Hochwasserkatastrophen: Wer kommt für Auto-Schäden auf?

ANZEIGE

Die Hochwasserkatastrophen in verschiedenen Regionen Deutschlands haben nicht nur Häuser, Existenzen und Leben gekostet, sondern auch unzählige Autos zerstört. Für die Besitzer stellt sich in solchen Fällen die Frage: Wer kommt für meinen Schaden auf? Hier darf sich entspannen, wer über eine Kasko-Police verfügt. Denn Voll- bzw. Teilkaskoversicherungen übernehmen unter anderem die Kosten für Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmungen.

Auch wenn ein kaputtes Auto für viele Menschen in Katastrophengebieten nicht unbedingt zu den elementaren Problemen gehören mag, die sich nach Verwüstungen durch Unwetter stellen, es geht auch hierbei teilweise um viel Geld. Wenn man sich darum im Ernstfall keine Gedanken machen muss, kann das schon den (Leidens-)Druck mindern.

Es müssen gar nicht so katastrophale Umstände sein, denen das eigene Kraftfahrzeug zum Opfer fallen kann. Viele Autos werden auch durch Bäume oder Baumteile beschädigt, die von starken Winden entwurzelt oder umher geweht werden. Eisregen und Hagel können ebenfalls erhebliche Schäden an Fahrzeugen hervorrufen. Da macht es schon Sinn, sich rechtzeitig Gedanken darüber zu machen, worüber man sich im Schadensfall keine Gedanken machen möchte – sprich, wie man sein Kraftfahrzeug am besten gegen Naturgewalten versichert.

ANZEIGE

Soviel ist klar: Mit der reinen Kfz-Haftpflichtversicherung ist es in solchen Fällen nicht getan. Denn die kommt vor allem für Schäden auf, die Kraftfahrer anderen zufügen. Um sich das eigene Fahrzeug vor Beschädigungen zu schützen, bedarf es einer Kasko-Police. Fragt sich nur, welche bei Unwetterschäden am besten hilft.

Grundsätzlich kommt eine Teilkaskoversicherung für alle wetterbedingten Beschädigungen auf, die an einem parkenden Fahrzeug entstehen – sei es durch Sturm (ab Windstärke 8), Überschwemmung, Schnee, Hagel etc. Die Reparaturkosten werden von der Teilkasko in der Regel in voller Höhe erstattet. Kunden, die diese Leistungen in Anspruch nehmen, werden in der Schadenfreiheitsklasse nicht zurückgestuft. Allerdings ist die vereinbarte Selbstbeteiligung anzurechnen. Die Leistungen der Teilkasko sind in der Vollkaskoversicherung vollständig enthalten.

Letztere erweist sich als hilfreich, wenn man sein Auto bei einem Unwetter selbst beschädigt, etwa indem man gegen einen vom Sturm umgewehten Baum auf der Straße fährt. Denn die Vollkaskoversicherung zahlt auch für selbstverschuldete Schäden. Zudem übernimmt die Vollkasko-, anders als die Teilkaskoversicherung, Sturmschäden unabhängig von der Windstärke.

Andreas Reiners / glp