Einbruch: Schneller ans Geld mit Belegen und Fotos

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Nach einem Einbruch ist der materielle Schaden oft groß. Um schneller an das Geld zu kommen, ist es wichtig, Kassenzettel und Fotos der gestohlenen Wertgegenstände vorlegen zu können. Das erläutert das Infocenter der R+V Versicherung.

Grundsätzlich gilt: Wer eine Hausratversicherung hat, bekommt nach einem Wohnungseinbruch in aller Regel eine finanzielle Entschädigung. Die Bestohlenen müssen jedoch beweisen, dass sie die entwendeten Wertsachen tatsächlich besessen haben. “Wenn sie beispielsweise einen Kassenbon vorlegen, ersetzt die Versicherung meist den Wiederbeschaffungswert”, sagt Nicole Günter, Expertin für Sachschäden bei der R+V Versicherung. Sie rät zudem, Wertsachen als zusätzlichen Nachweis zu fotografieren.

Fotos, Quittungen und Kassenbons sollten an einem sicheren Ort und getrennt von den Wertsachen liegen – natürlich ohne Hinweis darauf, wo die Gegenstände zu finden sind. “Wenn Geschädigte die Wertgegenstände nicht ausreichend dokumentiert haben, können sie im schlimmsten Fall trotz Hausratversicherung leer ausgehen”, warnt R+V-Expertin Günter.

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Bei besonders teuren Gegenständen springt die Versicherung oftmals nur ein, wenn diese in einem Tresor aufbewahrt wurden. Wer keinen Tresor hat, kann wertvolle Gegenstände auch in einem Bankschließfach deponieren. Vorsicht bei Bargeld: Die Hausratversicherung deckt zwar auch den Diebstahl von Bargeld ab, das nicht im Tresor liegt – allerdings nur bis etwa 1.500 Euro. Der genaue Betrag hängt vom Versicherungsvertrag ab.

Auch bei Erbstücken oder Flohmarkt-Schnäppchen sind die Versicherten in der Beweispflicht. “Wer für solche Dinge keine Belege hat, sollte Zertifikate von unabhängigen und zertifizierten Gutachtern anfertigen lassen”, so Günter. Bei Münzen oder Schmuck kann das beispielsweise ein Juwelier übernehmen. Den Wert alter Möbel, Bilder oder Porzellan können Antiquitätenhändler oder Kunstexperten schätzen.

Andreas Reiners / glp