Gutscheine auf dem Gabentisch

In den Supermärkten und Bäckereien werden bereits Lebkuchen, Spekulatius und Christstollen präsentiert. Und Weihnachtgeschenke stehen schon auf manchem Einkaufszettel. Laut einer Trendstudie stehen Gutscheine hoch im Kurs. Fast jede zweite befragte Person (42 Prozent), die schon einmal eine Gutscheinkarte gekauft hat, plant in diesem Jahr zum großen Fest mindestens eine oder gar mehrere Gutscheinkarten zu verschenken.

Zu diesem Ergebnis kommt die Trendstudie “Gutscheine im digitalen Zeitalter” von epay, einem führenden Anbieter von Gutschein- und Prepaidprodukten in Europa, und Plentyco, einem führenden Dienstleister für Feld-Marketing- und Point-of-Sale-Services.

Über die Hälfte (51 Prozent), die entweder einen Gutscheinkauf planen oder in Erwägung ziehen, plant die Gutscheinkarte als Hauptgeschenk. Rund 18 Prozent wollen mit einem thematisch passenden Gutschein das Hauptgeschenk ergänzen und 31 Prozent planen es als Zusatzgeschenk ohne Bezug zum Hauptgeschenk. Geschenkgutscheine zu Weihnachten sind ein attraktives Geschenk, denn sie versprechen Flexibilität für den Beschenkten und den Schenkenden.

Hauptabsatzkanal für Geschenkgutscheine bleibt der stationäre Handel: Mehr als drei Viertel der Befragten (76 Prozent), die planen oder überlegen, einen Gutschein zu verschenken, würden diesen eher in einem Geschäft als online kaufen. Online- und Mobilkanäle werden für die Kunden dennoch immer relevanter. Gutscheinkarten sind vielerorts – vom Lebensmittelhandel, über Drogerien, Postfilialen und Tankstellen – und in großer Auswahl als schneller Mitnahmeartikel beim regulären Einkauf oder auch kurzfristig vor dem Fest als Last-Minute-Geschenk erhältlich.

Lars Wallerang

Väter haben Angst vor Cyber-Mobbing

Ein Indianer kennt keinen Schmerz. Solche Sätze hörte man früher von manchen Vätern. Heute sind die Papas sensibler – vor allem wenn es um Cyber-Mobbing geht. Männer gelten – im Gegensatz zu Frauen – landläufig als weniger ängstlich. Wie die aktuelle Kaspersky-Studie “Cyber-Mobbing unter Jugendlichen – was Eltern denken” zeigt, ist dies beim Thema Cyber-Mobbing jedoch anders.

So ergab die zugrundeliegende Umfrage, dass die Sorge, das eigene Kind könnte Opfer oder auch Täter in Sachen Cybermobbing sein, bei Vätern in Deutschland mit 44,8 Prozent merklich stärker ausgeprägt ist als bei Müttern (35,3 Prozent).

Die Sorgen sind nicht unbegründet: Cyber-Mobbing kann aus einer zunächst harmlosen Situation heraus seinen Anfang nehmen. Es beginnt oft mit kleinen Sticheleien oder einer Meinungsverschiedenheit, die von anderen aufgegriffen werden und eine eigene Dynamik entwickeln. Plötzlich macht dieser sich aufschaukelnde Prozess auch nicht mehr vor der Schule halt und bahnt sich schleichend seinen Weg in die digitale Welt.

Lars Wallerang

Vorbeugen gegen Antibiotika-Resistenz

Das Wort “Antibiotika-Resistenz” verbreitet Schrecken. Doch man kann eigenständig gegensteuern. Mehr als die Hälfte der Bundesbürger (55 Prozent) glaubt irrtümlicherweise, dass sie Antibiotikaresistenzen selbst nicht verhindern können. Und das, obwohl fast neun von zehn Bundesbürgern (86 Prozent) schon mal ein Antibiotikum verwendet und nahezu die gleiche Anzahl an Befragten (87 Prozent) bereits von Resistenzbildungen gehört haben.

Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Deutschen Gesundheitsmonitors des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH) im Jahr 2019. “Daran sehen wir, wie wichtig es ist, die Bevölkerung über Antibiotikaresistenzen besser aufzuklären”, sagt Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft beim BAH. Vielen sei nicht bewusst, dass sie selber der Resistenzentstehung entgegensteuern können.

Mehr als ein Drittel der Bundesbürger (36 Prozent) glaubt fälschlicherweise, dass sich Antibiotika auch gegen virale Infektionen eignen. “Diese Unkenntnis kann dazu führen, dass Antibiotika in einigen Fällen falsch angewendet werden”, so Kroth. “Wir müssen mehr Informationen anbieten, um den allgemeinen Kenntnisstand zu verbessern.” Dabei sei man auch auf die Ärzte angewiesen.

Jeder Vierte denkt zudem, dass ein vorzeitiges Absetzen von Antibiotika in Ordnung sei, sobald es einem wieder besser gehe. “Genau darin liegt der Fehler. Die Antibiotika sollen strikt nach Anweisung des Arztes und den Vorgaben der Packungsbeilage eingenommen werden. Andernfalls droht die Gefahr, dass sich Resistenzen ausbreiten”, warnt der Experte.

Falls nach Abschluss der Behandlung noch Arzneimittel in der Packung verbleiben, sollten diese entsorgt werden. Auch hier scheint Aufklärungsbedarf zu bestehen: “Angebrochene Antibiotikapackungen gehören definitiv in den Hausmüll und dürfen nicht für eine weitere Verwendung im Arzneimittelschrank gelagert werden”, sagt Kroth.

Besondere Brisanz bekommt das Thema durch multiresistente Keime, also solche Erreger, die gleich gegen mehrere Antibiotikaklassen unempfindlich geworden sind. Damit sich Resistenzen weniger ausbreiten, ist eine Vielfalt an verschiedenen Antibiotika notwendig.

Neben der Entwicklung neuer Wirkstoffe ist der gezielte Einsatz der vorhandenen Antibiotika essentiell. Breitspektrum-Antibiotika sind gegen mehrere Bakterienarten wirksam. Im Grunde sollte man sie nur dann einsetzen, wenn die Therapie unverzüglich eingeleitet werden muss. Im anderen Fall sollte vorab ein Test auf den tatsächlichen Erreger durchgeführt und ein speziell für diesen Erreger geeignetes Schmalspektrum-Antibiotikum eingesetzt werden.

Lars Wallerang

 

Stadt löst wieder Feinstaubalarm aus

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Dienstag, 12. November, zum dritten Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst.

Beginn:
ab Donnerstag, 14. November, 0 Uhr für den Autoverkehr
ab Mittwoch, 13. November, 18 Uhr für Komfort-Kamine

Ende:
Das Ende des Feinstaubalarms ist offen

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) für Donnerstag und Freitag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Konzentration von Feinstaub in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.

Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2020.

Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Die Fakten zum Weihnachtsgeld

Wohl denen, die es bekommen: Das Weihnachtsgeld ist für Hundertausende Arbeitnehmer ein überaus willkommener Zuschlag zum monatlichen Gehalt, oft sehnlichst erwartet und längst fest in den Haushalts-Etat eingerechnet. Doch wer kriegt es eigentlich – und was sollte man noch über das Extra-Geld zum Jahresende wissen?

Rein rechtlich gesehen ist das Weihnachtsgeld schlicht ein zusätzliches Entgelt, das der Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer auszahlt, meist im November mit dem monatlichen Gehalt. Ursprünglich war es vor allem dafür gedacht, Geschenke für Weihnachten zu kaufen.

“Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Weihnachtsgeld oft mit dem 13. Monatsgehalt verwechselt”, heißt es bei den Experten des Versicherers ARAG. Doch aus rechtlicher Sicht gibt es Unterschiede: Das Weihnachtsgeld ist oft eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Das 13. Monatsgehalt dagegen ist ein vertraglich vereinbartes Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung.

Eigentlich schade: Ein allgemeines Recht auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Die Sonderzahlung erfolgt nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag verankert ist. Der Arbeitgeber darf aber bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern vom Weihnachtsgeld ausschließen, wenn er dafür einen sachlichen Grund hat. Für Beamte gelten gesetzliche Regelungen, nach denen sie Weihnachtsgeld erhalten.

Über die Höhe des Weihnachtsgeldes entscheiden der Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien. Üblich ist ein Brutto-Monatsgehalt zusätzlich zum Gehalt im November. Es wird auf den Bruttomonatsverdienst aufgeschlagen und ganz regulär versteuert.

Rudolf Huber

Grundsatz-Urteil: Private Blitzer sind unzulässig

Dieses aktuelle Urteil dürfte viele Blitz-Sünder elektrisieren: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat jetzt die gängige Praxis von Kommunen für unzulässig erklärt, private Dienstleister als Tempowächter einzusetzen. O-Ton OLG: “Die im hoheitlichen Auftrag von einer privaten Person durchgeführte Geschwindigkeitsmessung hat keine Rechtsgrundlage.”

Der Knackpunkt: Laut des Gerichts handelt es sich bei der Übertragung der Tempoüberwachung um eine rechtswidrige Arbeitnehmerüberlassung. Diese Tatsache entziehe dem Verfahren die Rechtsgrundlage für den Erlass des Bußgeldbescheides. (Aktenzeichen 2 Ss-OWi 942/19, OLG Frankfurt am Main, 6.11.2019)

Auslöser des Richterspruchs war ein Bußgeldverfahren beim Amtsgericht Gelnhausen, bei dem sich ein Geblitzter gegen den in dem Bescheid angegebenen Zeugen, den Mitarbeiter einer privaten GmbH, gewehrt hatte.

“Im Urteil weist das Gericht darauf hin, dass die Verkehrsüberwachung nur durch eigene Bedienstete der Ortspolizeibehörde mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden darf”, so die Berliner Coduka GmbH, die das Portal geblitzt.de betreibt. Damit habe die zunehmende Praxis, private Firmen zur Erbringung staatlicher Aufgaben wie der Verkehrsüberwachung einzusetzen, einen Dämpfer erhalten, meint Coduka-Chef Jan Ginhold. Weil diese Auslagerung außer in Hessen auch in Bayern, Brandenburg, Sachsen, dem Saarland und NRW anzutreffen sei, habe die Einzelfallentscheidung “bundesweiten Signalcharakter”.

Bereits rechtskräftige Bescheide dürften allerdings trotz der jetzt fehlenden Rechtsgrundlage Bestand haben. Zukünftige oder noch laufende Verfahren im Zusammenhang mit Privat-Blitzern sind aber anfechtbar. Weil das aber von außen nicht erkennbar ist, muss die Überprüfung zwingend ein Anwalt auf Basis der Ermittlungsakte vornehmen.

Rudolf Huber

Sicher vor Fake-Shops

 Es gibt Läden, die gibt es gar nicht. Was in der City sofort auffallen würde, kann im Internet verborgen bleiben: ein Fake-Shop. Experten wissen, wie man sie enttarnt. Das Prinzip: Hinter einigen günstigen Online-Angeboten verbergen sich Kriminelle, die mit gefälschten Internet-Verkaufsplattformen Einkäufer betrügen wollen. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben im Rahmen der Präventionskampagne “Genug Betrug” Tipps und Hinweise, wie man sich vor dieser Abzocke beim Onlineshopping schützen kann.

Fake-Shops sind auf den ersten Blick schwer von seriösen Online-Verkaufsplattformen zu unterscheiden. Real existierende Webseiten werden von den Betrügern einfach kopiert. Der Internetauftritt wirkt dadurch auf den ersten Blick oft seriös. Mit passenden Produktbildern und Informationen aus dem Internet sowie einem professionellen Erscheinungsbild gewinnen Fake-Shops das Vertrauen der Online-Käufer und verleiten sie zum Kauf. Dazu werden gerne Produkte angeboten, die in anderen Online-Shops vergriffen sind, oder die Waren werden zu einem günstigeren Preis als anderswo angeboten.

Manchmal kann ein außergewöhnlich günstiger Preis ein Warnsignal sein. Eins haben jedoch alle Fake-Shops gemeinsam: Die Bezahlung erfolgt über die riskante Vorauskasse. Diese ist für Verbraucher gefährlich, weil sie das Geld überweisen müssen, noch bevor sie die Ware erhalten und bei betrügerischen Händlern das Geld im Nachhinein auch meist nicht zurückbekommen. Zwar wird auf manchen Seiten auch eine andere, sicherere Bezahlmethode angeboten. Will man diese jedoch auswählen, erscheint der Hinweis, dass diese Methode aus technischen Gründen gerade nicht möglich sei. Auf diese Weise werden Verbraucher dann doch zur Zahlung per Überweisung verleitet.

Nach der Bezahlung wird entweder nichts oder Ware mit minderwertiger Qualität geliefert. Oft täuschen die Händler sogar Lieferschwierigkeiten vor und vertrösten Betroffene wochenlang, um sie daran zu hindern, weitere Schritte einzuleiten. In anderen Fällen berichten Verbraucher, dass der Anbieter überhaupt nicht mehr erreichbar ist und auf E-Mails nicht mehr reagiert.

Die wichtigsten Tipps:

– Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite ein Impressum vorzuhalten und darin unter anderem den Firmennamen, die geographische Adresse und eine E-Mail-Adresse anzugeben. Unstimmigkeiten im Impressum oder fehlende Kontaktdaten können ein Hinweis darauf sein, dass es sich um einen Fake-Shop handelt. Gibt es auf der Internetseite überhaupt kein Impressum, sollte auf gar keinen Fall dort bestellt werden.

– Vor dem ersten Kauf gilt es, sich über den Ruf des Unternehmens zu informieren. Kundenbewertungen können gefälscht sein. Hier gilt es misstrauisch zu bleiben. Informieren Sie sich bei unterschiedlichen Bewertungsportalen und sozialen Medien, ob Verbraucher bereits negative Erfahrungen mit diesem Shop machen mussten.

– Verwendet der Shop ein Gütesiegel, kann durch einen Mausklick auf das Siegelemblem überprüft werden, ob es rechtmäßig verwendet wird. Bei frei erfundenen, nichtssagenden Labels ist Vorsicht geboten. Unter http://internet-guetesiegel.de/ sind vertrauenswürdige Siegel zusammengestellt.

– Sichere Zahlungsmethoden bieten einen guten Schutz. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder das Erteilen einer Einzugsermächtigung, also die Zahlung per Lastschriftverfahren. Teilweise ist es auch möglich über Zahlungsdienstleister die Zahlung erst nach 14 Tagen zu veranlassen. Zahlen Sie nicht mit riskanten Zahlungsmethoden wie der Vorauskasse, wenn Sie den Onlineshop nicht kennen.

Einen unterhaltsamen Erklärfilm bietet die Verbraucherzentrale unter: www.youtube.com/watch?v=NeiGX9kNRFw

Lars Wallerang

Aktuelle Polizeimeldungen aus dem Kreis

Freiberg am Neckar-Heutingsheim: Einbruch in Wohnhaus

Über eine Terrassentür, die aufgehebelt wurde, gelangte ein noch unbekannter Einbrecher am Dienstag zwischen 17.50 Uhr und 22.30 Uhr in ein Wohnhaus in der Mozartstraße in Heutingsheim. Der Täter durchwühlte mehrere Zimmer und teilweise auch das Mobiliar. Mutmaßlich erbeutete der Unbekannte Schmuck und Bargeld in dreistelligem Wert. Der entstandene Sachschaden konnte noch nicht geschätzt werden. Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, Tel. 07141/18-9, nimmt Hinweise entgegen.

Ludwigsburg-Eglosheim: Wohnungseinbruch

Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, Tel. 07141/18-9, sucht Zeugen, die am Dienstag zwischen 16.00 Uhr und 20.30 Uhr etwas Verdächtiges in der Heutingsheimer Straße in Eglosheim beobachtet haben. Ein bislang unbekannter Täter brach, indem er ein Fenster im Bereich der Terrasse einer Erdgeschosswohnung gewaltsam öffnete, in eine Wohnung ein. Er durchsuchte dann diverse Möbelstücke, wobei ihm wohl Schmuck in dreistelligem Wert in die Hände fiel, den der Unbekannte entwendete. Der hinterlassene Sachschaden dürfte sich auf einige hundert Euro belaufen.

Ludwigsburg: Unfall auf der L 1140

Das Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141/18-5353, sucht Zeugen, die am Dienstag gegen 12.25 Uhr einen Unfall beobachten konnten, der sich im Kreuzungsbereich der Landesstraße 1140, der Straße “Waldäcker” und der Karlsruher Allee in Ludwigsburg ereignete. Eine 75 Jahre alte Smart-Fahrerin, die die L 1140 aus Richtung der Autobahnanschlussstelle Ludwigsburg-Süd befuhr, wollte den Kreuzungsbereich geradeaus in Richtung Innenstadt passieren. Zeitgleich wollte ein 62-jähriger Skoda-Lenker die Kreuzung von der Straße “Waldäcker” in Richtung der Karlsruher Allee queren. Obwohl die Kreuzung ampelgeregelt ist und die Ampeln auch in Betrieb waren, kam es zu einem Zusammenstoß zwischen den beiden PKW-Lenkern. Mutmaßlich hatte einer der Beteiligten eine rote Ampel übersehen. Der entstandene Gesamtsachschaden dürfte sich auf rund 4.000 Euro belaufen. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.

Sachsenheim-Großsachsenheim: Unfallflucht mit 3.000 Euro Sachschaden

Auf dem Parkplatz einer Schule in der Oberriexinger Straße in Großsachsenheim kam es am Mittwoch zwischen 07.00 Uhr und 08.00 Uhr zu einer Unfallflucht. Ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker stieß beim Ein- oder Ausparken gegen einen stehenden BMW. Statt sich nun um den Unfall zu kümmern, machte sich der Unbekannte jedoch aus dem Staub. Der hinterlassene Sachschaden beträgt rund 3.000 Euro. Hinweise nimmt das Polizeirevier Vaihingen an der Enz, Tel. 07042/941-0, entgegen.

Korntal-Münchingen: Unbekannte demontieren LKW-Teile

In der Nacht zum Mittwoch trieben noch unbekannte Täter auf einem Betriebsgelände in der Lingwiesenstraße in Münchingen ihr Unwesen. Um auf das Gelände zu gelangen durchtrennten sie den Zaun, der an die Esslinger Straße grenzt. Sie machten sich dann an insgesamt drei Sattelzügen zu schaffen, die auf dem Firmengelände standen. Sie demontierten die komplette Zwillingsbereifung sowie die Beleuchtungseinrichtungen und die Kotflügel wie auch die Batterien zweier Fahrzeuge. Am dritten LKW wurde eine Seitenscheibe des Führerhauses eingeschlagen. Mutmaßlich versuchten die Täter auch hier an eine Batterie zu gelangen, scheiterten jedoch. Ihre Beute dürften die Unbekannten über den geöffneten Zaun zur Esslinger Straße hin vom Gelände geschafft haben. Anschließend nutzten sie vermutlich ein Fahrzeug, um die LKW-Teile abzutransportieren. Der Wert des Diebesguts wurde auf etwa 15.000 Euro geschätzt. Der angerichtete Sachschaden dürfte sich auf 5.000 Euro belaufen. Der Polizeiposten Korntal-Münchingen, Tel. 0711/839902-0, bittet Zeugen, die Hinweise geben könne, sich zu melden.

 

Geschlechtskrankheiten nehmen zu

Drei von fünf Befragten gaben in einer Umfrage an, schon mal ungeschützt Sex gehabt zu haben – ohne zu wissen, ob der Partner frei von STIs war. Eines ist sicher: Man kann sich ungeschützt immer eine sexuell übertragbare Infektion (STI) einfangen.

Die Neuansteckungen bei HIV sind zwar rückläufig, die Fallzahlen anderer Geschlechtskrankheiten ziehen jedoch wieder an. Für 2018 meldete das Robert-Koch-Institut zum Beispiel 7.349 Syphilis-Fälle, Anfang des Jahrhunderts lag die Zahl noch bei rund 2.000 Fällen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anfrage nach STI-Selbsttests bei der Online-Arztpraxis Zava im September 2019 um 28 Prozent.

Zava fragte bei jungen Menschen (Alter: 18 bis 35) nach, um der Frage nachzugehen, warum Sexualkrankheiten in einer sich offen gebenden und sexuell aufgeklärten Gesellschaft zunehmen. Laut der Umfrage hatten 58 Prozent der Befragten schon mindestens einmal ungeschützten Sex, ohne zu wissen, ob ihr Partner eine sexuell übertragbare Krankheit hatte. Immerhin zwei von drei machten sich im Anschluss daran Sorgen.

“Ein STI-Test verschafft schnell und einfach Gewissheit, ob eine sexuell übertragbare Infektion besteht”, sagt Beverley Kugler, ärztliche Leiterin bei Zava. Bei einer Ansteckung sei eine ärztliche Behandlung sehr wichtig. Sexuell übertragene Krankheiten sind Infektionen, die durch Viren, Bakterien, Parasiten oder Pilze verursacht werden. “Manche Geschlechtskrankheiten verursachen nur im Genitalbereich Beschwerden, andere betreffen den gesamten Körper”, berichtet Kugler.

Etwa die Hälfte der Befragten (54 Prozent) hat schon einmal einen STI-Test gemacht. Die andere Hälfte begründet ihre Entscheidung gegen einen Test: 33 Prozent dachten nicht, dass es wichtig sei, 24 Prozent hatten Angst vor dem Ergebnis, 21 Prozent wollten nicht mit einem Arzt darüber sprechen.

“Abwarten, ob Symptome auftreten, ist keine Option”, sagt Kugler. Viele Infektionen könnten zunächst symptomlos verlaufen, ein später Behandlungsbeginn erhöhe das Risiko für Komplikationen, Spätfolgen und Übertragung auf andere. Eine unerkannte Chlamydieninfektion zähle zum Beispiel zu einer der Hauptursachen von Unfruchtbarkeit bei jungen Frauen.


Lars Wallerang

So lieben Deutsche ihre Snacks

Überall auf der Welt gibt es Snacks. Diese Mini-Mahlzeiten sind in jedem Land verschieden. “Mondelez International” präsentiert die erste globale “State of Snacking TM”-Studie. Die große Konsumentenstudie analysiert nationale Vorlieben und weltweite Trends.

Demnach ist es für 64 Prozent der Deutschen wichtig, lieb gewonnene Essensrituale bewusst zu pflegen. Denn das eigene Snacking-Verhalten wird als identitätsstiftend und als Teil der landestypischen Kultur empfunden. Gut die Hälfte der Deutschen (52 Prozent) sagt, dass tägliche Snack-Rituale dazu beitragen, Traditionen zu erhalten. Und der Großteil (74 Prozent) ist der Meinung, dass so ein kleiner Genuss zwischendurch einfach dazugehört.

Die Befragten wählen ihre Snacks dabei je nach Gefühls- und Bedürfnislage aus: Etwa drei von fünf Deutschen sagen, dass sie für ihr eigenes Wohlergehen auf sie zurückgreifen. Dabei ist die Mehrheit der Meinung, dass Snacks für ihr mentales (70 Prozent) und emotionales (64 Prozent) Befinden ebenso wichtig seien wie für ihr körperliches. Über den Lieblings-Snack schweigt sich die Studie allerdings aus.

Lars Wallerang