Ludwigsburger Verkaufsstellen im Fokus von Kontrolleuren: Jeder dritte Laden verkauft Alkohol und Tabak an Minderjährige

Ludwigsburg – Eine 16-jährige Testkäuferin stellte Ludwigsburgs Verkaufsstellen auf die Probe: In einer groß angelegten Jugendschutzkontrolle zeigte sich, dass manche Betriebe beim Thema Altersprüfung noch Nachholbedarf haben.

Mal vorbildlich, mal fahrlässig: Das Ergebnis der Jugendschutzkontrolle, die das Polizeirevier Ludwigsburg in Zusammenarbeit mit der Stadt Ludwigsburg am Donnerstag (07.11.2024) durchführte, könnte gemischter kaum sein. Unter den prüfenden Blicken einer 16-jährigen Testkäuferin der Stadt gerieten insgesamt 27 Verkaufsstellen, darunter Supermärkte, Tankstellen und Elektronikläden, ins Visier – und das mit aufschlussreichem Ergebnis. Während die Testkäuferin in neun Fällen Alkohol oder Tabakwaren ohne größere Hürden erwerben konnte, wurden Ausweise teils gar nicht, teils nur halbherzig geprüft. Einiges Verkaufspersonal hatte zwar den Ausweis in der Hand, verpasste jedoch, das Alter korrekt zu berechnen. Nun müssen sie und die Geschäftsführungen mit Bußgeldern rechnen.

Positiv herauszuheben sind jedoch die 18 Verkaufsstellen, in denen das Personal sich nicht beirren ließ und den Verkauf konsequent verweigerte. Vormittags konzentrierten sich die Testkäufe auf die Innenstadt Ludwigsburgs, nachmittags wurden die Stadtteile Oßweil und Eglosheim unter die Lupe genommen – eine Aktion, die zeigt, dass es beim Jugendschutz in Ludwigsburg noch Luft nach oben gibt.

red

Polizeikontrolle: Das müssen Autofahrer wissen – Rechte, Pflichten und absolute No-Gos

Die Polizei, Dein Freund und Helfer. Das ist Tatsache. Ohne die Ordnungshüter geht es nicht. Wenn eine polizeiliche Aufforderung im Straßenverkehr kommt, anzuhalten oder dem Einsatzfahrzeug nachzufahren, kann das Fragen aufwerfen: Habe ich etwas falsch gemacht? Wie muss ich mich bei einer Polizeikontrolle verhalten? Gibt es No-Gos gegenüber Polizisten und Polizistinnen? Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erläutert, welche Rechte und Pflichten Autofahrende bei der Verkehrskontrolle haben.

Wer von der Polizei aus dem Verkehr gewinkt wird, sollte gelassen reagieren. Eine Polizeikontrolle bedeutet nicht zwangsläufig, dass man sich etwas zu Schulden kommen lassen hat. Allgemeine Verkehrskontrollen ohne konkreten Anlass kommen vor. Sie dienen der Überprüfung des Fahrzeugs und der Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugführers beziehungsweise der Fahrzeugführerin und somit der allgemeinen Verkehrssicherheit.

Zunächst empfiehlt es sich, die Geschwindigkeit zu drosseln und durch Blinken zu signalisieren, dass der Aufforderung Folge geleistet wird. Bei der nächsten Gelegenheit muss unter Beachtung der Verkehrssituation angehalten werden. Aussteigen ist – solange man nicht dazu aufgefordert wird – nicht nötig. Allerdings sollten Motor und Radio ausgeschaltet sowie die Scheibe heruntergelassen werden.

Der Aufforderung, einem Polizeifahrzeug nachzufahren, sollte ebenso besonnen, aber umgehend nachgekommen werden. Bei Missachtung drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Eine Polizeikontrolle sollte niemals verweigert werden, sonst kann ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erfolgen.

Verkehrskontrollen müssen von mindestens einer uniformierten Person durchgeführt werden. Gegenüber der Polizei empfiehlt es sich ruhig und höflich zu bleiben, dann sind es die kontrollierenden Beamten und Beamtinnen in der Regel auch. Witzig gemeinte Sprüche sind besser zu vermeiden, um Missverständnissen vorzubeugen. Bestenfalls beantwortet man gestellte Fragen wahrheitsgemäß und spricht nicht mehr als notwendig.

In der Regel überprüft die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle den Zustand und möglicherweise die Beladung des Fahrzeugs. Auf Nachfrage müssen sowohl Führerschein als auch Fahrzeugpapiere, also die Zulassungsbescheinigung Teil I, im Original vorgelegt werden können. Wichtig: Fehlt die im Führerschein vermerkte vorgeschriebene Brille, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro. Zwar gibt es hierzulande keine Mitführpflicht für den Personalausweis, sodass dieser nicht ausgehändigt werden muss. Angaben zur eigenen Person müssen gegenüber der Polizei jedoch grundsätzlich gemacht werden, wenn sie angefordert werden.

Hat die Polizei Zweifel an den Angaben zur Identität, kann sie die Weiterfahrt verbieten, bis die Identität zweifelsfrei festgestellt wurde. Dazu kann die Polizei die kontrollierte Person zur nächsten Polizeiwache mitnehmen. Auch die Notfallausstattung, also Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste, wird häufig kontrolliert. Kann diese nicht oder nicht vollständig vorgezeigt werden, droht ein Bußgeld von 10 bis 15 Euro.

Kommt bei der Verkehrskontrolle die Frage auf, ob und wie viel Alkohol getrunken wurde, ist eine Antwort nicht verpflichtend. Wer sich sicher ist, nur in erlaubtem Maße Alkohol konsumiert zu haben, kann jedoch auf Nachfrage eine wahrheitsgemäße Angabe machen. Ein Atemalkoholtest ist nicht Teil einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Wer den Atemalkoholtest im Verdachtsfall verweigert, muss damit rechnen, zur Blutentnahme durch einen Arzt oder eine Ärztin mit zur Wache genommen zu werden.

Ohne begründeten Verdacht auf eine Straftat oder richterlichen Beschluss dürfen Polizeibeamte und -beamtinnen nicht den Kofferraum durchsuchen. Erst recht darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle weder mitgeführte Gepäckstücke kontrollieren noch das Handy durchforsten oder eine Personendurchsuchung durchführen. Wichtig: Anders verhält es sich, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat besteht. Dann dürfen auch Durchsuchungen stattfinden.

Sollte der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit oder sogar einer Straftat bestehen, müssen die Beamten oder Beamtinnen vor weiteren Fragen oder Maßnahmen die Betroffenen über ihre Rechte aufklären.

mid/jub

Alkoholfreies Bier immer beliebter: Produktion in zehn Jahren mehr als verdoppelt

Wiesbaden – Biergenuss ohne Alkohol wird in Deutschland immer beliebter. Im Jahr 2023 wurden hierzulande gut 556 Millionen Liter alkoholfreies Bier im Wert von rund 548 Millionen Euro produziert, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mit.

Die zum Absatz bestimmte Produktionsmenge von alkoholfreiem Bier hat sich damit in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt (+109 Prozent). 2013 hatte sie noch bei knapp 267 Millionen Litern gelegen.

Allerdings wird hierzulande immer noch deutlich mehr Bier mit Alkohol produziert: Im Jahr 2023 haben die Brauereien in Deutschland gut 7,2 Milliarden Liter alkoholhaltiges Bier im Wert von rund 6,4 Milliarden Euro hergestellt. Insgesamt ist die Produktion von alkoholhaltigem Bier in Deutschland in den letzten zehn Jahren jedoch um 14 Prozent zurückgegangen. 2013 wurden hierzulande noch knapp 8,4 Milliarden Liter alkoholhaltiges Bier produziert.

Niedrigprozentiger als reguläres Bier, aber nicht gänzlich alkoholfrei sind Biermischgetränke wie etwa Radler – deren Produktion nahm in den letzten zehn Jahren ebenfalls zu: von knapp 328 Millionen Litern im Jahr 2013 auf rund 363 Millionen Liter im Jahr 2023. Das entspricht einem Zuwachs von elf Prozent. Im Zehn-Jahres-Vergleich fällt der Anstieg somit deutlich geringer aus als bei der Produktion von alkoholfreiem Bier.

red

Mit drei Promille unterwegs: Polizei kassiert Führerschein von 19-Jährigem

Bietigheim-Bissingen – Ein 19-jähriger Fahrer eines VW fiel in den frühen Morgenstunden des Freitags gegen 3:30 Uhr einer Polizeistreife in Bietigheim-Bissingen auf. Er passierte die Bahnhofstraße mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Eine anschließende Personen- und Fahrzeugkontrolle bestätigte den Verdacht, dass der 19-Jährige möglicherweise unter Alkoholeinfluss stand.

Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von etwa drei Promille. Daraufhin musste sich der junge Mann einer Blutentnahme unterziehen, und sein Führerschein wurde beschlagnahmt.

red

1.397 Jugendliche in Baden-Württemberg in Kliniken wegen Alkohol

Stuttgart – Im Jahr 2022 mussten in Baden-Württemberg insgesamt 1.397 Kinder und Jugendliche im Alter von 13 bis 19 Jahren aufgrund alkoholbedingter Erkrankungen stationär im Krankenhaus behandelt werden. Diese Fallzahl war leicht niedriger als im Vorjahr (1.453 Krankenhausbehandlungen). Laut Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg war die Häufigkeit alkoholbedingter Krankenhausbehandlungen von Kindern und Jugendlichen im Jahr 2022 mit 18 Fällen je 10.000 Jugendliche um 44% niedriger als im Jahr 2019. Damals wurden rund 33 Fälle je 10.000 Jugendliche erfasst.

Die meisten alkoholbedingten Krankenhausbehandlungen von Kindern und Jugendlichen resultierten im Jahr 2022 aus akuten Rauschzuständen, die in 84% der Fälle diagnostiziert wurden.

red

Steigende Bierpreise erwartet

Berlin (dts) – Angesichts fehlender Rohstoffe müssen sich die Verbraucher wohl auf steigende Bierpreise einstellen. Getränkehersteller seien massiv von der Verknappung und Verteuerung einzelner Komponenten und Rohstoffe betroffen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauerbundes, Holger Eichele, der “Rheinischen Post” (Mittwochsausgabe). “In der gesamten Branche sind die Kostensteigerungen auf vielen Feldern so massiv, dass sie sich über kurz oder lang wahrscheinlich auf die Preise auswirken werden.”Zugleich sagte Eichele: “Die Versorgung ist gesichert.” Aber der Brauerbund beobachte mit wachsender Sorge die extremen Preissprünge bei einzelnen Rohstoffen. Vor allem Braugerste sei derzeit teuer und knapp.

“Auf Jahressicht sind die Preise um etwa 50 Prozent gestiegen”, so Eichele. Zudem sei die Erzeugung von Malz energieintensiv. “Mit steigenden Energiekosten, wie wir sie derzeit erleben, steigen also auch die Kosten für Malz”, sagte der Hauptgeschäftsführer.

 

 

Alkoholisierte 45-jährige PKW-Fahrerin verursacht Unfall und fährt davon

Erdmannhausen: 45-Jährige mutmaßlich unter Alkoholeinfluss unterwegs

Mit einer Blutentnahme und der Beschlagnahme ihres Führerscheins endete die Fahrt einer 45-jährigen VW-Lenkerin, die am Montag gegen 17:20 Uhr in Erdmannhausen in einen Unfall verwickelt war. Die VW-Lenkerin befuhr die Schafstraße und bog dort nach links in die Straße “Im Biegel” ein. Beim Abbiegen kam sie nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte mit dem VW gegen eine Hauswand. Eine Zeugin sowie der Hausbesitzer versuchten daraufhin die Fahrerin mittels Handzeichen zum Anhalten zu bewegen. Sie ignorierte jedoch die Aufforderungen und fuhr davon. Die hinzugezogenen Polizeibeamten konnten schließlich anhand des Kennzeichens die Halteranschrift ermitteln und die vermeintliche Fahrerin antreffen. Da sie nach Alkohol roch, musste sie sich mit staatsanwaltschaftlicher Anordnung einer Blutentnahme unterziehen. Die Höhe des Gesamtschadens wurde auf etwa 2.300 Euro geschätzt.

Ludwigsburg-Süd: Baucontainer aufgebrochen

Baumaschinen und eine Werkzeugkiste im Wert von mehreren tausend Euro erbeuteten Unbekannte, die zwischen Samstag 16:30 Uhr und Montag 06:45 Uhr in der Eisenbahnstraße in Ludwigsburg-Süd zuschlugen. Die Diebe brachen auf einem Lagerplatz einen Baucontainer auf und entwendeten zwei Aufbruchhämmer, zwei Handschneider, zwei Schlagbohrmaschinen, einen Industriesauger und eine Werkzeugkiste. Zum Abtransport benutzten die bislang unbekannten Täter vermutlich einen Klein-Lkw. Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141/18-5353, in Verbindung zu setzen.

 

Glühwein-Fans: Hände weg vom Steuer

Die hochprozentigen Versuchungen lauern Weihnachten überall. Egal, ob auf der Betriebsfeier oder beim Besuch eines Weihnachtsmarktes. Da denken sich viele: Ein Gläschen Glühwein oder eine Tasse leckerer Pusch kann doch nicht schaden. Natürlich nicht. Aber nur, wer anschließend mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, muss kein böses Erwachen fürchten und fährt stets auf der sicheren Seite.

Denn bereits kleine Mengen Alkohol beeinträchtigen die Koordinations-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit, teilen Experten mit. Daher sollte das eigene Auto in diesem Fall stets stehenbleiben. Nicht nur das Risiko selbst zu verunglücken steigt, sondern auch das aller anderen Verkehrsteilnehmer. 35.326 Unfälle unter Alkoholeinfluss wurden 2017 registriert, teilt der ACE Autoclub mit. Dadurch wurden 16.571 Menschen verletzt und 231 getötet. Zudem erhöht sich die Schwere der Unfälle unter Alkoholeinfluss.

Und was sagt der Gesetzgeber? Bei Fahrauffälligkeiten gibt es ab 0,3 Promille Fahrverbot, Punkte und Bußgeld. Wer mit 0,5 Promille in eine Polizeikontrolle gerät, wird mit bis zu 1.500 Euro und drei Punkten in Flensburg zur Kasse gebeten. Unter Umständen muss dann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolviert werden. Als “absolut fahruntüchtig” gilt, wer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs ist. Mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg sind die Folge. Im Falle eines Unfalls riskiert der alkoholisierte Fahrer zudem seinen Vollkasko-Versicherungsschutz.

Tipp der Experten: Schon im Vorfeld einer Feier sollte geklärt werden, wie der Heimweg organisiert wird. Und noch etwas sollten Glühwein-Fans beachten: Wer lange feiert, darf sich auch am nächsten Morgen nicht einfach hinter das Steuer eines Autos setzen. Alkohol wird im Körper nur langsam abgebaut, pro Stunde lediglich 0,1 Promille. Da steigt so mancher verkatert aus seinem Bett. mid/rlo

Bietigheim-Bissingen: Polizei nimmt 32jährigen fest

Vermutlich weil er unter dem Einfluss von Alkohol stand, versuchte ein 32-jähriger Opel-Fahrer sich am Mittwoch gegen 22.50 Uhr in Bietigheim einer Polizeikontrolle zu entziehen. In der Turmstraße stellte eine Streifenwagenbesatzung den Opel-Fahrer zunächst fest. Als die Beamten ihn durch Anhaltezeichen zum Stoppen bewegen wollten, gab der 32-Jährige plötzlich Gas. Hierauf schalteten die Polizisten das Blaulicht ein und nahmen die Verfolgung über die Jakob-Lorber-, die Hindenburg- und die Zwingerstraße auf. Der Opel-Lenker fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Straßen und achtete nicht auf Vorfahrtsregelungen. Glücklicherweise wurden jedoch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. In der Farbstraße endete die Flucht des 32-Jährigen schließlich. Ein Weihnachtsmarktstand versperrte den Fluchtweg. Die Polizisten nahmen den Mann hierauf vorläufig fest und bemerkten Alkoholgeruch bei dem Fahrer. Außerdem gab er zu, keinen Führerschein zu haben. Nach einem Atemalkoholtest musste er sich einer Blutentnahme unterziehen. Der 32-Jährige muss mit einer Anzeige wegen Trunkenheitsfahrt und Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen.

Pol/red

Einbruch in Ludwigsburg, Verkehrsunfall in Freiberg am Neckar, Trunkenheit im Verkehr in Bietigheim-Bissingen

Ludwigsburg: Einbrecher erbeutet Bargeld

Vermutlich auf Bargeld hatte ein Einbrecher es abgesehen, als er am Montagabend in ein Wohnhaus in der Kaiserstraße eindrang. Um sich Zutritt zu verschaffen, hebelte der Täter zwischen 17:30 und 20:30 Uhr die Terrassentür auf. Anschließend durchsuchte er die Räume nach Wertvollem und ließ eine niedere dreistellige Summe Geld mitgehen. Ob ihm darüber hinaus noch Diebesbeute in die Hände fiel, steht noch nicht fest. Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141/18-5353, in Verbindung zu setzen.

Freiberg am Neckar: Rollerfahrer übersehen

Vermutlich weil er übersehen wurde, wurde ein 16 Jahre alter Rollerfahrer am Montagabend in der Stuttgarter Straße in einen Verkehrsunfall verwickelt und leicht verletzt. Der Jugendliche war kurz vor 22:00 Uhr stadtauswärts unterwegs. Aus der Charlottenstraße bog ein 81-Jähriger mit seinem Mercedes nach links in die Stuttgarter Straße ab. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, bremste der Rollerfahrer und stürzte, so dass er verletzt wurde. Auch der Mercedes-Fahrer wich dem Roller aus, worauf das Auto auf eine gegenüberliegende Mauer prallte. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 5.000 Euro. Der Mercedes musste abgeschleppt werden.

Bietigheim-Bissingen: Trunkenheit im Verkehr

Völlig unbeeindruckt von polizeilichen Weisungen zeigte sich am Montag ein vermutlich alkoholisierter 52-Jähriger. Der Mann war gegen 14:45 Uhr in einem VW Multivan auf der Landesstraße 1125 unterwegs. Wegen seiner unsicheren Fahrweise fiel er auf der Strecke Sachsenheim in Richtung Bietigheim-Bissingen einer Zeugin auf, die die Polizei verständigte. Eine Streife konnte das Auto auf der Landesstraße lokalisieren. Mit eingeschaltetem Blaulicht und der Aufforderung dem Streifenwagen zu folgen, fuhren die Beamten zunächst vor dem Mann her. Auf Höhe der Abbiegespur zur Kaystraße überholte er das Polizeifahrzeug und fuhr ungeniert weiter. Daraufhin wurde er aufgefordert, sein Auto zu stoppen, was er munter weiter ignorierte. Eine zwischenzeitlich verständigte weitere Streife fuhr vor den VW und bremste den Fahrer langsam aus. Da er trotz mehrfacher Aufforderung nicht aus dem Auto ausstieg, holten ihn die Beamten heraus. Aufgrund seiner Fahr- und Verhaltensweise sowie festgestelltem Alkoholgeruch musste er sich einer Blutentnahme unterziehen. Die Ermittlungen dauern an. Das Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142/405-0, bittet Verkehrsteilnehmer, die durch die Fahrweise des 52-Jährigen gefährdet wurden, sich zu melden

Pol/red

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