In jüngster Zeit hat die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Landkreises (AVL) vermehrt Ascheablagerungen auf Häckselplätzen bei Baum- und Heckenschnitt sowie in Grascontainern festgestellt. Es wird eindringlich darauf hingewiesen, dass solche Plätze ausschließlich für Grüngut vorgesehen sind. Das Ablagern von Asche ist strikt untersagt und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Um potenzielle Brände zu vermeiden, ist es unerlässlich, dass Asche erst nach vollständiger Abkühlung in einem Müllbeutel in der Restmülltonne entsorgt wird. Selbst scheinbar erloschene Asche kann noch lange nachglühen und bei Kontakt mit Luft zu gefährlichen Schwelbränden führen. Aus diesem Grund empfiehlt die AVL, die Asche für mindestens 48 Stunden in einem verschließbaren Metallkübel abkühlen zu lassen, bevor sie in einem Müllbeutel in die Restmülltonne gegeben wird.
Es ist entscheidend zu beachten, dass Asche keinesfalls in die Biotonne gehört. Aufgrund der möglichen Belastung mit Schwermetallen ist die Entsorgung von Asche über die Biotonne äußerst schädlich, da der Biomüll im Landkreis zur Kompostherstellung verwendet wird.
Die AVL appelliert daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, die korrekte Entsorgung von Asche zu berücksichtigen, um potenzielle Brände zu verhindern und die Umwelt zu schützen.
red