Ärzte im Ruhestand verlieren Notfall-Job: Kliniken in Ludwigsburg schlagen Alarm

Ludwigsburg – Das Bundessozialgericht hat in einem wegweisenden Urteil die Situation der Notfallpatienten in Baden-Württemberg maßgeblich verändert. Dieses Gerichtsurteil wird tiefgreifende Auswirkungen auf die Versorgung von Notfallpatienten in der Region haben und erfordert eine umfassende Anpassung des Gesundheitssystems. Bislang arbeiteten Ärzte, die in den Notfallpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung tätig waren, freiberuflich und erhielten angemessene Vergütungen für ihre Dienste. Diese engagierten Fachärzte, darunter erfahrene Mediziner und Ärzte im Ruhestand, wurden gemeinhin als “Poolärzte” bezeichnet und spielten eine entscheidende Rolle bei der Notfallversorgung. Schätzungen zufolge deckten diese “Poolärzte” etwa 40 Prozent der Bereitschaftsdienstzeiten im Land ab.

Das kürzliche Urteil des Bundessozialgerichts führt dazu, dass diese Ärzte nun als abhängig Beschäftigte betrachtet und sozialversicherungspflichtig werden. Als unmittelbare Folge dieser bahnbrechenden Entscheidung hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg beschlossen, die Tätigkeit der “Poolärzte” umgehend einzustellen. Diese Maßnahme wird sich nach Einschätzung der RKH Klinikenholding Ludwigsburg deutlich auf die Bereitschaftsdienstzeiten der Notfallpraxen auswirken und in einigen Fällen zur Einstellung oder starken Einschränkung des Betriebs führen. Diese Entwicklungen werden zweifellos die Notfallversorgung der Bevölkerung beeinträchtigen und könnten längere Wartezeiten für Patienten mit sich bringen, wie der Klinikenverbund in seiner Mitteilung betont.

Bisher wurden leichtere Notfälle tagsüber in den Arztpraxen behandelt, während die KV-Notfallpraxen abends und am Wochenende die Versorgung übernahmen. Dieses bewährte System der Notfallversorgung war darauf ausgerichtet, eine qualitativ hochwertige und effiziente Betreuung der Patienten sicherzustellen. Angesichts der Änderungen, die durch das Urteil des Bundessozialgerichts verursacht werden, ist es nun notwendig, dass die Patienten ihre Erwartungen und Gewohnheiten in Bezug auf den Bereitschaftsdienst anpassen. Es wird umso wichtiger, dass die Notaufnahmen der Krankenhäuser weiterhin für schwer erkrankte Notfallpatienten zur Verfügung stehen, wie die RKH Klinikenholding  in der Mitteilung angibt. Die ärztliche Bereitschaft ist außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Notfallpraxen über die Rufnummer 116117 erreichbar.

Die regionalen Kliniken, darunter die Kliniken der RKH Gesundheit in den Landkreisen Ludwigsburg, Enzkreis und Karlsruhe, haben bereits auf die drastischen Veränderungen reagiert. Allerdings äußern sie ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Einschränkung der Bereitschaftsdienstzeiten und der teilweisen Schließungen von Notfallpraxen. Dies könnte zu einem erhöhten Aufkommen von Patienten in den Kliniknotaufnahmen führen. Die Tatsache, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) diese Maßnahmen ohne vorherige Absprache mit den Kliniken umgesetzt hat, hat bei den Kliniken für Verwirrung und Unmut gesorgt. Immerhin ist die KV gesetzlich dazu verpflichtet, den Notdienst zu organisieren und sicherzustellen.

Die Auswirkungen dieses Urteils sind bereits in einigen Regionen sichtbar. Im Landkreis Ludwigsburg ist die Notfallpraxis in Bietigheim-Bissingen von einer Teilschließung betroffen, während die Praxis in Ludwigsburg ihre Öffnungszeiten am Wochenende reduzieren muss. Ähnliche Maßnahmen betreffen die Notfallpraxis in Mühlacker im Enzkreis und die Notfallpraxis in Waghäusel-Kirrlach im Landkreis Karlsruhe, die sogar komplett schließen muss.

Die Kliniken stehen nun vor der Herausforderung, die Versorgung der Notfallpatienten sicherzustellen und gleichzeitig längere Wartezeiten für die Patienten zu verhindern. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den Kliniken und der Kassenärztlichen Vereinigung, um sicherzustellen, dass die Notfallversorgung in der Region effizient und effektiv erfolgt.

red

Cyber-Kriminelle in der Arztpraxis

In vielen Arztpraxen sind die Gesundheitsdaten der Patienten und somit hochsensible Personendaten im Computer abgelegt. Für die Internet-Nutzung in Arztpraxen sind deswegen besondere Sicherheitskonzepte erforderlich. Zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen ist deshalb aus Expertensicht der Einsatz von Firewalls unumgänglich.
Ende September hat das Bundeskriminalamt (BKA) das Bundeslagebild Cybercrime für das Jahr 2017 veröffentlicht. Demnach gehen Cyber-Angreifer mit sogenannter “Ransomware immer” professioneller vor. Ein Angriff mit einem solchen Schadprogramm führt meist zur Verschlüsselung sämtlicher Daten auf den Computersystemen. Ein Zugriff auf die im Netzwerk abgelegten Daten ist dann nicht mehr möglich.

In der Regel fordert der Täter ein Lösegeld (“ransom”) in Form von digitaler Währung. Gegen die Zahlung dieser vorgegebenen Summe wird dem Geschädigten ein Entsperrungscode versprochen, mit dem die Systeme wieder entschlüsselt werden können. Das BKA rät in seinem Bericht jedoch von entsprechenden Zahlungen ab. Denn dadurch würden das kriminelle Geschäftsmodell Ransomware unterstützt sowie Anreize zur weiteren Tatbegehung geschaffen werden.* Auch Hacker-Angriffe auf Arztpraxen sind inzwischen keine Einzelfälle mehr. Gerade Praxisnetzwerke müssen jedoch besonders geschützt werden.

Eine Arztpraxis verfügt über eine Vielzahl sensibler Patientendaten in digitaler Form. Diese machen Praxisnetzwerke zum attraktiven Ziel für Angriffe aus dem Internet. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) drohen bei Datenschutzverletzungen zudem hohe Strafen und Bußgelder. Neben den finanziellen Schäden ist allerdings auch ein Reputationsverlust zu befürchten, denn jeder betroffene Patient muss nach einem Datenverlust informiert werden. Das Vertrauen der Patienten in Arzt und Praxis droht nachhaltig Schaden zu nehmen. cid/rlo