Kornwestheim wählt: Spannendes Rennen um das Bürgermeisteramt am 25. Juni

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Kornwestheim – Am kommenden Sonntag, den 25. Juni 2023, steht in Kornwestheim eine bedeutende Wahl bevor. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, ihr neues Stadtoberhaupt zu wählen. Insgesamt sechs Kandidat/-innen: Nico Lauxmann, Kadir Koyutürk, Markus Kämmle, Stefan Duscher, Zennure Funke-Ulusoy und Thomas Hornauer, wurden vom Gemeindewahlausschuss zur Wahl zugelassen.

Die Wahllokale öffnen um 8:00 Uhr und schließen um 18:00 Uhr. Die Wahlzentrale für den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin wird im Bürgerbüro des Rathauses eingerichtet sein. Die Ergebnisse aus den 24 Wahlbezirken und den sieben Briefwahlbezirken werden entweder telefonisch oder per Kurier an die Zentrale übermittelt.

Oberbürgermeisterin Ursula Keck betont die Wichtigkeit der Wahl und appelliert an alle Kornwestheimerinnen und Kornwestheimer, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. “Nehmen Sie an dieser bedeutsamen Abstimmung teil und zeigen Sie damit Ihr Engagement für Kornwestheim. Die Wahl des neuen Stadtoberhauptes liegt uns allen am Herzen. Setzen Sie Ihre Stimme ein.”

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Die ersten Wahlergebnisse werden voraussichtlich ab 18:45 Uhr bekanntgegeben. Auf der offiziellen Webseite www.kornwestheim.de haben alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Ergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken sowie das vorläufige amtliche Wahlergebnis einzusehen. Zudem werden die Hochrechnungen auf einer Leinwand im Foyer des Rathauses übertragen.

Das endgültige Wahlergebnis wird in einer öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses am Montag, den 26. Juni 2023, um 18:00 Uhr im Kleinen Sitzungssaal verkündet. Falls keiner der Kandidaten oder Kandidatinnen eine absolute Mehrheit erreicht, wird am Sonntag, den 9. Juli 2023, eine erneute Wahl stattfinden, bei der eine einfache Mehrheit für den Sieg ausreicht. Zwischen Montag, den 26. Juni 2023, 00:00 Uhr, und Mittwoch, den 28. Juni 2023, 18:00 Uhr, besteht die Möglichkeit zur Einreichung neuer Bewerbungen, welche den gleichen Anforderungen wie im ersten Wahlgang entsprechen müssen.

red