Pflicht zur Arbeit: Kornwestheim und Freiberg am Neckar wollen Asylbewerber zum Mitanpacken verpflichten

Von Ayhan Güneş

Zwei Städte im Landkreis Ludwigsburg wollen vorangehen: Kornwestheim und Freiberg am Neckar denken darüber nach, Asylbewerberinnen und Asylbewerber künftig zur gemeinnützigen Arbeit zu verpflichten. Ausgangspunkt ist ein Vorstoß der Kornwestheimer Verwaltung, § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes anzuwenden – eine bislang kaum genutzte gesetzliche Möglichkeit. Ziel ist es, Integration zu fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Kornwestheim/Freiberg am Neckar – Wie parteiübergreifend an wichtigen Themen zusammengearbeitet werden kann, zeigen derzeit Kornwestheims Oberbürgermeister Nico Lauxmann (CDU) und Freibergs Bürgermeister Jan Hambach (SPD). Gemeinsam prüfen die beiden Stadtoberhäupter, ob verpflichtende gemeinnützige Arbeit für Asylbewerber eingeführt werden soll – ein sensibles Thema, das beide offen und pragmatisch auf kommunaler Ebene diskutieren. Grundlage ist § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes, der den Kommunen diese Möglichkeit einräumt.

„Ich bin der Überzeugung, dass eine verpflichtende Arbeit viele Vorteile bietet, um eine Integration zu erreichen“, so Nico Lauxmann. Arbeit könne helfen, eine Tagesstruktur zu geben, die Sprache schneller zu lernen und soziale Kontakte aufzubauen.

Was das Gesetz vorsieht

Konkret geht es um sogenannte „Arbeitsgelegenheiten“ bei kommunalen oder gemeinnützigen Trägern. Die Entschädigung liegt bei 80 Cent pro Stunde, maximal 100 Stunden im Monat. Das Geld wird zusätzlich zu den staatlichen Leistungen gezahlt. Wer allerdings ohne guten Grund eine solche Arbeit ablehnt, muss mit Leistungskürzungen rechnen.

Ausgenommen von der Pflicht sind Minderjährige sowie Personen, die bereits in einer Ausbildung, einem Studium oder einer regulären Beschäftigung stehen. Auch wer bereits eine Aufenthaltserlaubnis hat, fällt nicht unter die Regelung.

Wenig Resonanz bei freiwilligem Angebot

Die Stadt Kornwestheim hat seit 2019 freiwillige Arbeitsangebote für Asylbewerber gemacht – mit ernüchterndem Ergebnis. Von 21 Personen hat nur eine das Angebot angenommen. Für Lauxmann ein weiterer Grund, über eine verpflichtende Regelung nachzudenken. Ob diese tatsächlich eingeführt wird, entscheidet der Kornwestheimer Gemeinderat am 10. April.

Auch Freibergs Rathauschef Jan Hambach zeigt sich offen für den Vorschlag: „Ich verspreche mir für alle Seiten einen positiven Effekt: Eine bessere Integration für die Asylbewerber, eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung und ein Beitrag für die Allgemeinheit.“ Er kann sich vorstellen, die Regelung auch in Freiberg am Neckar umzusetzen.

Bewusste Diskussion trotz sensibler Thematik

Beide Bürgermeister betonen, dass ihnen die Brisanz des Themas bewusst ist. Dennoch halten sie eine offene Debatte auf kommunaler Ebene für notwendig. „Dies erwarten die Bürgerinnen und Bürger von uns“, so Lauxmann und Hambach gemeinsam. Ihr Ziel sei ein transparentes Vorgehen – und eine möglichst breite Akzeptanz in der Bevölkerung.”

Zahl der Asylanträge in Deutschland in 2024 deutlich gesunken

Im November 2024 verzeichnete Deutschland einen Rückgang bei den Asylanträgen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschied über eine steigende Zahl an Anträgen, während die Schutzquote stabil blieb. Gleichzeitig nahmen die Bearbeitungszeiten für Asylverfahren zu.

Nürnberg – Im November 2024 sind beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) insgesamt 17.730 Asylanträge gestellt worden. Darunter fallen 16.127 Erstanträge und 1.603 Folgeanträge, teilte das Bamf am Freitag mit. Im Vergleich zum Vormonat sank die Anzahl der Asylerstanträge um 18,5 Prozent.

Die Hauptherkunftsländer waren Syrien, Afghanistan und die Türkei. Insgesamt hat das Bundesamt im November über die Asylanträge von 29.103 Personen (Vormonat: 26.781; Vorjahresmonat: 27.970) entschieden.

Im Zeitraum Januar bis November 2024 haben insgesamt 236.399 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt, 216.861 Erst- und 19.538 Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (304.581 Erstanträge) bedeutet dies eine Abnahme um 28,8 Prozent. 19.873 der Erstanträge im Jahr 2024 betrafen in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.

Im selben Zeitraum hat das Bundesamt über 281.262 Erst- und Folgeanträge entschieden, die Gesamtschutzquote lag bei 45,3 Prozent. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum waren es 242.185 Entscheidungen, ein Anstieg um 16,1 Prozent. Abgelehnt wurden die Anträge von 82.961 Personen, 70.823 Verfahren entfielen auf sogenannte sonstige Verfahrenserledigungen (z. B. Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages).

Die Gesamtverfahrensdauer der Erst- und Folgeanträge für das gesamte Bundesgebiet betrug im Zeitraum Januar bis November 2024 8,6 Monate. Bei den Jahresverfahren, die alle Entscheidungen über Erst- und Folgeanträge mit Antragstellung in den vergangenen zwölf Monaten umfassen, betrug die Dauer 4,7 Monate.

red

Abschiebungshürden in Deutschland: Fast zwei Drittel der Versuche scheitern trotz neuer Gesetze

Ungeachtet der neuen Gesetzeslage zur Vereinfachung von Abschiebungen können deutsche Polizisten fast zwei von drei geplanten Abschiebungen nicht vollenden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage von Sahra Wagenknecht (BSW) hervor, über welche die “Neue Osnabrücker Zeitung” berichtet.

Demnach scheiterten zwischen Januar und September 2024 von 38.328 geplanten Abschiebungen 23.610. Das sind 61,6 Prozent. Für das ganze Jahr 2023 lag dieser Wert bei 65,6 Prozent: Damals scheiterten 31.330 von 47.760 geplanten Abschiebungen. 2022 betrug die Quote 64,3 Prozent, 2021 waren es 60,6 Prozent.

In Deutschland können seit Langem viele Abschiebungen nicht durchgesetzt werden, etwa weil die Betroffenen untertauchen, Gerichte eine Abschiebung verbieten oder der Flug nicht durchgeführt werden kann. Im Januar 2024 verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen ein Rückführungsverbesserungsgesetz, welches Abhilfe schaffen soll, unter anderem mit mehr Befugnissen für die Bundespolizei.

BSW-Chefin Sahra Wagenknecht warf Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) “Wortbruch beim Thema Abschiebungen” vor: “Er hat vor einem Jahr vollmundig versprochen, dass endlich wieder Recht und Gesetz gelten und Ausreisepflichtige konsequent abgeschoben werden. Herausgekommen ist eine Luftnummer”, sagte sie der NOZ. “Dass selbst Straftäter oft genug im Land bleiben, ist empörend.”

Aktuell kämen Jahr für Jahr fast zehnmal so viele nicht-schutzbedürftige Menschen nach Deutschland, wie ausreisepflichtige Personen tatsächlich abgeschoben würden, so Wagenknecht weiter. “Dieses Missverhältnis ist der Inbegriff der unkontrollierten Migration, die viele Probleme in unserem Land – von Wohnungsmangel bis zu überforderten Schulen – immer weiter verschärft.”

red

Weniger Geld für Asylbewerber: Bedarfssätze sinken im kommenden Jahr um bis zu 19 Euro

Asylbewerber in Deutschland müssen im kommenden Jahr mit weniger Geld auskommen. Die monatlichen Bedarfssätze sinken – je nach Familienkonstellation, Alter und Unterbringung – um 13 bis 19 Euro im Vergleich zum laufenden Jahr, berichtet das “Handelsblatt” (Mittwochausgabe). Die neuen Sätze wurden am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Alleinstehende erhalten demnach ab Januar 441 statt 460 Euro im Monat. Bei Paaren, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, bekommen die Partner künftig jeweils 397 statt 413 Euro.

Die Regelbedarfe für die Sozialleistungen werden jährlich an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes hätte es für Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger im laufenden Jahr eigentlich auch Kürzungen geben müssen. Weil aber der Bestandsschutz Kürzungen verbietet, gibt es bei Bürgergeld und Sozialhilfe im kommenden Jahr eine Nullrunde.

Aus Sicht des Bundesarbeitsministeriums unter Leitung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) greift dieser Bestandsschutz für das Asylbewerberleistungsgesetz aber nicht, so dass hier Kürzungen möglich sind. So steht es in der Anpassungsverordnung aus dem Arbeitsministerium.

red

Streit um Asyl-Grundrecht: Länder streiten über Aufweichung

Zwischen den Bundesländern ist ein Streit über eine mögliche Neuausrichtung des Grundrechts auf Asyl entbrannt. Anlass ist der Vorstoß des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) für eine Verfassungsänderung zur Bewältigung der Migrationskrise.

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) erteilte dem Vorschlag eine klare Absage. “Das Recht auf Asyl für politisch Verfolgte ist ein elementarer Teil unserer Verfassung”, sagte Weil dem “Handelsblatt”. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hätten es gerade aufgrund der in der NS-Zeit begangenen Grausamkeiten in die Verfassung aufgenommen.

Kretschmer, der auch Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist, die ab Mittwoch ihre Jahreskonferenz in Leipzig abhält, hatte dafür plädiert, das Asyl-Grundrecht an die aktuelle Situation anzupassen, um eine Reduzierung der Asylbewerberzahlen von derzeit 200.000 auf 30.000 pro Jahr zu erreichen. Weil hält das für illusorisch. “Um das von der Union formulierte Ziel zu erreichen, müsste Deutschland aus diversen internationalen Vereinbarungen aussteigen, zum Beispiel aus der Europäischen Flüchtlingskonvention”, sagte der SPD-Politiker. “Ein Alleingang Deutschlands ist aber genau der falsche Weg.”

Auch Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD) wies Kretschmers Vorstoß zurück. “Was wir nicht gebrauchen können, ist ein rhetorisches Anheizen der Debatte, weil das kein einziges Problem löst, sondern nur das gesellschaftliche Klima vergiftet”, sagte er dem “Handelsblatt”. “Das hilft niemandem weiter.” Bovenschulte mahnte, sich auf eine Lösung der tatsächlichen Probleme zu konzentrieren – etwa auf die schnelle Umsetzung der bereits beschlossenen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS).

red

Ludwigsburger FDP will Asylbewerber durch gemeinnützige Arbeit besser integrieren

Ludwigsburg – Die Frage der Integration von Asylbewerbern bleibt eine zentrale Herausforderung für viele Landkreise in Deutschland. Neben Unterbringung und sozialer Unterstützung steht insbesondere die soziale und berufliche Eingliederung dieser Menschen im Fokus. Viele Asylbewerber haben keine geregelte Tagesstruktur, was ihre Integration erschwert. Gleichzeitig kämpfen zahlreiche kommunale Einrichtungen mit einem Mangel an Arbeitskräften. Hier setzt die FDP-Kreistagsfraktion Ludwigsburg mit einem neuen Vorschlag an, der Integration und Gemeinwohl miteinander verbinden soll.

Die Fraktionsvorsitzende Viola Noack fordert die Kreisverwaltung auf, gemeinsam mit den Kommunen Programme zu entwickeln, die es Asylbewerbern ermöglichen, gemeinnützige Tätigkeiten vor Ort zu übernehmen. „Arbeit ist ein wesentlicher Baustein der Integration,“ erklärt Noack und betont, dass Asylbewerber durch ihre Arbeit nicht nur die Sprache erlernen, sondern auch berufliche Fähigkeiten entwickeln und einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwesen leisten können.

Der Kornwestheimer Stadt- und Kreisrat Ender Engin ergänzt: „Die Asylbewerber können durch ihre Tätigkeiten in Kontakt mit der lokalen Bevölkerung treten. Dies kann helfen, Vorurteile abzubauen und das Gefühl der Zugehörigkeit zu stärken.“ Engin verweist auf den Landkreis Günzburg, der bereits erfolgreich solche Programme umsetzt und positive Erfahrungen gemacht hat.

Die FDP sieht in diesem Vorstoß eine doppelte Lösung: einerseits die Förderung der Integration von Asylbewerbern, andererseits eine Entlastung kommunaler Einrichtungen, die an Arbeitskräftemangel leiden. „Öffentliche Träger wie Bauhöfe, Kliniken oder das Deutsche Rote Kreuz könnten als Arbeitgeber fungieren“, erklärt Stefanie Knecht, Ludwigsburger Stadt- und Kreisrätin. Die Vergütung soll im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes erfolgen, das solche Arbeitsgelegenheiten im laufenden Asylverfahren ermöglicht.

ag

EU-Regierungen fordern neue Gesetze für schnellere Rückführungen von Migranten

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich bei ihrem Gipfel in Brüssel darauf verständigt, dass Rückführungen von Migranten beschleunigt werden müssen – konkretere Beschlüsse gab es dazu aber nicht.

Man fordere die Europäische Kommission auf, neue Gesetze zur verstärkten und schnelleren Rückführung von Migranten vorzulegen, und zwar “unverzüglich”, heißt es in einem Beschluss des Gipfels von Donnerstag. Ziel müsse es sein, die Rückführung von Migranten aus der Europäischen Union “zu erleichtern, zu verstärken und zu beschleunigen”. Dazu seien neue Rechtsvorschriften nötig.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zeigte sich insgesamt zufrieden mit dem Gipfel. Die Diskussion zum Thema Migration sei “sehr konstruktiv” verlaufen, sagte er am Donnerstagabend in Brüssel. Es sei gelungen, eine Beschlussfassung zustande zu bringen, “die die Dinge auch beinhaltet, die mir und die Deutschland wichtig sind”. Klar sei, dass die irreguläre Migration zurückgehen müsse.

Mit Blick auf das Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) müsse aber auch noch mehr passieren, so Scholz. “Für mich ist es wichtig, dass diese Geas-Reform nun zügig umgesetzt wird.” In Deutschland seien die nötigen Gesetze “unmittelbar in Vorbereitung”.

red

Schnellere Asylentscheidungen: Bundesregierung plant Acht-Wochen-Verfahren an Flughäfen und Häfen

Die Bundesregierung will Asylentscheidungen an deutschen Flughäfen und Häfen innerhalb von acht Wochen. Das geht aus Gesetzentwürfen des Bundesinnenministeriums hervor, über die der “Spiegel” berichtet und nun innerhalb der Regierung abgestimmt werden sollen.

Dabei geht es um die Umsetzung der EU-Asylreform (“GEAS”) in deutsches Recht. Das Kabinett soll die Pläne in diesem Herbst auf den Weg bringen. Kern der Brüsseler Pläne sind sogenannte Grenzverfahren, die an den EU-Außengrenzen laufen sollen – insbesondere für Menschen aus Ländern mit einer Schutzquote von weniger als 20 Prozent in Europa.

In Deutschland geht es dabei um Regelungen für diejenigen, die mit Flugzeug oder Schiff kommen. Die Betreiber von Flughäfen und Häfen sollen gesetzlich verpflichtet werden, Unterkünfte im Transitbereich oder anderswo auf dem Gelände bereitzustellen. Die Länder sollen die Kosten für Unterbringung und Versorgung tragen. Der Bund ist für die Verfahren zuständig.

Die Unterkünfte sollen nur bei einer positiven Asylentscheidung zur Einreise verlassen werden können. Die Rückkehr ins Herkunftsland soll aber möglich sein – “jederzeit”, wie es in den Entwürfen heißt. Bei einem negativen Entscheid schließt sich ein so genanntes “Rückkehrgrenzverfahren” an – innerhalb von zwölf Wochen.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die EU-Kommission gebeten, diesen Teil der Reform in Deutschland bereits umsetzen zu können. Offiziell sollen die GEAS-Regeln erst 2026 in Kraft treten. Laut “Spiegel” hat die Kommission inzwischen Zustimmung signalisiert.

Auch im Grenzverfahren sollen Schutzanträge individuell geprüft werden, heißt es im Entwurf. Der Zugang zu Rechtsschutz bleibe ebenfalls erhalten: “Ausdrücklich vom Grenzverfahren ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen.”

Die neuen Schnellverfahren an Flughäfen und Häfen könnten Zehnttausende Menschen betreffen. Herkunftsländer, deren Bürger in der Europäischen Union eine Schutzquote von weniger als 20 Prozent haben, sind unter anderem die Türkei, Pakistan, der Libanon sowie zahlreiche afrikanische Staaten. In Deutschland lag die Schutzquote von Türken zuletzt unter zehn Prozent.

red

Neue Unterkunft für Geflüchtete in Ludwigsburg-Hoheneck: Bürger sorgen sich – Stadt lädt zu Informationsveranstaltung ein

Von Ayhan Güneş

Ludwigsburg – Die geplante neue Unterkunft für Geflüchtete im Ludwigsburger Stadtteil Hoheneck sorgt bereits im Vorfeld für hitzige Diskussionen. Die Ankündigung, in der Hackstraße eine vorläufige Unterbringung für bis zu 114 Menschen zu errichten, hat bei Anwohnern Bedenken und Einwände ausgelöst. Viele Bürgerinnen und Bürger sehen sich unzureichend informiert und fürchten negative Auswirkungen auf das Wohngebiet. Um diesen Sorgen zu begegnen und mehr Transparenz zu schaffen, lädt die Stadtverwaltung am Montag, den 21. Oktober, um 19.30 Uhr zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung in die Gemeindehalle Hoheneck, Badstraße 15, ein.

Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht wird dort gemeinsam mit Vertreter*innen des Landkreises über die Belegung, Betreuung sowie das Sicherheitskonzept der neuen Unterkunft informieren. Zudem soll die zeitliche Planung des Bauprojekts erläutert werden. Im Anschluss haben alle Teilnehmenden die Gelegenheit, ihre Fragen zu stellen und in den Dialog mit der Stadtverwaltung und den Vertretern des Landkreises zu treten.

Die endgültige Genehmigung des Bauvorhabens durch die Stadt Ludwigsburg steht noch aus. In den letzten Wochen sind zahlreiche Rückmeldungen und Bedenken aus der Bürgerschaft eingegangen, die derzeit geprüft werden. Im Rahmen eines solchen Genehmigungsverfahrens ist es üblich, dass die Baurechtsbehörde eingehende Einwände sammelt und an den Bauherrn weiterleitet, der daraufhin entscheidet, ob und wie die Planung angepasst werden muss.

Oberbürgermeister Dr. Knecht betont die Wichtigkeit einer offenen Kommunikation: „Neben dem rechtlichen Aspekt gibt es auch den gesellschaftspolitischen, der für mich noch wichtiger ist. Natürlich sprechen wir intensiv mit unserem Gemeinderat und mit dem Landratsamt, wie wir eine vernünftige, faire und transparente Lösung für den Stadtteil finden können. Aber natürlich setzt uns das Recht auch gewisse Grenzen, da muss man ehrlich sein. Es braucht jetzt eine ruhige Kommunikation und einen Dialog, um eine Lösung zu finden, die eine Chance auf Akzeptanz im Stadtteil hat.“

Laut der Stadtverwaltung plant der Landkreis Ludwigsburg, die vorläufige Unterkunft bis 2026 fertigzustellen. Ursprünglich war am Standort Kugelberg eine Containerunterkunft vorgesehen, auf die der Landkreis nun verzichtet.

Die Unterbringung Geflüchteter in Deutschland erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst durchlaufen die Menschen die Landeserstaufnahmestellen, bevor sie im zweiten Schritt auf die Landkreise verteilt werden. Dort werden sie in vorläufigen Unterkünften untergebracht, bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist – maximal jedoch für 24 Monate. Im dritten Schritt erfolgt die Verteilung der Geflüchteten auf die Kommunen, darunter auch Ludwigsburg, in der sogenannten Anschlussunterbringung.

Für das Bauprojekt hat das Land bereits seine Zustimmung gegeben. Seitens des Landkreises müssen keine politischen Gremien an der Entscheidung beteiligt werden, da es sich um eine staatliche Pflichtaufgabe handelt. Der Landkreis Ludwigsburg hofft, durch die Veranstaltung am 21. Oktober mehr Verständnis für das Projekt zu schaffen und die Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Bürgern zu legen.

red

EU verzeichnet weniger Asylanträge – Deutschland Hauptziel für Schutzsuchende aus Syrien und Afghanistan

In der EU sowie Norwegen und der Schweiz wurden in den ersten neun Monaten dieses Jahres (1. Januar 2024 bis 30. September 2024) insgesamt 739.735 Asylanträge gestellt – ein Minus von 8,0 Prozent gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

Das berichtet die “Welt am Sonntag” unter Berufung auf bisher unveröffentlichte Zahlen der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA). Die Zahlen werden demnach in einem als vertraulich gekennzeichneten Bericht der EU-Kommission vom 3. Oktober 2024 zur Lage der Migration in der EU und in Drittstaaten genannt (Integrated Situation Awareness and Analysis, Report No. 430).

Spitzenreiter bei den Asylanträgen bleibt weiterhin Deutschland (170.574), gefolgt von Spanien (122.096), Italien (117.042) und Frankreich (115.652). In Deutschland verzeichnete die EU-Asylagentur zwischen Anfang Januar und Ende September 24 Prozent weniger Asylanträge, in Italien waren es hingegen 25 Prozent mehr Schutzanträge als im Vorjahreszeitraum und in Griechenland sogar 39 Prozent mehr (49.740). Einen besonders starken Rückgang verzeichnete Österreich (18.984), wo sich die Zahl der Schutzanträge mehr als halbierte (57 Prozent). Am wenigsten Asylanträge wurden in Ungarn (21), der Slowakei (121) und Litauen (284) gestellt.

Fast jeder dritte Asylantragssteller in Deutschland kommt aus Syrien (30 Prozent). Besonders viele Schutzsuchende stammen hierzulande auch aus Afghanistan (15 Prozent) und der Türkei (13 Prozent). Deutschland übt generell eine besonders große Anziehungskraft auf Antragssteller aus Syrien und Afghanistan aus: Fast jeder zweite Asylantrag in der EU aus diesen beiden Ländern wird in Deutschland gestellt.

Wie die “Welt am Sonntag” weiter berichtet, warnt die EU-Kommission in ihrem vertraulichen Bericht auch vor einer Fluchtwelle aus dem Libanon in die EU. In dem Dokument zur aktuellen Lage der Migration in Europa heißt es: “Vor dem Hintergrund der großen Zahl an syrischen Flüchtlingen im Libanon (nahezu 1,5 Millionen) und der verschlechterten humanitären Lage für die gesamte Bevölkerung im Libanon, wird sich die Zahl derjenigen, die über die Grenze flüchten, wahrscheinlich weiter erhöhen. Noch ist es aber nicht so weit, dass dies zu mehr Ankünften in die EU geführt hat.” Die Experten der EU-Kommission weisen aber darauf hin, dass, auch wenn die Flüge von und nach Beirut eingestellt worden seien, “es noch Möglichkeiten für Migranten gibt, andere See-, Land- und Luftrouten zu benutzen, wie etwa über die Flughäfen in Kairo und Damaskus oder über Land durch Syrien und die Türkei, um die EU zu erreichen zu versuchen”.

Laut EU-Bericht waren bis zum 29. September infolge des Krieges zwischen Israel und der Hisbollah im Libanon 345.000 Menschen im Inland auf der Flucht. Rund 100.000 Personen wären bis Ende September nach Syrien geflohen. Die EU-Kommission spricht von einer “signifikanten Eskalation” im Libanon.

red

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