Kriminalstatistik: Baden-Württemberg verzeichnet 96 000 Verurteilungen in 2022 – Anteil der Frauen steigt

Stuttgart – Die Kriminalstatistik von Baden-Württemberg für das Jahr 2022 ist mehr als nur eine Ansammlung von Zahlen. Sie bietet einen interessanten Einblick in die Welt der Justiz und ist teilweise ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Das statistische Landesamt Baden-Württemberg hat kürzlich die neuesten Zahlen veröffentlicht.

1. Gesamtverurteilungen im Aufwärtstrend: Nach Jahren rückläufiger Zahlen gab es 2022 einen leichten Anstieg bei den Verurteilungen. Insgesamt wurden 96.100 Personen gerichtlich verurteilt, was einem Zuwachs von 0,3% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Von den 96 100 rechtskräftig verurteilten Personen waren im Jahr 2022 insgesamt 78 700 Männer und 17 400 Frauen.

2. Altersgruppen unter der Lupe: Die verschiedenen Altersgruppen zeigten unterschiedliche Trends. Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren wurden um 9,4% weniger verurteilt. Auch bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren gab es einen Rückgang von 8,8%. Im Gegensatz dazu stieg die Anzahl der Verurteilungen bei Erwachsenen (ab 21 Jahren) um 1,4%.

3. Der Aufstieg der Frauen: Die Zahl der verurteilten Frauen stieg im Jahr 2022 um 5,7%, während sie bei den Männern leicht zurückging. Obwohl Frauen nach wie vor in geringerem Maße an Straftaten beteiligt sind, hat sich ihr Anteil leicht erhöht.

4. Deutsche vs. Nichtdeutsche: Interessanterweise nahmen die Verurteilungen von Deutschen um 0,8% ab, während sie bei Nichtdeutschen um 1,8% zunahmen. Der Anteil nichtdeutscher Verurteilter stieg auf 43,4%, ein bemerkenswerter Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren.

5. Hauptstraftaten im Blick: Die Verurteilungen konzentrierten sich weiterhin auf fünf Hauptstraftaten. Straßenverkehrsdelikte (26,1% aller Urteile) verzeichneten einen Anstieg von fast 2.000 Verurteilungen. Betrug und Untreue sowie Drogen– und Gewaltdelikte gingen zurück.

6. Wiederholungstäter: Etwa 44% der Verurteilten hatten bereits Vorverurteilungen, was auf eine anhaltende Herausforderung im Strafrecht hinweist.

Geldstrafe mit Abstand am häufigsten verhängt

Nach den Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik mussten sich im Jahr 2022 insgesamt 112 400 Personen vor einem Strafgericht verantworten. Für 16 300 oder 14,5 % von ihnen endete das Verfahren nicht mit einer Verurteilung, sondern mit einer Einstellung (13 900 Fälle) oder aber mit einem Freispruch (2 200 Fälle). Die Verurteiltenquote, also der Anteil der Verurteilten an der Gesamtzahl aller von den Gerichten abgeurteilten Personen, betrug 85,5 %.

Bei den insgesamt 96 100 Männern und Frauen, gegen die im Jahr 2022 ein rechtkräftiges Urteil erging, wurde in 79 400 Fällen oder 82,6 % eine Geldstrafe verhängt. 12 200 Personen oder 12,7 % wurden zu einem Freiheitsentzug in Form einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt. Davon setzten die Gerichte rund 8 500 zur Bewährung aus, sodass letztlich 3 700 Verurteilte, das entspricht 3,8 % aller Verurteilten, nach dem Schuldspruch eine Gefängnisstrafe in Form einer Freiheits- oder Jugendstrafe antreten mussten. Bei den übrigen 4 500 Verurteilten (4,7 %) wurden vor allem Verwarnungen oder Jugendarrest (Zuchtmittel) sowie Erziehungsmaßregeln wie die Erbringung von Arbeitsleistungen oder die Unterbringung in einem Heim angeordnet. Nicht berücksichtigt in der Strafverfolgungsstatistik sind Fälle, in denen es nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens gar nicht erst zu einer Anklage gekommen ist, sowie eine nicht quantifizierbare Dunkelziffer nicht bekannt gewordener oder nicht aufgeklärter Straftaten.

Die genauen Zahlen können hier eingesehen werden

red

Quelle: Statistische Landesamt Baden-Württemberg

Deutscher Anwaltverein warnt vor Belastung des Justizsystems durch digitale Strafanträge

Berlin – Der Deutsche Anwaltverein (DAV) zeigt Besorgnis angesichts der Pläne des Justizministeriums, digitale Strafanträge zu ermöglichen. Gül Pinar, Mitglied des Ausschusses Strafrecht des DAV, erklärte gegenüber dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Freitagausgaben), dass die Einführung solcher Anträge eine enorme Belastung für das Justizsystem bedeuten könnte. Derzeit erfordere jeder Strafantrag bereits viel Arbeit von allen Beteiligten, und die Pläne des Justizministeriums könnten das System an den Rand des Kollapses bringen.

Pinar betonte, dass Strafanträge per E-Mail zumindest sicherstellen würden, dass der Antragsteller den Sachverhalt schriftlich darlegen müsse. Dennoch seien digitale Strafanträge nicht die bevorzugte Methode. Bei persönlichen Strafanträgen könne die Polizei beispielsweise wichtige Informationen wie Verletzungen direkt festhalten, während solche Informationen online möglicherweise verloren gehen könnten.

Das Bundesjustizministerium plant derzeit, den Prozess der Einreichung von Strafanträgen und Erklärungen elektronisch zu erleichtern, anstatt sie ausschließlich persönlich im Original oder per Post einzureichen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, über den die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” berichten.

red