Telefonwerbung ein ständiges Ärgernis

ANZEIGE

Telefonwerbung macht niemals Pause. Und das zum Ärgernis vieler Verbraucher. Durch die Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind mehr Menschen zu Hause und telefonieren daher auch wieder häufiger. Worauf Verbraucher achten sollten, wenn ein findiger Anbieter am anderen Ende der Leitung ist, und was sie gegen unerwünschte Anrufe unternehmen können, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).

Das neueste unschlagbare Angebot auf dem Mobilfunkmarkt oder ein supergünstiger Stromtarif – Verbraucher erhalten solche und ähnliche Werbeanrufe, ohne dass sie diese überhaupt wollen. “Ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist Werbung am Telefon nicht erlaubt”, sagt Rechtsexpertin Michèle Scherer von der VZB. “Wir erhalten regelmäßig Beschwerden von Verbrauchern, die sich belästigt fühlen.”

“Obwohl Telefonwerbung ohne Einwilligung nicht zulässig ist, können am Telefon geschlossenen Verträge wirksam sein”, warnt Scherer. Die einzige Ausnahme davon sind Verträge zur Anmeldung oder Registrierung für Gewinnspiele. Solche Verträge bedürfen der Textform. “Die Verbraucher müssen den Vertrag im Nachgang zum Telefonat beispielsweise per E-Mail nochmal bestätigen, damit er wirksam wird. Alle anderen Verträge, zum Beispiel Mobilfunk- oder Energieverträge, sind auch per Telefon gültig”, erklärt Scherer. Die Verbraucherzentrale fordert schon seit Langem, dass auch solche Verträge schriftlich bestätigt werden müssen.

ANZEIGE

Trotzdem gibt es eine Möglichkeit, am Telefon geschlossene ungewünschte Verträge wieder los zu werden: “In aller Regel können Verbraucher telefonisch geschlossene Verträge mindestens 14 Tage lang widerrufen”, so Scherer. Dazu gibt es verschiedene Musterbriefe als Hilfestellung, um die am Telefon (angeblich) geschlossenen Verträge dann wieder loszuwerden.

Ralf Loweg