Neu ab Oktober 2021: Schnelltests, Stalking, Inkassogebühren und mehr

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Für Ungeimpfte fällt der Lohnausgleich bei Quarantäne weg, Corona-Schnelltests werden in der Regel kostenpflichtig und das Elektronische-Arzneimittel-Rezept kommt: Das sind die Änderungen, die im Oktober 2021 in Kraft treten.

Corona / Quarantäne und Schnelltests:
Ungeimpfte werden für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten Corona-Quarantäne im Normalfall nicht mehr entschädigt. Einen bundesweit einheitlichen Starttermin gibt es nicht, aber die Bundesländer wollen diese Regelung im Laufe des Oktobers umsetzen.  Baden-Württemberg hat die Zahlungen bereits Mitte September eingestellt.

Die sogenannten Bürgertests waren bislang kostenlos. Jede Bürgerin und jeder Bürger konnte sich mindestens einmal pro Woche kostenlos testen lassen. Das ändert sich: Bereits ab dem 11. Oktober müssen Schnelltests, die etwa beim Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen benötigt werden, von Nicht-Geimpften in der Regel selbst bezahlt werden.

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Energiekostenvergleich:
Die Spritpreise in Deutschlang steigen immer weiter, und die Menschen fragen sich, wo noch günstig getankt werden kann.

Das ändert sich: Größere Tankstellen sind vom 1. Oktober an verpflichtet, einen Kostenvergleich verschiedener Energieträger wie Benzin, Diesel, Strom, Erdgas oder Wasserstoff in Euro je 100 Kilometer an Zapfsäulen oder im Verkaufsraum auszuhängen. Die neuen Regeln sollen helfen, Verbraucher für alternative Antriebe zu sensibilisieren.

Stalking:
Wer andere Personen immer wieder belästigt oder bedrängt oder ihm nachstellt, macht sich strafbar. Ab Oktober gilt nun ein verschärftes Strafmaß für dieses Vergehen. Zuletzt musste den Tätern „beharrliches“ Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das das Leben des Opfers „schwerwiegend“ beeinträchtigt.

Das ändert sich: Ab Oktober reicht es schon aus, jemanden „wiederholt“ zu belästigen und dessen Leben damit „nicht unerheblich“ zu beeinträchtigen. Verschärft wird außerdem das Strafmaß: Konnten bisher wegen Stalkings maximal drei Jahre Gefängnis verhängt werden, sind nun auch fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich. Darüber hinaus steht ab Oktober auch das digitale „Cyberstalking“ ausdrücklich unter Strafe – etwa wenn jemand auf die Social-Media-Konten oder die Bewegungsdaten seines Opfers zugreift.

Inkassogebühren:
Das ändert sich: Erleichterung für Schuldner kleiner Beträge: Inkassodienstleister müssen Betroffene schon beim ersten Kontakt in der Regel informieren, in wessen Auftrag sie handeln, um welchen Vertrag es geht und welche Kosten bei Verzug entstehen könnten. Bei kleinen Forderungen bis 50 Euro sollen die Inkassokosten, die Schuldner zusätzlich zahlen müssen, nicht höher ausfallen als die Forderung selbst. Wichtige Teile des Gesetzes treten am 1. Oktober in Kraft.

Social-Media:
Das ändert sich: Beim „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, das Hass und Hetze im Netz bekämpfen soll, wird ein „Gegenvorstellungsverfahren“ eingeführt. Soziale Netzwerken wie Facebook müssen ihren Nutzern damit die Möglichkeit geben, sich außergerichtlich gegen die Sperrung vermeintlich illegaler Inhalte zu wehren. So können die Betroffenen etwa eine individuelle Begründung für die Löschung ihrer Beiträge verlangen.

Elektronische-Arzneimittel-Rezept kommt:
Das ändert sich: Ab 1. Oktober ist das elektronische Arzneimittelrezept (E-Rezept) zugelassen. Hausärzte bspw. können nun bundesweit freiwillig elektronische Rezepte für Patientinnen und Patienten ausstellen. Diese E-Rezepte lassen sich dann per Smartphone verwalten. Spätestens ab Januar 2022 ist das E-Rezept für alle verschreibungsfähigen Medikamente verpflichtend.

red