Landkreis Ludwigsburg siegt erneut vor Gericht im Abfallgebührenstreit

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Ludwigsburg – Der Landkreis hat im Streit um die Abfallgebühren erneut vor Gericht gewonnen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies eine Beschwerde gegen eine nicht zugelassene Revision zurück, wie die Verwaltung am Freitag mitteilte.

Zuvor hatte schon der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) im April vergangenen Jahres die Abfallwirtschaftssatzungen 2021 und 2022 des Landkreises Ludwigsburg für rechtmäßig anerkannt. “Wir freuen uns, dass unsere Rechtsauffassung mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts final bestätigt wurde”, sagte Landrat Dietmar Allgaier am Freitag. “Damit haben wir nun Rechtssicherheit für die in den vergangenen Jahren festgesetzten Abfallgebühren und wissen, dass wir diesen Weg auch in den kommenden Gebührenjahren gehen können.”

Der Landkreis Ludwigsburg hatte in seinen Abfallgebühren die Kosten für die Nachsorge der Deponien mit einberechnet, dagegen hatte die Initiative Müllgebühren Ludwigsburg (IMLB) Klage eingereicht und gefordert, diese Kosten über den allgemeinen Steuer-Haushalt zu decken. Die Gerichte erklärten die Vorgehensweise des Landkreises aber nun als vollumfänglich rechtmäßig. Das Verfahren ist damit endgültig abgeschlossen.

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“Mit unserer Kalkulation der Gebühren können wir die Kosten für die Nachsorge der Deponien nun sukzessive verteilen und vermeiden damit nicht nur starke Gebührenschwankungen, sondern auch eine ungerechte Verteilung dieser Kosten auf nachfolgende Generationen”, sagte Landrat Allgaier.

red