Weihnachtsgeld-Check: Darauf sollten Azubis und Mini-Jobber achten

Ludwigsburg – Es ist die Zeit des Jahres, in der viele Beschäftigte auf einen zusätzlichen Schub fürs Portemonnaie hoffen: das Weihnachtsgeld. Doch nicht immer landet die Sonderzahlung rechtzeitig auf dem Konto. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ruft besonders Azubis und Mini-Jobber im Kreis Ludwigsburg dazu auf, ihre Ansprüche genau zu prüfen.

„Weihnachtsgeld wird oft ‚vergessen‘“

„Immer wieder erleben wir, dass Chefs das Weihnachtsgeld nicht zahlen, obwohl es im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgelegt ist“, erklärt Magdalena Krüger, Geschäftsführerin der NGG Stuttgart. Auch Mini-Jobber hätten Anspruch auf Weihnachtsgeld, sofern dieses im Betrieb gezahlt werde. Die Höhe richte sich dabei nach der Arbeitszeit: „Weniger Stunden bedeuten weniger Geld – aber der Anspruch bleibt.“

Was Azubis und Gastro-Beschäftigte wissen müssen

Im Hotel- und Gaststättengewerbe im Kreis Ludwigsburg gilt: Wer mehr als zehn Monate im Betrieb tätig ist, hat Anspruch auf Weihnachtsgeld. Bei Vollzeitkräften bewegt sich die Sonderzahlung zwischen 630 und 750 Euro, bei Azubis zwischen 90 und 155 Euro, abhängig von der Betriebszugehörigkeit. „Das Weihnachtsgeld ist hier ein wichtiger Teil der Wertschätzung, gerade in einem Jahr mit vielen Herausforderungen“, so Krüger.

Mit Tarifvertrag gibt es mehr

Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben profitieren besonders: „In der Süßwarenindustrie und bei Brauereien wird ein volles 13. Monatsgehalt gezahlt“, erklärt Krüger. Doch bundesweit ist das Weihnachtsgeld nicht garantiert: Laut einer aktuellen Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) erhalten nur 52 Prozent aller Beschäftigten diese Sonderzahlung. In Betrieben mit Tarifvertrag liegt die Quote hingegen bei 77 Prozent.

Jetzt den Weihnachtsgeld-Check machen

Die NGG empfiehlt allen Beschäftigten, ihren Anspruch jetzt zu prüfen – insbesondere in Betrieben ohne Betriebsrat. „Wer unsicher ist, ob ihm Weihnachtsgeld zusteht, sollte den Kontakt zur Gewerkschaft suchen. Ein Anruf kann Klarheit schaffen“, so Krüger.

Für viele Beschäftigte könnte dieser Check entscheidend sein, um noch vor den Feiertagen ein finanzielles Plus zu erhalten – und sich den ein oder anderen Weihnachtswunsch zu erfüllen.

red

Weihnachtsgeld 2024: Diese Branchen dürfen sich freuen – doch nicht alle profitieren

85,8 Prozent der Tarifbeschäftigten in Deutschland erhalten im Jahr 2024 Weihnachtsgeld. Diese Tarifbeschäftigten bekommen ein durchschnittliches Weihnachtsgeld von 2.987 Euro brutto, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mit. Das sind 6,3 Prozent oder 178 Euro mehr als im Vorjahr (2.809 Euro).

Dabei sind sowohl der Anteil der Tarifbeschäftigten, die eine solche Jahressonderzahlung erhalten, als auch die Höhe des Weihnachtsgelds stark branchenabhängig. In einigen Wirtschaftsabschnitten, zum Beispiel im Abschnitt “Finanz- und Versicherungsdienstleistungen” und im Baugewerbe, erhalten mehr als 95 Prozent der Tarifbeschäftigten ein tarifliches Weihnachtsgeld, wie aus den Zahlen des Bundesamts hervorgeht. Dagegen haben in den Wirtschaftsabschnitten “Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen”, “Information und Kommunikation” und “Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung” weniger als 70 Prozent einen Anspruch auf Weihnachtsgeld.

Auf der kleinteiligeren Ebene der Branchen, in die jeweils mehrere Tarifverträge einfließen können, fällt den offiziellen Zahlen zufolge die Höhe des tariflich vereinbarten Weihnachtsgeldes laut Destatis sehr unterschiedlich aus. Ein überdurchschnittliches tarifliches Weihnachtsgeld wird 2024 beispielsweise im Bereich “Gewinnung von Erdöl und Erdgas” mit 5.955 Euro sowie im Bereich “Kokerei und Mineralölverarbeitung” mit 5.898 Euro gezahlt. In beiden Branchen erhalten alle Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld.

Nahe am Durchschnitt liegt das Weihnachtsgeld unter anderem in den Bereichen “Herstellung von sonstigen Waren” (2.925 Euro) sowie “Herstellung von Bekleidung” (2.985 Euro). Auch in diesen Branchen erhalten alle Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld.

Das niedrigste Weihnachtsgeld erhalten dem Bundesamt zufolge die Tarifbeschäftigten im Bereich “Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften”. Hier werden durchschnittlich 394 Euro gezahlt; 99 Prozent der Tarifbeschäftigten haben darauf Anspruch. Auch im Bereich “Tabakverarbeitung” gibt es mit 564 Euro ein unterdurchschnittliches Weihnachtsgeld. Hier haben lediglich 50 Prozent der Tarifbeschäftigten einen Weihnachtsgeldanspruch.

red