. Doch diese Phase ist nun vorbei. Darauf weist der Rechtsdienstleister Geblitzt.de hin.

“Nach monatelangen Differenzen haben sich Deutschland und Italien auf den erneuten Austausch von Halter- und Fahrzeugdaten geeinigt. Damit drohen nun wieder Bußgeldbescheide aus dem Italien-Urlaub”, warnt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de. In Städten wie Meran, Bozen oder Rom liegen bereits Tausende Strafzettel auf Halde, die jetzt verschickt werden können. Allein in Meran sollen sich die Strafen insgesamt auf über 230.000 Euro summieren.

Die Ursache für den monatelangen Stillstand lag in einem Streit über die Nutzung des EU-weiten Eucaris-Systems, das den grenzüberschreitenden Austausch von Halter- und Fahrzeugdaten ermöglicht. “Aufgrund umstrittener Abfragen Italiens hatte Deutschland den Datenaustausch für über ein Jahr ausgesetzt. Inzwischen haben sich die Länder jedoch geeinigt und Italien ist wieder vollständig in das System eingebunden”, betont Tom Louven.

Für deutsche Italien-Urlauber heißt das: Wer einen Verkehrsverstoß begangen hat, könnte bald einen ausländischen Bußgeldbescheid im Briefkasten finden. Italienische Behörden sind bekannt dafür, Bußgelder von ausländischen Touristen über Inkasso-Firmen einzutreiben. Diese verlangen häufig hohe Zuschläge. Insbesondere die Höhe dieser Zuschläge sei jedoch kritisch zu hinterfragen.

Wer einen Bußgeldbescheid aus Italien oder anderen Ländern erhält, sollte zunächst prüfen, ob der Vorwurf und die Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verstoßes plausibel sind. Damit ein Bescheid aus einem EU-Land vollstreckt werden kann, müssen die maßgeblichen Inhalte des Bescheides außerdem in deutscher Sprache verfasst sein.

“In der Regel kann auch rechtlich gegen einen Bescheid aus dem europäischen Ausland vorgegangen werden. Ob das der Fall ist, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes, eine entsprechende Rechtsmittelbelehrung muss dem Bescheid beigefügt sein”, erklärt Tom Louven.

Wenn die Zahlungsaufforderung aus dem Urlaubsland berechtigt ist, sollten Betroffene ihr zügig nachkommen. “In einigen EU-Ländern erhöht sich das Bußgeld im Laufe der Zeit – je länger keine Zahlung erfolgt, desto teurer wird es für den Verkehrssünder. Wer sein Bußgeld in Italien nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen begleicht, muss mit einer Verdopplung der Strafsumme rechnen”, weiß der Anwalt. Anders verhält es sich beispielsweise in Spanien: Hier ist eine Halbierung des Bußgeldes möglich, wenn die Strafe innerhalb von 20 Tagen beglichen wird.

mid/asg/red

Schweizer Bußgelder: Ab Mai auch in Deutschland vollstreckbar – Gefängnisstrafen drohen

Ab dem 1. Mai 2024 können Bußgelder aus Verkehrsverstößen in der Schweiz auch in Deutschland (und umgekehrt) eingetrieben werden. Davon betroffen sind Bußgelder ab 70 Euro bzw. 80 Schweizer Franken. Der ADAC erklärt, welche Auswirkungen das für deutsche Autofahrer hat.

Grundlage für die Regelung ist der neue Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag, der die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit beider Länder regelt. Bislang konnten nur Bußgelder aus EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden.

Die neue Regelung gilt nur für Verkehrsverstöße, die ab dem 1. Mai 2024 in der Schweiz begangen werden. Fahrverbote aus der Schweiz haben keine Auswirkungen in Deutschland und gelten nur für die Schweiz, allerdings auch für deutsche Autofahrer. Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße in der Schweiz ebenfalls nicht. Wie bei Bußgeldern aus EU-Ländern ist das Bundesamt für Justiz in Bonn für die Einziehung der Bußgelder aus der Schweiz verantwortlich.

Die Schweiz ist bekannt für ihre hohen Geldbußen bei Verkehrsverstößen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h beträgt das Bußgeld mindestens 190 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland beginnen die Bußgelder hierfür ab 60 Euro. Bei einer Überschreitung von mehr als 50 km/h berechnet sich die Buße in der Schweiz nach Einkommen und es werden ab 60 Tagessätze fällig, in Deutschland hingegen ab 480 Euro. Bei Überschreitungen des Tempolimits um 80 km/h auf Autobahnen oder mehr als 40 km/h in Tempo 30-Zonen drohen im Nachbarland mindestens ein Jahr Gefängnis.

Der ADAC rät, Bußgelder aus der Schweiz ernst zu nehmen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung oder ignorieren des Bußgelds können hohe zusätzliche Kosten entstehen. Das Risiko, bei erneuter Einreise in das beliebte Urlaubs- und Transitland erwischt zu werden, ist hoch. Mit der Neuregelung wird schweizerischen Behörden zudem die grenzüberschreitende Eintreibung nicht bezahlter Bußgelder ermöglicht. mid/asg

red

Schärfere Parkkontrollen: Bundesländer wollen Parksünder per Kamerafahrzeug scannen

Im Kampf gegen Falschparker wollen die Länder künftig Scan-Fahrzeuge einsetzen und so die Zahl der Kontrollen massiv erhöhen. Wie die “Rheinische Post” (Dienstag) berichtet, fordern die Länder die Bundesregierung auf, das Straßenverkehrsgesetz entsprechend zu ändern. Die Empfehlung der zuständigen Ausschüsse liegt der Zeitung vor.

Darin heißt es, bislang könnten die Mitarbeiter der Kommunen durchschnittlich 50 Fahrzeuge pro Stunde auf Parkscheine oder Anwohnerparkausweise überprüfen. Bei Scan-Fahrzeugen fertigten Kamerasysteme Bilder der Kennzeichen an, die dann mit einer Datenbank abgeglichen würden, in der die Parkberechtigungen hinterlegt seien. “Mittels solcher fahrzeuggestützten Videokontrollen können bis zu 1.000 Kennzeichen pro Stunde kontrolliert werden”, heißt es in dem Papier.

Erfahrungen aus Amsterdam und Paris zeigten, dass sich eine “regelkonforme Nutzung” des öffentlichen Parkraums “signifikant” erhöhe. Die Bundesregierung müsse daher die automatisierte Erfassung der Kennzeichen gesetzlich regeln, fordern die Länder. Der ADAC-Verkehrsrechtsexperte Jost Kärger sagte der “Rheinischen Post”, das Kennzeichen sei ein personenbezogener Datensatz.

“Für einen anlasslosen Scan braucht es eine Rechtsgrundlage, die noch fehlt. Das ist auch eine Frage für die Datenschutzbeauftragten der Länder”, sagte Kärger.

red