Residenzschloss Rastatt mit antisemitischen Parolen geschändet

ANZEIGE

Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg verurteilen mit Entsetzen den jüngsten Vandalismusvorfall, der sich in der Nacht zum vergangenen Montag am Residenzschloss Rastatt ereignete. Unbekannte Täter haben die rückseitige Fassade des historischen Schlosses mit politischen und antisemitischen Parolen in roter Sprühfarbe verunstaltet, teilte die Schlossverwaltung am Mittwoch mit. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

STRAFANZEIGE GEGEN UNBEKANNT

In großen roten Buchstaben haben die Täter politische und antisemitische Parolen auf die historische Fassade des barocken Residenzschlosses gesprüht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schlossverwaltung Rastatt entdeckten die Schmierereien am Montagmorgen. Sowohl das Team um Schlossverwalterin Magda Ritter als auch Patricia Alberth, Geschäftsführerin der Staatlichen Schlösser und Gärten, sind zutiefst schockiert über diesen abscheulichen Akt. Patricia Alberth betont: “Das Residenzschloss Rastatt ist ein Symbol unserer Geschichte und Kultur. Diese beschämende Form des Vandalismus ist nicht nur eine Schändung des Gebäudes, sondern auch ein Angriff auf die Werte, die es repräsentiert.”

ANZEIGE

Die Beseitigung der Schäden stellt nicht nur einen personellen, sondern auch einen erheblichen finanziellen Mehraufwand dar. Der Kalkanstrich des Residenzschlosses kann nicht einfach übermalt werden. Am Dienstag fand ein Termin mit einem Maler statt, um den Schaden zu begutachten. Die genaue Einschätzung der Schadenshöhe gestaltet sich in mehreren Schritten. Zunächst werden die Schmierereien entfernt, und danach wird über das weitere Vorgehen entschieden. Die Erneuerung des Kalkanstrichs ist zudem von der Wetterlage abhängig. Die Gesamtkosten für die Wiederherstellung könnten sich auf eine fünfstellige Summe belaufen.

BELOHNUNG FÜR ENTSCHEIDENDE HINWEISE

Patricia Alberth betont weiter: “Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um die Schäden zu beheben, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und somit sicherzustellen, dass unser gemeinsames kulturelles Erbe für zukünftige Generationen bewahrt wird. Dabei sind wir auch auf die Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen.” Die Staatlichen Schlösser und Gärten bieten eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung der Täter führen. Die Belohnung gilt ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger, deren Aufgabe die Verfolgung strafbarer Handlungen ist. Die Beurteilung von Hinweisen erfolgt durch die Polizei, und der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Hinweise nehmen die Ermittler der Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0781 21-2820 entgegen.

Das Residenzschloss Rastatt zählt zu den herausragenden historischen Schlössern in Baden-Württemberg. Im späten 17. Jahrhundert als Residenz der badischen Markgrafen erbaut, ist es ein beeindruckendes Beispiel barocker Pracht und Eleganz. Erst im vergangenen Jahr kam es zu einem Vandalismusvorfall im Schlossgarten der ehemaligen Residenz.

red