Nach Urteil zur Maskenpflicht – Stadt Ludwigsburg prüft 375 Bußgeldverfahren

Von Uwe Roth

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Corona-Maskenpflicht hat die Stadt Ludwigsburg kalt erwischt. Sie muss gegebenenfalls auf bereits verhängte Bußgelder verzichten. Auf Anfrage von Ludwigsburg24 teilt eine Rathaussprecherin mit, dass seit 19. Oktober insgesamt 731 Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet worden seien. Die Passanten waren ohne eine Mund-Nase-Bedeckung in der städtischen Verdichtungszone erwischt worden. Etwa die Hälfte der Verfahren sind laut Stadt bereits abgeschlossen, weil die Angeschuldigten das Bußgeld anstandslos beglichen haben. Die Strafe beläuft sich auf 70 Euro. Das wären dann etwa 26.200 Euro für die Stadtkasse. Wer sein Bußgeld gezahlt hat, der wird es wohl nicht zurückbekommen: „Eine Rückzahlung kann hier nicht erfolgen“, stellt die Sprecherin dazu fest.

Diejenigen, die das Geld bislang nicht überwiesen haben, können zumindest hoffen, dass die Stadt ihr Verfahren einstellt. Sicher ist das jedoch nicht. Die 357 laufenden Verfahren würden nun dahingehend geprüft, „ob neben dem Verstoß gegen die Allgemeinverfügung auch ein Verstoß gegen die Corona-Verordnung des Landes vorliegt“, heißt es aus dem Rathaus. So hat die Landesregierung bestimmt, dass unter anderem in den Bussen und Bahnen in jedem Fall eine Maske getragen werden muss. Auch auf Märkten gilt die Bestimmung. Ebenso in Warte- und Zugangsbereichen von Einkaufszentren oder Ladengeschäften.
Nun hakt die Stadt nach, wo der Verstoß gegen die Corona-Verordnung festgestellt wurde. War es ein Ort, an dem die Abstandsregel von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann und deswegen eine Maske getragen werden muss, „wird das Verfahren weitergeführt.“ Denn die Anweisung des Landes ist den städtischen Regelungen übergeordnet. Das haben die Verwaltungsrichter klargemacht. So haben nur Betroffene eines Bußgeldverfahrens Glück, wenn sie allein gegen die Ludwigsburger Sonderbestimmung verstoßen haben und nicht gegen die Corona-Verordnung des Landes: Ihr Verfahren wird eingestellt.

Im Rathaus und im Landratsamt ist man trotz des Urteils weiterhin überzeugt, dass eine grundlegende Maskenpflicht in der Öffentlichkeit neben des Abstandsgebots ein wichtiger Beitrag zum Infektionsschutz ist. Der Landkreis prüft gerade, ob er auf
Grundlage der Landesverordnung in enger Abstimmung mit der Stadt Ludwigsburg und den weiteren kreisangehörigen Kommunen eine neue Allgemeinverfügung erlassen wird. „Die Infektionslage ist unverändert ernst und unabhängig von der
Entscheidung des Gerichts sind wir alle gemeinsam aufgerufen, alles zu tun, um die weitere Ausbreitung des Virus zu stoppen, da sonst eine Überlastung der Kliniken und des Gesundheitssystems insgesamt droht“, sagt Landrat Dietmar Allgaier.

Auch Ludwigsburgs Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: „Trotz dieser veränderten rechtlichen Situation möchte ich Sie eindringlich bitten, nach wie vor in unserem gesamten Innenstadtbereich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Infektionszahlen in unserer Stadt bewegen sich seit Wochen knapp unter, teilweise auch über 200 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner. Damit sind wir ein Hotspot. Wären wir kreisfrei, müssten wir weitere und strengere Maßnahmen ergreifen. Deshalb besteht nach wie vor ein großer Handlungsbedarf, die Infektionsketten zu durchbrechen – und das Tragen einer Alltagsmaske schützt uns alle vor einer Ansteckung durch das Coronavirus.“

Das Verwaltungsgericht Stuttgart begründet seine Entscheidung so: „Die Kammer könne weder der Begründung der Allgemeinverfügung noch den Ausführungen der Stadt Ludwigsburg im vorliegenden Verfahren ausreichende Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass eine über die Vorgaben der Landes-Corona-Verordnung hinausgehende Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unabhängig von der Sicherstellung des Mindestabstands erforderlich sei. Die Begründung der Stadt Ludwigsburg, es handle sich um – tags und nachts – besonders stark frequentierte Orte, an denen ein hohes Ansteckungsrisiko bestehe, vermöge in dieser Pauschalität nicht zu überzeugen.“

Jugendliche stehlen Pakete aus Postfahrzeug und weitere Meldungen aus dem Kreis Ludwigsburg

Tamm: Jugendliche stehlen Pakete aus Auslieferungsfahrzeug

Wegen Diebstahls ermittelt der Polizeiposten Tamm seit Mittwochvormittag gegen einen 17-Jährigen und zwei noch unbekannte Täter, die aus einem Auslieferungsfahrzeug Pakete gestohlen haben sollen. Kurz vor 11.00 Uhr am Mittwoch befanden sich die drei Tatverdächtigen vor einer Postfiliale in der Hauptstraße in Tamm. Dort stand das Fahrzeug mit offenen Hecktüren, so dass die Ladefläche betreten werden konnte. Eine Zeugin beobachtete nun, wie sich die drei Jugendlichen mittels Zeichen verständigten. Als der Paketbote die Filiale betrat, stahlen die Jugendlichen mehrere Pakete aus dem LKW und flüchteten. Die 37 Jahre alte Zeugin zögerte nicht, sondern hielt den 17-Jährigen fest. Seinen beiden Komplizen gelang die Flucht. Im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen konnten in einem Hinterhof in der Friedrichstraße mehrere aufgerissene Pakete entdeckt werden. Der Inhalt zwei dieser Päckchen, eine Jacke und ein Türstopper, wurde im Bereich einer Schule in der Rilkestraße aufgefunden. Nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wurde der 17-Jährige in die Schule entlassen. Zu den Komplizen ist derzeit nur bekannt, dass einer auffällig blauen Augen haben soll. Der Wert des Diebesguts wurde auf mehrere hundert Euro geschätzt. Der Polizeiposten Tamm, Tel. 07141/601014, bittet um weitere Hinweise. Die Ermittlungen dauern an.

Ditzingen: Unfallverursacher geflüchtet

In der Straße “Im Mittenbühl” in Ditzingen war am Mittwochnachmittag auf dem Parkplatz eines Discountmarkts ein VW Passat abgestellt. Als der Besitzer gegen 17:35 Uhr zu seinem Wagen lief, soll ein noch unbekannter Fahrzeuglenker beim rückwärts Ausparken gegen seinen VW gestoßen sein. Ohne sich im Anschluss um den angerichteten Sachschaden von etwa 1.500 Euro zu kümmern, fuhr der Verursacher davon. Zur Tatzeit soll der Unbekannte mit einem silbernen Opel Vectra mit ausländischer Zulassung unterwegs gewesen sein. Weitere Hinweise nimmt das Polizeirevier Ditzingen unter der Tel. 07156 4352-0 entgegen.

Freiberg am Neckar-Beihingen: Verkehrsunfallflucht mit 5.000 Euro Sachschaden

Vermutlich beim Ein- oder Ausparken stieß ein noch unbekannter Fahrzeuglenker gegen einen Subaru, der am Dienstag zwischen 11:20 Uhr und 11:45 Uhr am Marktplatz im Ortsteil Beihingen geparkt war. Der Pkw stand hinter der Schule auf einem öffentlichen Parkplatz und wurde an der Beifahrerseite in Höhe von rund 5.000 Euro beschädigt. Der Unbekannte fuhr anschließend davon. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Verursacher geben können, wenden sich bitte an das Polizeirevier Marbach, Tel. 07144 900-0.

Murr: Einbruch in Wohnhaus

Nach einem Einbruch, der am Mittwoch zwischen 15:00 Uhr und 19:45 Uhr in Murr verübt wurde, sucht das Polizeirevier Marbach, Tel. 07144 900-0, nach Zeugen. In einem Wohngebiet, dass sich zwischen der Bietigheimer Straße und dem Friedhof befindet, überstieg ein noch unbekannter Täter einen Zaun. So gelangte er auf das Grundstück eines Wohnhauses. Dort hebelte er gewaltsam eine Terrassentür auf und durchwühlte das Haus. Ob dem Einbrecher hierbei etwas Stehlenswertes in die Hände fiel, konnte noch nicht abschließend geklärt werden. Die Höhe des entstandenen Sachschadens steht ebenfalls noch nicht fest.

Ludwigsburg: Vorfahrtsverletzung

Ein Leichtverletzter und ein Sachschaden von etwa 10.000 Euro forderte ein Verkehrsunfall, der sich am Mittwoch gegen 10:20 Uhr in Ludwigsburg ereignete. Ein 40-jähriger Hyundai-Lenker war auf der Gartenstraße in Richtung der Asperger Straße unterwegs und fuhr in den Kreuzungsbereich zur Wilhelmstraße ein. Hierbei achtete er mutmaßlich nicht auf den vorfahrtsberechtigten 43 Jahre alten Renault-Lenker, der zeitgleich die Wilhelmstraße in Richtung Innenstadt befuhr. Im Bereich der Kreuzung kam es schließlich zum Zusammenstoß der beiden Verkehrsteilnehmer. Der 43-jährige Fahrer erlitt hierdurch leichte Verletzungen und musste mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden. Beide Fahrzeuge waren infolge des Unfalls nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt.

Bietigheim-Bissingen: Geldwechseltrick

Am Mittwoch gegen 09:40 Uhr sprach ein noch unbekannter Täter einen 68-jährigen Mann in der Talstraße in Bietigheim an. Dort hatte sich der 68-Jährige im Erdgeschoss der Tiefgarage eines Supermarktes im Bereich der Einkaufswagen aufgehalten, als der Unbekannte ihn darum bat, eine 1-Euro-Münze zu wechseln. Während der Mann daraufhin in seinen Geldbeutel schaute und ihm anschließend Kleingeld aushändigte, griff der Mann unbemerkt in seinen Geldbeutel. Dort zog er schließlich eine dreistellige Summe aus dem Scheinfach und suchte damit das Weite. Bei dem Täter soll es sich um einen etwa 165 – 170 cm großen, südländisch aussehenden Mann im Alter zwischen 35 und 40 Jahren handeln. Er trug eine schwarze Kopfbedeckung, einen dunklen Mund-Nasen-Schutz, eine dunkle Jacke und eine dunkle Hose. Das Fehlen des Geldes wurde erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt und die Polizei alarmiert. Das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142 405-0, sucht nun nach Zeugen, die Hinweise zu dem unbekannten Mann geben können oder selbst Opfer dieser Betrugsmasche wurden.

Markgröningen: Mercedes zerkratzt

Zwischen Dienstag 16.00 Uhr und Mittwoch 12.00 Uhr wurde ein Mercedes, der in der Schwabstraße in Markgröningen stand, beschädigt. Ein noch unbekannter Täter zerkratzte das Fahrzeug im Bereich der Fahrerseite. Der entstandene Sachschaden wurde auf etwa 1.500 Euro geschätzt. Zeugen werden gebeten, sich unter Tel. 07042/941-0 beim Polizeirevier Vaihingen an der Enz zu melden.

Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg

So kommt man mit dem E-Auto durch den Winter

Auch mit einem Elektroauto kommt man durch die kalte Jahreszeit, denn die Stromer sind natürlich wintertauglich. Sie benötigen aber mehr Energie als im Sommer, um den Innenraum, die Heck- und Frontscheiben oder die Batterie zu beheizen. Doch man kann als Autofahrer einiges dafür tun, dass die Reichweite auch an kalten Tagen ausreicht und der Akku geschont wird. Der ADAC hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt.

Im Durchschnitt müssen Autofahrer im Winter mit zehn bis 30 Prozent weniger Reichweite rechnen, sagen Experten. Bei längeren Strecken schlägt der Verlust anteilig weniger stark zu Buche als bei häufigen Kurzstreckenfahrten, weil das Fahrzeug in diesem Fall häufig aufgeheizt werden muss.

Größter zusätzlicher Energieverbraucher ist die Luftheizung. Anstatt das gesamte Auto zu beheizen, sollte also besser die Sitz- und Lenkradheizung eingeschaltet und die Heizungstemperatur niedriger gestellt werden, zum Beispiel auf 18 statt 22 Grad Celsius. Wenn möglich, sollten E-Auto-Fahrer den Innenraum vorheizen, solange das Auto mit der Ladeeinrichtung verbunden ist.

Parken in einer Garage verhindert allzu starkes Auskühlen des Akkus. Denn eine kalte Batterie nimmt Energie nicht so gut auf. Für die ideale Ladeleistung und gewohnte Bremsverzögerung (Rekuperation) braucht sie eine Art Wohlfühltemperatur. Fahren im Eco-Modus senkt weiter den Verbrauch und erhöht die Reichweite.

Die Angst, in einem Elektroauto in einem Staus zu frieren, ist unbegründet. Ein Elektroauto kann vergleichbar lange beheizt werden wie ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Ist die Batterie bei Staubeginn noch ausreichend geladen, reicht der Vorrat für mehrere Stunden oder sogar Tage.

Andreas Reiners / glp

RKI meldet am Donnerstag mehr als 23.000 Neuinfizierte

Die Corona-Lage in Deutschland am 10.12.

Neuer trauriger Höchstwert an Corona-Neuinfektionen: Binnen 24 Stunden meldeten die Gesundheitsämter an das Robert-Koch-Institut +23.679 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Donnerstag vor einer Woche blieb die Zahl der Neuinfektionen fast unverändert. Damals waren 23.591 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern waren es 20.815 Fälle. (Stand: 10.12.)

Die bisher höchste Zahl an Neuansteckungen wurde am 20.11. gemeldet. 23.648 Corona-Fälle wurde zu der Zeit registriert.

Insgesamt haben sich seit Beginn der Corona-Krise laut RKI mindestens 1.242.203 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 20.372. Das sind 440 mehr als am Vortag. Rund 922.100 (+20.000) Menschen haben die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden. (Stand: 10.12.)

Die jetzigen Werte sind allerdings nur bedingt mit denen aus dem Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr getestet wird und dadurch auch mehr Infektionen entdeckt werden.  

red

Auch in Parkhäusern gelten Verkehrsregeln

In deutschen Innenstädten wird Parkraum immer knapper. Viele Autofahrer benötigen oft eine gefühlte Ewigkeit, um irgendwo eine kleine Lücke für ihr Fahrzeug zu finden. Parkhäuser können bei der Suche helfen, wertvolle Zeit zu sparen. Doch auch dort gelten Verkehrsregeln. Aber welche?

Parkhäuser sind in der Regel Privatgelände, auf denen der Betreiber den öffentlichen Verkehr erlaubt. Überall, wo der öffentliche Verkehr zugelassen wird, gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Auch ohne entsprechendes Schild. Der Parkhausbesitzer kann außerdem zusätzliche Regeln und Vorschriften für die Nutzung aufstellen.

Wer mit dem Auto in einem Parkhaus oder auf einem Parkplatz unterwegs ist, kann sich nicht generell auf die Vorfahrtsregel “Rechts vor Links” verlassen. Die Fahrspuren in Parkhäusern dienen zur Parkplatzsuche und sind in dem Sinne keine Verkehrsstraßen.

In Parkhäusern und auf Parkplätzen herrscht der sogenannte ruhende Verkehr vor, da die Fahrzeuge die meiste Zeit nicht in Bewegung sind. Für fahrende Autos gilt das Rücksichtnahmegebot: Es soll mit Schrittgeschwindigkeit, das heißt maximal 10 km/h gefahren werden. Eine erhöhte Geschwindigkeit kann bei Unfällen zu einer Teilschuld führen.

Parkhäuser sind oft dunkel und unübersichtlich. Um Abhilfe zu schaffen, sind häufig Pfeile oder andere Markierungen angebracht. Diese schreiben die Fahrtrichtung aber nicht vor, sie sind lediglich eine Empfehlung. Daher muss man immer mit möglichem Gegenverkehr rechnen.

Behindertenparkplätze zählen als Sonderparkplätze. Dabei muss der Behinderte nicht unbedingt selber fahren. Auch wenn er von anderen gefahren wird, darf dort geparkt werden. Allerdings muss der entsprechende Parkausweis gut sichtbar ausgelegt sein. Parkt man unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz, kann man sofort abgeschleppt werden.

Viele Parkhäuser verfügen über besonders gekennzeichnete Flächen, die für Frauen reserviert sind. Obwohl einige Bundesländer in ihrer Garagenverordnung Parkhausbetreiber dazu verpflichten, eine gewisse Zahl an Frauenparkplätzen einzurichten, genießen sie keinen gesetzlichen Sonderstatus.

Allerdings gilt in Parkhäusern auch das Hausrecht des Betreibers, der möglicherweise eine Regelung zu Frauenparkplätzen in seine Nutzungsordnung aufgenommen hat. Demnach müssen Falschparker mit Vertragsstrafen, einem Hausverbot oder gar mit dem Abschleppen des Wagens rechnen.

Ralf Loweg / glp

Wein ist fein: Aber es kommt auf die Menge an

Der Verkauf von alkoholischen Getränken hat in der Corona-Krise deutlich zugelegt. Gegen ein Glas Wein ist auch nichts einzuwenden. Aber wo sind die Grenzen? Ab wann ist es zu viel?

Ein Test verrät, wann man ein ernstes Alkoholproblem entwickelt hat und dann besser eine Beratung aufsuchen sollte. Allerdings muss man Wein oder Bier nicht generell verteufeln. “Das Trinkmotiv ist ganz wesentlich”, sagt Dr. Dieter Geyer, Neurologe und Psychiater an der Fachklinik für Suchterkrankungen in Bad Fredeburg, im “Senioren Ratgeber”.

Es sei nichts dagegen einzuwenden, Alkohol – in Maßen – zu trinken, weil er einem schmeckt, so der Experte: “Damit das eigene Befinden verändern zu wollen, birgt dagegen immer ein Risiko.”

Bier und Wein zu konsumieren, ist in Ordnung, solange drei Voraussetzungen erfüllt sind. Erstens: Es bleibt bei einem Gläschen. Zweitens: Es kommt höchstens drei- bis viermal die Woche vor. Drittens: Es liegt keine Erkrankung vor, bei der es besser wäre, keinen Alkohol zu trinken. Studien zufolge sollten gesunde erwachsene Männer nicht mehr als 24 Gramm reinen Alkohol am Tag trinken, was einem halben Liter Bier oder 0,2 Liter Wein entspricht. Für Frauen ist es jeweils die Hälfte.

Wer regelmäßig mehr trinkt, riskiert Gesundheitsschäden wie zum Beispiel Diabetes, Bluthochdruck, Herzerkrankungen oder Leberschäden, egal, ob man abhängig ist oder nicht.

Experten empfehlen mindestens zwei “trinkfreie” Tage pro Woche. Wer ein Suchtproblem erkennt und Hilfe sucht, sollte seinen Hausarzt ansprechen oder die Sucht & Drogen-Hotline unter 0 18 06 / 31 30 31 anrufen.

Die “Einrichtungssuche” der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (www.dhs.de) liefert alle wichtigen Infos zu den bundesweit mehr als 1.400 ambulanten Suchtberatungsstellen und 800 stationären Suchthilfeeinrichtungen.

Ralf Loweg / glp

Den Stress besser verdauen

Die Corona-Krise setzt den Menschen zu. Ängste und Sorgen schlagen sich auch auf die Gesundheit nieder. Denn Stress und Druck führen bei Betroffenen zu Verdauungsbeschwerden wie Magenkrämpfen, Übelkeit, Sodbrennen, Durchfall oder Verstopfung.

Doppelt bitter: Eine chronische Belastung von Geist und Bauch schwächt zudem das Immunsystem. Denn im Verdauungstrakt sitzen 75 Prozent aller Immunzellen des Körpers. Es macht also Sinn, ein aus dem Takt geratenes Verdauungssystem zu behandeln, gerade jetzt.

In den meisten Fällen kommen die Magen-Darm-Beschwerden aber nicht von Krankheiten. Auslöser ist viel häufiger eine akute funktionelle Störung der sensiblen Verdauungsfunktionen. Eine ärztliche Abklärung ist dennoch angeraten, denn natürlich können sich hinter Magen- und Darmbeschwerden ein Infekt oder auch ernste Erkrankungen wie etwa eine akute Lebensmittelvergiftung, eine Blinddarmentzündung oder ein Magengeschwür verbergen.

Findet sich bei wiederkehrenden Magen- und Darmbeschwerden keine organische Ursache, ist es sinnvoll, sich einmal mit der individuellen Stressbelastung auseinanderzusetzen. In einer Statista-Umfrage gab knapp die Hälfte der Befragten an, dass sie Stress als Ursache ihrer Magen-Darmprobleme vermuteten.

Dauerhafter Stress bringt das hormonelle und physiologische Gleichgewicht im Körper durcheinander. Und unter Stress leiden aktuell besonders viele Menschen: Die Belastungen durch Home-Schooling oder Home-Office, Zukunftsangst sowie Einsamkeit und Isolation können den Organismus in einen Dauer-Alarmzustand versetzen.

Ralf Loweg / glp

Corona-Kontrollen im Kreis Ludwigsburg: Meiste Verstöße im ÖPNV

Um im öffentlichen Raum die Einhaltung der Maskenpflicht zu überprüfen, fanden nach Angaben der Polizei Ludwigsburg am Dienstag zwischen 12.00 Uhr und 22.00 Uhr im Kreisgebiet Corona-Kontrollaktionen statt. Insbesondere Einkaufszentren, Geschäfte und auch Einkaufsstraßen, der Öffentliche Personenverkehr, Parkanlagen sowie bekannte Treffpunkte, Fußgängerbereich und Marktplätze standen dabei im Fokus.

Die meisten Verstöße stellten die Polizeibeamten nach eigenen Angaben im Zusammenhang mit dem Öffentlichen Personenverkehr fest. Insgesamt mussten die Beamten Kreis Ludwigsburg 109 Mal einschreiten, da die Mund-Nase-Bedeckung nicht getragen wurde, nicht richtig platziert oder nicht ausreichend war. 41 Verstöße registrierte die Polizei in und vor Geschäften bzw. den dazugehörigen Parkplätzen oder auf Marktplätzen. In 3 Fällen verstießen Personen gegen die Maskenpflicht in Fußgängerbereichen. In eine Bußgeldanzeige mündeten hiervon 35  Verstöße. Verbotene Ansammlungen, also, dass sich mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum aufhalten, stellten die eingesetzten Beamten 3 Mal fest. In 3 Fällen resultierte hieraus eine Ordnungwidrigkeitenanzeige.

Das Polizeipräsidium Ludwigsburg wird im Rahmen der landesweiten Schwerpunktaktionen diese Woche die Kontrollen weiter intensivieren, heißt es abschließend in der Pressemitteilung.

red

So sehen die Fallzahlen am Mittwoch, 09. Dezember im Kreis Ludwigsburg aus

Die Lage am Mittwoch, 09.12. im Landkreis Ludwigsburg: 

Binnen 24 Stunden meldete das Gesundheitsamt in Ludwigsburg +239 neue Corona-Infizierte. Im Vergleich zum Mittwoch vor einer Woche ist die Zahl der Neuinfektionen deutlich gestiegen. Damals waren 161 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Gestern waren es 148 Fälle. Der bis dato höchste Wert seit Beginn der Corona-Pandemie im Kreis Ludwigsburg lag am 30.10. bei 305.

Seit Beginn der Corona-Krise haben sich laut dem Landratsamt mindestens 10.375 Menschen im Landkreis Ludwigsburg nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion stieg um zwei auf 156. Rund 8.936 (+128Menschen haben die Infektion nach Schätzungen vom Landratsamt überstanden. (Stand: 09.12)

Laut den RKH Kliniken sind 70 (-3) COVID-19 Patienten in stationärer Behandlung im Klinikum Ludwigsburg untergebracht. 59 (-1) Patienten werden auf der Normalstation behandelt. 11 (Patienten befinden sich auf der Intensivstation, von denen 8 (-3) beatmet werden. (Stand: 09.12.)

Die Zahl der Neuinfektionen der letzten 7 Tage je 100.000 Einwohner liegt laut dem Landratsamt am Mittwoch bei 138,3. Gestern lag der Wert bei 130,6. Damit liegt der Landkreis weiterhin sehr deutlich über der kritischen Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner erreicht. Der 7-Tage-Inzidenzwert der Stadt Ludwigsburg stieg nach Berechnungen von Ludwigsburg24 auf   229,7. Am Vortag lag der Wert bei 214,8 (Stand: 09.12. – 16Uhr)

Aktuell Infizierte nach Gemeinde (Quelle: Landratsamt Ludwigsburg – Stand: 09.12.)

( Bestätigte Fälle | Differenz zum Vortag )

Affalterbach ( 72 | 2 )
Asperg ( 260 | 4 )
Benningen am Neckar ( 94 | 3 )
Besigheim ( 228 | 3 )
Bietigheim-Bissingen ( 1.061 | 20 )
Bönnigheim ( 235 | 11 )
Ditzingen ( 405 | 2 )
Eberdingen ( 145 | 2 )
Erdmannhausen ( 70 | 0 )
Erligheim ( 71 | 3 )
Freiberg am Neckar ( 246 | 3 )
Freudental ( 101 | 4 )
Gemmrigheim ( 102 | 9 )
Gerlingen ( 318 | 5 )
Großbottwar ( 123 | 9 )
Hemmingen ( 134 | 3 )
Hessigheim ( 21 | 0 )
Ingersheim ( 93 | 5 )
Kirchheim am Neckar ( 153 | 4 )
Korntal-Münchingen ( 371 | 8 )
Kornwestheim ( 733 | 7 )
Löchgau ( 94 | 5 )
Ludwigsburg ( 1.894 | 49 )
Marbach am Neckar ( 292 | 6 )
Markgröningen ( 216 | 6 )
Möglingen ( 291 | 12 )
Mundelsheim ( 53 | 0 )
Murr ( 109 | 3 )
Oberriexingen ( 47 | 2 )
Oberstenfeld ( 119 | 0 )
Pleidelsheim ( 117 | 6 )
Remseck am Neckar ( 460 | 9 )
Sachsenheim ( 404 | 15 )
Schwieberdingen ( 178 | 4 )
Sersheim ( 131 | 2 )
Steinheim an der Murr ( 178 | 4 )
Tamm ( 189 | 1 )
Vaihingen an der Enz ( 504 | 9 )
Walheim ( 54 | 2 )

red

Covid-19-Ansteckungsrisiko selbst berechnen

Auch wenn sich die Fachwelt noch nicht ganz einig ist, gehen viele Experten davon aus, dass Aerosolpartikel bei der Übertragung von Sars-CoV-2-Viren eine wichtige Rolle spielen. Aerosole entstehen beim Atmen, Husten oder Niesen, aber auch beim Reden und Singen. Anders als Tröpfchen fallen sie nicht schnell zu Boden, sondern können längere Zeit in der Luft bleiben und sich im ganzen Raum verteilen. In Innenräumen, in denen viele Menschen längere Zeit zusammen sind, ist die Gefahr also besonders groß, sich auch über Aerosole mit dem Coronavirus anzustecken.

Doch wie hoch ist das Infektionsrisiko wirklich? Und wie stark lässt es sich durch Maske Tragen, Lüften und Abstandhalten reduzieren? Wie hoch das Risiko ist, sich in einem geschlossenen Raum über winzige Schwebteilchen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 anzustecken? Das Max-Planck-Institut für Chemie ist dieser Frage nachgegangen und hat einen Corona-Algorithmus erstellt mit dem jede Person sein individuelles Ansteckungsrisiko errechnen kann.

Forscher des Max-Planck-Instituts für Chemie und des Cyprus Instituts, Zypern, haben nun eine Studie veröffentlicht, in der sie einen einfachen Rechenalgorithmus vorstellen, um die Wahrscheinlichkeit von Coronavirusinfektionen durch Aerosole in Innenräumen abzuschätzen. Der Algorithmus beruht unter anderem auf Messdaten zur Virenlast in Aerosolen, zur Menge der Schwebteilchen, die Menschen bei verschiedenen Aktivitäten abgeben, und zum Verhalten der Partikel in Räumen. Eine große Unsicherheit ist dabei die Anzahl an Viren, die Aerosole enthalten, da sie sich zwischen verschiedenen Trägern stark unterscheiden kann. Das Modell ermittelt zudem gezielt das Ansteckungsrisiko über die Tröpfchen und Partikel, die so klein sind, dass sie lange in der Luft bleiben und sich in Räumen verteilen. Zur Gefahr, sich über größere, schnell zu Boden fallende Tröpfchen zu infizieren, wenn man mit Trägern des Virus über kurze Distanz spricht, lacht oder singt, erlaubt es keine Aussagen.

Verschiedene Szenarien wählbar: Klassenraum, Büro, Feier oder Chorprobe

Die Berechnung des Ansteckungsrisikos über Aerosole ist über eine Eingabemaske auf der Webseite des Max-Planck-Instituts für Chemie möglich. Darin kann man verschiedene Parameter wie Raumgröße, Personenzahl und Dauer des Aufenthaltes eintragen. Mit der Annahme, dass eine Person in dem Raum hochinfektiös ist, errechnet der Algorithmus automatisch die Übertragungswahrscheinlichkeit für die vom Nutzer eingestellten Szenarien. Und zwar sowohl die individuelle Ansteckungsgefahr, als auch diejenige für irgendeine Person im Raum. Zudem kann man zwischen verschiedenen Szenarien wählen: einem Klassenraum, einem Büro, einer Feier und einer Chorprobe. Für Experten stehen zudem Felder zur Verfügung, in denen man Angaben wie die Infektionsdosis, die Viruskonzentration des Infizierten und Überlebenszeit des Virus in der Luft variieren kann. Auch die Filtereffizienz von Gesichtsmasken oder die Luftwechselrate sind flexibel einzustellen.

„Wir möchten einen Beitrag leisten, damit zum Beispiel eine Schule oder ein Geschäft selbst ausrechnen kann, wie hoch das Infektionsrisiko in den Räumen ist und wie effektiv welche Sicherheitsmaßnahme ist,“ sagt Jos Lelieveld, Direktor am Max-Planck-Institut für Chemie und Erstautor der in der Fachzeitschrift International Journal of Environmental Research and Public Health veröffentlichten Studie. Darin stellen die Mainzer Wissenschaftler die Berechnungsgrundlage und die Annahmen vor, die der Rechnung zugrunde liegen. So atmet ein Erwachsener durchschnittlich etwa 10 Liter Luft pro Minute ein und wieder aus. Zudem nehmen sie an, dass die infektiöse Dosis, sich mit Sars-CoV-2 zu infizieren, größenordnungsmäßig bei etwa 300 Viren bzw. RNA-Kopien pro Person liegt. Verdeutlicht wird die Berechnung anhand einer Schulklasse, in der keine Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden: Ein 60 Quadratmeter großer und drei Meter hoher Klassenraum mit 25 Schülern älter als zehn Jahre und sechs Stunden Unterricht, in dem ein Schüler zwei Tage lang hoch-infektiös ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine bestimmte Person unter diesen Umständen infiziert, liegt laut Rechnung bei knapp 10 Prozent, die, dass sich eine beliebige Person ansteckt, jedoch bei über 90 Prozent. Eine Ansteckung ist also nahezu unvermeidbar. Hoch-infektiös ist eine infizierte Person in der Regel nur wenige Tage. Von den Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, sind immer etwa 20 Prozent hoch-infektiös. Sie sind nicht zu verwechseln mit den sogenannten Superspreadern, von denen bisher nicht bekannt ist, wie häufig sie auftreten.

Variablen machen das Modell individuell nutzbar

„Unsere Berechnungen zeigen, dass man das Infektionsrisiko durch regelmäßiges Stoßlüften etwa um die Hälfte, durch zusätzliches Maskentragen sogar um einen Faktor fünf bis zehn senken kann“, ergänzt Atmosphärenforscher Lelieveld. Am Beispiel der Schulklasse heißt das: Lüftet die Klasse aus dem Beispiel oben einmal Mal pro Stunde, reduziert sich die Wahrscheinlichkeit auf 60 Prozent. Tragen zudem alle Schüler Masken, sinkt das Infektionsrisiko auf etwa 24 Prozent. Gibt man nun noch in die Eingabemaske ein, dass nur die Hälfte der Schüler am Unterricht teilnimmt, sinkt die Übertragungswahrscheinlichkeit auf 12 Prozent. Das individuelle Risiko, sinkt im gleichen Fall von zehn Prozent auf ein Prozent. Dabei ermittelt das Modell ausschließlich das Ansteckungsrisiko über die Aerosolpartikel, die so klein sind, dass sie lange in der Luft bleiben und sich in Räumen verteilen. Zur Gefahr, sich über größere, schnell zu Boden fallende Tröpfchen zu infizieren, wenn man mit Trägern des Virus über kurze Distanz spricht, lacht oder singt, erlaubt es keine Aussagen.

In ihrer Publikation gehen die Forscher auch darauf ein, welche Unsicherheiten es in den Berechnungen gibt. Diese liegen zum Beispiel in Annahmen wie der Überlebensdauer der SARS-CoV-2 Viren in der Luft oder der Virusmenge, die ein Infizierter abgibt. „Unseren Annahmen liegt der derzeitige Stand der Wissenschaft zugrunde,“ sagt Frank Helleis, Physiker am Max-Planck-Institut für Chemie. „In der Rechnung stecken mehrere Variablen und Annahmen. So machte es einen Unterschied, ob und wie viel Menschen in einem Raum sprechen und singen, wie hoch die Viruskonzentration im Speichel ist und wie die Raumluftwechselrate ist, aber jeder Faktor geht über einen einfachen Dreisatz in die Kalkulation ein“, so Helleis, der die Rechenbasis erstellt hat.

Helleis und seine Kollegen sind überzeugt, dass ihr Algorithmus vielen helfen kann, das Risiko von Infektionen in Innenräumen besser zu verstehen und durch geeignete Maßnahmen zu verringern.

red

Der Algorithmus ist unter nachfolgenden Link verfügbar:
https://www.mpic.de/4747361/risk-calculator

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