Grünen-Experte bestätigt – Sicherheitsbehörden können WhatsApp mitlesen

Der Innen-Experte der Grünen-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg Hans-Ulrich Sckerl (68) erklärt in dem am Dienstag erscheinenden Interview in der „Schwäbischen Zeitung“, dass die Sicherheitsbehörden jetzt über eine Software verfügen, die es erlaubt, Nachrichten von sogenannten Messengerdiensten wie “WhatsApp” auszuspionieren. Allerdings gibt es Einschränkungen für die polizeiliche Online-Durchsuchung.

Es gibt keine technischen Hürden mehr Messenger-Apps wie Whatsapp mitzulesen. „Die Software ist dem Grunde nach einsatzfähig“, sagte Grünen Innen-Experte Hans-Ulrich Sckerl der „Schwäbischen Zeitung“. „Sie muss aber ganz konkret auf den Einsatz und die Identität der zu überwachenden Person zugeschnitten werden.”

Damit brachte Sckerl Klarheit über die Frage, ob es eine Software für die sogenannte (TKÜ) “Quellen Telekommunikationsüberwachung” (TKÜ) gibt und diese auch einsatzfähig ist.

Bisher habe es ohnehin noch keinen Fall gegeben, in dem der Trojaner gebraucht worden wäre“, so Sckerl „Es gab bei uns in den bisherigen 15 Monaten, seit Einführung der Quellen-TKÜ, keinen einzigen Anwendungsfall.“

red

So sicher sind Message-Dienste

Weltweit kommunizieren heute Menschen mit Hilfe elektronischer Message-Dienste. WhatsApp gehört mit 1,5 Milliarden Nutzern zu den beliebtesten. Auch in Deutschland werden dieser und andere Dienste von vielen regelmäßig zum Neuigkeiten-Austausch genutzt. Doch welche einstellbaren Sicherheitsfunktionen werden bei WhatsApp, Telegramm, Threema und Co. angeboten?

Bei der Verschlüsselungsmethode der Nachrichten setzen die Messenger-Dienste zunächst einmal alle auf die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung”, sagt Alexander Emunds vom Onlineportal teltarif.de. Diese Option sei etwa bei WhatsApp dauerhaft aktiv und könne nicht abgeschaltet werden. So können weder der Dienst noch Dritte Nachrichten zwischen Nutzern mitlesen.

Unter “Kontaktinfo” gibt es die Möglichkeit, die Sicherheitsnummer zu bestätigen: Zwei Anwender können anhand eines übereinstimmenden Codes sehen, dass die Mitteilungen nur für sie bestimmt sind. Für die Bestätigung muss der QR-Code auf dem Handy des jeweils anderen eingescannt werden.

Weitere Sicherheitseinstellungen können Anwender unter “Datenschutz” vornehmen, etwa wer sehen darf, wann sie zuletzt online waren oder ob der Live-Standort preisgegeben werden soll. Einen Passwortschutz, um den Zugriff auf die App zu beschränken, gibt es bei WhatsApp nicht. “Jedoch überspringen bei den meisten Messengern Nutzer oft die Option, sich mit einem Benutzernamen und Passwort vor jeder Verwendung einzuloggen, wodurch die App von jedem geöffnet werden kann”, meint Emunds. Beim Messenger Telegram können Anwender im Menüpunkt “Privatsphäre und Sicherheit” unter anderem festlegen, wer sie per Sprach-Anruf kontaktieren oder in Gruppenchats einladen darf.

Zudem ist es möglich, einzelne Chats zu (ent)sperren. Emunds erklärt: “Hat ein Nutzer einen Chat gesperrt, erscheint ein Schloss über der Chatliste. Vergisst er den Code, muss Telegramm gelöscht und neu installiert werden. Geheime Chats gehen dabei verloren.” Wer Telegram nicht mehr nutzen will, kann festlegen, nach welchem Zeitraum das Konto samt Nachrichten und Kontakten gelöscht wird. Ein weiterer Dienst ist Threema. Dieser kann sowohl per Code als auch Touch-ID gesperrt werden. Nutzer können darüber hinaus einstellen, dass alle Daten in der App nach zehn Fehlversuchen gelöscht werden.

Beim Thema Sicherheit haben alle Messenger-Dienste ihre Vor- und Nachteile. Für viele ist zudem die Verbreitung oft wichtiger als die Sicherheit, wie auch Emunds in seinem abschließenden Fazit anmerkt: “Aufgrund der weiten Verbreitung nutze ich WhatsApp. Wichtig ist, dass dieser Messenger wie alle anderen Ende-zu-Ende verschlüsselt ist. Was viele vielleicht nicht wissen, beim Facebook Messenger muss diese Verschlüsselung erst manuell für jeden Chat eingestellt werden.” cid/wal