Was zu tun ist, wenn es kracht

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Wenn für die Fahrt in den Urlaub das Auto genutzt wird, fährt auch immer das Risiko eines Unfalls mit. Was im Fall der Fälle zu tun ist, erläutern Versicherungsexperten

Werden bei dem Unfall Menschen verletzt, sollte die Polizei und wenn nötig auch der Krankenwagen informiert werden. Noch bevor die Polizei eintrifft, gilt es erste Hilfe zu leisten und die Unfallstelle zu sichern.

Wie das funktioniert? Zunächst soll die eigene Warnblinkanlage eingeschaltet und die Warnweste angezogen werden. Danach wird das Warndreieck aufgestellt: Innerorts sollte es 50 Meter und auf Landstraßen mindestens 100 Meter entfernt zur Unfallstelle stehen. Auf Autobahnen beträgt die Distanz zwischen Warndreieck und Schadenort mindestens 200 Meter. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder hinter einer Kuppe, wird das Warndreieck davor aufgestellt. Wichtig ist, dass das Warndreieck so steht, dass andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar auf die Gefahrenstelle aufmerksam werden.

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Da das Aufstellen des Warndreiecks auf Landstraßen und Autobahnen nicht ungefährlich ist, sollte man ganz weit rechts am äußersten Fahrbahnrand – oder noch besser – hinter der Leitplanke laufen. Wer das Warndreieck aufgeklappt vor sich her trägt, verbessert zusätzlich seine Sichtbarkeit.

Die Polizei hält alle Unfall-Fakten in einem Protokoll fest. Bleiben die Kontrahenten unter sich, füllt man am besten einen europäischen Unfallbericht aus. Der sollte griffbereit im Handschuhfach liegen. Wer alle Fragen nach Personalien, Versicherung und Unfallhergang beantwortet sowie ein Foto vom Unfallgeschehen macht, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Gibt es Zeugen, werden natürlich deren Personalien notiert.

Stehen die Fakten fest, ist der Unfallverursacher am Zug, denn er muss seiner Versicherung den Schaden zeitnah melden. Und selbst wenn die Haftung klar zu sein scheint, sollte der Geschädigte das Gespräch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung suchen.

Auch Unfälle zwischen Ausländern und Deutschen sind keine Seltenheit. Verschuldet ein Ausländer einen Unfall, kann sich der deutsche Geschädigte mit seinen Ansprüchen an das “Deutsche Grüne Karte Büro” wenden (Telefon 30/2020 5757; Telefax 030/2020 6757; dbgk@gruene-karte.de). In der Regel überträgt das die Schadenregulierung an einen inländischen Kfz-Haftpflichtversicherer. Der Schaden des deutschen Unfallopfers wird also reguliert, als hätte ein deutscher Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet.

Andreas Reiners / glp