Unwetterkatastrophe: Was Betroffene jetzt wissen müssen

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Die Auswirkungen des Unwetters der vergangenen Tage sind verheerend: Starkregen und Überschwemmungen haben immense Schäden angerichtet, die für viele Menschen existenzbedrohend sind. Karin Brandl, Schadenexpertin von ERGO, erklärt, was Betroffene jetzt tun sollten und welche Versicherung für die Schäden aufkommt. Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO, informiert außerdem über die Regulierung von Schäden am Auto.

Wer von der Starkregen- und Unwetterkatastrophe betroffen ist, sollte so schnell wie möglich seine Versicherung darüber informieren. Wenn es möglich ist, sollten sich die Betroffenen einen groben Überblick über die Situation verschaffen und alle erkennbaren Schäden mit Fotos dokumentieren.

Aber Vorsicht: “Sie können sich dabei selbst schnell in Lebensgefahr bringen, wenn sie beispielsweise einsturzgefährdete Gebäude oder vollgelaufene Keller betreten”, warnt Brandl. Und: “Wurde ein Wohngebiet evakuiert, nicht auf eigene Faust zurückkehren, sondern warten, bis es die Lage zulässt.”

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Wer sein Grundstück und sein Gebäude betreten kann, sollte unter anderem prüfen, welche Räume überflutet sind, ob Fenster oder Türen beschädigt wurden oder das Dach ein Leck hat. Die entstandenen Schäden besser nur dann umgehend beseitigen, wenn sie eine unmittelbare Gefahr darstellen. Ansonsten den Schaden so gering wie möglich halten. Das heißt zum Beispiel: Beschädigte Fenster abdecken, um das Eindringen von Wasser zu vermeiden. Auch herumliegende Gegenstände wie abgebrochene Äste, Dachziegel oder Dachrinnen können Hausbesitzer bereits wegräumen.

Generell gilt aber: besser abwarten. Überstürzter Tatendrang kann sowohl gefährlich sein, als auch die spätere Regulierung erschweren. Einen Handwerker sollten Betroffene erst beauftragen, wenn die Versicherung der Regulierung des Schadens zugestimmt hat.

Wenn die Schäden gesichtet und dokumentiert sind, gilt es, sie bei der Versicherung zu melden – bei vielen Anbietern ist das auch online möglich. Für die Schadenmeldung werden folgende Informationen benötigt: Versicherungsnummer, Schadensstag, Schadensort, Schadenshergang und den Umfang des Unwetterschadens. Dafür sind beispielsweise eine Liste der beschädigten Gegenstände sowie – falls vorhanden – die dazugehörigen Rechnungen sinnvoll. Brandl empfiehlt zudem, beschädigte Gegenstände nach Möglichkeit bis zur Regulierung des Schadens aufzuheben.

Für Schäden an Mobiliar und Einrichtung wie Teppichen oder Kommoden kommt grundsätzlich die Hausratversicherung auf. Was viele nicht wissen: Schäden durch Starkregen und Hochwasser sind nicht automatisch abgedeckt. “Hierfür ist eine erweiterte Naturgefahrenversicherung notwendig, das ist meist über einen Zusatz-Baustein möglich”, erläutert die Schadenexpertin. Im Schadensfall zahlt die Hausratversicherung Reparaturen und erstattet den Wiederbeschaffungspreis, falls Teile des Mobiliars oder der Einrichtung komplett zerstört wurden.

Ist das Gebäude beschädigt, springt die Wohngebäudeversicherung ein. Auch hier muss allerdings der Baustein “weitere Naturgefahren” mit eingeschlossen sein. Die Versicherung übernimmt dann unter anderem die Kosten für Reparaturen im und am Gebäude oder den Wiederaufbau sowie für das Abpumpen des Wassers aus dem Keller und die Trockenlegung. “Um nicht auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben, sollten Hausbesitzer auf eine ausreichende Versicherungssumme achten und ihre Policen in regelmäßigen Abständen überprüfen und gegebenenfalls anpassen”, rät Brandl.

Aber nicht nur Gebäude, Mobiliar und Einrichtung sind von Starkregen betroffen: Beschädigen herabstürzende Dachziegel, Äste und abgeknickte Bäume Pkw, kommt eine Kfz-Vollkaskoversicherung für die Fahrzeugschäden auf, im Fall von Überflutungen ist eine Teilkaskoversicherung ausreichend. “Auch hier ist es für die Schadensmeldung bei der Versicherung wichtig, die Schäden an den betroffenen Fahrzeugteilen mit Fotos zu dokumentieren sowie Uhrzeit und Ort so genau wie möglich zu vermerken”, so Frank Mauelshagen.

Rudolf Huber / glp