Ludwigsburg – Es ist die Zeit des Jahres, in der viele Beschäftigte auf einen zusätzlichen Schub fürs Portemonnaie hoffen: das Weihnachtsgeld. Doch nicht immer landet die Sonderzahlung rechtzeitig auf dem Konto. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ruft besonders Azubis und Mini-Jobber im Kreis Ludwigsburg dazu auf, ihre Ansprüche genau zu prüfen.
„Weihnachtsgeld wird oft ‚vergessen‘“
„Immer wieder erleben wir, dass Chefs das Weihnachtsgeld nicht zahlen, obwohl es im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgelegt ist“, erklärt Magdalena Krüger, Geschäftsführerin der NGG Stuttgart. Auch Mini-Jobber hätten Anspruch auf Weihnachtsgeld, sofern dieses im Betrieb gezahlt werde. Die Höhe richte sich dabei nach der Arbeitszeit: „Weniger Stunden bedeuten weniger Geld – aber der Anspruch bleibt.“
Was Azubis und Gastro-Beschäftigte wissen müssen
Im Hotel- und Gaststättengewerbe im Kreis Ludwigsburg gilt: Wer mehr als zehn Monate im Betrieb tätig ist, hat Anspruch auf Weihnachtsgeld. Bei Vollzeitkräften bewegt sich die Sonderzahlung zwischen 630 und 750 Euro, bei Azubis zwischen 90 und 155 Euro, abhängig von der Betriebszugehörigkeit. „Das Weihnachtsgeld ist hier ein wichtiger Teil der Wertschätzung, gerade in einem Jahr mit vielen Herausforderungen“, so Krüger.
Mit Tarifvertrag gibt es mehr
Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben profitieren besonders: „In der Süßwarenindustrie und bei Brauereien wird ein volles 13. Monatsgehalt gezahlt“, erklärt Krüger. Doch bundesweit ist das Weihnachtsgeld nicht garantiert: Laut einer aktuellen Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) erhalten nur 52 Prozent aller Beschäftigten diese Sonderzahlung. In Betrieben mit Tarifvertrag liegt die Quote hingegen bei 77 Prozent.
Jetzt den Weihnachtsgeld-Check machen
Die NGG empfiehlt allen Beschäftigten, ihren Anspruch jetzt zu prüfen – insbesondere in Betrieben ohne Betriebsrat. „Wer unsicher ist, ob ihm Weihnachtsgeld zusteht, sollte den Kontakt zur Gewerkschaft suchen. Ein Anruf kann Klarheit schaffen“, so Krüger.
Für viele Beschäftigte könnte dieser Check entscheidend sein, um noch vor den Feiertagen ein finanzielles Plus zu erhalten – und sich den ein oder anderen Weihnachtswunsch zu erfüllen.
red