Betrug mit falschen Inkasso-Schreiben

Die Namen klingen eindrucksvoll und seriös: Firmen wie die EU Forderungs AG, die RIGO Forderungs AG und die RIGOVA Forderungs AG, verschicken derzeit Briefe, in denen sie rund 270 Euro für ein angebliches Glücksspiel-Abo fordern. Die Firmen drohen mit Mahnbescheiden, Zwangsvollstreckungen, Pfändungen sowie Schufa-Einträgen und schüren damit Angst und Sorge bei den Adressaten, so die Verbraucherzentrale NRW.

“Wer ein falsches Inkassoschreiben erhält, sollte darauf keinesfalls reagieren und Anzeige bei der Polizei erstatten”, rät deren Juristin Iwona Husemann. “Grundsätzlich empfehlen wir, Inkassoschreiben sorgfältig zu prüfen. Denn auch wenn tatsächlich ein Zahlungsverzug vorliegt, können die Forderungen überhöht sein.”

Doch wie erkennt man Betrugsmaschen und worauf ist bei Inkassoschreiben generell zu achten?

Jedes Inkassobüro muss registriert sein und braucht den entsprechen den Bescheid der zuständigen Aufsichtsbehörde. Ob der vorliegt, kann im Rechtsdienstleistungs-Register kostenfrei überprüft werden. Häufig fallen falsche Inkassoschreiben bereits durch Rechtschreibfehler, ausländische Kontodaten, fehlende Pflichtangaben oder die Androhung von weitreichenden Konsequenzen auf, die die Betroffenen verunsichern sollen.

“Seriöse Inkassounternehmen kommunizieren transparent und gehen auf Einwände ein”, so die Verbraucherschützer. Bereits aus dem ersten Schreiben des Inkassounternehmens muss der Gläubiger hervorgehen. Darüber hinaus müssen sowohl der Vertragsgegenstand als auch das Datum des Vertragsschlusses konkret benannt werden. Mögliche Zinsen und Inkassokosten müssen nachvollziehbar aufgeführt werden, so die Konsumentenschützer.

Ein seriöses Inkassobüro setzt außerdem eine angemessene Frist zum Ausgleich der Forderung. Wie ein seriöses Inkassoschreiben aufgesetzt ist, zeigt der interaktive Beispielbrief auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW

Wer ein Inkassoschreiben erhält sollte prüfen, ob er dem angegebenen Unternehmen tatsächlich Geld schuldet und ob er mit der Zahlung in Verzug ist. Wer zwar einen Vertrag abgeschlossen hat, aber sicher ist, dass kein Zahlungsverzug vorliegt, sollte der Forderung schriftlich widersprechen und den Brief per Einwurfeinschreiben versenden. Bei einem offensichtlichen Betrugsversuch können Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten und müssen nicht auf das Schreiben reagieren.

Ein Zahlungsverzug kann übrigens auch ohne vorheriges Mahnschreiben vorliegen, wenn etwa eine Rechnung mit Mahnhinweis ausgestellt oder wenn im Vertrag eine konkrete Zahlungsfrist vereinbart worden ist. Das Unternehmen muss dann kein weiteres Mahnschreiben verschicken. Der Zahlungsverzug liegt automatisch nach Ablauf der Frist vor.

Rechnungen von Inkassobüros sollten stets sorgfältig geprüft werden. Denn oft sind sie überhöht. Kontoführungskosten müssen nicht bezahlt werden. Um Preistreiberei zu verhindern, sind die Inkassokosten gesetzlich gedeckelt.

Rudolf Huber  glp

Verbraucherschützer verklagen Inkasso-Firma

in Inkasso-Unternehmen der Otto-Group sieht sich mit einer Klage konfrontiert. Denn der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg eingereicht. Die EOS Investment GmbH übernimmt offene Forderungen und beauftragt dann die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID) das Geld einzutreiben. Beide Unternehmen gehören zur Otto-Group.

“Mit unserer Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH wollen wir als vzbv der Praxis des Konzerninkassos einen Riegel vorschieben”, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller. Durch die Gründung eines konzerneigenen Inkassobüros verursache die EOS Investment GmbH künstlich hohe Kosten. “Die Inkassobüros ziehen Verbraucherinnen und Verbrauchern mit völlig überzogenen Forderungen viel Geld aus der Tasche”, sagt der Verbraucherschützer. Ein Verbraucher habe dem vzbv gemeldet, dass EOS von ihm Inkassokosten von 480 Euro verlange. In welchem Ausmaß andere Verbraucher davon betroffen sind, kann man mit dem Klage-Check überprüfen und gleichzeitig entsprechende Unterlagen hochladen.

Der entsprechende Link lautet www.musterfeststellungsklagen.de/eos

Unterdessen warnt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor falschen Inkassoschreiben, die derzeit vermehrt im Umlauf sein sollen. Derzeit gebe es vermehrt Beschwerden über die Firma EU Forderungs AG. Sie verschicke Briefe, in denen sie 270 Euro für ein angebliches Glücksspiel-Abo fordert – garniert mit Drohungen und Angstmache, falls die Angeschriebenen nicht zahlen. Doch: Weder die Firma noch das Glücksspiel-Abo existieren. Ein klarer Fall von betrügerischer Abzocke.

Lars Wallerang / glp