Dunkle Jahreszeit: So schützen Fußgänger, Radler und Autofahrer sich

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Gerade in den herbstlichen und winterlichen Monaten, wenn es draußen frühzeitig dunkel wird, leben Fußgänger, Radler und Autofahrer gefährlich. Zum Tag der Straßenverkehrsopfer am 19. November gibt der Rechtsschutzversicherer ARAG Tipps,die helfen können, Unfälle zu verhindern. Laut Unfallforschung der Versicherer (UDV) lag die Zahl der Unfälle mit Personenschäden im Straßenverkehr bei 4.500 und damit leicht höher als noch vor zehn Jahren, wo es 3.600 Geschädigte gab.

Für Fußgänger im Straßenverkehr gilt insbesondere bei Dunkelheit der Grundsatz: Sehen und gesehen werden. Dabei sorgt helle und mit reflektierenden Streifen versehene Kleidung für mehr Sicherheit. Laut Deutschem Verkehrssicherheitsrat (DVR) sind Reflektoren im Scheinwerferlicht bis zu 150 Meter weit sichtbar, wohingegen Autofahrer Passanten mit dunkler Kleidung bereits nach 25 Metern nicht mehr erkennen. Selbst mit heller Kleidung sind es nur bis zu 40 Meter.

Bei reflektierenden Elementen sollte darauf geachtet werden, dass sie gleichmäßig um den gesamten Körper verteilt sind. Es gibt sogar sogenannte Reflektorjacken, die komplett und sehr stark reflektieren, wenn sie von Scheinwerfern angestrahlt werden.
Die Experten raten Eltern, spätestens jetzt in der dunklen Jahreszeit den Schulranzen der Kinder mit zusätzlichen reflektierenden Anhängern wie LED-Blinklichtern (“Blinkies”) auszustatten.

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Für Radler und Pedelec-Fahrer gelten laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), dass sie vorne und hinten mit funktionierenden und sauberen Leuchten ausgestattet sein müssen. Die Lichtstärke sollte mindestens zehn Lux betragen, die ARAG empfiehlt sogar 40 Lux. Wichtig dabei ist, dass der Scheinwerfer den Gegenverkehr nicht blendet. Dafür sollte der Lichtstrahl leicht nach unten geneigt sein.

Allgemeine Faustregel: Der Scheinwerfer sollte ungefähr fünf Meter vor dem Fahrrad die Fahrbahn beleuchten. Als Rücklicht sollte ein Standlicht angebracht werden, das auch beim Stehen an der Kreuzung weiter leuchtet. Darüber hinaus müssen sich an Front und Heck sowie in den Speichen und an den Pedalen insgesamt zehn Reflektoren befinden. Neben Rückstrahlern an den Pedalen sind für Vorder- und Hinterräder orange-gelbe Rückstrahler (sogenannte Katzenaugen) oder alternativ dazu reflektierende Reifen vorgeschrieben.

Über der Kleidung sollten auch Zweiradfahrer am besten eine reflektierende Weste tragen. Bereits bei Dämmerlicht sind die Leuchten einzuschalten, um besser gesehen zu werden. Mittlerweile gibt es Helme mit Reflektoren und einer Zusatzbeleuchtung. Auch sie erhöhen die Sichtbarkeit auf dem Rad. Ob ein Helm geeignet ist, verrate, so der Rechtsschutzversicherer, die Bezeichnung DIN EN 1078 (CE).

Auch bei motorisierten Zweirädern sei es in der dunklen Jahreszeit wichtig, dass das Licht am Fahrzeug funktioniert und die Fahrer selbst gut sichtbar sind, beispielsweise durch Reflektoren an Kleidung und Helm. Vor allem das Visier von Motorradhelmen sollte sauber und ohne Kratzer sein, damit das Sichtfeld auch bei tiefstehender Sonne möglichst groß bleibt.

Autofahrer, die es im Oktober versäumt haben, einen kostenlosen Lichttest zu machen, sollten spätestens jetzt eine Kfz-Werkstatt aufsuchen, damit die Beleuchtung des Fahrzeugs auf Fehler geprüft und die Scheinwerfer richtig eingestellt werden können. Und natürlich sollten Autofahrer sich rechtzeitig um die Winterreifen für ihr Auto kümmern.

mid/asg