Ab Januar 2019 gelten neue Mautsätze für Lkw auf Autobahnen und Fernstraßen. Der Bundesrat hat einem entsprechenden Bundestagsbeschluss vom 2. November zugestimmt. Die Neuregelung wird zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Lärmbelastung und Luftverschmutzung sind künftig Faktoren, die bei der Berechnung der Lkw-Maut berücksichtigt werden. Gewichtsklassen als zusätzliche Berechnungsgrundlage sollen die Verursachergerechtigkeit im Vergleich zu den bisherigen Achsklassen erhöhen und entlasten leichtere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 18 Tonnen und kämen zum Beispiel handwerklichen Betrieben zugute, teilt die Länderkammer mit.
Elektro-Lkw sind von der Maut befreit, für mit Erdgas betriebene Lkw gilt eine Befreiung bis 2020. Auch land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h sind nicht mautpflichtig.
Für den Zeitraum 2019 bis 2022 rechnet das Bundesverkehrsministerium mit Mehreinnahmen von knapp 4,2 Milliarden Euro, die zweckgebunden in die Straßeninfrastruktur fließen. mid/Mst