Wenn der Bausparer gekündigt wird

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Immer der Ärger mit dem Bausparvertrag – oder vielmehr mit dem Vertragspartner. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) bekommt das aktuell deutlich zu spüren. Bei den Beschwerden von Verbrauchern geht es oft um Vertragskündigungen und nicht ausgezahlte Bonuszinsen. In einem Fall verlangte eine Bausparkasse von einem Kunden gar eine Nachzahlung von knapp 30.000 Euro an Regelsparbetrag. Was können Betroffene tun? Die Experten geben Tipps.

In der Vergangenheit hatten viele Bausparkassen ihre Tarife als attraktive Sparanlage verkauft. Und tatsächlich bieten einige alte Verträge eine aus heutiger Sicht hohe Guthabenverzinsung, die sich oft aus einer Grundverzinsung und einer Bonuszahlung zusammensetzt. “Aktuell kündigen viele Bausparkassen diese Bausparkonten und trennen sich so von den für sie unrentablen Verträgen”, berichtet Anett Fajerski, Finanzexpertin bei der VZB. Dabei verweigern sie nicht selten auch die Auszahlung der Bonuszinsen mit Verweis auf die Bausparbedingungen.

Ob dieses Geschäftsgebaren der Bausparkassen rechtens ist, entscheidet immer der Einzelfall. “Wir raten Bausparern, sich ihre Verträge und insbesondere die Allgemeinen Bausparbedingungen zur Zinszahlung jetzt genau anzusehen”, so Fajerski. “In der Regel ist ein aktiver Verzicht auf das Bauspardarlehen Voraussetzung, um am Ende die Bonuszinsen zu erhalten. Auch muss man kontrollieren, ob die Bausparkasse den Vertrag wegen rückständiger Regelsparraten kündigen darf.”

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Das Perfide daran: Die Regelbesparung wurde bei Vertragsabschluss oft nur als Empfehlung ausgesprochen, daher zahlen viele Menschen in ihre Bausparverträge nicht mehr oder nur gering ein. In solchen Fällen könnte das Kündigungsrecht der Bausparkasse verwirkt sein. Das können Betroffene von der Verbraucherzentrale prüfen lassen.

“Wenn bereits eine Kündigung des Anbieters eingegangen ist, sollten Betroffene sofort tätig werden, bevor das Guthaben ausgezahlt wird. Heißt: Aktiv auf das Darlehen verzichten und die Bonuszinsen verlangen sowie die Wirksamkeit der Kündigung rechtlich prüfen lassen”, so Fajerski. Wer wegen einer Vertragskündigung oder bei der Prüfung der oft komplizierten Bedingungen Unterstützung braucht, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden.

Rudolf Huber / glp