18-Jähriger im Bus von Unbekannten mit Messern bedroht und beraubt – weitere Meldungen aus der Region

Marbach am Neckar
Murr: 18-Jähriger von Unbekannten beraubt

Unter Vorhalt von Messern wurde am Donnerstag gegen 11:35 Uhr ein 18-Jähriger in einem Bus von bislang unbekannten Tätern dazu genötigt, seine EarPods, sein Handy sowie seinen Geldbeutel herauszugeben.

Der junge Mann traf bereits am Bahnhof in Marbach am Neckar auf eine fünfköpfige Gruppe junger Männer. Als er dort auf seinen Bus wartete, wurde er von einer Person dieser Gruppe auf seine EarPods angesprochen und es entstand ein Gespräch. Getrennt voneinander stiegen alle Beteiligten in den Bus der Linie 460 in Richtung Steinheim am Neckar ein. Während der Fahrt kam der vorherige Gesprächspartner zu dem 18-Jährigen und bat ihn, zu ihm und seinen Freunden in die letzte Reihe des Busses zu kommen, da er noch Fragen zu den Kopfhörern habe. Nachdem der Geschädigte sich gutgläubig nach hinten gesetzt hatte, wurde ihm ein Messer an den Bauch gehalten und die Täter forderten die Herausgabe seiner Wertgegenstände.

Die Täter verlangten zudem von dem 18-Jährigen, dass er sein Handy auf Werkseinstellungen zurücksetzt. Da dies nicht sofort gelang, stieg die fünfköpfige Tätergruppe gemeinsam mit dem Geschädigten an einer Haltestelle in der Bietigheimer Straße in Murr aus. Dort wurde er von einem weiteren Täter mit dem Messer bedroht. Nachdem das Handy zurückgesetzt war, musste der 18-Jährige aus auch noch seine Hose herunterziehen, bevor die Unbekannten flüchteten. Mit Hilfe eines Anwohners verständigte das Opfer anschließend die Polizei Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen verliefen ohne Erfolg.

Bei den Tätern soll es sich um fünf junge Männer mit südländischem Aussehen, im Alter zwischen 18 und 19 Jahren gehandelt haben. Die Kriminalpolizei Ludwigsburg hat die Ermittlungen übernommen und sucht Zeugen, die sich unter der Tel. 0800 1100225 melden können.

 

Kirchberg/Murr: Siloballen unbrauchbar gemacht

Auf etwa 2.000 Euro beläuft sich der Sachschaden, den unbekannte Täter auf einem landwirtschaftlichen Grundstück im Gewann “Mittlere Wiesen” beim Rundsmühlhof angerichtet haben. Sie zerschnitten die Folien von 50 dort gelagerten Siloballen, die jetzt aufgrund von Witterungseinflüssen nicht mehr zu gebrauchen sind. Der Schaden wurde am Montag /14.03.22) festgestellt. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeirevier Backnang, Tel. 07191 909-0, entgegen.

 

Markgröningen: Unfallflucht mit Schwerverletztem auf der B10 – Zeugen gesucht

Das Polizeirevier Vaihingen an der Enz, Tel. 07042 941-0, sucht Zeugen zu einer Verkehrsunfallflucht, die sich am Donnerstag gegen 06:45 Uhr auf der Bundesstraße 10 im Bereich der “Enzweihinger Steige” auf Höhe von Pulverdingen ereignete. Ein 18-jähriger Motorradfahrer war auf der B10 in Richtung Stuttgart auf dem linken Fahrstreifen unterwegs, als plötzlich ein noch unbekannter Lkw-Fahrer von der rechten Spur ausscherte. Um eine Kollision zu vermeiden, musste der KTM-Fahrer so stark abbremsen, dass er stürzte. An dem Motorrad entstand Sachschaden von etwa 5.000 Euro. Der 18-Jährige erlitt schwere Verletzungen und musste vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden. Trotz der schweren Unfallfolge ließ der Unbekannte den Verletzten ohne anzuhalten auf der Fahrbahn zurück.

 

Ingersheim: Diebstahl von Baustelle

Beute im Gesamtwert von rund 20.000 Euro machten bislang unbekannte Täter, die in zwei Container auf einer Baustelle in der Forststraße in Großingersheim einbrachen. In der Nacht zum Donnerstag gelangten die Unbekannten durch ein gewaltsam geöffnetes Schiebefenster in einen Bürocontainer. Dort entwendeten sie einen Hochdruckreiniger. Anschließend hebelten sie mit Hilfe eines 180 cm langen Bausprießes das Vorhängeschloss der Stahltür eines Containers für Arbeitsmaschinen auf. Hier stahlen sie etwa 25 Elektrowerkzeuge sowie 40 – 50 dazugehörige Akkus. Zurück ließen sie lediglich einen Schaden in Höhe von etwa 1.000 Euro. Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen in diesem Zusammenhang machten, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142 405-0, zu melden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Tafel-Verbandschef: “Tafeln sind so sehr gefordert wie nie zuvor”

Tafel-Verbandschef Jochen Brühl fordert angesichts des Ukraine-Krieges und der Inflation zu Lebensmittelspenden auf. “Tafeln sind so sehr gefordert wie nie zuvor”, sagte er der “Osnabrücker Zeitung” (Freitagausgaben). Durch die stark gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten in den zurückliegenden Wochen habe die Zahl der Tafel-Besucher stark zugenommen.

“Hinzu kommen jetzt die ersten Geflüchteten aus der Ukraine, und deren Zahl wird ziemlich sicher weiter steigen”, so Brühl. Die Tafeln seien solidarisch und würden alle Menschen unterstützen, die Hilfe benötigten. Er warnte aber: “In dieser Situation gehen derzeit die Spenden an Tafeln zurück. Ich appelliere an Unternehmen wie Bürger: Wir benötigen dringend Lebensmittel und Hygiene-Artikel.” Wer helfen könne, möge sich an die Tafeln vor Ort wenden. Zugleich forderte Brühl Unterstützung von der Politik.

“Die stark gestiegenen Spritpreise bedeuten für eine mittelgroße Tafel Mehrkosten im Jahr von schätzungsweise 17.000 Euro.” Obendrauf kämen die Mehrausgaben etwa für die Kühlung der Lebensmittel. “Das können ehrenamtliche Vereine nicht stemmen. Die Helfer brauchen Hilfe”, appellierte der Tafel-Chef.

red / dts

Erneut fast 300.000 Neuinfektionen – Inzidenz steigt auf über 1700

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Freitagmorgen vorläufig 297.845 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 17,8 Prozent oder 45.009 Fälle mehr als am Freitagmorgen vor einer Woche und mehr als jemals zuvor seit Beginn der Pandemie. Der bisherige Höchstwert lag bei 294.931 neuen Fällen binnen eines Tages.

Die Inzidenz stieg laut RKI-Angaben von gestern 1651,4 auf heute 1706,3 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage. Das ist wie schon in den letzten Tagen wieder ein Allzeithoch. Insgesamt geht das Institut laut der vorläufigen Zahlen derzeit von rund 3.837.800 aktiven Corona-Fällen mit Nachweis aus, das sind etwa 358.800 mehr als vor einer Woche und mehr als jemals zuvor.

Außerdem meldete das RKI nun 226 Tote binnen 24 Stunden in Zusammenhang mit dem Virus. Innerhalb der letzten sieben Tage waren es 1.374 Todesfälle, entsprechend durchschnittlich 196 Todesfällen pro Tag (Vortag: 200). Damit liegt die Zahl der Todesfälle nun bei 126.646. Insgesamt wurden bislang 18,29 Millionen Menschen in Deutschland positiv auf das Coronavirus getestet.

Da es sich für den heutigen Tag um vorläufige Zahlen handelt, könnten diese später noch vom RKI korrigiert werden.

red / dts

Demenz: Was Angehörige wissen sollten

Wenn ein Familienmitglied an Demenz erkrankt ist, glauben die nächsten Angehörigen – wie Ehepartner oder Kinder – oft, dass sie im Ernstfall alle Entscheidungen für diejenige Person treffen können. “Doch dem ist nicht so”, erklärt die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).

Denn Angehörige sind nicht automatisch berechtigt, das betroffene Familienmitglied rechtlich zu vertreten. Nur ein minderjähriges Kind können die sorgeberechtigten Eltern ohne weiteres in allen Angelegenheiten vertreten. Für einen Volljährigen dürfen die Angehörigen nur in zwei Fällen rechtsverbindliche Entscheidungen treffen:

– wegen einer Vollmacht oder

– wenn sie gerichtlich bestellte Betreuungsperson sind.

Menschen mit Demenz können mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen, wer sie im Ernstfall vertreten soll. Der oder die Betroffene muss in gesunden Tagen eine Person des Vertrauens bevollmächtigen. Die kann dann im Namen des oder der Betroffenen Rechtsgeschäfte vornehmen, etwa Verträge schließen oder kündigen oder in Angelegenheiten der Gesundheitssorge Entscheidungen für ihn oder sie treffen. Der oder die Betroffene kann auch mehreren Personen für verschiedene Aufgabenbereiche Vollmacht erteilen.

Wichtig zu wissen: Menschen, die bereits an Demenz erkrankt sind, müssen die Vollmacht ausstellen, solange sie noch geschäftsfähig sind. Die Geschäftsfähigkeit kann durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt bestätigt werden.

Wenn Menschen mit Demenz ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können und keine Vorsorgevollmacht existiert, kann eine rechtliche Betreuung erforderlich sein. Die kann jedermann, auch der Betroffene selbst, beim Betreuungsgericht anregen – allerdings erst, wenn bereits ein tatsächlicher Hilfebedarf vorliegt.

Das Betreuungsgericht muss dann die betroffene Person anhören und ein psychiatrisches Gutachten einholen. Aus dem Gutachten muss hervorgehen, wo genau Betreuungsbedarf besteht. Ein Betreuer oder eine Betreuerin kümmert sich nämlich nicht automatisch um alle Angelegenheiten, sondern nur um die Aufgabenkreise, in denen Hilfe benötigt wird.

Ist die betroffene Person beispielsweise nicht mehr allein in der Lage, ihre Finanzen zu regeln, wird ihr ein Betreuer oder eine Betreuerin lediglich für den Aufgabenkreis “Vermögensverwaltung” zur Seite gestellt. Wenn die oder der Betroffene den Ehepartner oder nahe Angehörige für die Betreuer-Aufgabe vorschlägt, muss das Gericht dies in der Regel berücksichtigen. Wenn die Wunschperson die Betreuung nicht übernehmen kann, wird das Gericht einen Berufsbetreuer bestellen.

Ein entscheidender Unterschied, so die UPD: Rechtliche Betreuer sind dem Betreuungsgericht gegenüber rechenschaftspflichtig und werden von diesem bei ihrer Aufgabenerfüllung kontrolliert. Ein Vorsorgebevollmächtigter dagegen unterliegt in der Regel keiner Kontrolle.

Rudolf Huber / glp

Hausärzte mit Corona-Maßnahmen unzufrieden – Diskussion chaotisch

Die Hausärzte haben das Beratungsergebnis von Bund und Ländern zur Corona-Bekämpfung scharf kritisiert. “Die gesamte Diskussion der letzten Tage zwischen Bund und Ländern war chaotisch”, sagte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, der “Rheinischen Post” (Freitagausgabe). Auch nach dieser MPK bleibe weiterhin vollkommen unklar, nach welchen Kriterien die Politik die aktuelle Corona-Lage bewertet.

“Das ist Pandemie-Bekämpfung nach tagesaktuellem Bauchgefühl”, so Weigeldt. Beim Hin und Her der letzten Tage seien Maßnahmen diskutiert worden, ohne zu sagen, welche Parameter dabei maßgeblich seien, kritisierte der Mediziner. “Am Anfang war einmal die Entlastung der Intensivstationen das zentrale Ziel. Hier droht aktuell offensichtlich keine akute Gefahr. Dann war es die Situation auf der Normalstation. Jetzt, auf einmal, scheint die Inzidenz wieder eine entscheidende Größe zu sein. Das ist nicht nachvollziehbar”, sagte er. “Maßnahmen zu diskutieren und zu beschließen, ohne dass klar ist, was damit konkret erreicht werden soll, ergibt wenig Sinn. Man kann nicht nach Lust und Laune mal die eine Zahl und dann wieder die andere zur zentralen Bezugsgröße machen.”

Deutschland befinde sich nach wie vor im “Daten-Blindflug”, kritisierte der Hausarzt. “Wir haben weder einen realistischen Überblick, wie viele Menschen sich infizieren, noch wissen wir, wie viele Menschen in den Krankenhäusern wegen einer Corona-Infektion hospitalisiert wurden und bei wie vielen es sich um einen Nebenbefund handelt. Das muss in Zukunft bei der Meldung aus den Krankenhäusern unbedingt klar unterschieden werden.”

Ansonsten sei diese Zahl nicht zu gebrauchen. Die größte Gefahr in den Praxen sei derzeit, dass sehr viele Mitarbeitende aufgrund einer Infektion kurzfristig ausfielen, sagte Weigeldt. “Hier würde eine Entlastung der Praxen, insbesondere durch massiven Bürokratieabbau, am meisten helfen.”

red / dts

Verwaltungsgericht Stuttgart: Verkürzung von Genesenenstatus auf 3 Monate war rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die bundesrechtliche Verkürzung der Geltungsdauer des Corona-Genesenenstatus von 6 auf 3 Monate durch das Robert-Koch-Institut (RKI) für rechtswidrig erklärt. Das geht aus einem Beschluss, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Über die Geltungsdauer des Genesenenstatus habe nach den Verordnungsermächtigungen im Infektionsschutzgesetz die Bundesregierung selbst zu entscheiden, hieß es zur Begründung. In der Praxis können sich zunächst lediglich die Antragssteller damit auf den alten Genesenenstatus von sechs Monaten berufen. Gegen die Entscheidung im Eilverfahren ist Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg möglich.

Nachfolgend die Pressemitteilung im genauen Wortlaut: 

Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat durch Beschlüsse mehreren Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Verkürzung des sog. Corona-Genesenenstatus von 180 Tage auf 90 Tage stattgegeben und vorläufig festgestellt, dass die Antragsteller bis zum Ablauf des jeweiligen digitalen COVID-Zertifikats der EU als genesen gelten.

Die Kammer stützt ihre Entscheidungen im Wesentlichen darauf, dass § 2 Nr. 4 und 5 der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (SchAusnahmV), als Rechtsgrundlage für die Verkürzung des Genesenenstatus, gegen höherrangiges Recht verstoße. Die Entscheidungen beziehen sich ausschließlich auf die Fassung der SchAusnahmV vom 14. Januar 2022. Inwieweit sich die in Kürze zu erwartende Änderung der Rechtslage (voraussichtlich ab 19. März 2022) auf die Rechtmäßigkeit des Genesenenstatus auswirkt, ist offen.

Zur Begründung führt die Kammer aus, die weitere Delegation (vom Verordnungsgeber) durch die geänderte Fassung des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV auf das Robert Koch-Institut erscheine problematisch, da mit der Subdelegation, abgesehen von der pauschalen Anforderung, dass der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft zu berücksichtigen sei, keine näheren inhaltlichen Vorgaben für den Genesenen-Nachweis getroffen würden, sondern diese Entscheidung allein dem Robert Koch-Institut überlassen werde. Mit dieser Regelungstechnik habe der Verordnungsgeber die ihm unter dem Vorbehalt der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat (nur) übertragene und für die Verwirklichung von Grundrechten essentielle Entscheidung, wer als genesen gilt, aus der Hand gegeben. Die Regelung führe dazu, dass allein die wissenschaftlich-fachliche Einschätzung des Robert Koch-Instituts mit sofortiger Außenwirkung rechtlich verbindlich werde. Damit hätten sich Gesetzgeber bzw. Verordnungsgeber auch der Möglichkeit begeben, Grundrechtseingriffe durch die Festlegung von Übergangsfristen abzumildern, die es den Betroffenen ermöglichen würden, rechtzeitig Vorsorge zu treffen, indem sie sich etwa beizeiten um einen Impftermin bemühten. Es sei nicht Aufgabe des Robert Koch-Instituts, sondern des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über gegebenenfalls erforderliche Übergangsfristen zu befinden.

Die in § 2 Nr. 5 SchAusnahmV angewandte Regelungstechnik der dynamischen Verweisung, mittels derer der Verordnungsgeber im Wege der Subdelegation dem Robert Koch-Institut die Konkretisierung der an einen Impf- und Genesenen-Nachweis zu stellenden Anforderungen überlasse, sei außerdem nicht mit dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip vereinbar. Zudem verstoße die aktuelle Fassung des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abzuleitenden Gebote der Normenklarheit und der Bestimmtheit.

Die Unwirksamkeit der aktuellen Fassung des § 2 Nr. 5 SchAusnahmV habe zur Folge, dass für die jeweiligen Antragsteller die vorhergehende und für sie günstigere Fassung der Vorschrift vom 08.05.2021 weiterhin gelte.

Die Kammer nimmt ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zwischen dem jeweiligen Antragsteller und dem Rechtsträger des zuständigen Gesundheitsamtes an. Hieraus ergibt sich die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Stuttgart für Verfahren gegen die in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Rechtsträger der zuständigen Gesundheitsämter.

Die Beschlüsse, die unmittelbar nur zugunsten der jeweiligen Antragsteller gelten, sind bislang noch nicht rechtskräftig. Gegen die Beschlüsse ist das Rechtsmittel der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegeben, die innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung einzulegen ist.

red

41-Jährige fährt Stromkasten um und kracht gegen Gartenmauer – weitere Meldungen aus der Region

Asperg: Unfall mit kleiner Ursache und großer Wirkung

Einen Sachschaden von rund 8.500 Euro hinterließ eine 41-Jährige, als sie am Mittwoch gegen 17:50 Uhr vermutlich aus Unachtsamkeit in einen spektakulären Verkehrsunfall verwickelt wurde. Die 41-jährige Opelfahrerin war auf der Osterholzallee in Richtung der Südlichen Alleenstraße unterwegs und wollte in den Schwalbenweg abbiegen. Aus ungeklärter Ursache bog sie etwas zu früh ab, bemerkte wohl den Fahrfehler und lenkte ihren PKW stark nach rechts ein. Da sie mutmaßlich erschrak, verwechselte sie daraufhin das Gaspedal mit der Bremse und fuhr durch den Vorgarten eines Wohnhauses wieder in Richtung Osterholzallee. Sie fuhr einen Stromkasten um und über eine 1,50 m hohe Gartenmauer, die daraufhin einstürzte. Da die Opelfahrerin noch immer Gas gab, fuhr sie wieder auf die Fahrbahn, touchierte den Renault einer dort fahrenden 53-Jährigen und kam schließlich wieder zurück an der Einmündung des Schwalbenwegs zum Stehen. Der Opel war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Die Freiwillige Feuerwehr Asperg kam mit drei Fahrzeugen und acht Einsatzkräften vor Ort, um gemeinsam mit dem Abschleppdienst die Fahrbahn zu reinigen. Zudem war die Hilfe eines Elektrikers erforderlich, der den Stromkasten provisorisch reparierte. Der Bauhof Asperg sperrte den Bereich um den Stromkasten für Fußgänger ab.

 

Eberdingen – Hochdorf: Seniorin fährt gegen Hauswand

Einen Sachschaden von insgesamt rund 17.000 Euro hinterließ eine 77-Jährige, als sie am Mittwoch mit ihrem PKW gegen eine Hauswand in der Eberdinger Straße in Hochdorf fuhr. Die Seniorin war gegen 12:30 Uhr mit ihrem Renault Clio auf der Eberdinger Straße unterwegs und wollte nach rechts in die Heimerdinger Straße abbiegen. Aus ungeklärten Gründen kam sie herbei jedoch nach links von der Fahrbahn ab, fuhr auf das Grundstück einer 53-Jährigen und schließlich gegen deren Hauswand sowie Garage. Der Renault Clio musste anschließend abgeschleppt werden. Verletzt wurde die Fahrerin jedoch glücklicherweise nicht.

 

Ingersheim-Großingersheim: Unfall auf Kreuzung verursacht 25.000 Euro Sachschaden

Etwa 25.000 Euro Sachschaden entstanden am Mittwoch gegen 17:00 Uhr bei einem Verkehrsunfall auf der Kreuzung der Marktstraße und der Großmühlstraße in Großingersheim. Ein 36-jähriger Mercedes-Lenker befuhr die Marktstraße in Richtung der Stadtverwaltung. Möglicherweise aus Unachtsamkeit übersah er an der Kreuzung zur Großmühlstraße einen von rechts kommenden 44-jährigen Renault-Fahrer, worauf es zum Zusammenstoß der beiden Pkw kam. Der Renault war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

 

Ludwigsburg: Zeuge beobachtet Einbrecher

Ein Anwohner beobachtete am Mittwochabend kurz vor 20:00 Uhr zwei Einbrecher, wie sie die Terrassentür einer Wohnung in der Jägerhofallee in der Ludwigsburger Innenstadt aufhebelten und in das Innere gelangten. Der Zeuge verständigte sofort die Polizei, die wenige Minuten später das Gebäude umstellt hatte. Die noch unbekannten Täter waren aber schon durch ein Fenster auf eine angrenzende Gartenhütte und schließlich über das Nachbargrundstück geflüchtet. Stehlen konnten sie nichts. Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen verliefen negativ. Personen, die ebenfalls Zeugen dieses Vorfalls geworden sind, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141 18-5353, zu melden.

 

Steinheim an der Murr: Einbruchsversuch in Supermarkt

Bislang unbekannte Täter versuchten in der Nacht zum Mittwoch in einen Supermarkt in der Nelkenstraße in Steinheim an der Murr einzubrechen. Die Täter schlugen mutmaßlich mit einem unbekannten Gegenstand gegen die Doppelglastür des Ladengeschäfts. Hierdurch splitterte die äußere der beiden Scheiben. Ohne in den Markt zu gelangen, ergriffen die Täter die Flucht. Es entstand ein Schaden in Höhe von rund 1.000 Euro. Der Polizeiposten Steinheim an der Murr, Tel. 07144 82306-0, sucht Zeugen, die Hinweise geben können.

 

Ludwigsburg – Neckarweihingen: Polizei sucht Zeugen einer Straßenverkehrsgefährdung

Nur durch einen Sprung zur Seite konnte ein 72-Jähriger am Mittwoch gegen 16:15 Uhr verhindern, dass er von einem Mercedes erfasst wurde. Der Senior war in der Hauptstraße in Neckarweihingen zu Fuß unterwegs und überquerte diese auf Höhe der Hausnummer 4, als ein schwarzes Mercedes-Sportcoupé aus Richtung Marbacher Straße mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf ihn zu gefahren sei. Der Fußgänger habe versucht, den Fahrer durch Handzeichen zum Drosseln der Geschwindigkeit zu bewegen, dieser habe seine Fahrt jedoch unbeirrt fortgesetzt und dabei sogar den Gehweg benutzt. Der Mercedes soll ein Ludwigsburger Kennzeichen gehabt haben. Das Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141 18-5353, sucht Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben und weitere Angaben zu dem Fahrzeug und/oder dem Fahrer machen können.

 

Ludwigsburg – Eglosheim: Unfallflucht im Falkenweg

Einen Sachschaden von rund 3.000 Euro hinterließ ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker, als er vermutlich beim Rangieren einen am Fahrbahnrand des Falkenwegs geparkten Opel beschädigte und sich anschließend aus dem Staub machte. Der Unfall ereignete sich zwischen Dienstag 16:00 Uhr und Mittwoch 10:00 Uhr. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich beim Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141 18-5353, zu melden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Keine Entschädigung wegen Corona-Schließungen: BGH weist Klage von Gastronom ab

Gaststätten haben keinen Anspruch auf individuelle staatliche Entschädigungen wegen der Corona-Maßnahmen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag hervor. Demnach gebe es weder Entschädigungs- noch Schadensersatzansprüche für coronabedingte flächendeckende Betriebsschließungen im Frühjahr 2020. Die Karlsruher Richter wiesen konkret die Revision eines Brandenburger Gastwirts zurück, der zusätzlich zu ausgezahlten Soforthilfen Entschädigungszahlungen für Einnahmeausfälle gefordert hatte.

Hilfeleistungen für von einer Pandemie schwer getroffene Wirtschaftsbereiche seien keine Aufgabe der Staatshaftung, hieß es zur Begründung. Vielmehr folge aus dem Sozialstaatsprinzip, dass die staatliche Gemeinschaft Lasten mittrage, die aus einem von der Gesamtheit zu tragenden Schicksal entstanden seien und nur zufällig einen bestimmten Personenkreis treffen. Hieraus folge zunächst nur die Pflicht zu einem innerstaatlichen Ausgleich, dessen nähere Gestaltung weitgehend dem Gesetzgeber überlassen sei, so der BGH. Erst eine solche gesetzliche Regelung könne konkrete Ausgleichsansprüche der einzelnen Geschädigten begründen.

Dieser sozialstaatlichen Verpflichtung könne der Staat zum Beispiel dadurch nachkommen, dass er haushaltsrechtlich durch die Parlamente abgesicherte Ad-hoc-Hilfsprogramme auflege, die “die gebotene Beweglichkeit aufweisen” und eine “lageangemessene Reaktion” zum Beispiel durch kurzfristige existenzsichernde Unterstützungszahlungen an betroffene Unternehmen erlauben. Das sei im Fall der Covid-19-Pandemie geschehen. Mehrere ähnliche Verfahren sind bundesweit noch anhängig.

Die Gerichte werden sich dabei voraussichtlich an dem BGH-Urteil orientieren.

red / dts

 

Bundestag debattiert über Impfpflicht – keine Mehrheit in Sicht

Der Bundestag hat sich am Donnerstag erstmals mit mehreren parlamentarischen Initiativen zu einer allgemeinen Corona-Impfpflicht befasst. Klare Mehrheitsverhältnisse kristallisierten sich in der Debatte aber zunächst nicht heraus. So warb Heike Baehrens (SPD) für einen interfraktionellen Gesetzentwurf “zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SarsCoV-2”.

Dieser sieht vor, dass in einem ersten Schritt die Impfkampagne ein weiteres Mal erweitert werden soll. Dazu sollen insbesondere erstmals alle erwachsenen Personen persönlich kontaktiert und von ihren Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Darauf aufbauend werde in einem zweiten Schritt eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahre eingeführt, heißt es in dem Gesetzentwurf, der unter anderem auch von Janosch Dahmen (Grüne) und Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) eingebracht worden war.

Baehrens sagte, dass man eine hohe Impfquote brauche, um im Herbst “vor die Welle zu kommen”. Auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) unterstützt diesen Plan. Die Freiheitsabwägung der Wenigen dürfe nicht zur permanenten Freiheitseinschränkung der anderen Bürger führen, sagte er.

“Bringen wir die Pandemie endlich hinter uns.” Ein weiterer Gesetzentwurf sieht die Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren “unter Vorbehalt” vor. Auch hier würde die Impfkampagne in einem ersten Schritt mit einem Beratungsmodell erweitert werden.

In einem zweiten Schritt würden laut Gesetzentwurf dann die Voraussetzungen geschaffen, damit “rechtzeitig vor einer für den Herbst und Winter 2022/2023 zu erwartenden weiteren Infektionswelle” eine Impfpflicht für Personen ab 50 Jahre durch gesonderten Beschluss des Bundestages eingeführt werden kann. Voraussetzung sei aber, dass die Infektionslage und der Stand der Impfkampagne nach den zum betreffenden Zeitpunkt vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen eine Impfpflicht erfordern. Unter anderem warb Andrew Ullmann (FDP) in der Debatte für diesen Entwurf.

Eine Impfpflicht komme erst, wenn eine “verpflichtende Beratung” nicht helfe, sagte er. Die Parlamentarier debattierten am Donnerstag auch über insgesamt drei Anträge zur Corona-Impfpflicht. Ein interfraktioneller Antrag mit dem Titel “Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 erhöhen”, den unter anderem Wolfgang Kubicki (FDP), Tabea Rößner (Grüne) und Gregor Gysi (Linke) eingebrachten hatten, sieht einen Verzicht auf eine allgemeine Impfpflicht vor.

Dies fordert auch die AfD in einem eigenen Antrag. Die CDU/CSU-Fraktion legte zudem einen Antrag für ein “Impfvorsorgegesetz” vor. Dieses sieht einen gestaffelten Impfmechanismus vor, der unter bestimmten Voraussetzungen vom Bundestag aktiviert werden soll.

Unter anderem fordert die Union dafür die Einrichtung eines Impfregisters. Für die jeweiligen Gesetzentwürfe und Anträge gibt es keine klare Mehrheit, da ohne die sonst üblichen Fraktionsvorgaben darüber entschieden werden soll. Aus der regierenden Ampel-Koalition hatte sich vor allem Vertreter der FDP zuletzt immer deutlicher gegen eine Corona-Impfpflicht ausgesprochen.

Eine mögliche Entscheidung ist aktuell für April geplant.

red / dts

Ukrainischer Präsident fordert Deutschland zu weiterer Unterstützung auf

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat Deutschland zu mehr Unterstützung aufgefordert. Der russische Präsident Wladimir Putin baue eine “Mauer” zwischen den Menschen in Europa, sagte er am Donnerstag in einer Videoansprache an den Bundestag. Die russischen Truppen zerstörten “alles”.

In Richtung von Bundeskanzler Olaf Scholz sagte Selenskyj: “Zerstören sie diese Mauer!” Der Kanzler solle “Führungsstärke” zeigen. “Bitte helfen Sie uns, diesen Krieg zu beenden.” Unter anderem forderte der ukrainische Präsident, den Luftraum in der Ukraine für eine Luftbrücke zu sichern.

Er machte Deutschland aber auch Vorwürfe, vor dem Krieg zu wenig getan zu haben. “Wir haben immer gesagt, dass Nord Stream 2 eine Waffe ist”, sagte er. Auch bei den Bemühungen um einen NATO-Beitritt habe es keine Unterstützung gegeben.

Und auch jetzt zögere Deutschland bei dem Beitritt der Ukraine zur Europäischen Union, fügte er hinzu. “Die Ukraine wird in der Europäischen Union sein”, zeigte sich der Präsident aber überzeugt. Ähnliche Ansprachen hatte Selenskyj zuletzt bereits in mehreren Parlamenten gehalten, darunter das EU-Parlament, der US-Kongress sowie das britische Unterhaus.

Auch dort hatte er bereits um die Unterstützung des Westens im Kampf gegen die russischen Truppen geworben. Vor dem Termin im Bundestag hatte es allerdings etwas Aufregung gegeben, da direkt im Anschluss an die Selenskyj-Ansprache keine weitere Diskussion zum Ukraine-Krieg eingeplant wurde. So hatte der ukrainische Botschafter in Berlin, Andrij Melnyk, eine Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gefordert.

red / dts

Seite 1253 von 2302
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 322 323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344 345 346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 368 369 370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 405 406 407 408 409 410 411 412 413 414 415 416 417 418 419 420 421 422 423 424 425 426 427 428 429 430 431 432 433 434 435 436 437 438 439 440 441 442 443 444 445 446 447 448 449 450 451 452 453 454 455 456 457 458 459 460 461 462 463 464 465 466 467 468 469 470 471 472 473 474 475 476 477 478 479 480 481 482 483 484 485 486 487 488 489 490 491 492 493 494 495 496 497 498 499 500 501 502 503 504 505 506 507 508 509 510 511 512 513 514 515 516 517 518 519 520 521 522 523 524 525 526 527 528 529 530 531 532 533 534 535 536 537 538 539 540 541 542 543 544 545 546 547 548 549 550 551 552 553 554 555 556 557 558 559 560 561 562 563 564 565 566 567 568 569 570 571 572 573 574 575 576 577 578 579 580 581 582 583 584 585 586 587 588 589 590 591 592 593 594 595 596 597 598 599 600 601 602 603 604 605 606 607 608 609 610 611 612 613 614 615 616 617 618 619 620 621 622 623 624 625 626 627 628 629 630 631 632 633 634 635 636 637 638 639 640 641 642 643 644 645 646 647 648 649 650 651 652 653 654 655 656 657 658 659 660 661 662 663 664 665 666 667 668 669 670 671 672 673 674 675 676 677 678 679 680 681 682 683 684 685 686 687 688 689 690 691 692 693 694 695 696 697 698 699 700 701 702 703 704 705 706 707 708 709 710 711 712 713 714 715 716 717 718 719 720 721 722 723 724 725 726 727 728 729 730 731 732 733 734 735 736 737 738 739 740 741 742 743 744 745 746 747 748 749 750 751 752 753 754 755 756 757 758 759 760 761 762 763 764 765 766 767 768 769 770 771 772 773 774 775 776 777 778 779 780 781 782 783 784 785 786 787 788 789 790 791 792 793 794 795 796 797 798 799 800 801 802 803 804 805 806 807 808 809 810 811 812 813 814 815 816 817 818 819 820 821 822 823 824 825 826 827 828 829 830 831 832 833 834 835 836 837 838 839 840 841 842 843 844 845 846 847 848 849 850 851 852 853 854 855 856 857 858 859 860 861 862 863 864 865 866 867 868 869 870 871 872 873 874 875 876 877 878 879 880 881 882 883 884 885 886 887 888 889 890 891 892 893 894 895 896 897 898 899 900 901 902 903 904 905 906 907 908 909 910 911 912 913 914 915 916 917 918 919 920 921 922 923 924 925 926 927 928 929 930 931 932 933 934 935 936 937 938 939 940 941 942 943 944 945 946 947 948 949 950 951 952 953 954 955 956 957 958 959 960 961 962 963 964 965 966 967 968 969 970 971 972 973 974 975 976 977 978 979 980 981 982 983 984 985 986 987 988 989 990 991 992 993 994 995 996 997 998 999 1.000 1.001 1.002 1.003 1.004 1.005 1.006 1.007 1.008 1.009 1.010 1.011 1.012 1.013 1.014 1.015 1.016 1.017 1.018 1.019 1.020 1.021 1.022 1.023 1.024 1.025 1.026 1.027 1.028 1.029 1.030 1.031 1.032 1.033 1.034 1.035 1.036 1.037 1.038 1.039 1.040 1.041 1.042 1.043 1.044 1.045 1.046 1.047 1.048 1.049 1.050 1.051 1.052 1.053 1.054 1.055 1.056 1.057 1.058 1.059 1.060 1.061 1.062 1.063 1.064 1.065 1.066 1.067 1.068 1.069 1.070 1.071 1.072 1.073 1.074 1.075 1.076 1.077 1.078 1.079 1.080 1.081 1.082 1.083 1.084 1.085 1.086 1.087 1.088 1.089 1.090 1.091 1.092 1.093 1.094 1.095 1.096 1.097 1.098 1.099 1.100 1.101 1.102 1.103 1.104 1.105 1.106 1.107 1.108 1.109 1.110 1.111 1.112 1.113 1.114 1.115 1.116 1.117 1.118 1.119 1.120 1.121 1.122 1.123 1.124 1.125 1.126 1.127 1.128 1.129 1.130 1.131 1.132 1.133 1.134 1.135 1.136 1.137 1.138 1.139 1.140 1.141 1.142 1.143 1.144 1.145 1.146 1.147 1.148 1.149 1.150 1.151 1.152 1.153 1.154 1.155 1.156 1.157 1.158 1.159 1.160 1.161 1.162 1.163 1.164 1.165 1.166 1.167 1.168 1.169 1.170 1.171 1.172 1.173 1.174 1.175 1.176 1.177 1.178 1.179 1.180 1.181 1.182 1.183 1.184 1.185 1.186 1.187 1.188 1.189 1.190 1.191 1.192 1.193 1.194 1.195 1.196 1.197 1.198 1.199 1.200 1.201 1.202 1.203 1.204 1.205 1.206 1.207 1.208 1.209 1.210 1.211 1.212 1.213 1.214 1.215 1.216 1.217 1.218 1.219 1.220 1.221 1.222 1.223 1.224 1.225 1.226 1.227 1.228 1.229 1.230 1.231 1.232 1.233 1.234 1.235 1.236 1.237 1.238 1.239 1.240 1.241 1.242 1.243 1.244 1.245 1.246 1.247 1.248 1.249 1.250 1.251 1.252 1.253 1.254 1.255 1.256 1.257 1.258 1.259 1.260 1.261 1.262 1.263 1.264 1.265 1.266 1.267 1.268 1.269 1.270 1.271 1.272 1.273 1.274 1.275 1.276 1.277 1.278 1.279 1.280 1.281 1.282 1.283 1.284 1.285 1.286 1.287 1.288 1.289 1.290 1.291 1.292 1.293 1.294 1.295 1.296 1.297 1.298 1.299 1.300 1.301 1.302 1.303 1.304 1.305 1.306 1.307 1.308 1.309 1.310 1.311 1.312 1.313 1.314 1.315 1.316 1.317 1.318 1.319 1.320 1.321 1.322 1.323 1.324 1.325 1.326 1.327 1.328 1.329 1.330 1.331 1.332 1.333 1.334 1.335 1.336 1.337 1.338 1.339 1.340 1.341 1.342 1.343 1.344 1.345 1.346 1.347 1.348 1.349 1.350 1.351 1.352 1.353 1.354 1.355 1.356 1.357 1.358 1.359 1.360 1.361 1.362 1.363 1.364 1.365 1.366 1.367 1.368 1.369 1.370 1.371 1.372 1.373 1.374 1.375 1.376 1.377 1.378 1.379 1.380 1.381 1.382 1.383 1.384 1.385 1.386 1.387 1.388 1.389 1.390 1.391 1.392 1.393 1.394 1.395 1.396 1.397 1.398 1.399 1.400 1.401 1.402 1.403 1.404 1.405 1.406 1.407 1.408 1.409 1.410 1.411 1.412 1.413 1.414 1.415 1.416 1.417 1.418 1.419 1.420 1.421 1.422 1.423 1.424 1.425 1.426 1.427 1.428 1.429 1.430 1.431 1.432 1.433 1.434 1.435 1.436 1.437 1.438 1.439 1.440 1.441 1.442 1.443 1.444 1.445 1.446 1.447 1.448 1.449 1.450 1.451 1.452 1.453 1.454 1.455 1.456 1.457 1.458 1.459 1.460 1.461 1.462 1.463 1.464 1.465 1.466 1.467 1.468 1.469 1.470 1.471 1.472 1.473 1.474 1.475 1.476 1.477 1.478 1.479 1.480 1.481 1.482 1.483 1.484 1.485 1.486 1.487 1.488 1.489 1.490 1.491 1.492 1.493 1.494 1.495 1.496 1.497 1.498 1.499 1.500 1.501 1.502 1.503 1.504 1.505 1.506 1.507 1.508 1.509 1.510 1.511 1.512 1.513 1.514 1.515 1.516 1.517 1.518 1.519 1.520 1.521 1.522 1.523 1.524 1.525 1.526 1.527 1.528 1.529 1.530 1.531 1.532 1.533 1.534 1.535 1.536 1.537 1.538 1.539 1.540 1.541 1.542 1.543 1.544 1.545 1.546 1.547 1.548 1.549 1.550 1.551 1.552 1.553 1.554 1.555 1.556 1.557 1.558 1.559 1.560 1.561 1.562 1.563 1.564 1.565 1.566 1.567 1.568 1.569 1.570 1.571 1.572 1.573 1.574 1.575 1.576 1.577 1.578 1.579 1.580 1.581 1.582 1.583 1.584 1.585 1.586 1.587 1.588 1.589 1.590 1.591 1.592 1.593 1.594 1.595 1.596 1.597 1.598 1.599 1.600 1.601 1.602 1.603 1.604 1.605 1.606 1.607 1.608 1.609 1.610 1.611 1.612 1.613 1.614 1.615 1.616 1.617 1.618 1.619 1.620 1.621 1.622 1.623 1.624 1.625 1.626 1.627 1.628 1.629 1.630 1.631 1.632 1.633 1.634 1.635 1.636 1.637 1.638 1.639 1.640 1.641 1.642 1.643 1.644 1.645 1.646 1.647 1.648 1.649 1.650 1.651 1.652 1.653 1.654 1.655 1.656 1.657 1.658 1.659 1.660 1.661 1.662 1.663 1.664 1.665 1.666 1.667 1.668 1.669 1.670 1.671 1.672 1.673 1.674 1.675 1.676 1.677 1.678 1.679 1.680 1.681 1.682 1.683 1.684 1.685 1.686 1.687 1.688 1.689 1.690 1.691 1.692 1.693 1.694 1.695 1.696 1.697 1.698 1.699 1.700 1.701 1.702 1.703 1.704 1.705 1.706 1.707 1.708 1.709 1.710 1.711 1.712 1.713 1.714 1.715 1.716 1.717 1.718 1.719 1.720 1.721 1.722 1.723 1.724 1.725 1.726 1.727 1.728 1.729 1.730 1.731 1.732 1.733 1.734 1.735 1.736 1.737 1.738 1.739 1.740 1.741 1.742 1.743 1.744 1.745 1.746 1.747 1.748 1.749 1.750 1.751 1.752 1.753 1.754 1.755 1.756 1.757 1.758 1.759 1.760 1.761 1.762 1.763 1.764 1.765 1.766 1.767 1.768 1.769 1.770 1.771 1.772 1.773 1.774 1.775 1.776 1.777 1.778 1.779 1.780 1.781 1.782 1.783 1.784 1.785 1.786 1.787 1.788 1.789 1.790 1.791 1.792 1.793 1.794 1.795 1.796 1.797 1.798 1.799 1.800 1.801 1.802 1.803 1.804 1.805 1.806 1.807 1.808 1.809 1.810 1.811 1.812 1.813 1.814 1.815 1.816 1.817 1.818 1.819 1.820 1.821 1.822 1.823 1.824 1.825 1.826 1.827 1.828 1.829 1.830 1.831 1.832 1.833 1.834 1.835 1.836 1.837 1.838 1.839 1.840 1.841 1.842 1.843 1.844 1.845 1.846 1.847 1.848 1.849 1.850 1.851 1.852 1.853 1.854 1.855 1.856 1.857 1.858 1.859 1.860 1.861 1.862 1.863 1.864 1.865 1.866 1.867 1.868 1.869 1.870 1.871 1.872 1.873 1.874 1.875 1.876 1.877 1.878 1.879 1.880 1.881 1.882 1.883 1.884 1.885 1.886 1.887 1.888 1.889 1.890 1.891 1.892 1.893 1.894 1.895 1.896 1.897 1.898 1.899 1.900 1.901 1.902 1.903 1.904 1.905 1.906 1.907 1.908 1.909 1.910 1.911 1.912 1.913 1.914 1.915 1.916 1.917 1.918 1.919 1.920 1.921 1.922 1.923 1.924 1.925 1.926 1.927 1.928 1.929 1.930 1.931 1.932 1.933 1.934 1.935 1.936 1.937 1.938 1.939 1.940 1.941 1.942 1.943 1.944 1.945 1.946 1.947 1.948 1.949 1.950 1.951 1.952 1.953 1.954 1.955 1.956 1.957 1.958 1.959 1.960 1.961 1.962 1.963 1.964 1.965 1.966 1.967 1.968 1.969 1.970 1.971 1.972 1.973 1.974 1.975 1.976 1.977 1.978 1.979 1.980 1.981 1.982 1.983 1.984 1.985 1.986 1.987 1.988 1.989 1.990 1.991 1.992 1.993 1.994 1.995 1.996 1.997 1.998 1.999 2.000 2.001 2.002 2.003 2.004 2.005 2.006 2.007 2.008 2.009 2.010 2.011 2.012 2.013 2.014 2.015 2.016 2.017 2.018 2.019 2.020 2.021 2.022 2.023 2.024 2.025 2.026 2.027 2.028 2.029 2.030 2.031 2.032 2.033 2.034 2.035 2.036 2.037 2.038 2.039 2.040 2.041 2.042 2.043 2.044 2.045 2.046 2.047 2.048 2.049 2.050 2.051 2.052 2.053 2.054 2.055 2.056 2.057 2.058 2.059 2.060 2.061 2.062 2.063 2.064 2.065 2.066 2.067 2.068 2.069 2.070 2.071 2.072 2.073 2.074 2.075 2.076 2.077 2.078 2.079 2.080 2.081 2.082 2.083 2.084 2.085 2.086 2.087 2.088 2.089 2.090 2.091 2.092 2.093 2.094 2.095 2.096 2.097 2.098 2.099 2.100 2.101 2.102 2.103 2.104 2.105 2.106 2.107 2.108 2.109 2.110 2.111 2.112 2.113 2.114 2.115 2.116 2.117 2.118 2.119 2.120 2.121 2.122 2.123 2.124 2.125 2.126 2.127 2.128 2.129 2.130 2.131 2.132 2.133 2.134 2.135 2.136 2.137 2.138 2.139 2.140 2.141 2.142 2.143 2.144 2.145 2.146 2.147 2.148 2.149 2.150 2.151 2.152 2.153 2.154 2.155 2.156 2.157 2.158 2.159 2.160 2.161 2.162 2.163 2.164 2.165 2.166 2.167 2.168 2.169 2.170 2.171 2.172 2.173 2.174 2.175 2.176 2.177 2.178 2.179 2.180 2.181 2.182 2.183 2.184 2.185 2.186 2.187 2.188 2.189 2.190 2.191 2.192 2.193 2.194 2.195 2.196 2.197 2.198 2.199 2.200 2.201 2.202 2.203 2.204 2.205 2.206 2.207 2.208 2.209 2.210 2.211 2.212 2.213 2.214 2.215 2.216 2.217 2.218 2.219 2.220 2.221 2.222 2.223 2.224 2.225 2.226 2.227 2.228 2.229 2.230 2.231 2.232 2.233 2.234 2.235 2.236 2.237 2.238 2.239 2.240 2.241 2.242 2.243 2.244 2.245 2.246 2.247 2.248 2.249 2.250 2.251 2.252 2.253 2.254 2.255 2.256 2.257 2.258 2.259 2.260 2.261 2.262 2.263 2.264 2.265 2.266 2.267 2.268 2.269 2.270 2.271 2.272 2.273 2.274 2.275 2.276 2.277 2.278 2.279 2.280 2.281 2.282 2.283 2.284 2.285 2.286 2.287 2.288 2.289 2.290 2.291 2.292 2.293 2.294 2.295 2.296 2.297 2.298 2.299 2.300 2.301 2.302