EnBW: Wachsender Gewinn und deutliche Strompreiserhöhungen – Energiewende um jeden Preis?

Von Ayhan Güneş

Karlsruhe – Das vergangene Jahr markierte einen beträchtlichen Erfolg für den Energiekonzern EnBW. Doch während das Unternehmen optimistisch in die Zukunft blickt, stehen im Jahr 2024 einige Herausforderungen bevor, insbesondere aufgrund sinkender Verkaufspreise. Georg Stamatelopoulos, der neue CEO des baden-württembergischen Energieunternehmens, betonte bei der Bilanzkonferenz am Mittwoch (27.03.24) die unabdingbare Bedeutung der Bezahlbarkeit in der Energieversorgung und versicherte, dass die Interessen der Verbraucher stets im Fokus des Unternehmens stehen. Dennoch werden die Kunden bald höhere Rechnungen begleichen müssen

Bereits angekündigt ist die Erhöhung der Strompreise (Grund- oder Ersatzversorgung) um 15,9 Prozent ab dem 1. April, größtenteils bedingt durch den Wegfall des Bundeszuschusses bei den Netzentgelten. Stamatelopoulos erklärt, dass EnBW diese staatliche Subvention nicht ersetzen kann. Trotz gestiegener Preise während der Energiekrise hat das Unternehmen die Kosten nicht unmittelbar an die Verbraucher weitergegeben, sondern durch eine vorausschauende Beschaffungspolitik Schwankungen ausgeglichen.

EnBW tätigt zudem historisch hohe Investitionen in die Energiewende. Bis 2030 sind Bruttoinvestitionen von 40 Milliarden Euro geplant, wovon rund 90 Prozent in Deutschland getätigt werden sollen. Ein Großteil dieser Investitionen soll nach Angaben in den Ausbau erneuerbarer Energien sowie in die Netz- und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität und Energiewende im privaten Sektor fließen.

Trotz dieser bevorstehenden Herausforderungen verzeichnet EnBW weiterhin eine solide wirtschaftliche Stabilität. Das bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (bereinigtes EBITDA) stieg im Jahr 2023 um mehr als 60 Prozent auf 6,37 Milliarden Euro an. Dieser erhebliche Anstieg ist größtenteils auf den Bereich der thermischen Erzeugung zurückzuführen, der trotz seines Namens einen erheblichen Beitrag zum Gesamtergebnis leistet.

Die Energiewende bleibt bei EnBW im Fokus, mit dem Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien an der Gesamterzeugungsleistung bis 2030 auf bis zu 80 Prozent zu steigern. Die kommenden Jahre werden jedoch maßgeblich von politischen Rahmenbedingungen abhängen. EnBW fordert daher stabile Rahmenbedingungen und drängt auf eine konkrete Ausgestaltung der Kraftwerksstrategie durch die Bundesregierung.

Neben ihrem Fokus für erneuerbare Energien ist EnBW auch einer der größten Arbeitgeber. Die Zahl der Beschäftigten stieg im vergangenen Jahr um mehr als sechs Prozent auf 28.630, und in den kommenden Jahren sollen weitere 9.600 Stellen geschaffen werden.

red

Verwendete Quellen:

EnBW – Link zu Geschäftsergebnis

Bilanzkonferenz der EnBW

Teures Urteil: Stadt Kornwestheim verliert im Millionenstreit gegen EnBW

Kornwestheim – Am 17. August 2023 erging eine bedeutende Entscheidung des Bundesfinanzgerichtshofs im langwierigen Rechtsstreit zwischen der Stadt Kornwestheim und der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW). Diese Entscheidung, die für die Stadt Kornwestheim nicht erfreulich ist, bestätigt das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg. Demnach ist die Stadt nicht berechtigt, Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 15,9 Millionen Euro sowie Erstattungszinsen von 5 Millionen Euro von der EnBW zurückzufordern.

Die Streitigkeit entstand aus einer Betriebsprüfung im Jahr 2014, bei der die Rechtmäßigkeit der Einlage von Wertpapieren der EnBW in die ehemalige Tochtergesellschaft Salamander AG angezweifelt wurde. Diese Einlage wurde als unzulässig betrachtet, um Verlustvorträge und Steuerlasten zu mindern. Als Konsequenz wurde die Stadt Kornwestheim ursprünglich dazu verpflichtet, die genannten Beträge an die EnBW zurückzuzahlen.

Nach einer langen gerichtlichen Auseinandersetzung und einem Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzgerichtshof wurde nun das abschließende Urteil gefällt. Die Richter wiesen die Revision als unbegründet zurück, wodurch die Stadt Kornwestheim die geforderten Beträge nicht zurückerhalten wird.

Kornwestheims Bürgermeisterin Martina Koch-Haßdenteufel äußerte sich zu dieser Entwicklung: “Obwohl wir uns auf die Möglichkeit eingestellt hatten, dass die Gelder nicht zurückfallen würden, wäre eine Rückzahlung für die Stadt Kornwestheim sicherlich wünschenswert gewesen. Diese Mittel hätten wir gerne für wichtige Zukunftsprojekte verwendet. Dennoch akzeptieren wir die Entscheidung des Bundesfinanzgerichtshofes und sehen dies als Möglichkeit, dieses Kapitel abzuschließen und unseren Fokus auf zukünftige Vorhaben zu richten.”

Die Entscheidung des Bundesfinanzgerichtshofes markiert einen einschneidenden Moment in der jüngeren Geschichte der Stadt Kornwestheim.

red