Tankstellenprüfung in Deutschland: Hohe Mängelquote laut TÜV-Verband – Aber wie sicher sind sie wirklich?

Ein aktuelles Bild über den technischen Zustand der Tankstellen in Deutschland liefert der “Anlagensicherheitsreport”, der jährlich vom TÜV-Verband herausgegeben wird.
Im vergangenen Jahr haben die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) 3.530 Tankstellen in Deutschland geprüft. Gut jedes fünfte Mal (21,1 Prozent) haben die Sachverständigen einen “erheblichen Mangel” festgestellt. Das ist die höchste Mängelquote der vergangenen fünf Jahre. “Geringfügige Mängel” traten in 31,6 Prozent der Fälle auf. 47,3 Prozent waren “mängelfrei”.

Die Tankstellentechnik in Deutschland sei bewährt, außerdem wird die Sicherheit regelmäßig kontrolliert. Deshalb hielten sich Mängel in Grenzen, weshalb sich wiederum nur sehr wenige Vorfälle ereignen”, sagt Dr. Hermann Dinkler, Experte für Brand- und Explosionsschutz beim TÜV-Verband. Das gelte für alle konventionellen Tankstellenarten in Deutschland – ob man dort Benzin und Diesel zapft, oder Gas oder Wasserstoff tankt.

“Für Tankstellen mit Benzin und Diesel geht noch am ehesten eine Gefahr von heranrasenden Autos aus, die unkontrolliert in die Zapfsäulen einer Tankstelle krachen könnten”, sagt Dinkler. In Deutschland seien mehr als 99 Prozent aller Benzin- und Dieseltanks unterirdisch verbaut – anders als an Tankstellen in vielen anderen Ländern. Für einen Brand oder eine Explosion fehle unter der Erde der nötige Sauerstoff.

Denn nicht das flüssige Benzin ist explosionsgefährlich, sondern der Benzindampf mit einer bestimmten Mischung aus Benzin und Sauerstoff. Rammt ein Auto eine Zapfsäule, wird automatisch die Kraftstoffzufuhr zum Erdtank unterbrochen. So können nur geringe Mengen Benzin oder Diesel in der Zapfsäule oder der Tankstellenfläche in Brand geraten.

Etwas anders ist die Lage bei den Gastankstellen in Deutschland, denn sie verfügen zumeist über oberirdische Tanks. Brand- oder Explosionsgefahr herrscht auch hier nur, wo austretendes Gas mit einem Zündfunken in Berührung käme. “Geeigneter Anfahrschutz ist das Mittel der Wahl, um Gasbehälter vor dem Aufprall eines Autos zu schützen”, sagt Dinkler.

Die Anforderungen an den Anfahrschutz gelten auch für die wenigen Wasserstofftankstellen in Deutschland. Wasserstoff ist explosiv, das Gas wird unter hohem Druck gelagert. Lecks in Tank oder Leitungen sind daher unbedingt zu vermeiden. Doch auch wenn es erst rund 100 dieser Wasserstofftankstellen in Deutschland gibt, sind die Anlagen nichts Neues. “Die Technik im Umgang mit Wasserstoff ist in der Industrie altbewährt. Deshalb droht auch an Wasserstofftankstellen kaum Gefahr”, sagt Dinkler.

Explosionsrisiken werden alle drei und sechs Jahre untersucht. Druckanlagen sind alle zwei, fünf und zehn Jahre fällig. So wird zum Beispiel die Wand eines Wasserstofftanks per Ultraschall auf kleine Risse untersucht. Denn dauerhaft könnte die sogenannte Versprödung dem immensen Druck des Wasserstoffs nachgeben. Ob Schläuche oder Verbindungen dicht sind, muss vom Betreiber der Tankstelle sogar jährlich kontrolliert werden.

Jede der rund 14.500 Tankstellen in Deutschland wird vor ihrer Inbetriebnahme auf die Einhaltung der Vorgaben geprüft. Anschließend erfolgt alle sechs Jahre die Gesamtprüfung einer Tankstelle durch eine ZÜS wie zum Beispiel den TÜV. Einzelne Anlagen werden häufiger geprüft – so sind beispielsweise Zapfsäulen alle drei Jahre an der Reihe. Hier könnten eine fehlerhafte Elektrik das Brandrisiko erhöhen oder Schläuche und Ventile undicht sein.

mid/asg/red

 

Deutsche Energiepreise auf Rekordhoch: Strom und Gas verteuern sich deutlich

Im ersten Halbjahr 2023 verzeichneten die deutschen Privathaushalte spürbare Anstiege bei den Kosten für Strom und Erdgas. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag berichtete, erhöhten sich die Gaspreise im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2022 um 31,3 Prozent, während die Strompreise um 21,0 Prozent zulegten. Dabei beliefen sich die Durchschnittspreise auf 12,26 Cent pro Kilowattstunde für Erdgas und 42,29 Cent pro Kilowattstunde für Strom.

Gegenüber dem 1. Halbjahr 2022 lagen die Gaspreise um 52,5 Prozent, die Strompreise um 26,2 Prozent höher. In den Preisen sind die Preisbremsen für Strom und Erdgas aus dem dritten “Entlastungspaket” der Bundesregierung berücksichtigt. Die Preise für Strom und Erdgas für private Haushalte stiegen auch im 1. Halbjahr 2023 weiter stark an, trotz zuletzt gesunkener Großhandelspreise.

Aufgrund der in der Regel längeren Vertragslaufzeiten für private Haushalte im Vergleich zu Großkunden und der damit verbundenen langfristigeren Energiebeschaffung der Energieversorger werden die Preisentwicklungen im Großhandel verzögert an die privaten Haushalte weitergereicht. Erdgaskunden mussten nicht nur für die Energie deutlich mehr bezahlen als im 2. Halbjahr 2022, auch die Steuern, Abgaben und Umlagen sowie die Netzentgelte trugen zu den Preissteigerungen bei. So stiegen die Netzentgelte für alle privaten Haushalte im 1. Halbjahr 2023 gegenüber dem 2. Halbjahr 2022 um 38,7 Prozent, die Kosten für Energie und Vertrieb um 30,3 Prozent sowie Steuern, Abgaben und Umlagen um 28,6 Prozent.

Private Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 200 Gigajoule und mehr zahlten 40,8 Prozent mehr für Energie und Vertrieb, bei einem Jahresverbrauch von weniger als 20 Gigajoule musste 24,3 Prozent mehr gezahlt werden. Die Strompreise für private Haushalte stiegen ebenfalls deutlich um 21,0 Prozent gegenüber dem 2. Halbjahr 2022. Hier waren vor allem die gestiegenen Preise für Energie und Vertrieb ausschlaggebend. Private Haushalte mussten im Durchschnitt 33,6 Prozent mehr für Energie und Vertrieb zahlen, Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 15.000 Kilowattstunden zahlten 34,6 Prozent mehr, Haushalte mit weniger als 1.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch zahlten 19,2 Prozent mehr.

Nicht-Haushaltskunden, zum Beispiel Unternehmen oder Behörden, zahlten im 1. Halbjahr 2023 für Erdgas ohne Mehrwertsteuer und andere abzugsfähige Steuern durchschnittlich 7,69 Cent je Kilowattstunde. Das waren 4,6 Prozent weniger als im 2. Halbjahr 2022 und 19,6 Prozent mehr als im 1. Halbjahr 2022. Dabei mussten Nicht-Haushaltskunden mit einem geringen Jahresverbrauch von unter 1.000 Gigajoule 10,84 Cent je Kilowattstunde zahlen, das waren 47,3 Prozent mehr als im 2. Halbjahr 2022. Kunden mit einem Verbrauch von über 4 Millionen Gigajoule zahlten hingegen 50,1 Prozent weniger als im 2. Halbjahr 2022 und mit 5,65 Cent je Kilowattstunde wieder deutlich weniger als kleinere Verbraucher. Im 2. Halbjahr 2022 hatte sich dieses Preisverhältnis umgekehrt, sodass Großverbraucher höhere Preise zahlten als Kunden mit einem niedrigen Jahresverbrauch.

Für Strom zahlten Nicht-Haushaltskunden im 1. Halbjahr 2023 durchschnittlich 20,71 Cent je Kilowattstunde ohne Mehrwertsteuer und andere abzugsfähige Steuern. Damit war Strom für sie 0,1 Prozent billiger als im 2. Halbjahr 2022 und 4,4 Prozent teurer als im 1. Halbjahr 2022. Auch bei Strom gab es im 1. Halbjahr 2023 starke Preisrückgänge für Großverbraucher, während Verbraucher mit einem geringeren Jahresverbrauch mehr zahlten als im 2. Halbjahr 2022. So zahlten Kunden mit über 150.000 Megawattstunden Jahresverbrauch mit 15,89 Cent je Kilowattstunde 23,2 Prozent weniger als in der zweiten Jahreshälfte 2022. Bei einem Jahresverbrauch von unter 20 Megawattstunden im Jahr mussten die Kunden im Durchschnitt 32,47 Cent je Kilowattstunde und damit 20,2 Prozent mehr zahlen als im Vorjahreszeitraum, so die Statistiker.

red

Mehr als 700.000 Studierende noch ohne Antrag für Energiepreispauschale

Berlin – Wenige Tage vor Ablauf der Frist hat mehr als jeder fünfte Studierende in Deutschland noch keinen Antrag auf die Energiepreispauschale gestellt. Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gab bekannt, dass bisher nur 78,6 Prozent der Antragsberechtigten einen erfolgreichen Antrag eingereicht haben. Dies bedeutet, dass mehr als 700.000 berechtigte Personen noch keinen Antrag gestellt haben.

Ursprünglich ging die Bundesregierung von über 3,55 Millionen berechtigten Personen aus. Ria Schröder, die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, sieht die Energiepreispauschale dennoch als Erfolg und betonte, dass nicht alle Studierenden oder Fachschüler auf finanzielle Unterstützung angewiesen seien. Oliver Kaczmarek, der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, räumte ein, dass automatische Verfahren und zielgerichtete Kommunikation notwendig seien, um sicherzustellen, dass alle Berechtigten ihre Leistungen in Anspruch nehmen können.

Die Frist zur Beantragung der Energiepreispauschale endet nun am Montag, dem 2. Oktober, aufgrund bürokratischer Bestimmungen. Die Einmalzahlung von 200 Euro wurde von der Bundesregierung im März als Reaktion auf gestiegene Lebenshaltungskosten für Studierende und Fachschüler eingeführt.

red

Preisanstieg verlangsamt: Inflation in Deutschland bei 4,5 Prozent im September

Die Inflationsrate in Deutschland hat im September 2023 deutlich nachgelassen und wird voraussichtlich bei 4,5 Prozent liegen, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag bekannt gab. Dies markiert den niedrigsten Wert seit Beginn des Ukraine-Konflikts.

Im Vergleich zum aktuellen Monat war die Inflationsrate zuletzt im Februar 2022 mit 4,3 Prozent niedriger. Im August lag die Teuerung noch bei 6,1 Prozent und im Juli bei 6,2 Prozent. Die Preise stiegen im September voraussichtlich um 0,3 Prozent gegenüber August, so die Statistiker.

Die Kerninflation, die die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie misst, wird voraussichtlich bei 4,6 Prozent liegen, verglichen mit 5,5 Prozent im August. Die Preise für Nahrungsmittel stiegen weiterhin überdurchschnittlich um 7,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Hingegen lag der Anstieg der Energiepreise mit 1,0 Prozent deutlich unter der Vorjahresveränderungsrate des Gesamtindex.

Ein Grund dafür ist ein Basiseffekt im Vergleich zum September 2022, der durch die Maßnahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung, insbesondere das Auslaufen des Tankrabatts, beeinflusst wurde. In Bezug auf die Preisentwicklung im Dienstleistungssektor beträgt die Inflation 4,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, wobei hier der Wegfall des 9-Euro-Tickets, das von Juni bis August 2022 gültig war, im September 2022 als Basiseffekt wirkt.

red

Infrastrukturverbesserungen in Ludwigsburg: SWLB verlegt neue Stromleitungen

Ludwigsburg – Im Rahmen einer geplanten Asphaltbelagserneuerung in Ludwigsburg werden von den Stadtwerken Ludwigsburg-Kornwestheim (SWLB) neue Leerrohre für die Stromversorgung verlegt. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund steigender Anforderungen im Zusammenhang mit der Energiewende und der wachsenden Elektromobilität.

Die Arbeiten werden in drei Bauabschnitten (1(a), 1(b), 1(c), 2, 3) durchgeführt und sollen am 25. September 2023 beginnen. Der erste Bauabschnitt wird voraussichtlich etwa eine Woche in Anspruch nehmen und wird den Verkehr stadteinwärts vorübergehend von zwei auf eine Fahrspur umleiten. Im zweiten Abschnitt, der ab dem 4. Oktober beginnt, werden neue Leerrohre im Kreuzungsbereich Schwieberdinger Straße/Waldäcker verlegt. Anschließend sind Straßenbelagsarbeiten durch das Regierungspräsidium und die Stadt Ludwigsburg geplant. Der dritte Bauabschnitt ist voraussichtlich ab dem 12. Oktober geplant und soll bis zum 18. Oktober abgeschlossen sein.

red

SWLB beginnt mit großen Infrastrukturarbeiten an Schiller-, Arsenalplatz und Wilhelmstraße in Ludwigsburg

Ludwigsburg – Die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim (SWLB) setzen einen weiteren Schritt in Richtung nachhaltiger Energieversorgung. Im Zuge einer umfassenden Infrastrukturmaßnahme erweitern sie ihr Fernwärmenetz in Ludwigsburg. Die neue Fernwärmehauptleitung erstreckt sich vom Schillerplatz über den Arsenalplatz bis zur Wilhelmstraße und dient der hydraulischen Verstärkung des Fernwärmenetzes.

Die Erweiterung des Fernwärmenetzes erfolgt parallel zur Erneuerung von Gas- und Wasserleitungen auf dem Schillerplatz, die altersbedingt ausgetauscht werden müssen, teilte das Unternehmen mit. Zusätzlich zur Fernwärme wird eine Wasserhauptleitung über den Arsenalplatz verlegt. Darüber hinaus werden Leerrohre für das Stromnetz der SWLB installiert.

Die Bauarbeiten, die von beauftragten Unternehmen durchgeführt werden, starten voraussichtlich am 18. September 2023. Insgesamt werden 400 Meter neue Fernwärmeleitungen verlegt. Die Maßnahme ist in vier Bauabschnitte aufgeteilt, die sich über 2023 und 2024 erstrecken. Die Gesamtbauzeit beträgt etwa 28 Wochen. Im ersten Bauabschnitt wird der Bereich Schillerplatz vollständig gesperrt. Eine ausgeschilderte Umleitung führt über die Leonberger Straße zur B27 (Stuttgarter Straße) und von dort zur Wilhelmstraße und zurück zum Arsenalplatz.

Die SWLB investiert nach eigenen Angaben etwa 1,4 Millionen Euro in diese Infrastrukturerweiterung. Weitere Informationen zur Baumaßnahme sind auf der SWLB-Website unter www.swlb.de/schlagader3 verfügbar, einschließlich eines Baustellen-Blogs, der vor Ort über einen QR-Code zugänglich ist.

red

Energieverbrauch verzeichnet im ersten Halbjahr 2023 einen Rückgang um sieben Prozent

Berlin – Der Energieverbrauch in Deutschland ist im ersten Halbjahr 2023 gesunken. Er lag in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres rund sieben Prozent unter dem Wert des Vorjahreszeitraumes, teilte die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen am Mittwoch nach vorläufigen Berechnungen mit. Demnach erreichte der inländische Primärenergieverbrauch im ersten Halbjahr 2023 eine Höhe von 5.561 Petajoule (PJ) beziehungsweise 189,7 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (Millionen t SKE).

Nach Einschätzung der AG sind für den beträchtlichen Verbrauchsrückgang, die hohen Energiepreise sowie die schwache konjunkturelle Entwicklung verantwortlich. Von der Witterung gingen im ersten Halbjahr geringe verbrauchssteigernde Effekte aus. Lediglich der im Zuge der aktuellen Flüchtlingsbewegungen zu verzeichnende Bevölkerungsanstieg sorgte für eine Erhöhung des Energieverbrauchs, die aber deutlich geringer ausfiel als die verbrauchssenkenden Effekte.

Die AG Energiebilanzen geht davon aus, dass die Preise wesentlich den Verlauf des Energieverbrauchs bestimmen. Obwohl die Notierungen an den Energiemärkten gegenüber dem ersten Halbjahr 2022 spürbar zurückgegangen sind, liegt das Preisniveau immer noch deutlich höher als 2021. Die Energiepreise entfalten damit weiterhin Impulse zur Einsparung von Energie, wenn auch in leicht abgeschwächter Intensität. Die verbrauchssenkenden Effekte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung werden zudem derzeit stark von der deutlich zurückgegangenen Produktionsleistung der energieintensiven Industrien (Chemie, Metalle, Papier und Glas) geprägt.

Während die Produktion des gesamten produzierenden Gewerbes in den ersten fünf Monaten des Jahres stagnierte, verzeichneten die energieintensiven Branchen ein Minus von 13 Prozent. Der Verbrauch von Heizenergien wurde in den ersten sechs Monaten nur in geringem Maße von den Witterungsbedingungen beeinflusst. Zwar lagen die Temperaturen im Berichtszeitraum etwas niedriger als im Vorjahreszeitraum, in den für den Wärmebedarf besonders wichtigen ersten drei Monaten war es jedoch wärmer als im Vorjahr.

Bereinigt um den leicht verbrauchssteigernden Effekt der Witterung wäre der Energieverbrauch im ersten Halbjahr um 7,6 Prozent gesunken. Der Verbrauch von Mineralöl verringerte sich in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres um 2,0 Prozent. Während der Verbrauch von Ottokraftstoff um knapp sechs Prozent anstieg, gab es beim Dieselkraftstoff einen leichten Rückgang um gut ein Prozent.

Der Absatz von Flugkraftstoff stieg um 7,5 Prozent. Die Lieferung von Rohbenzin an die chemische Industrie verringerte sich um fast 20 Prozent. Der Absatz von leichtem Heizöl stieg dagegen um 16 Prozent, weil viele Verbraucher ihre Lagerbestände aufstockten.

Der Erdgasverbrauch verringerte sich im ersten Halbjahr 2023 um 10,1 Prozent. Der Rückgang ist einerseits auf den gesunkenen Einsatz von Erdgas in der Industrie zurückzuführen, andererseits lag auch der Verbrauch der Haushaltskunden sowie Kleingewerbe rund zehn Prozent unter dem langjährigen Mittel. Die Stromerzeugung aus Erdgas ging nach vorläufigen Berechnungen um rund vier Prozent zurück, die Erzeugung von Fernwärme verringerte sich um gut zwei Prozent.

Der Verbrauch von Steinkohle nahm im ersten Halbjahr um 10,8 Prozent ab. Der Einsatz in Kraftwerken verzeichnete einen Rückgang um fast 19 Prozent. Preisänderungen bei den Brennstoffen und die gesunkene Stromnachfrage führten zu einer Verringerung des Kohleeinsatzes in den Kraftwerken.

Der Absatz von Steinkohle an die Eisen- und Stahlindustrie verminderte sich im Berichtszeitraum um zwei Prozent. Dabei zeigte sich, dass die kohlenstoffintensive Oxygenstahlproduktion nur um 1,7 Prozent sank, während die Elektrostahlerzeugung um 13 Prozent zurückging, da hohe inländische Industriestrompreise im internationalen Vergleich nicht wettbewerbsfähig sind. Der Verbrauch von Braunkohle nahm um rund 18 Prozent ab.

Dieser Rückgang entspricht der Arbeitsgemeinschaftzufolge weitgehend der Entwicklung der Lieferungen an die Kraftwerke der öffentlichen Versorgung und ist hauptsächlich auf den deutlich gesunkenen Stromverbrauch im Inland sowie günstige Erzeugungsbedingungen im benachbarten Ausland zurückzuführen. Trotz des hohen Rückgangs blieb die Braunkohle mit einem Anteil von knapp 18 Prozent, nach den Erneuerbaren, die zweitwichtigste Verstromungsenergie in Deutschland.

re

Begrenzte Auswirkungen für Verbraucher bei möglicher Verlängerung der Energiepreisbremse

Die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), die Gas- und Strompreisbremse über das Jahresende hinaus bis Ostern 2024 verlängern zu wollen, hat für einen großen Teil der Kunden wohl keine Auswirkungen. “Aktuell liegen nahezu alle Tarife alternativer Anbieter deutlich unterhalb der Energiepreisbremsen”, sagte Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie des Vergleichsportals Check24, der FAZ. Eine Verlängerung der Preisbremsen sei folglich nicht notwendig. Zu differenzieren ist allerdings zwischen Kunden in Grundversorgungstarifen und den meist günstigeren Tarifen alternativer Anbieter.

Beim Strom liegen nach Angaben des Portals 91 Prozent der Tarife alternativer Anbieter bei einem Arbeitspreis unterhalb von 40 Cent je Kilowattstunden, dem Grenzwert der Strompreisbremse. Gleichzeitig lägen noch 62 Prozent der Grundversorgungstarife über 40 Cent je Kilowattstunden. Eine Musterfamilie mit einem Verbrauch von 5.000 Kilowattstunden Strom zahle bei alternativen Anbietern aktuell im Schnitt 1.533 Euro.

Dabei greift die Strompreisbremse nicht mehr. Beim Gas liegen laut Check24 ebenfalls 91 Prozent der Tarife alternativer Anbieter bei einem Arbeitspreis unterhalb des entscheidenden Wertes von 12 Cent pro Kilowattstunde. Gleichzeitig lägen noch 75 Prozent der Grundversorgungstarife über 12 Cent pro Kilowattstunde.

Laut Bundesnetzagentur hatten im Jahr 2021 24 Prozent der Stromhaushaltskunden einen Grundversorgungstarif, beim Gas waren es 16 Prozent. Tendenziell sind diese Anteile während der Energiekrise gestiegen, da bei vielen Grundversorgern die Preise vergleichsweise lange stabil geblieben waren und Kunden diese Option wählten. Der Energieökonom Andreas Löschel sagte der FAZ, es gebe sowohl Gründe für eine Verlängerung der Preisbremsen als auch dagegen.

So sehe es derzeit gut aus, was die Versorgungssicherheit mit Energie im kommenden Winter angeht. Es bestehe aber ein Restrisiko, dass das Gas doch knapp werden könne, was für einen Erhalt der Sparanreize mit den Kostenbremsen spreche. Bei der Strom- und der Gaspreisbremse wird der Preis für des Verbrauchs der Privathaushalte gedeckelt – allerdings gilt das nur für 80 Prozent des Verbrauchs eines Referenzzeitraums, was Anreize zum Einsparen setzen soll.

red

Auf dem Weg zur nachhaltigen Wärmeversorgung: Stadtwerke Ludwigsburg suchen Alternativen für Öl und Gas

Ludwigsburg – Fernwärme statt Erdgas, Erdwärme statt Heizöl – bis in etwa 15 Jahren sollen im Versorgungsbereich der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim (SWLB) die Haushalte mit erneuerbaren Energien versorgt werden. „Die Wärmewende ist ein gewaltiger Brocken“, betont Ludwigsburgs Baubürgermeisterin Andrea Schwarz am Dienstag in einem Pressegespräch. Die Wärmewende sei eine „der größten Hebel zur Klimaneutralität“. SWLB-Geschäftsführer Christian Schneider wirft die Investitionssumme von etwa einer Milliarde Euro in den Raum, die die Abkehr von den fossilen Energieträgern kosten könnte. „Eine Schätzung“, wie er betont. Eine aufwendige und mit Unterstützung einer externen Energieberatung erstellte To-do-Liste zu einer klimaneutralen Wärmegewinnung steht und soll am Mittwoch unter dem Titel „Kommunale Wärmeplanung“ dem Gemeinderat vorgestellt werden. Bis Jahresende soll sie abgeschlossen sein.

Die Kommunale Wärmeplanung ist für die Stadt eine Pflichtaufgabe, die das Land und der Bund allen Kommunen in Deutschland auferlegt haben. Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr die Vorgaben zum Klimaschutz verschärft. Bereits bis zum Ende des Jahrzehnts soll der CO2-Ausstoß um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken. In der Vergangenheit standen der Verkehr und die Verbrenner-Motoren als Klimaschädlinge im Fokus. Inzwischen ist für die Expertinnen und Experten klar, dass das Klimaziel ohne Austausch der unzähligen Öl- und Gas-Heizungen unerreicht bleibt.

Sie sollen zeitnah durch Anlagen ersetzt werden, die im Gegensatz zu fossilen Energieträgern kein CO2 freisetzen. Wie das passieren soll, steht im Entwurf zum Gebäude-Energiegesetz (GEG), das als Heizungsgesetz negativ in die Schlagzeilen geraten ist. Kritiker und Regierungsgegner lasen aus dem Gesetzesentwurf heraus, dass ab dem kommenden Jahr Öl- und Gas-Heizungen nicht mehr betrieben werden dürfen und durch teure Neuanlagen ausgetauscht werden müssten. Was so aber nicht stimmt. Solange die Anlage ordnungsgemäß funktioniert, darf sie in Betrieb bleiben. Doch die Verunsicherung ist geblieben.

Der eigentliche Fehler der Politik war, dass das Heizungsgesetz in seinem ersten Entwurf schneller fertig war als die Kommunale Wärmeplanung. Denn erst wenn die Kommune weiß, welche erneuerbare Energieträger sie auf ihrer Gemarkung überhaupt anbieten kann, können sich die Eigentümer einer Immobilie für eine Nachfolge-Heizungsanlage entscheiden. Die Bundesregierung hat den Entwurf zum Heizungsgesetz überarbeitet. Nun soll dieses mit dem Wärmeplanungsgesetz besser verzahnt sein.

Zur Kommunalen Wärmeplanung gehört herauszufinden, in welchem energetischen Zustand die Gebäude sind und mit welchen Energieträgern die Räume geheizt und das Warmwasser aufbereitet werden. Allein in Ludwigsburg sind das 18.500 Gebäude, deren Daten erfasst werden. Dazu greift die Stadt auf Daten der Schornsteinfeger zurück. So wird der Bedarf CO2-frei erzeugter Wärme-Menge ermittelt, die die Stadtwerke spätestens 2035 den Haushalt zur Verfügung stellen müssen. Die Stadtwerke versorgen heute einen kleinen Teil der Haushalte mit Fernwärme, die vom Solarthermie-Feld am alten Wasserturm sowie dem Holzheizkraftwerk aus der Nachbarschaft stammt. Einige Immobilien sind mit einer Wärmepumpe ausgestattet. Doch das ist nur ein Bruchteil dessen, was tatsächlich gebraucht wird. 90 Prozent der Wärme wird noch mit fossilen Energieträgern produziert. Das Ziel heißt 100 Prozent erneuerbare Energien bis 2035. Aktuell blasen die Anlagen zur Wärmeerzeugung in der Stadt noch 215.000 Tonnen CO2 jährlich in die Luft. Das entspricht 2,3 Tonnen pro Einwohner.

Bis 2035 sollen laut den SWLB-Geschäftsführern Christian Schneider und Johannes Rager knapp 80 Prozent der Haushalte am Fernwärmenetz angeschlossen sein. Viele Straßen müssen dafür aufgegraben werden. Die Baustellen werden Ärger bereiten, wissen die Geschäftsführer. Gleichzeitig müssen neben den vorhandenen neue klimaneutrale Energieträge gefunden werden. In Frage kommen Wärme aus dem Neckar, Abwärme aus den Kläranlagen, Tiefenwärme und auch der Hoffnungsträger Wasserstoff. Derzeit wird eine Pipeline gelegt, aus der Ludwigsburg irgendwann Wasserstoff beziehen könnte. Das wird viel Geld kosten. Baubürgermeisterin Schwarz gibt zu bedenken, dass die Schäden durch den Klimawandel weitaus drastischer sein würden, sollte man dem Klimawandel nichts entgegnen.

red

Stadt Kornwestheim unterzeichnet Vertrag mit Stadtwerken Ludwigsburg-Kornwestheim zur Gaskonzession

Kornwestheim – Nach einem langen Rechtsstreit um die Vergabe der Gaskonzession im Stadtgebiet Kornwestheim hat die Stadt Ende Mai vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gesiegt. Am Montag wurde der entsprechende Vertrag zwischen der Stadt und den Stadtwerken Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH (SWLB) offiziell unterzeichnet. Die SWLB wird somit weiterhin das Gasnetz bis zum Jahr 2039 betreiben.

Oberbürgermeisterin Ursula Keck äußerte sich zufrieden bei der Vertragsunterzeichnung und betonte die Sicherheit des Urteilsspruchs, die nun eine verlässliche Partnerschaft mit der SWLB ermöglicht. Die Stadtverwaltung sieht einer Fortsetzung der Zusammenarbeit freudig entgegen, da diese der Kornwestheimer Bürgerschaft und den kommenden Generationen zugutekommen soll.

Beide Parteien verfolgen nach eigenen Angaben das gemeinsame Ziel einer nachhaltigen Wärmeversorgung auf Basis eines zuverlässigen Gasnetzes, um dem Klimawandel aktiv entgegenzutreten. Christian Schneider, Vorsitzender der SWLB-Geschäftsführung, betonte die Freude über die Fortsetzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Johannes Rager, verantwortlicher Geschäftsführer der SWLB für die Technik, versicherte, dass das Unternehmen weiterhin höchste Qualitätsmaßstäbe bei der Gasversorgung für die Bürgerinnen und Bürger von Kornwestheim einhalten werde.

red

Seite 4 von 6
1 2 3 4 5 6