Mindestlohn-Verstöße im Landkreis Ludwigsburg: 39 Verfahren und 209.000 Euro Bußgeld

Heilbronn/Ludwigsburg – Das Hauptzollamt Heilbronn, zuständig für den Landkreis Ludwigsburg, hat im letzten Jahr 39 Ermittlungsverfahren gegen Unternehmen eingeleitet, die den gesetzlichen Mindestlohn oder Branchenmindestlöhne missachtet, gar nicht oder zu spät gezahlt haben. Insgesamt wurden aufgrund dieser kriminellen Praktiken Bußgelder in Höhe von rund 209.000 Euro verhängt, berichtet die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) unter Berufung auf eine Erhebung des Bundesfinanzministeriums für den Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD), der auch Mitglied im Finanzausschuss des Parlaments ist.

Zum Vergleich: Im Jahr 2021 führte das Hauptzollamt Heilbronn 45 Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit Mindestlöhnen durch, bei denen Bußgelder in Höhe von rund 198.000 Euro verhängt wurden.

Jürgen Ziegler, stellvertretender Bezirksvorsitzender der IG BAU Nordwürttemberg, betonte die Notwendigkeit, verstärkt gegen Mindestlohnverstöße vorzugehen, insbesondere auf Baustellen. Er erklärte, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) härtere Kontrollen durchführen sollte und die Präsenz des Zolls im Landkreis Ludwigsburg erhöht werden sollte. Zudem forderte er zusätzliches Personal für die FKS, um das Risiko für Mindestlohnbetrüger zu erhöhen. “Auch wenn sich der überwiegende Teil der Unternehmen gesetzestreu verhält: Vor allem auch auf dem Bau gibt es immer wieder ‚schwarze Schafe”, betont Ziegler.

Die IG BAU betont, dass die gemeldeten Ermittlungsverfahren wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs sind, und dass die tatsächliche Zahl der Verstöße höher sein könnte und fordert einen größeren Kontrolldruck, um Mindestlohnbetrug und Mindestlohntricksereien aufzudecken.

red

Zoll kontrolliert Betriebe und Gewerbe in Ludwigsburg

Heilbronner Zoll überprüfte 179 Betriebe im Gastgewerbe

NGG fordert mehr Zoll-Kontrollen bei Hoteliers und Gastronomen im Landkreis Ludwigsburg

Ludwigsburg; Sie kommen unangemeldet und machen nicht viel Federlesen: Wenn Beamte des Zolls Betrieben im Landkreis Ludwigsburg eine Visite abstatten, kann es für Unternehmer ungemütlich werden – vorausgesetzt, sie nehmen es mit dem Gesetz nicht so genau. Im vergangenen Jahr kontrollierte das zuständige Hauptzollamt Heilbronn in der Region insgesamt 767 Firmen auf Schwarzarbeit, Sozialbetrug und auf die Einhaltung von Mindestlöhnen. Das sind vier Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei nahmen die Zöllner genau 179 Betriebe des Gastgewerbes ins Visier (plus 19 Prozent gegenüber 2017). In sieben Fällen deckten sie einen Mindestlohnverstoß auf. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG Stuttgart beruft sich hierbei auf eine Auswertung des Bundesfinanzministeriums für die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke (Grüne).

„Es kann doch nicht sein, dass es immer noch Chefs gibt, die ihren Beschäftigten das absolute Minimum vorenthalten – den gesetzlichen oder einen höheren Branchen-Mindestlohn. Mindestlohn-Verstöße sind immer noch an der Tagesordnung. Und das, obwohl es den gesetzlichen Mindestlohn schon seit über vier Jahren gibt“, kritisiert NGG-Geschäftsführer Hartmut Zacher. Bei Kellnern, Köchinnen und Hotelangestellten komme es am Monatsende auf jeden Euro an.

Die Tatsache, dass viele Unternehmen es immer noch wagen, gegen geltende Mindestlöhne zu verstoßen, macht, so die NGG Stuttgart, eines deutlich: „Der Zoll muss mehr und intensiver kontrollieren – gerade auch in der Gastronomie. Beim Thema Mindestlohn zeigt sich, dass Vertrauen gut, aber Kontrolle besser ist. Je höher das Risiko für schwarze Schafe ist, bei illegalen Praktiken überführt zu werden, desto seltener setzen sie auf Tricksereien“, betont Zacher. Der Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf mehr als 10.000 Beamte aufzustocken, sei ein „wichtiger Schritt“. Derzeit sei die FKS von dieser Zielmarke aber noch weit entfernt. Nach Informationen der NGG waren bundesweit zuletzt lediglich 6.600 Planstellen für Kontrolleure besetzt – 126 davon beim Hauptzollamt Heilbronn.

„Damit der Zoll bei seinen Kontrollen aber überhaupt fündig werden kann, müssen die Arbeitszeiten in den Betrieben genau erfasst werden. Bei Schummeleien mit den Stundenzetteln können die Beamten gegen den Arbeitgeber ermitteln – und geprellte Löhne zurückfordern“, erklärt Hartmut Zacher. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai müssen Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter künftig systematisch dokumentieren. Im Gastgewerbe wurde bereits mit dem gesetzlichen Mindestlohn eine Aufzeichnungspflicht der geleisteten Stunden eingeführt. Die NGG hatte sich dafür gegen den Widerstand der Arbeitgeber stark gemacht.

Stadtverwaltung Kornwestheim, Polizei und Zoll überprüfen Shisa-Bars – Zwei Betriebe geschlossen

In einer gemeinsamen Kontrollaktion haben Mitarbeitende der Abteilung Sicherheit und Ordnung, der Feuerwehr, des Polizeireviers Kornwestheim sowie des Hauptzollamts Heilbronn am Donnerstagabend, 28. Februar 2019, drei Shisha-Bars in Kornwestheim überprüft. In zwei der kontrollierten Gaststätten führten zahlreiche festgestellte Mängel und gewerbe- und zollrechtliche Verstöße zu einer vorläufigen Untersagung des Betriebs.

Auf der Liste der Kontrolleure fanden sich neben Verstößen gegen die rechtlichen Vorgaben im Umgang mit Shishas und fehlenden oder falsch positionierten Brandschutzeinrichtungen auch zollrechtliche Zuwiderhandlungen im Zusammenhang mit vorgefundenem Tabak. Zudem wurden mangelhafte Abluftanlagen und die Nichteinhaltung von Vorschriften des Jugendschutzgesetzes festgestellt. Erster Bürgermeister Dietmar Allgaier zieht nach der Kontrollaktion erste Bilanz und betont: “Wir werden auch in Zukunft weiter Kontrollen durchführen”. Die festgestellten Mängel werden nun zu entsprechenden Bußgeldverfahren führen.