“Die Luft ist so sauber wie noch nie”, betont Steffen Bilger

“Anne Will”: Wissenschaftler sind sich nicht grün

mid Groß-Gerau – In der Debatte um Fahrverbote und Grenzwerte herrscht Uneinigkeit unter Experten. Das war jetzt in der ARD-Sendung “Anne Will” zu besichtigen. Dort prallten die Meinungen der Professoren Dieter Köhler (Lungen-Facharzt) und Heinz-Erich Wichmann (Epidemiologe) aufeinander. Gehört Wichmann zu den Forschern, die an der Festsetzung der geltenden NOx-Grenzwerte von 40 Mikrogramm mitgearbeitet hatten, hält Köhler diese für medizinisch unverhältnismäßig.

Wichmann wehrte sich gegen Köhlers These, die Grenzwerte seien mit wissenschaftlich unseriösen Methoden ermittelt worden und hielt – von Moderatorin Anne Will allerdings irgendwann abgebremst – ein Referat über das Zustandekommen von Richtwerten, von denen sich die von Politikern beschlossenen Grenzwerte ableiten. Köhler schüttelte zu all dem den Kopf und betonte noch einmal, dass es keine evidenten Beweise gebe für einen Zusammenhang zwischen Stickoxid-Konzentrationen oberhalb des geltenden Grenzwertes und ernsthaften Lungen-Erkrankungen. Tote durch NOx und Feinstaub tauchten in der ärztlichen Praxis nicht auf.

Wichmann bezeichnete Köhler und die 115 deutschen Lungenärzte, die eine öffentliche “Stellungnahme zur Gesundheitsgefährdung durch umweltbedingte Luftverschmutzung, insbesondere Feinstaub und Stickstoffverbindungen (NOx)” herausgegeben hatten, daraufhin als “Exoten”. Dass sich die Wissenschaftler nicht grün sind, kam in der Sendung deutlich zum Vorschein.

Apropos: Köhler sagte zur Grünen-Vorsitzenden Annalena Baerbock “Ich bin von Herzen auch grün”. Diese ließ sich nicht becircen und beharrte einmal mehr auf die geltenden Grenzwerte sowie die politische Vorsorgepflicht. Verhärtet blieben auch die Fronten zwischen Baerbock und den politischen Kontrahenten von CDU und FDP. “Die Luft ist so sauber wie noch nie”, betont Steffen Bilger (CDU), Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium. Und Judith Skudelny, umweltpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, forderte, der Grenzwert solle ausgesetzt werden, denn: “Die Leute werden kalt enteignet.”

Unterdessen hat der Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner (BdP) seine Mitglieder in einer Onlineumfrage nach ihrer Einschätzung zum Thema Luftverschmutzung und Grenzwerte befragt. Wichtigstes Ergebnis: Die große Mehrzahl der Pneumologen fordern saubere Luft für Atemwegserkrankte und Gesunde. Jedoch: Bei der Frage nach der Beibehaltung der gesetzlich festgelegten NOx-Grenzwerte stimmten nur 47 Prozent der befragten Ärzte zu, 53 Prozent lehnten sie ab. mid/wal

red

Alte Diesel sterben aus – Zahl nimmt rapide ab

Die Anzahl älterer Diesel in Deutschland nimmt zügig ab. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor.

Demnach gab es zum Stichtag 1. Oktober 2018 in der Bundesrepublik 47,14 Millionen Pkw, zwischen September 2017 und November 2018 wurden 4,32 Millionen Pkw neu zugelassen. Die Verbreitung von Selbstzündern der Schadstoffklassen Euro 1, Euro 2 und Euro 3 war laut der Vorlage stark rückläufig, sie lag am 1. Oktober 2018 bei 2,22 Millionen Exemplaren – und damit um rund 400.000 unter dem Vorjahreswert von 2,61 Millionen. mid/rhu

VW und Audi weiten Diesel-Prämien aus

Volkswagen und Audi weiten den Geltungsbereich ihrer Wechsel- und Umweltprämien aus. Statt wie bisher nur in “besonders belasteten Intensivstädten” bieten beide Hersteller die Umstiegsanreize jetzt bundesweit an.

Bei VW liegt die Wechselprämie für Neuwagen je nach gewähltem Modell bis 30. April 2019 zwischen 500 und 7.000 Euro. In Anspruch nehmen können sie alle Halter von Euro-4- und Euro-5-Dieselfahrzeugen. Wird ein Euro-1- bis Euro-4-Diesel verschrottet, gibt es bis auf Widerruf beim Umstieg auf einen Neu- oder Jahreswagen von VW deutschlandweit die Umweltprämie. Sie liegt zwischen 1.500 und 8.000 Euro.

So funktionieren diese beiden Angebote auch bei Audi, dort liegen die Wechselprämien zwischen 2.000 und 9.000 Euro, die Verschrottungs-Gutschriften bei bis zu 10.000 Euro. mid/rhu

Leichter Rückgang bei Neuzulassungen

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat einen detaillierten Blick in seine Zahlensammlungen geworfen. Ergebnis: Ein Minus bei den Neuzulassungen, die im Vorjahr gegenüber 2017 um 0,2 Prozent zurückgegangen sind.

In der Jahresbilanz stehen insgesamt 3,44 Millionen Neuwagen. 63,6 Prozent (-1,3 Prozent) der Neuwagen wurden gewerblich, 36,4 Prozent (+2,0 Porzent) privat zugelassen.

Mit einem Marktanteil von 18,7 Prozent führt VW die Markentabelle an. Den größten Zuwachs in der Neuzulassungs-Statistik konnte Smart mit einem Plus von 11,9 Prozent verbuchen. Bei den Import-Marken hat die Volkswagen-Tochter Skoda die Nase vor. So konnte Skoda mit einem Marktanteil von 5,7 Prozent glänzen, gefolgt von Renault (3,8 Prozent) und Seat (3,5 Prozent).

Verlierer bei den ausländischen Marken ist ganz klar Tesla mit einem Neuzulassungsminus von 42,8 Prozent gegenüber 2017.

Der Blick in die Zahlen spiegelt auch die Verunsicherung bezüglich Diesel-Fahrzeugen wider. Nur noch ein Drittel aller Pkw sind Diesel, ein Minus von rund sechs Prozent. Gestiegen ist dagegen der Anteil an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben: 3,8 Prozent der Neuwagen 2018 waren Hybride, ein Viertel davon Plug-in-Hybride, und ein Prozent reine E-Autos – insgesamt rund 166.300 Fahrzeuge. Mit Erdgas (CNG) und Flüssiggas (LPG) wurden rund 15.000 Autos 2018 neu zugelassen, wobei der Erdgasanteil um 190 Prozent gestiegen ist.

Die Bilanz des KBA zeigt auch: Deutsche Autofahrer mögens gar nicht bunt: Auch 2018 waren Grau, Schwarz und Weiß die bevorzugten Farben beim Neuwagenkauf – drei Viertel der neuen Autos fuhren mit diesen Lackierungen vor. mid/Mst

Diesel-Verbot in Stuttgart: Stadt und Polizei beginnen mit ermahnenden Kontrollen

Seit dem 1. Januar 2019 gilt in der Umweltzone Stuttgart ein ganzjähriges Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter. Das hat das Land Baden-Württemberg beschlossen und als Maßnahme in die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufgenommen. Personen, die ihren Wohnsitz in Stuttgart haben, betrifft das Diesel-Verkehrsverbot ab dem 1. April 2019.

In den ersten vier Wochen des neuen Jahres werden Polizei und Stadt ermahnend kontrollieren und Verkehrsteilnehmer, die gegen das Diesel-Verkehrsverbot verstoßen, verwarnen. Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, sagte am Mittwoch, 2. Januar: “Wir setzen darauf, dass sich die Bürgerinnen und Bürger an das Verbot halten. Dennoch berücksichtigen wir, dass viele vielleicht noch im Urlaub sind und sich noch nicht vorbereitet haben. Deshalb werden wir in der ersten Zeit ermahnen und aufklären.”

Die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans beinhaltet auch Ausnahmen vom Diesel-Verkehrsverbot. So gibt es einige allgemeine Ausnahmen. Darunter fällt beispielsweise der geschäftsmäßige Lieferverkehr. Die Versorgung der Bevölkerung ist damit auf jeden Fall gewährleistet. Weitere allgemeine Ausnahmen gelten unter anderem für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst sowie Menschen mit Behinderung und in medizinischen Notsituationen. Neben den allgemeinen Ausnahmen sind im Luftreinhalteplan zudem Spezialfälle vermerkt, für die eine eigens ausgestellte Ausnahmegenehmigung benötigt wird – darunter fallen beispielsweise Schichtdienstleistende, die nicht auf den ÖPNV ausweichen können, oder Fahrten von Wohnmobilen zu Urlaubszwecken.

In berechtigten Einzelfällen können Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bei der Landeshauptstadt Stuttgart eine Ausnahmegenehmigung vom Diesel-Verkehrsverbot beantragen. Ausschließlich die Landeshauptstadt Stuttgart bearbeitet die Anträge – sowohl für Verkehrsteilnehmer aus Stuttgart als auch aus der Region. Anträge können beim Amt für öffentliche Ordnung, Team Ausnahmegenehmigungen, über das Online-Tool (https://service.stuttgart.de/lhs-services/ag-dieselverkehrsverbot/) sowie persönlich vor Ort (Jägerstraße 14, Stuttgart) montags bis freitags von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 15.30 Uhr eingereicht werden. Fragen können zudem telefonisch von montags bis freitags, jeweils von 8 bis 18 Uhr, unter 0711/216-32120 oder per E-Mail an verkehrsverbot@stuttgart.de gestellt werden.

Die genannten Öffnungszeiten gelten auch während der Weihnachtsferien: Vom 2. bis zum 4. Januar nimmt das Team Fragen und Anträge von 8.30 bis 13 Uhr persönlich entgegen, am 3. Januar zusätzlich von 14 bis 15.30 Uhr. Die Telefone sind an den genannten Tagen von 8 bis 18 Uhr besetzt.

Bislang sind insgesamt 3.745 Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung eingegangen, davon stammt ein Großteil von Stuttgarterinnen und Stuttgartern. Da für diese eine Übergangsfrist gilt, werden derzeit die Anträge von Auswärtigen priorisiert bearbeitet. 778 Anträge wurden genehmigt, 851 Anträge abgelehnt.

Wichtige Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen gibt es im Internet unter www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot.

red

Autojahr 2018: Diesel stabil, Autos werden jünger

Das Autojahr 2018 war turbulent in Deutschland: Dieselkrise, WLTP-Umstellung, Fahrverbote sind nur einige Themen, die Autofahrer, Käufer und Verkäufer auf Trab gehalten haben. Trotzdem hat sich die Marktsituation stabil gezeigt, wie Deutschlands größter Online-Fahrzeugmarkt mobile.de ermittelt hat.

“Wir schauen auf ein wirklich bewegtes Autojahr zurück”, sagt Malte Krüger, Geschäftsführer von mobile.de. Dennoch habe sich der Automarkt überraschend stabil gezeigt. Verlangen Verkäufer im Januar noch durchschnittlich 19.685 Euro, lag der Angebotspreis im November bei etwa 20.290 Euro im Schnitt, was einem Plus von rund 3,1 Prozent entspricht. Bei den Diesel-Angeboten lag der Durchschnittspreis sogar bei 22.096 Euro.

Beim Online-Portal hat sich die WLTP-Umstellung bemerkbar gemacht. Bis Ende August seien viele Tageszulassungen angeboten worden, die noch nicht entsprechend zertifiziert waren, was das Angebot verjüngt und die Preise hochgetrieben habe, so Krüger. Über 83.000 Autos waren Ende August höchstens einen Monat alt. mid/Mst

Bescherung an der Tankstelle

Schöne Bescherung für die deutschen Autofahrer. Für sie gibt es kurz vor den Festtagen ein paar Geschenke an der Tankstelle. Denn die Spritpreise sind vor Beginn der Weihnachtsferien auf dem Rückzug – genauso wie der Schnee.

Ein Liter Super E10 kostet nach einer aktuellen Untersuchung des ADAC im Bundesdurchschnitt 1,402 Euro, das sind etwa 3,6 Cent weniger als eine Woche zuvor. Damit bewegt sich der Ottokraftstoff auf dem Niveau vom Mai 2018 – damals war der Rohölpreis allerdings deutlich höher. Für einen Liter Diesel musste man im Mittel 1,297 Euro bezahlen, dies sei ein Rückgang um 3,5 Cent, heißt es.

Angesichts des stabilen Euro-Kurses ist nach Einschätzung der Experten ein weiterer Rückgang der Spritpreise nicht ausgeschlossen. Der ADAC empfiehlt Autofahrern, vor dem Tanken konsequent die Preise zu vergleichen. Wer die teilweise erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und Tageszeiten nutzt, spart bares Geld und stärkt den Wettbewerb zwischen den Anbietern, so der Automobilclub. mid/rlo

Verbrauchswerte: Augen auf beim Neuwagenkauf

Neuwagen unterliegen seit September 2018 dem neuen Prüfzyklus WLTP, der bei vielen Modellen höhere Verbrauchs- und Schadstoffwerte ausweist. Das macht sich bei den Kosten für die Kfz-Steuer bemerkbar. Was viele Autokäufer aber nicht wissen: Hersteller können die Werte immer noch nach dem alten Prüfverfahren angeben.

Seit 1. September 2018 fließen die WLTP-Werte in die Kfz-Steuer in Deutschland ein, die für ihre Berechnung unter anderem Hubraum, Erstzulassungsdatum und CO2-Wert einbezieht. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, weist darauf hin, dass Hersteller und Händler laut Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung noch nicht verpflichtet sind, die WLTP-Verbrauchswerte auszuweisen. Sie könnten den Verbrauch also weiterhin auf Basis des alten NEFZ-Prüfverfahrens angeben. Eine überarbeitete Energieverbrauchskennzeichnung, die das unterbindet, soll erst ab 1. April 2019 gelten.

Für Neuwagenkäufer bedeutet das, dass sie sich bei ihrem Händler oder dem Hersteller über die neuen Werte informieren sollten, um bereits im Vorfeld die Höhe der Steuer richtig einschätzen zu können. mid/Mst

Fahrverbote auch für neue Diesel möglich

Und täglich grüßt das Diesel-Durcheinander. Nach einem aktuellen Urteil des EU-Gerichts ist die “Lockerung” der Stickoxid-Grenzwerte für Euro-6-Diesel nach der Einführung neuer Auto-Abgastests unzulässig. Auch neuen Diesel-Fahrzeugen könnten nun Fahrverbote drohen, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung auf ihrer Online-Seite.

Vorausgegangen dazu war eine Klage der europäischen Hauptstädte Paris, Brüssel und Madrid gegen die entsprechenden EU-Regeln. Dieser Klage gaben die EU-Richter nun Recht. Begründung: Das Gericht störe sich dabei nicht an der Erhöhung der Grenzwerte selbst, sondern daran, wie die Grenzwerte festgelegt wurden.

“Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Städte dann auch für Euro-6-Diesel Fahrverbote aussprechen könnten”, wird Stefan Bratzel Direktor des Center of Automotive Management (CAM) von Spiegel-Online zitiert. Und das verschärfe die Diesel-Problematik weiter. “Ich sehe das Problem, dass dadurch die Unsicherheit der Dieselfahrer weiter zunehmen wird”, so Bratzel.

Laut Euro-6-Regelwerk ist ein Höchstwert von 80 Milligramm Stickstoffdioxid je Kilometer vorgeschrieben. Diese Marke darf aber laut EU-Kommission überschritten werden. Dadurch wird den Autobauern durch die Hintertür noch eine Übergangsfrist gewährt.

Seit dem 1. September 2018 dürfen nur noch Fahrzeuge nach dem neuen Testverfahren WLTP zugelassen werden. Hinzu kommen Schadstoff-Emissionsmessungen auf der Straße, die sogenannten “Real Driving Emissions” (RDE). Dieses Verfahren soll vermeiden, dass die Autos zwar auf dem Testprüfstand die kritischen Stickoxid-Grenzwerte einhalten, diese aber auf der Straße stark überschreiten.

Fazit: Bis das letzte Wort in der Diesel-Debatte gesprochen ist, gibt es vermutlich längst keine Selbstzünder mehr in den Produktionshallen der meisten Autobauer. mid/rlo

Gebrauchte Kleinwagen stärker gefragt

Gebrauchte Kleinwagen ziehen aktuell im Preis deutlich an. Ebenso Mittelklässler, Vans und SUV aus zweiter oder dritter Hand. Gleichzeitig sinken die durchschnittliche Kilometerleistung und parallel dazu das Fahrzeugalter, hat das Portal mobile.de festgestellt.

Im November wurden für Minis 6,8 Prozent mehr verlangt als im Vormonat, in der Mittelklasse waren es 5,6, bei Vans 5,4 und bei den angesagten SUV 5,1 Prozent. Der Durchschnittspreis der Second-Hand-Fahrzeuge liegt aktuell bei 23.764 Euro. Anhand von rund 750.000 Inseraten wird erkennbar, dass die Fahrzeuge im Schnitt 51.738 Kilometer auf dem Tacho haben. Und damit um 0,7 Prozent weniger als im Oktober 2018 und sogar 7,2 Prozent weniger als im November vergangenen Jahres. Das durchschnittliche Fahrzeugalter liegt bei rund 42 Monaten. “Wer junge Gebrauchte sucht, hat derzeit beste Chancen”, meint dazu Daniel Breves, Commercial Director bei mobile.de. mid/rhu

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