Wenn die Werkstatt nur den Nettopreis nennt

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Wenn Firmen Preise nennen, handelt es sich fast immer um Bruttobeträge. Das heißt: die Mehrwertsteuer ist bereits inbegriffen. Eine Werkstatt hat nun den Nettopreis genannt. Dagegen geht nun die Verbraucherzentrale vor. Denn dass die Mehrwertsteuer erst bei der Rechnung aufgeschlagen wird, ohne dass Kunden vorher darüber informiert werden, sei rechtswidrig, betonen die Verbraucherschützer.

700 Euro sollte die Reparatur des Lackschadens kosten. Das war zumindest der Pauschalpreis, der Herr P. bei der ersten Begutachtung und der Abgabe seines Autos mitgeteilt worden war. Umso überraschter war er, als er das reparierte Auto abholen wollte und plötzlich 833 Euro auf der Rechnung standen. Der Grund: In den vorausgegangen Gesprächen hatten die Mitarbeiter der Werkstatt nur den Nettopreis genannt. Die Mehrwertsteuer wurde verschwiegen und erst bei der Rechnung aufgeschlagen.

“Dieses Vorgehen ist klar rechtswidrig,” sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, “Anbieter müssen immer den Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer nennen.” Denn nur wenn der komplette Preis mit allen Bestandteilen transparent erkennbar ist, können Verbraucher verschiedene Angebote vergleichen. Indem die Werkstatt die Mehrwertsteuer zunächst verschwieg und den Preis ohne Mehrwertsteuer als Endpreis darstellte, täuschte sie nicht nur den Verbraucher, sondern verschaffte sich auch einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz.

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Lars Wallerang / glp