Dispo: Werbung nur mit konkretem Zinssatz

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Banken müssen die Zinssätze für ihre Dispokredite in der Werbung und im Preisverzeichnis deutlich hervorheben. Hat ein Geldhaus nach Kundengruppen differenzierte Zinssätze, darf sie den Überziehungs-Zinssatz nicht mit “bis zu 10,90 Prozent” angeben. Das hat der Bundesgerichtshof in zwei Verfahren gegen die Deutsche Bank und die Sparda-Bank Hessen entschieden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die beiden Finanzinstitute geklagt. “Die Urteile des Bundesgerichtshofes sind ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz bei den Dispozinsen”, sagt vzb-Rechtsreferent David Bode. “Banken müssen die Zinssätze besonders hervorheben und eindeutig über die Kosten für eine Kontoüberziehung informieren.”

Und das ist nach Bodes Worten nach wie vor bitter nötig. Denn viele Banken verlangen auch in der gegenwärtigen Niedrigzinsphase noch einen Zinssatz von mehr als zehn Prozent.

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Rudolf Huber / glp