Startschuss für Eislaufsaison in Ludwigsburg

Sind die Schlittschuhe schon rausgekramt? Am kommenden Freitag, 1. Oktober 2021, eröffnen die Stadtwerke Ludwigsburg- Kornwestheim die Eislaufsaison auf dem Ludwigsburger Kunsteis.

Das Team der Kunsteisbahn kann es kaum erwarten, kleine und große Eiskunstläufer auf der Bahn zu empfangen. Hobbysportler oder Profi, das Saison- Programm hat für jeden etwas im Angebot: Eislaufkurse für klein und groß, diverse Discoangebote für alt und jung sowie die neue Motto-Party. Die Vorbereitungen liefen nach einem Jahr Corona-Abstinenz auf Hochtouren. Bandenaufbau, Eisbereitung und Eröffnungsvorbereitungen – jetzt ist die Kunsteisbahn für die neue Saison betriebsklar. Den Überblick hatte Andreas Schurig, der seit über zehn Jahren Eismeister der SWLB ist: „Endlich! Nach all den Vorbereitungen geht ́s jetzt richtig los. Ich freue mich auf den Betriebsstart und Neben Eismeister gehört der Zamboni, zum Team dazu. „Alle 1,5 Stunden fahre ich mit der Eisbereitungsmaschine über das Eis, um die Fläche für den nächsten Lauf vorzubereiten. Dabei wird das abgenutzte Eis ab- und frisches Wasser wieder aufgetragen – danach die neue Schicht glattgezogen.“ So ist das Gleiten mit den Schlittschuhufen garantiert.

Für das Betreten der Halle gilt die 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet) sowie die vorherige Online-Anmeldung. In der Halle sind Maske tragen und Abstand halten weiterhin verpflichtend. Schurig ergänzt: „Wer raus auf ́s Eis fährt, kann dagegen die Maske ablegen – das Schlittschuh fahren wird dem Sport zugeordnet. Jetzt ́s wird’s endlich wieder eisig in Ludwigsburg!“

red

Versicherung darf auf Unfalldaten zugreifen

Wer nach einem Unfall verhindert, dass ein Gutachter die vom Fahrzeug gespeicherten Daten ausliest, kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln hervor. Demnach erschwert nämlich ein Versicherungskunde die Rekonstruktion eines Unfalls, wenn er sich dem Auslesen seiner Fahrzeugdaten widersetzt.

Dahinter steht die Bestimmung, dass man als Versicherungsnehmer verpflichtet ist, im Rahmen der sogenannten “Aufklärungs-Obliegenheit” alles beizutragen, was zur Aufklärung eines Schadensfalles erforderlich ist. Dazu gehört laut dem Richterspruch eben auch, einem Gutachter bzw. Versicherer den Zugang zu den Fahrzeugdaten zu ermöglichen.

Moderne Autos sammeln zahlreiche Daten. Dies ist unter anderem erforderlich, damit die zunehmende Anzahl an Assistenten funktioniert. Denn die elektronischen Helfer sind auf spezielle Informationen angewiesen. So entfaltet ein Airbag seine volle Sicherheitswirkung nur, wenn er im Notfall über die aktuelle Fahrgeschwindigkeit informiert ist. In den internen Datenspeichern finden sich jedoch nicht nur Daten zum Tempo, mit dem der Fahrer zu einem bestimmten Zeitpunkt unterwegs war, sondern unter anderem auch zu Bremsvorgängen.

Solche Informationen können viel dazu beitragen, ein häufiges Problem nach Unfällen zu lösen: nämlich deren Ablauf zweifelsfrei zu rekonstruieren. Mussten bislang Gutachter etwa bei Zusammenstößen anhand von Bremsspuren und Deformationen am Fahrzeug berechnen, welcher Unfallbeteiligte wie schnell unterwegs war, geben die in modernen Fahrzeugen erhobenen Daten darüber nun ohne jeden Zweifel Aufschluss, so das Goslar Institut.

Klar ist aber auch: Das kann zum Vorteil eines Fahrers sein, aber gegebenenfalls auch zu seinem Nachteil. In jedem Fall lassen sich mit den Fahrzeugdaten Unfälle inzwischen erheblich präziser rekonstruieren.

Aus diesem Grund kann ein Versicherungsunternehmen auch Zugriff auf die entsprechenden Fahrzeugdaten verlangen. Dabei ergibt sich allerdings häufig die Schwierigkeit, dass die Fahrzeugbesitzer bislang gar nicht selbst über ihre Daten verfügen können. Denn die Automobilhersteller halten sie unter Verschluss, um sie selbst geschäftlich zu nutzen. Deshalb verweigern sie in der Regel die Herausgabe bestimmter geschützter Daten. Und den meisten Autobesitzern ist gar nicht einmal bewusst, dass sie diesem Verhalten beim Kauf des Fahrzeugs im Kleingedruckten zugestimmt haben.

Rudolf Huber / glp

Das ist bei der Paketzustellung erlaubt

Die Probleme bei der Zustellung von Online-Käufen sind vielfältig und verbreitet. Das Paket kommt nicht an, wird im Regen vor der Tür abgestellt oder liegt ohne Information beim Nachbarn. Immer wieder fragen sich Käufer, was Paketdienste eigentlich dürfen und welche Pflichten sie haben. E-Commerce-Spezialist Trusted Shops gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

– Darf das Paket in der Nachbarschaft abgegeben werden?

Viele Paketdienstleister behalten sich das Recht dieser sogenannten Ersatzzustellung innerhalb ihrer AGB vor. Was die wenigsten wissen: Diese Klauseln sind zum größten Teil unwirksam. Wenn sie nicht möchten, dass eine Sendung beim Nachbarn abgegeben wird, können sie das schon im Online-Shop, etwa im Kommentarfeld auf der Bestellseite, mitteilen. Der Händler hat dann die Möglichkeit, den Zusatz “eigenhändig” beim Zusteller zu buchen. Dann ist sichergestellt, dass nur der richtige Empfänger die Sendung bekommt. Ist er nicht anzutreffen, wird das Paket in eine Filiale gebracht, in der sie es dann abholen können.

– Darf ein Paket einfach abgelegt werden?

Es gibt sogenannte Garagen-, Ablage- oder Abstellgenehmigungen. Bei diesen vereinbart der Zusteller mit dem Empfänger einen Ort, an dem er das Paket ausdrücklich ablegen darf – etwa eine Garage. Eine Erlaubnis, die Sendung einfach vor der Tür abzulegen, findet sich nicht in den AGB der Zusteller und ist somit nicht erlaubt! Dies gilt auch in der aktuellen Situation.

– Was können Käufer tun, wenn das Paket beschädigt ankommt?

Der Einfachheit halber sollte man eine offensichtliche Beschädigung direkt vom Zusteller vermerken lassen. Hat das verpackte Produkt dagegen einen Schaden erlitten, sieht man dies oft erst nach dem Auspacken. Die gesetzlichen Vorschriften sehen hier eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren vor. Innerhalb der ersten sechs Monate wird dabei vermutet, dass der Schaden bereits bei Übergabe vorlag, danach muss der Kunde das nachweisen.

Viele Händler sehen in ihren AGB zwar vor, dass der Verbraucher innerhalb einer gewissen Zeit den Mangel anzeigen muss. Solche sogenannten Rügefristen sind aber fast immer unwirksam, weil sie gegen zwingende gesetzliche Regelungen verstoßen.

– Was passiert, wenn ein Paket bei der Zustellung verloren geht?

Auch hier gilt wieder: An den Händler wenden. Weil dieser die sogenannte Transportgefahr trägt, ist er zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet. Zwar könnte man seinen Anspruch auf Kaufpreiserstattung im Regelfall auch gegenüber dem Transportdienstleister geltend machen, das ist aber oft kompliziert und dauert sehr lange. “Zudem ist der Händler nicht berechtigt, sie auf die komplizierten Nachforschungsaufträge der Zustelldienste zu verweisen”, weiß man bei Trusted Shops. Wenn die Ware noch gar nicht bezahlt ist, muss man das auch nicht tun, wenn sie auf dem Transportweg verloren gegangen ist.

– Ab wann gilt ein Paket als übergeben?

Die Übergabe ist damit erfüllt, dass der Verbraucher den Kaufgegenstand in seinen Händen hält. Die Benachrichtigungskarte im Briefkasten – oder auch die Abgabe beim Nachbarn – bewirken im Regelfall noch nicht, dass der Kunde den Besitz an der Sache erlangt hat.

– Was passiert, wenn ein Paket bei der Retoure verloren geht?

Geht das Paket nach dem Widerruf unterwegs zurück zum Händler verloren oder wird beschädigt, erhalten sie trotzdem ihren Kaufpreis zurück und müssen keinen Ersatz leisten. Allerdings müssen Verbraucher in einem solchen Fall die korrekte Absendung auch nachweisen. Das ist zum Beispiel mittels Zeugen möglich. Außerdem sind sie verpflichtet, die Ware in geeigneter Weise zu verpacken. So trifft sie etwa eine Mitschuld und sie sind zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sie eine kleine, zerbrechliche Porzellan-Figur ohne Polsterung in einem großen Karton verschicken.

Rudolf Huber / glp

Aufhebung der Vollsperrung zwischen Freiberg und Benningen am 1. Oktober

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat im Juni 2021 mit den Straßenbauarbeiten für die neue Ortsumfahrung Benningen am Neckar begonnen. Nach Fertigstellung der neuen Neckarbrücke, die einen Teil der Ortsumfahrung bildet, folgt nun der Bau der rund 1,2 Kilometer langen Trasse sowie des östlichen und westlichen Anschlusses an die bestehende L 1138. Die Baumaßnahme ist in drei Abschnitte unterteilt.

Im ersten und zweiten Bauabschnitt wird der westliche Anschluss an die L 1138 in Richtung Freiberg und die Straße parallel zum Gelände der Firma Epple gebaut.

Die für den Bau des westlichen Anschlusses erforderliche Vollsperrung der L 1138 zwischen Freiberg (Zufahrt Gewerbegebiet „Untere Wörth“) und Benningen wird am

Freitag, 1. Oktober 2021, aufgehoben. Der Streckenabschnitt ist ab diesem Tag wieder für den Verkehr freigegeben.

Im weiteren Verlauf der Baumaßnahme erfolgen die Arbeiten parallel zum Gelände der Firma Epple. Die ersten beiden Bauabschnitte werden voraussichtlich bis Ende 2021 abgeschlossen. Die Bauarbeiten liegen im Zeitplan.

Nach einer kurzen Winterpause beginnt voraussichtlich ab Ende Februar 2022 der dritte Bauabschnitt mit dem Bau des östlichen Anschlusses der Umfahrung an die bestehende L 1138. Der Anschluss erfolgt in Form eines Kreisverkehrs. Zudem wird die alte Neckarbrücke und die Fahrbahn der bestehenden L 1138 zwischen Benningen und der Einmündung zur L 1100 saniert.

Die Gesamtmaßnahme soll voraussichtlich Mitte 2022 abgeschlossen werden. Die Kosten für die neue Ortsumfahrung belaufen sich auf rund 24 Millionen Euro und werden vom Land getragen.

Verwendete Quelle: Regierungspräsidium Baden-Württemberg

Mehr als 2,25 Billionen Euro: Öffentliche Schulden steigen um fast 80 Milliarden

Ein Leben auf Pump ist für viele Menschen heutzutage zur Normalität geworden. Die Pro-Kopf-Verschuldung ist in Deutschland auf 27.090 Euro gestiegen. Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des 1. Halbjahres 2021 mit 2.251,8 Milliarden Euro verschuldet. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, stieg die öffentliche Verschuldung gegenüber dem Jahresende 2020 um 3,6 % oder 78,9 Milliarden Euro. Insbesondere beim Bund ist dies weiterhin auf Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zurückzuführen, so die Behörde. Gegenüber dem 1. Quartal 2021 nahm die Verschuldung im 2. Quartal 2021 um 2,1 % oder 46,3 Milliarden Euro zu.

Schulden des Bundes steigen auf 1 478 Milliarden Euro

Der Schuldenanstieg des Öffentlichen Gesamthaushalts ist mit Ausnahme der Sozial­versicherung auf einen Zuwachs bei allen Ebenen zurückzuführen. Den größten Anteil verzeichnete der Bund mit einer Steigerung um 5,3 % beziehungsweise 74,0 Milliarden Euro auf 1 477,5 Milliarden Euro. Gegenüber dem 1. Quartal 2021 stiegen die Schulden des Bundes um 3,2 % beziehungsweise 46,0 Milliarden Euro. Während die Verschuldung an Kassenkrediten und Krediten rückläufig war, stiegen die Wertpapierschulden an.

Den höchsten prozentualen Anstieg gegenüber dem Jahresende 2020 hatten die Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern mit 6,6 % zu verzeichnen, gefolgt von Baden-Württemberg (+5,9 %) und Schleswig-Holstein (+3,6 %). Die stärksten prozentualen Rückgänge gab es im Saarland (-5,8 %), in Brandenburg (-4,0 %) und in Sachsen (-3,2 %).

red

Motorradfahrer bei Unfall im Kreis Ludwigsburg schwer verletzt

Auf der Bundesstraße 10 (B10) kam es gegen 16.45 Uhr zwischen Schwieberdingen und Korntal- Münchingen zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 27 jähriger Motorradfahrer schwer verletzt wurde. Ein ortsunkundiger 54- Jähriger VW Fahrer übersah beim Wenden den KTM- Fahrer. Bei der Kollision stürzte der Motorradfahrer und wurde schwer verletzt, weshalb er vom Notarzt erstversorgt und im Anschluss vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht wurde. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Die Sachschäden belaufen sich auf etwa 10.000 Euro. Die B10 war während der Unfallaufnahme für etwa eine Stunde voll gesperrt- der Verkehr wurde umgeleitet.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

Staugefahr wegen Herbstferien

Es wird wieder eng auf unseren Straßen: In den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein beginnen die Herbstferien. Der Reiseverkehr erhält dadurch neuen Schwung, prophezeit der ADAC. Die Staulängen dürften aber bei Weitem nicht die Dimensionen des Sommers erreichen. Die Spitzenzeiten laut der Verkehrs-Experten: Freitagnachmittag, Samstagvormittag und Sonntagnachmittag.

Ein Großteil der Deutschen wird nach Ansicht des Automobilclubs den Herbsturlaub wegen der Corona-Pandemie im Inland verbringen. Besonders staugefährdet sind deshalb die Straßen in die Wanderregionen der Alpen und Mittelgebirge und zu den Küsten.

Am bundesweiten Feiertag am Sonntag, 3. Oktober, wird sich auf diesen Routen bei schönem Wetter das Verkehrsaufkommen erhöhen. Ein Sprecher: “Auch die vielen Baustellen können den Verkehrsfluss lähmen. Momentan gibt es knapp 1.000 davon auf Deutschlands Autobahnen.”

Auf den Fernstraßen der Alpenländer bleiben laut der Prognose große und lange Staus aus, auch wenn neben Herbsturlaubern auch viele Autofahrer zum Bergwandern unterwegs sind. Lebhaft wird es am ehesten auf der Tauern-, Fernpass-, Brenner-, Karawanken-, Rheintal- und Gotthard-Route. An den Grenzen ist mit Wartezeiten durch intensive Personenkontrollen zu rechnen. 30 Minuten sollte man in jedem Fall einkalkulieren.

Rudolf Huber / glp

Hartz-IV-Satz für Strom reicht nicht

Der für das Jahr 2022 errechnete Hartz-IV-Satz enthält zu wenig Geld für Strom. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox beläuft sich das Minus für Alleinlebende auf durchschnittlich 95 Euro pro Jahr. Haushalte, die in der Grundversorgung beliefert werden, müssten bis zu 196 Euro an anderer Stelle einsparen, um ihre Stromkosten zu begleichen.

Der Hintergrund: Zum 1. Januar 2022 soll der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um drei auf 449 Euro pro Monat steigen. Davon sind rein rechnerisch 36,44 Euro für die Stromrechnung vorgesehen.

Die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden (kWh) belaufen sich aber nach Verivox-Berechnungen im Bundesdurchschnitt auf monatlich 44,33 Euro. Das entspricht einem Minus von 22 Prozent. Für Hartz-IV-Empfänger, die Strom aus der Grundversorgung beziehen, ist die Lücke noch deutlich größer. Hier übersteigen die tatsächlichen Stromkosten von 48,91 Euro monatlich den Regelsatz um durchschnittlich 34 Prozent.

Wie hoch die Versorgungslücke ausfällt, ist regional stark unterschiedlich. In Hamburg müssen alleinlebende Hartz-IV-Empfänger in der Grundversorgung jeden Monat 52,75 Euro für Strom aufwenden und damit rund 45 Prozent mehr als vorgesehen. Im Laufe des Jahres summiert sich das Minus so auf 196 Euro. In Schleswig-Holstein belaufen sich die monatlichen Kosten auf 51,75 Euro (+ 42 Prozent), in Thüringen auf 50,75 Euro (+ 39 Prozent). Am wenigsten zuzahlen müssen Hartz-IV-Empfänger in Bremen. Der Fehlbetrag beträgt hier aber immer noch rund 18 Prozent.

Muss Wasser dezentral etwa per Durchlauferhitzer erwärmt werden, steigen Stromverbrauch und -kosten weiter an. Zusätzlich rund 750 kWh verbraucht ein Einpersonenhaushalt mit der elektrischen Warmwasserbereitung. Zwar können Singlehaushalte einen Mehrbedarf von 2,3 Prozent des Regelsatzes beim Amt geltend machen, das sind gut zehn Euro. Die tatsächlichen Mehrkosten liegen aber bei mehr als 20 Euro.

“Der Betrag, der Hartz-IV-Empfängern in der Grundversorgung jährlich für Strom fehlt, steigt immer weiter”, heißt es bei Verivox. Waren es 2019 noch 101 Euro, mussten sie 2020 bereits eine Lücke von durchschnittlich 115 Euro in Kauf nehmen. Im kommenden Jahr werde sich der Fehlbetrag in der Grundversorgung auf durchschnittlich 150 Euro belaufen.

Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 sei der Regelsatz schrittweise um rund 30 Prozent gestiegen, von 345 Euro auf 449 Euro. Die Strompreise hätten sich hingegen im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 59 Prozent verteuert, in der Grundversorgung sogar um 80 Prozent.

Die Experten: “Mit einem Anbieterwechsel können Hartz-IV-Empfänger ihre Kosten senken. Allerdings prüfen viele Stromanbieter vor Vertragsabschluss die Bonität der Kunden und behalten sich vor, die Belieferung abzulehnen.” Grundsätzlich gilt: “Wer die Möglichkeit zum Anbieterwechsel hat, sollte nicht zögern”, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox.

Rudolf Huber / glp

Früh genug fürs Alter sparen

Der Begriff “Altersvorsorge” klingt wirklich nicht besonders sexy. Und das erste selbstverdiente Geld mit Anfang 20 gleich für die Rente zurückzulegen, ist auch nicht besonders verlockend. Doch es gilt: Wer eher spart, spart länger und kann mit geringeren Beträgen ein größeres Vermögen schaffen.

Viele Menschen unterschätzen, wie sehr sich dabei der Zinseszinseffekt auswirkt. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale “Altersvorsorge” stellt die besten Strategien für die finanzielle Absicherung vor, bietet jede Menge Hintergrundinformationen, Tabellen und Expertentipps.

Anhand von typischen Fallbeispielen können die Leser ihre eigene Situation zumindest teilweise wiedererkennen und einschätzen, welche Produkte grundsätzlich für sie in Frage kommen. “Dabei werden Vor- und Nachteile sowie die Zielgruppen der wichtigsten Bausteine von der gesetzlichen Rentenversicherung über Riester bis hin zu Wertpapieren erläutert”, so die Autoren.

Außerdem gibt das Buch Hinweise, was etwa bei Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit sowie in Eltern- oder Pflegezeiten zu beachten ist und warnt vor falschen Ratschlägen und vermeintlich todsicheren Tipps von Freunden oder Beratern. Denn: Eine gute Altersvorsorge besteht nie aus einer einzelnen Aktion, sondern immer aus einem umfassenden Konzept.

Der Ratgeber “Altersvorsorge. Die besten Strategien für Ihre finanzielle Absicherung” hat 232 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro. Zu haben ist er im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de, unter Telefon 0211/38 09-555 oder im Buchhandel.

Rudolf Huber / glp

25-Jähriger beleidigt Polizisten während Verkehrskontrolle und weitere Polizeinachrichten

Schwieberdingen: 25-Jähriger beleidigt Polizisten nach Ermahnung

Das Verhalten eines 25-Jährigen gegenüber zwei Polizeibeamten während einer Kontrolle in Schwieberdingen hat eine Strafanzeige wegen Beleidigung zur Folge. Der junge Mann war den Beamten in der Bahnhofstraße aufgefallen, nachdem er seinen Pkw ohne angelegten Sicherheitsgurt führte. Die Polizisten kontrollierten den 25-Jährigen, nachdem dieser seinen Wagen wenige Meter weiter geparkt hatte. Auf diese Kontrolle reagierte der Mann aggressiv, verweigerte trotz mehrfacher Aufforderung die Herausgabe eines Ausweises und wollte immer wieder davongehen. Erst nach Androhung von Zwangsmaßnahmen händigte er ein Ausweisdokument aus. Während der Personalienaufnahme beschwerte sich der 25-Jährige lautstark über die polizeilichen Maßnahmen und beleidigte die Beamten dabei. Sein Verhalten war so auffällig, dass ihn sogar eine 48-jährige Zeugin zur Mäßigung aufforderte, da Kinder sein Gebahren gegenüber den Polizeibeamten beobachten konnten.

 

BAB 81
Steinheim an der Murr: Reifen geplatzt – 12.000 Euro Sachschaden

Vermutlich war ein Reifenplatzer ursächlich für einen Unfall, der sich am Montag gegen 18.00 Uhr zwischen den Anschlussstellen Mundelsheim und Pleidelsheim ereignete. Ein 23 Jahre alter Ford-Lenker, der die mittlere Spur befuhr, konnte aufgrund des defekten Reifens den Ford nicht mehr kontrollieren und prallte gegen den Sattelzug eines 53 Jahre alten Mannes, der den rechten Fahrstreifen nutzte. Der Ford wurde vom Sattelzug abgewiesen, schleuderte nach links, wobei er sich drehte, und mit der Beifahrerseite gegen die Mittelleitplanke stieß. Der PKW kam letztlich auf dem mittleren und rechten Fahrstreifen zum Stehen. Der 23-Jährige blieb glücklicherweise unverletzt. Der entstandene Gesamtsachschaden dürfte sich auf rund 12.000 Euro belaufen. Aufgrund des Unfalls waren die mittlere und die rechte Spur bis gegen 19.50 Uhr gesperrt, so dass ein Rückstau von bis zu acht Kilometern entstand.

 

Kornwestheim: Dieb auf frischer Tat ertappt

Am Montag gegen 21.50 Uhr alarmierte eine Anwohnerin der Karl-Joos-Straße in Kornwestheim die Polizei, nachdem sie einen Mann beobachtet hatte, der sich verdächtig verhielt. Die Person hielt sich zunächst auf der Ladefläche eines geparkten LKW auf und lud anschließend Gegenstände in einen PKW. Mehrere Streifenwagenbesatzungen des Polizeireviers Kornwestheim rückten hierauf in die Karl-Joos-Straße aus. Vor Ort nahmen die Polizisten im weiteren Verlauf einen 64-jährigen Mann vorläufig fest, der dringend verdächtig ist, einen Schlaghammer sowie Zubehör im Gesamtwert von mehreren hundert Euro von der Ladefläche des LKW gestohlen zu haben. Eine metallene Box, die sich auf der Ladefläche befand, war aufgebrochen worden. Im Fahrzeug des Tatverdächtigen, das durchsucht wurde, entdeckten die Beamten weitere Werkzeuge und Gegenstände, deren Herkunft überprüft wird und die hierzu allesamt beschlagnahmt wurden. Der 64-Jährige wurde zum Polizeirevier Kornwestheim gebracht und nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Er muss nun mit einer Anzeige wegen besonders schweren Fall des Diebstahls rechnen.

 

Korntal-Münchingen: Zeugen nach Wohnmobilbrand gesucht

Nach dem Brand eines Wohnmobils in der Nacht von Montag auf Dienstag ermittelt die Polizei und sucht Zeugen. Gegen 23:15 Uhr meldete ein Zeuge das brennende Fahrzeug auf dem Parkplatz gegenüber des Münchinger Friedhofs in der Korntaler Straße. Während des Feuers kam es auch zu einer weithin hörbaren Detonation und die Flammen beschädigten zwei daneben geparkte Pkw. Bei der Detonation wurde auch ein Metallteil davongeschleudert, welches das Glasdach einer angrenzenden Terrasse beschädigte. Nach einer ersten Schätzung dürften sich die Sachschäden auf mindestens etwa 75.000 Euro belaufen. Zur Stunde untersuchen die Spezialisten der Spurensicherung das Wohnmobil zur Klärung der Brandursache. Im Zuge der ersten polizeilichen Einsatzmaßnahmen war neben zahlreichen Streifenwagenbesatzungen auch ein Polizeihubschrauber eingesetzt. Zeugen, die sachdienliche Angaben zum Brandgeschehen machen können, oder weitere Geschädigte, werden gebeten sich unter Tel. 0800 1100225 mit der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg in Verbindung zu setzen.

 

Ludwigsburg: Unfallflucht in der Stettiner Straße

Das Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141 18-5353, sucht Zeugen, die am Montag gegen 14.30 Uhr in der Stettiner Straße in Ludwigsburg einen Unfall beobachtet haben. Eine 77 Jahre alte Nissan-Fahrerin war zunächst in der Oststraße unterwegs und bog an deren Ende nach rechts in die Stettiner Straße ab. Ein noch unbekannter Fahrzeuglenker fuhr in diesem Moment vom Fahrbahnrand an. In der Folge prallte der Unbekannte gegen den Nissan. Zunächst stieg der Fahrer aus und unterhielt sich mit der 77-Jährigen. Es gab an zur Seite fahren zu wollen. Stattdessen setzte er sich in seinen PKW, vermutlich einen älteren, schwarzen VW Golf mit Ludwigsburger Kennzeichen, und fuhr davon. Am Nissan entstand ein Sachschaden von etwa 4.000 Euro.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

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