Gefahren-Warnung per Textnachricht

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Nach einem ziemlich missglückten Warntag im Jahr 2020 und der verheerenden Flutkatastrophe im Juli 2021 wollen das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bis 2022 ein neues Warnsystem einführen. Es soll Gefährdete per Textnachricht warnen.

Die so genannte Cell-Broadcast-Technologie wird den Warnmix aus Sirenen, Apps und Rundfunk ergänzen. Doch was hat es mit dem Warnsystem auf sich und wo stößt es auf Grenzen?

Mit Hilfe der Cell-Broadcast-Technologie können Behörden an alle Mobilfunktelefone, die in einer Mobilfunkzelle eingebucht sind, eine Warnung per Textnachricht versenden. Solange es die Warnung gibt, erhalten auch die Geräte automatisch die Warn-SMS, die sich neu in den Sendebereich der Mobilfunkstation einbuchen.

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Dabei funktioniert Cell Broadcast in allen Mobilfunknetzen – vom alten 2G bis zum aktuellen 5G. Darüber hinaus sind für den Empfang der Warnung keine zusätzlichen Apps nötig, so dass auch ältere Mobiltelefone ohne Smartphone-Funktion die Warnmeldung erhalten. Und auch wenn das Handy lautlos gestellt ist erklingt ein spezielles Warnsignal, dass sich von üblichen eingehenden Nachrichten unterscheidet.

Bisher kamen Warnhinweise zu drohenden Katastrophen vor allem über Rundfunk, Fernsehen und Smartphone-Apps wie “Nina” und “Katwarn”, die aktiv auf dem Smartphone installiert werden müssen. Ältere Geräte ohne Smartphone-Funktion werden auf diesem Weg also nicht erreicht. Darüber hinaus gab es beim ersten bundesweiten Warntag im letzten Jahr technische Probleme: So warnte “Nina” erst eine halbe Stunde später als geplant.

Cell Broadcast wird nur als Ergänzung des bestehenden Warn-Mixes aus Medien, Sirenen und Apps eingeführt. Denn Textnachrichten kommen nur beim Empfänger an, solange Funkzellen senden und sich das Gerät nicht im Flugmodus befindet. Sobald aber die Stromversorgung zusammenbricht oder sogar ganze Mobilfunkmasten weggespült werden, ist ein Empfang nach Auskunft von Experten nicht mehr möglich.

Cell Broadcast gilt in puncto Datenschutz als unbedenklich, weil das System für das Versenden der Nachricht keine Handynummern oder andere technische Daten der Geräte benötigt. Außerdem gibt es keinen Rückschluss, welche Geräte zum Zeitpunkt der Warnung in der Mobilfunkzelle eingebucht waren. Die Warnmeldung kommt als anonyme Push-Nachricht, bei der der Absender nicht sehen kann, wer der Empfänger ist.

Rudolf Huber / glp