In vielen Arztpraxen sind die Gesundheitsdaten der Patienten und somit hochsensible Personendaten im Computer abgelegt. Für die Internet-Nutzung in Arztpraxen sind deswegen besondere Sicherheitskonzepte erforderlich. Zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen ist deshalb aus Expertensicht der Einsatz von Firewalls unumgänglich.
Ende September hat das Bundeskriminalamt (BKA) das Bundeslagebild Cybercrime für das Jahr 2017 veröffentlicht. Demnach gehen Cyber-Angreifer mit sogenannter “Ransomware immer” professioneller vor. Ein Angriff mit einem solchen Schadprogramm führt meist zur Verschlüsselung sämtlicher Daten auf den Computersystemen. Ein Zugriff auf die im Netzwerk abgelegten Daten ist dann nicht mehr möglich.
In der Regel fordert der Täter ein Lösegeld (“ransom”) in Form von digitaler Währung. Gegen die Zahlung dieser vorgegebenen Summe wird dem Geschädigten ein Entsperrungscode versprochen, mit dem die Systeme wieder entschlüsselt werden können. Das BKA rät in seinem Bericht jedoch von entsprechenden Zahlungen ab. Denn dadurch würden das kriminelle Geschäftsmodell Ransomware unterstützt sowie Anreize zur weiteren Tatbegehung geschaffen werden.* Auch Hacker-Angriffe auf Arztpraxen sind inzwischen keine Einzelfälle mehr. Gerade Praxisnetzwerke müssen jedoch besonders geschützt werden.
Eine Arztpraxis verfügt über eine Vielzahl sensibler Patientendaten in digitaler Form. Diese machen Praxisnetzwerke zum attraktiven Ziel für Angriffe aus dem Internet. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) drohen bei Datenschutzverletzungen zudem hohe Strafen und Bußgelder. Neben den finanziellen Schäden ist allerdings auch ein Reputationsverlust zu befürchten, denn jeder betroffene Patient muss nach einem Datenverlust informiert werden. Das Vertrauen der Patienten in Arzt und Praxis droht nachhaltig Schaden zu nehmen. cid/rlo